NIKA One GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Finger seit 10.2.2026 | Prokura |
Roland Sauer seit 16.1.2026 | Prokura |
Jenny Monika Katona seit 23.7.2025 | Prokura |
Andreas Zeitner seit 23.7.2025 | Prokura |
Martin Silling seit 5.6.2025 | Prokura |
Jessica Laib seit 5.6.2025 | Prokura |
Dierk Detlef Wenke seit 15.1.2025 | Prokura |
Carsten Kühnemund seit 9.9.2024 | Geschäftsführer |
Axel Gerle seit 3.7.2024 | Geschäftsführer |
Andreas Wolke seit 8.5.2024 | Geschäftsführer |
Matthias Müller seit 8.5.2024 | Prokura |
Jens-Peter Zuther seit 16.4.2024 | Geschäftsführer |
Thomas Würke seit 16.4.2024 | Prokura |
Jonas Doerfer seit 16.4.2024 | Prokura |
Silja Mareike Wanner seit 8.2.2024 | Prokura |
Dierk Schmidberger seit 17.1.2024 | Prokura |
Thomas Förstner seit 13.10.2023 | Geschäftsführer |
Stephan Hovestadt seit 3.7.2023 | Prokura |
Daniel Fränkel seit 12.4.2023 | Prokura |
André Triphaus-Woltermann seit 12.4.2023 | Geschäftsführer |
Christian Schulz seit 23.1.2023 | Geschäftsführer |
Omid Haiati seit 4.1.2023 | Prokura |
Nikolaos Argiriou seit 4.1.2023 | Prokura |
Björn Bongartz seit 5.8.2022 | Geschäftsführer |
Bernd Reutter seit 13.5.2020 | Geschäftsführer |
Christian Strasser seit 10.4.2019 | Geschäftsführer |
Nils Frederik Köster seit 13.2.2019 | Geschäftsführer |
Daniel Andreas Winkler seit 24.1.2019 | Geschäftsführer |
Ulrich Wippermann seit 26.9.2018 | Geschäftsführer |
Jens Kutzner seit 3.6.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Köster Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 33.33% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Köster GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines/GeschäftstätigkeitDie Köster GmbH ist eine der beiden operativen Hauptgesellschaften der familiengeführten Köster-Gruppe. Als eines der führenden Bauunternehmen in Deutschland bietet die Köster GmbH im Hoch- und Tiefbau ein breites Leistungsspektrum für die erfolgreiche Realisierung von Bauprojekten. Die Köster GmbH hat ihren Stammsitz in Osnabrück und deckt mit ihren 20 Niederlassungen das operative Baugeschäft für Hoch- und Tiefbau im gesamten Bundesgebiet ab.
Unsere langjährige Expertise im Bereich der Bauplanung und -umsetzung wird ergänzt durch eine optimierte Steuerung der Bauprozesse. Das selbstentwickelte, IT-gestützte Projektsteuerungsinstrument "Köster-Prozess-System" mit dem zentralen Element KÖSTER-MASTERPLAN bietet uns die Möglichkeit, den gesamten Planungs- und Bauablauf im Detail und transparent abzubilden und die einzelnen Prozessschritte sicher zu steuern. Dadurch sollen Fehler vermieden und Planabweichungen frühzeitig erkannt werden, so dass rechtzeitig mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden kann. Der Managementaufwand des Kunden für sein Bauprojekt sinkt deutlich. Ziel ist es, den vereinbarten Budget- und Zeitrahmen verlässlich einzuhalten und dem Kunden seine Wunschimmobilie in hoher Qualität zu übergeben. Der Einsatz professioneller Projektmanagementmethoden wie dem LAST-PLANNER und dem Shopfloormanagement soll für Klarheit in den Schnittstellen sorgen und höchstmögliche Transparenz im Bauprozess ermöglichen. Unsere Bauleistungen bieten wir insbesondere in den folgenden Bereichen an:
Um noch besser auf Kundenwünsche eingehen zu können, haben wir unser Know-How für folgende Bausegmente in Kompetenzcentern gebündelt:
2. Gesamtwirtschaftliche LageDie nach den Corona-Jahren eingesetzte Erholung der deutschen Wirtschaft setzte sich im abgelaufenen Jahr nicht fort. Vielmehr kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Auch wenn die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt im Vorjahresvergleich von 7,9 % auf rd. 5,9 % sank, verbleibt diese weiter auf einem hohen Niveau. Die konjunkturelle Entwicklung wurde dadurch deutlich gebremst. Während die Baubranche in den vergangenen Jahren eine verlässliche Stütze darstellte, entwickelt sich diese zunehmend zum Sorgenkind. Neben den bereits vorherrschenden hohen Baukosten haben steigende Zinsen für ungünstigere Finanzierungsbedingungen und folglich zu gesteigerter Zurückhaltung der Investoren gesorgt. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes liegt das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt für das Jahr 2023 rd. 0,3 % unter dem Vorjahr. Kalenderbereinigt beläuft sich der Rückgang auf rd. 0,1 %. Im Vergleich zu dem Jahr 2019, dem letzten Jahr vor Corona, liegt das BIP im Jahr 2023 rd. 0,7 % höher. Die Wachstumsrate liegt damit deutlich unter dem europäischen Durchschnitt. Die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik und die schwache inländische Nachfrage machten sich auch im Außenhandel bemerkbar. Aufgrund der steigenden Finanzierungskosten haben sich insbesondere die Im- und Exporte von Investitionsgütern rückläufig entwickelt. Insgesamt sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) kräftiger als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Damit kam es im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das BIP stützte. Nachfrageseitig ist festzustellen, dass die weiterhin hohen Verbraucherpreise den privaten Konsum ausgebremst haben. Dieser liegt preisbereinigt rd. 0,8 % unter dem Vorjahr und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Besonders stark sanken zudem die Ausgaben für langlebige Güter wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte erstmals seit knapp 20 Jahren wieder seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Dies lag vor allem an dem Wegfall der staatlich finanzierten Corona-Maßnahmen wie z.B. Impfungen. Die Bauinvestitionen sind im abgelaufenen Jahr ebenfalls preisbereinigt gesunken (-2,1 %). Speziell der Wohnungsbau wurde durch die hohen Baukosten und die gestiegenen Finanzierungskosten eingebremst. Positive Signale kamen lediglich aus dem Ausbaugewerbe, was sich vor allem auf die starke Nachfrage nach energetischen Sanierungen zurückzuführen lässt. Die Ausgaben für Ausrüstungen - Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - sind im Vorjahresvergleich hingegen preisbereinigt um 3,0 % angestiegen. Dies ist insbesondere in einem Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuwagenzulassungen begründet, die durch den bis Mitte 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich gestärkt wurden. Die Wirtschaftsleistung wurde im zurückliegenden Jahr von rd. 45,9 Mio. Erwerbstätigen erbracht. Dies entspricht einem Anstieg von 0,7 % oder 333.000 Personen und stellt einen neuen Höchstwert für die Bundesrepublik Deutschland dar. Maßgeblich für den Anstieg waren die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Der Beschäftigungsaufbau fand im Jahr 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. 3. Entwicklung der BaubrancheIn der Prognose für das Jahr 2023 wurde ein deutlicher Nachfrageeinbruch bei den Bauleistungen vorhergesagt. Bedingt durch den "Giftmix" der stark gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten hat sich dies insgesamt bewahrheitet. Die Einkaufspreise für Baumaterialien halten sich nach wie vor auf einem historisch hohen Niveau. Der Mittelwert von Zement - als energieintensiv hergestellter Baustoff - liegt beispielsweise rd. 60 % über dem Mittelwert aus dem Jahr 2020. Diese Entwicklung hält auch die Preise für Bauleistungen weiter auf einem hohen Niveau. Die sprunghaft angestiegenen Bauzinsen haben speziell den Wohnungsbau stark belastet und die Baukonjunktur schließlich abgewürgt. Der Gesamtumsatz im Bauhauptgewerbe liegt im abgelaufenen Jahr mit rd. 162,5 Mrd. € nominal um 1,4 % über dem Vorjahr (160,3 Mrd. €). Unter Berücksichtigung einer Preissteigerung von rd. 6,7 % (Vorjahr 15,8 %) entspricht dies einem realen Rückgang von rd. 5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Nach einem Jahrzehnt des permanenten Zugewinns an Beschäftigung ist die Zahl der Beschäftigten im abgelaufenen Jahr erstmal wieder gesunken. Im Jahresdurchschnitt hat sich die Anzahl um 0,7 % auf rd. 920.000 (Vorjahr 926.660) vermindert. Der Wohnungsbau hat sich vom Stützpfeiler zum Sorgenkind der Baukonjunktur entwickelt. Dies zeigt insbesondere die Zahl der fertiggestellten Wohneinheiten. Im Jahr 2023 wurden lediglich 271.000 Wohneinheiten fertiggestellt und somit rd. 8,2 % bzw. 24.300 Wohneinheiten (Vorjahr 295.300 Wohneinheiten) weniger als im Vorjahr. Letztmalig wurden im Jahr 2015 weniger Wohneinheiten fertiggestellt. Das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag verankerte Ziel von 400.000 Wohnungen pro Jahr wird sehr deutlich verfehlt. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen verdeutlicht die negative Entwicklung des Wohnungsbaus ebenfalls. Bis September 2023 wurden Baugenehmigungen für knapp 196.000 Wohneinheiten erteilt. Dies entspricht einem Rückgang von 28,0 % oder 76.400 Wohneinheiten gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2022. Die Auftragseingänge der Unternehmen zeichnen diesen Trend nach und sind bereits das zweite Jahr in Folge rückläufig (-24,0 %). Die Auftragspolster der Unternehmen sind weitestgehend aufgebraucht. Der Umsatz im Jahr 2023 ist um nominal 4,3 % auf 58,7 Mrd. € zurückgegangen (Vorjahr 61,3 Mrd. €). Real entspricht dies einem Rückgang von rd. 10,6 %. Im Bereich des Wirtschaftsbaus ist die Entwicklung zweigeteilt. Während der Wirtschaftshochbau eine rückläufige Entwicklung aufzeigt, befindet sich der Wirtschaftstiefbau im Aufschwung. Wie schon im Wohnungsbau bremsen auch im Wirtschaftshochbau die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten die Investitionsneigung ein. Die Neubau-Baugenehmigungen sind im Vorjahresvergleich in nahezu sämtlichen Segmenten rückläufig. So verzeichnen Büro- und Verwaltungsgebäude einen nominalen Rückgang von rd. 12,0 % und Handelsgebäude von rd. 10,0 %. Auch im Bereich der Logistikimmobilien konnte die Rallye der Vorjahre nicht fortführt werden. Hier liegt die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen rd. 22,0 % unter dem Vorjahr. Lediglich Fabrikgebäude konnten sich dem Trend widersetzen und einen Zuwachs von rd. 10,0 % verzeichnen. Deutlich positiver sind die Aussichten im Wirtschaftstiefbau. Hier hat es im gesamten Jahresverlauf deutliche Investitionsimpulse gegeben. Speziell durch Aufträge im Bereich des Stromtrassenausbaus sowie des öffentlichen Nahverkehrs konnte ein Auftragsplus von rd. 30,0 % gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2022 verzeichnet werden. Der Gesamtumsatz im Bereich des Wirtschaftsbaus liegt mit 59,6 Mrd. € nominal rd. 4,7 % über dem Vorjahr. Real betrachtet bedeutet dies jedoch einen Rückgang von rd. 2,0 %. Während der Wirtschaftshochbau mit rd. 32,1 Mrd. € einen Umsatzrückgang von nominal 0,2 % bzw. real 6,8 % verzeichnet, kann der Wirtschaftstiefbau die Umsätze nominal um 11,4 % (real 4,1 %) auf 27,5 Mrd. € steigern. Im öffentlichen Bau konnte das Umsatzniveau im Vorjahresvergleich nominal um rd. 5,1 % auf 44,2 Mrd. € gesteigert werden. Unter Berücksichtigung des bereits beschriebenen Preisanstieges entspricht dies einem realen Rückgang von rd. 1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Das Auftragsvolumen wurde im Jahr 2023 insbesondere durch Großprojekte im Hochbau getragen, während der umsatzstarke Tiefbau leicht unterhalb des Vorjahresniveaus liegt. 4. Wirtschaftliche Entwicklung der Köster GmbHDas Geschäftsjahr der Köster GmbH wurde wesentlich durch die Zinswende der europäischen Zentralbank beeinflusst. Der gestiegene Leitzins der EZB hat zu einem deutlichen Anstieg der Bauzinsen in Deutschland geführt. Zusammen mit den nach wie vor hohen Baukosten haben sich die Rahmenbedingungen für das Bauen in Deutschland spürbar verschlechtert. Die Nachfrage nach Bauprojekten - speziell im Wohnungsbau - ist im Jahr 2023 deutlich eingebrochen. Eine Vielzahl von aussichtsreichen Projekten, die kurz vor Vertragsabschluss standen, wurde aufgrund fehlender Finanzierung der Kunden abgesagt oder bis auf weiteres zurückgestellt. Doch auch bei Projekten, die bereits beauftragt waren, kam es aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten zu Baustartverschiebungen. Einige Projekte mussten mit unseren Kunden aufwendig umgeplant werden, um doch noch eine Realisierung zu gewährleisten. Die größten Auswirkungen der gesteigerten Finanzierungskosten zeigten sich bei den Projektentwicklern, welche in den letzten Jahren ein wesentliches Segment für uns darstellten. Durch den Rückzug vieler Finanzinvestoren und Risikokapitalgeber hat sich das Finanzierungsumfeld für die Projektentwickler merklich verschlechtert, so dass viele geplante Projekte nicht realisiert wurden. Namhafte Projektentwickler gerieten zudem in Zahlungsschwierigkeiten oder mussten Insolvenz anmelden. In der Folge reduzierte sich die Bauleistung mit Projektentwicklern im abgelaufenen Jahr deutlich. Durch die Breite unseres Kunden- und Produktportfolios und die schnelle Ausrichtung der Vertriebsaktivitäten auf Segmente im Industriebereich und auf Projekte mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit, ist es uns trotz der schwierigen Rahmenbedingungen gelungen, die Bauleistungsziele des Jahres 2023 im Wesentlichen zu erreichen. Insgesamt stellt sich die Bauleistung für das Jahr 2023 zufriedenstellend dar. Ein deutlicher Nachfragerückgang zeigte sich ferner im Wohnungsbau und im Bereich der Sozialimmobilien. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden die bisher getrennten Kompetenzcenter zu einem gemeinsamen Kompetenzcenter "KC-Wohnen" organisatorisch zusammengefasst. Die hierdurch realisierten Synergieeffekte stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit in diesem Segment. Sehr erfreulich zeigt sich die Entwicklung im Segment Tiefbau. Insbesondere die für die Energiewende notwendigen Investitionen der Netzbetreiber in die Energieinfrastruktur sorgen für ein positives Umfeld in einem für uns relevanten Markt. So konnten wir gegen Jahresende z.B. einen größeren Auftragseingang für einen Teilabschnitt der erdverlegten Hochspannungsleitung am SüdOstLink verbuchen. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wir den Herausforderungen des Jahres gerecht geworden sind. Durch eine angepasste Strategie in der Projektauswahl und eine frühzeitige Fokussierung auf das Segment der Industriekunden und Rohbau-/ erweiterte Rohbauprojekte wurde eine zufriedenstellende Bauleistung erreicht. Gleichwohl haben die Projektabsagen und Baustartverschiebungen zu Deckungsbeitragsverlusten geführt. In dem schwierigen und von einer hohen Dynamik geprägten Marktumfeld konnten wir die noch zu Jahresbeginn definierten Auftragseingangsziele des Jahres 2023 nicht erreichen und gehen mit einem leicht rückläufigen Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2024. a) Ertragslage Die zur Steuerung der Köster GmbH eingesetzten wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen sind unverändert die kostenrechnerisch ermittelte operative Bauleistung und die operative Rendite (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit im Verhältnis zu der Gesamtleistung). Diese werden auf Projektebene ermittelt und dann zunächst auf Basis von Profitcentern und schließlich auf Unternehmensebene verdichtet. Die operative Bauleistung liegt mit 1.458,4 Mio. € um 131,0 Mio. € über dem Vorjahreswert von 1.327,4 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg von rd. 9,9 %. Das Wachstum liegt damit über dem Branchenwert von rd. 1,4 %. Das angestrebte Wachstum wurde nahezu erreicht, speziell der Bereich der Logistikimmobilien konnte den Planwert erneut übertreffen. Die handelsrechtliche Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen, andere aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge) konnte im Vorjahresvergleich ebenfalls gesteigert werden. Diese ist um rd. 110,1 Mio. € auf 1.445,2 Mio. € angestiegen (Vorjahr 1.335,1 Mio. €). Innerhalb der Gesamtleistung sind die Umsatzerlöse mit einem Plus von 10,6 % auf 1.287,4 Mio. € gestiegen. Auf den Hochbau entfallen 89,5 % (Vorjahr 89,7 %) und auf den Tiefbau 10,5 % (Vorjahr 10,3 %) der im abgeschlossenen Geschäftsjahr realisierten Umsatzerlöse. Die Erhöhung des Bestands an unfertigen Bauleistungen fällt mit 151,3 Mio. € leicht niedriger aus als im Vorjahr (164,6 Mio. €). Die Differenz zwischen der operativen Bauleistung und der handelsrechtlichen Gesamtleistung ist unter anderem auf die restriktiven handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften zurückzuführen. Der Ansatz gewisser Herstellungskosten und aufgelaufener Gewinnanteile ist bis zur Abnahme untersagt und führt zu einer im Vergleich zur Bauleistung geringeren handelsrechtlichen Gesamtleistung. Der Umkehreffekt - die Realisierung der gebildeten stillen Reserven und folglich einer im Vergleich zur Bauleistung erhöhten handelsrechtlichen Gesamtleistung - tritt in den Wirtschaftsjahren ein, in denen die Projekte abgenommen werden. Der Rohertrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Mio. € auf 269,3 Mio. € (Vorjahr 278,6 Mio. €) vermindert. Die Rohertragsspanne ist, bezogen auf die Gesamtleistung im Vorjahresvergleich um 2,3 Prozentpunkte auf 18,6 % (Vorjahr 20,9 %) zurückgegangen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine leicht rückläufige Marge des Projektportfolios in Folge des schwächeren Marktumfeldes. Der Personalaufwand in Höhe von 175,4 Mio. € (Vorjahr 163,5 Mio. €) ist um 11,9 Mio. € bzw. 7,3 % gestiegen. Der Anstieg ist neben den tariflichen Lohn- und Gehaltssteigerungen auch auf die im Laufe des Jahres 2022 zusätzlich aufgebauten Mitarbeiterkapazitäten zurückzuführen, die sich im Jahr 2023 vollständig auswirken. Um die Kapazitäten an die rückläufige Marktentwicklung anzupassen, wurde frühzeitig damit begonnen, offene Planstellen bzw. fluktuationsbedingte Abgänge nur im Einzelfall nachzubesetzen. Dementsprechend ist der absolute Personalaufwand im Vorjahresvergleich gestiegen, der ursprüngliche Planwert für den Personalaufwand und die Mitarbeiterkapazitäten wurden jedoch deutlich unterschritten. Die Personalaufwandsquote ist im Vorjahrvergleich nahezu unverändert und beträgt 12,2 % nach 12,3 % im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 3,5 Mio. € auf 52,6 Mio. € (Vorjahr 49,1 Mio. €) angestiegen. Dies resultiert neben allgemeinen Preissteigerungen im Wesentlichen aus gesteigerten Aufwendungen für den konzerninternen Dienstleistungsvertrag. Der Anteil der sonstigen betrieblichen Aufwendungen an der Gesamtleistung beträgt 3,6 % (Vorjahr 3,7 %). Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit ist u.a. aufgrund eines insgesamt margenschwächeren Projektportfolios um 24,9 Mio. € auf 37,7 Mio. € (Vorjahr 62,6 Mio. €) zurückgegangen. Die operative Rendite beträgt 2,6 % (Vorjahr 4,7 %). Die Prognose des Vorjahres einer leicht sinkenden Entwicklung ist wie erwartet eingetreten. Der deutliche Anstieg der Finanzierungskosten in Verbindung mit den nach wie vor hohen Baukosten haben für einen Nachfragerückgang im Markt gesorgt. Der sich daraus ergebende Angebotsüberschuss an Bauleistungen hat dazu geführt, dass sich das Projektportfolio insgesamt margenschwächer darstellt. Des Weiteren wurden aufgrund der erhöhten Finanzierungsanforderungen bisweilen aufwendige Umplanungsmaßnahmen notwendig, um die Projekte doch noch realisieren zu können. Hieraus resultierten vom Kunden zu verantwortende Baustartverschiebungen bzw. Absagen, die zu Deckungsbeitragsverlusten geführt haben. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Mio. € auf 10,1 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) erhöht. Der Anstieg resultiert aus gesteigerten Zinserträgen, die im Wesentlichen aus einer Zinsanpassung bei den langfristigen konzernnahen Darlehen resultieren. Da sich die Köster GmbH nach wie vor ohne Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten finanziert, betreffen die Zinsaufwendungen überwiegend die branchenüblichen Avalprovisionen für Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften sowie mit 0,2 Mio. € Zinsaufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf 13,9 Mio. € (Vorjahr 17,9 Mio. €). Die Steuerquote beläuft sich auf 29,1 % (Vorjahr 28,0 %). Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein Jahresüberschuss von 33,7 Mio. € (Vorjahr 45,6 Mio. €). Insgesamt liegt der Geschäftsverlauf in Bezug auf die operative Bauleistung leicht unterhalb und die operative Rendite innerhalb unseres Erwartungshorizonts. b) Vermögenslage Das Anlagevermögen beläuft sich auf 416,5 Mio. € (Vorjahr 415,3 Mio. €) und liegt damit in etwa auf Vorjahresniveau. Wesentlich prägend für das Anlagevermögen sind die an eine Kapitalanlagegesellschaft ausgegebenen Darlehen in Höhe von 407,0 Mio. €. Die Darlehen sind zweckgebunden zur Vermögensanlage ausgegeben und können bei Bedarf kurzfristig gekündigt werden. Hierdurch stehen der Köster GmbH potenziell weitere liquide Mittel in Höhe von 407,0 Mio. € zur Verfügung. Der Anteil des langfristigen Vermögens am Gesamtvermögen beträgt 69,1 % (Vorjahr 78,7 %). Der Bruttovorratsbestand hat sich um 151,3 Mio. € auf 1.130,1 Mio. € (Vorjahr 978,8 Mio. €) erhöht und beinhaltet neben einem geänderten Projektportfolio u.a. einen preisinduzierten Bestandsaufbau. Aufgrund der aktivischen Verrechnung mit den erhaltenen Anzahlungen in Höhe von 1.129,6 Mio. € ergeben sich hieraus keine Auswirkungen auf die Vermögensstruktur. Der Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen liegt mit 46,9 Mio. € (Vorjahr 33,9 Mio. €) rd. 13,0 Mio. € über dem Vorjahr. Die flüssigen Mittel sind infolge der positiven Cashflowentwicklung um 61,3 Mio. € angestiegen und belaufen sich am Bilanzstichtag auf 134,2 Mio. € (Vorjahr 72,9 Mio. €). Zusammen mit den langfristigen Ausleihungen haben wir somit Zugriff auf Liquiditätsreserven im Umfang von 541,2 Mio. € (Vorjahr 479,9 Mio. €). Das Eigenkapital hat sich um 11,0 Mio. € auf 192,7 Mio. € (Vorjahr 181,7 Mio. €) erhöht. Dem Anstieg des Eigenkapitals aus dem aktuellen Jahresüberschuss in Höhe von 33,7 Mio. € steht eine Gewinnausschüttung in Höhe von 22,7 Mio. € an die Köster Holding SE gegenüber. Bedingt durch die gestiegene Bilanzsumme hat sich trotz des erhöhten Eigenkapitals die Eigenkapitalquote um 2,5 Prozentpunkte auf 31,9 % (Vorjahr 34,4 %) vermindert. Innerhalb der Rückstellungen liegen die Pensionsrückstellungen mit 6,7 Mio. € in etwa auf Vorjahresniveau (7,2 Mio. €). Die Steuerrückstellungen haben sich u.a. aufgrund erhöhter Vorauszahlungen um 6,9 Mio. € auf 4,3 Mio. € (Vorjahr 11,2 Mio. €) vermindert. Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 10,7 Mio. € auf 92,3 Mio. € (Vorjahr 81,6 Mio. €) erhöht. Maßgeblich für diese Entwicklung ist insbesondere ein Anstieg der Baurückstellungen, insbesondere für Gewährleistungsfälle sowie für noch zu erbringende Restleistungen aus abgenommenen oder bereits schlussgerechneten Bauvorhaben. Der Passivüberhang der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen hat sich durch die Umsetzung der Vorgaben für den Cash-Management-Prozess um 53,9 Mio. € auf 244,7 Mio. € (Vorjahr 190,8 Mio. €) erhöht. Neben dem Vereinbaren von "kopflastigen" Zahlungsplänen ist es uns darüber hinaus gelungen, vermehrt Vorauszahlungen bei unseren Kunden durchzusetzen. Die auf der Aktivseite bewerteten Herstellungskosten der unfertigen Bauleistungen sind mit 21,7 % (Vorjahr 19,5 %) von den erhaltenen Anzahlungen überdeckt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen mit 23,2 Mio. € (Vorjahr 24,0 Mio. €) in etwa auf Vorjahresniveau. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren vollständig aus der umsatzsteuerlichen Organschaft und liegen mit 33,4 Mio. € (Vorjahr 22,0 Mio. €) über dem Vorjahreswert. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Mio. € auf 5,3 Mio. € resultiert insbesondere aus verminderten Barsicherheiten von Kunden. Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals am Gesamtkapital hat sich um 2,7 Prozentpunkte auf 66,9 % (Vorjahr 64,2 %) erhöht. c) Finanzlage Der Cashflow nach DVFA/SG ist mit 36,8 Mio. € (Vorjahr 48,6 Mio. €) positiv und resultiert im Wesentlichen aus dem erzielten Jahresüberschuss. Der Cashflow aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist mit 79,6 Mio. € (Vorjahr Mittelzufluss 31,2 Mio. €) ebenfalls positiv. Die Veränderung resultiert insbesondere aus einem Rückgang des Working Capitals (kurzfr. Forderungen, zzgl. unfertiger Bauleistungen, abzgl. kurzfr. Rückstellungen und Verbindlichkeiten). Trotz eines nominellen Anstiegs der unfertigen Bauleistungen von 151,3 Mio. € wurde aus der Veränderung des Working Capitals ein positiver Cashflow von 52,0 Mio. € erzielt. Dies ist insbesondere auf einen verbesserten Cash-Management-Prozess zurückzuführen. Diese Maßnahmen haben u.a. zu einer Verbesserung der Überzahlungsquote der unfertigen Bauprojekte geführt und minimieren zudem Ausfallrisiken. Im Rahmen der der Investitionstätigkeit ergibt sich ein Mittelzufluss in Höhe von 4,4 Mio. € (Vorjahr Mittelzufluss 14,3 Mio. €). Auszahlungen in Höhe von 4,9 Mio. € für Investitionen in das Sachanlage- und immaterielle Vermögen stehen Mittelzuflüsse aus Zinszahlungen aus konzernnahen Darlehen in Höhe von 9,3 Mio. € gegenüber. Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 22,7 Mio. € und resultiert aus einer Ausschüttung an die Köster Holding SE. Der Finanzmittelfonds hat sich aufgrund der dargestellten Mittelzu- und -abflüsse insgesamt um 61,3 Mio. € erhöht. Der Finanzmittelfonds beläuft sich am Bilanzstichtag auf 134,2 Mio. € (Vorjahr 72,9 Mio. €) und setzt sich aus den vorhandenen Bankguthaben zusammen. 5. PersonalDie handelsrechtliche Mitarbeiterzahl hat sich aufgrund von unterjährigen Einstellungen im Jahr 2022, die nun ganzjährig in die Ermittlung einbezogen werden, um 40 auf 1.774 erhöht. Die Mitarbeiterzahl zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf 1.750 (31. Dezember 2022: 1.766). Die Weiterentwicklung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt innerhalb der gesamten Köster-Gruppe eine wesentliche Stellung ein. Mit Hilfe der "Köster-Akademie" bestehen professionelle Strukturen, um die bestmögliche persönliche und fachliche Förderung zu erreichen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weiterhin ca. 160 unterschiedliche Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Das Gesamtvolumen, welches sowohl in Präsenz als auch in digitaler Form durchgeführt wurde, beläuft sich auf über 3.000 Seminarstunden. Die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den langfristigen Unternehmenserfolg unverzichtbar. Mit Hilfe spezieller Mitarbeiterschulungen, Firmenfitnessprogrammen und weiteren Angeboten werden in diesem Bereich zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit zur Verfügung gestellt. Auch das Thema Arbeitssicherheit/-schutz steht im Fokus des Unternehmens. Mitarbeiterschulungen, Workshops und stringente Prozessabläufe auf den Baustellen führen dazu, die Unfallzahlen zu minimieren. Darüber hinaus werden mit Hilfe von internen und externen Audits die Sicherheitsstandards der Baustellen überprüft und ausgewertet. So ist die Köster-Gruppe beispielsweise gemäß DIN ISO 45.001 im Bereich des Arbeitsschutzmanagementsystems zertifiziert. Nicht zuletzt diese Maßnahmen führen dazu, dass in der Köster-Gruppe im Branchenvergleich wenige Unfälle auftreten. Das positive Feedback bei Mitarbeiterbefragungen und das Belegen von Spitzenpositionen in externen Studien stärkt uns in der Annahme ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und auch als solcher wahrgenommen zu werden. Neben Auszeichnungen wie "TOP Arbeitgeber" in der Kategorie "Bau" des Fachmagazins "Focus Business" belegte die Köster-Gruppe zudem Spitzenpositionen bei weiteren Umfragen. Der frühzeitige, direkte Kontakt zu Nachwuchskräften ist bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unerlässlich. Um aktiv auf potenzielle Bewerber zuzugehen, werden neben der Präsenz auf diversen Messen und Onlineplattformen auch regelmäßig Stipendien an talentierte Studentinnen und Studenten vergeben. 6. Compliance Management SystemDie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist integraler Bestandteil bei der Köster GmbH und Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Um diesen bestehenden Grundsätzen in unserem Unternehmen Rechnung zu tragen und die hierzu bestehenden Regelungen auch für unsere Geschäftspartner transparent zu machen, haben wir eine Compliance-Management-Organisation zur Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ethischer Regeln installiert. Wir sind Mitglied des EMB-Wertemanagement Bau e.V., der eine an der DIN ISO 19600 und dem Corporate Governance Codex orientierte grundsätzliche Rechtskonformität verfolgt. In Zusammenarbeit mit dem EMB-Wertemanagement Bau e.V. haben wir eine Compliance Richtlinie in Kraft gesetzt. Es wurde eine Risikoanalyse der Organisation und der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Schwachstellen im Compliance System durchgeführt. Durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen wird fortwährend für dieses Thema im gesamten Unternehmen sensibilisiert und ein offenes und transparentes Betriebsklima geschaffen. Das Compliance Management System ist erfolgreich auditiert und wird laufend überprüft. 7. Nachhaltigkeit/UmweltNicht nur gesellschaftlich, sondern auch bei unseren Kunden rückt das Thema Nachhaltigkeit immer mehr in den Mittelpunkt. Wir als Köster-Gruppe sind uns bewusst, dass unser Kerngeschäft die Umwelt beeinflusst und Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat. Daher ist dieses Thema seit vielen Jahren im Leitbild der Köster-Gruppe verankert. Hier wird explizit auf den respektvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen eingegangen sowie die Schonung der Umwelt betont. Die Köster GmbH ist unter anderem ein langjähriges Mitglied im Verein Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.V. und bekennt sich zum nachhaltigen Bauen. Verschiedene Projekte wurden in den vergangenen Jahren mit den höchsten Zertifizierungen in Platin ausgezeichnet. Des Weiteren hat die gesamte Köster-Gruppe den Zertifizierungsprozess der international anerkannten Umweltmanagementnorm DIN ISO 14001 durchlaufen und wurde erfolgreich zertifiziert. In der Fortführung des Leitbildes wurde in Zusammenarbeit mit wesentlichen Stakeholdern und externen Partnern eine detaillierte Nachhaltigkeitsstrategie für die Köster Gruppe entwickelt. Hier wurden auf Basis einer Wesentlichkeitsanalyse die grundsätzlichen Ziele der Köster-Gruppe definiert und welche Rolle die Köster-Gruppe beim Thema Nachhaltigkeit einnehmen möchte.
Zentrale Säulen dieser Vision der Nachhaltigkeitsstrategie bilden die Bereiche "Umwelt", "Bauwerk" und "Lieferkette" sowie die Bereiche "Unternehmensführung" und "Mensch". In der direkten Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie werden in diesen Bereichen eine Vielzahl von Projekten geplant oder bereits angegangen, die den CO 2 -Fußabdruck der Köster Gruppe wesentlich verbessern sollen. Für die Verwaltungsebene sind u.a. Photovoltaikanlagen in den Hauptniederlassungen, Ausweitung der Nutzung erneuerbarer Energien auf den Baustellen, Ausweitung der Elektrifizierung des Fuhrparks geplant sowie die Umstellung des Gerätefuhrparks auf Akkutechnik in Umsetzung. Auch im Bereich der Bauprojekte werden verschiedene Konzepte entwickelt, um den CO 2 -Fußabdruck sowie den Ressourcenverbrauch zu senken. Den Themen "zirkuläres Bauen" sowie dem "Einsatz von innovativen Baustoffen" fällt dabei eine besondere Rolle zu. Um diesen komplexen Herausforderungen bestmöglich zu begegnen, wurden verschiedene Partnerschaften mit Universitäten, Hochschulen und sonstigen Partnern eingegangen. Mittelfristig wollen wir in der Lage sein, zusammen mit unseren Kunden beim Bau ihrer Immobilien innovative Materialien und Bauweisen zu verwenden und einen wesentlichen Teil des Materialbedarfs aus Recycling-Baustoffen zu decken. Doch nicht erst in der Zukunft, sondern bereits jetzt sind wir bestrebt den CO 2 -Ausstoß bei unseren aktuellen Bauprojekten zu minimieren und unseren Beitrag zum Thema Nachhaltigkeit zu leisten. So wurde beispielsweise zusammen mit einem Stammkunden ein CO 2 -reduzierter Logistikstandort in Holzbauweise realisiert. Des Weiteren wurden mit einer Vielzahl von Kunden bereits in den letzten Jahren EU-Taxonomie konforme Bauprojekte erfolgreich umgesetzt. Gemäß der "Corporate Sustainability Reporting Direktive" (CSRD) und der im Jahr 2023 veröffentlichten "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) ist der Lagebericht ab dem Jahr 2025 um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern. Aktuell werden in der Köster-Gruppe die Anforderungen aus den ESRS analysiert und die notwendigen Schritte für die CSRD-konforme Berichterstattung eingeleitet. Die relevanten Daten und Kennzahlen für die einzelnen Bereiche werden identifiziert und Strukturen geschaffen, um die Daten nachhaltig und effizient generieren zu können. Auf dieser Basis wird derzeit die bestehende Nachhaltigkeitsstrategie für die zukünftige Berichtserstattung inkl. der notwendigen Wesentlichkeitsanalyse erweitert. 8. Erklärung zur UnternehmensführungDer Anteil von Frauen im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 0 % unseren Erwartungen. Der Anteil der Frauen auf Ebene der Geschäftsführung sowie der Leitungsebene unterhalb der Geschäftsführung ist im abgelaufenen Geschäftsjahr <10 % und wird bis zum 31. Dezember 2028 mit jeweils 15 % festgelegt. Der zum 31. Dezember 2023 festgelegt Zielwert von 5 % für die Leitungsebene unterhalb der Geschäftsführung wurde erreicht. Der Aufsichtsrat unterliegt aufgrund der Altersstruktur der aktuellen Stelleninhaber einer geringen Fluktuationsquote, sodass bis zum 31. Dezember 2024 keine Veränderung der Frauenquote auf dieser Ebene erwartet wird (Zielgröße Null). Um auch von den unterschiedlichen Perspektiven der Geschlechter zu profitieren, ist die Köster-Gruppe allerdings bestrebt, den Frauenanteil in Führungspositionen weiter zu steigern. In der Compliance-Richtline hat sich die der Köster Gruppe explizit zur Förderung von Frauen verpflichtet. Die im Jahr 2023 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe "Yes, she can" bietet ein Forum, um weitere Maßnahmen zur Förderung von Frauen zu erarbeiten und einen kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Konkret resultiert hieraus zum Beispiel die Einrichtung der Funktion einer Vertrauensperson, die Kolleginnen und Kollegen professionelle Unterstützung bei der konstruktiven Lösung von Konfliktsituationen im Unternehmen bietet. Des Weiteren wird das Thema Förderung von Frauen zum Zwecke der Sensibilisierung in die Agenda der Führungstrainings bestehender und zukünftiger Führungskräfte aufgenommen. 9. Risiko- und Chancenberichta) Allgemeines Das Risikomanagementsystem der Köster GmbH soll das Risikobewusstsein auf allen Managementebenen fördern. Das System ist Bestandteil der Managementprozesse und soll helfen, Risiken zu vermeiden, zumindest aber frühzeitig zu erkennen und daraus resultierende Gefahren für das Unternehmen abzuwenden. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind eine strategische Geschäftsplanung kombiniert mit einem detaillierten, zeitnahen Berichtswesen sowie einem Frühwarn- und Überwachungssystem. Risikocontrolling erfolgt bei der Köster GmbH in Form eines kontinuierlichen, dezentralen Prozesses, der durch gruppenweit zentral gesteuerte Vorgaben der Muttergesellschaft strukturiert wird. Mit dem technischen und finanzwirtschaftlichen monatlichen Berichtswesen werden die Geschäftsführung und die Leiter der einzelnen Geschäftsbereiche über die aktuelle wirtschaftliche Lage zeitnah informiert. Auf Grundlage dieser Daten wird die Ist-Situation von den einzelnen Managementebenen analysiert. Über zentral festgelegte Grenzwerte und Abweichungsparameter sollen relevante Risiken erkannt, überwacht und durch geeignete Maßnahmen in ihren Auswirkungen begrenzt werden. Das zentrale Controlling übernimmt dabei koordinierende Funktionen und übergeordnete Controllingaufgaben. Aufträge, die einen definierten Risiko- und Auftragswert überschreiten, können nur mit Zustimmung des zuständigen Geschäftsführers bzw. des GF-Gremiums bzw. des Aufsichtsrates angenommen werden. Solche Projekte werden vom Angebot bis zur Fertigstellung kritisch begleitet. Dem jeweiligen Geschäftsführer wird über die Leistungs- und Ergebnisentwicklung dieser Baustellen monatlich berichtet. So soll gewährleistet werden, dass Risiken aus diesem Bereich frühzeitig erkannt werden und entsprechende Gegenmaßnahmen zeitnah eingeleitet werden können. Das Eingehen von Arbeitsgemeinschaften ist grundsätzlich von der technischen und kaufmännischen Geschäftsführung zu genehmigen. Hierbei werden hohe Anforderungen an die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der beteiligten Arge-Partner gestellt, die auf Basis einer detaillierten internen Bewertung nachgewiesen werden müssen. Über Avalkreditlinien, Bürgschaften und wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen entscheidet die Geschäftsführung zentral und wird dabei vom Zentralbereich Finanzen unterstützt. Alle vom Gesetz, von der Geschäftsführung oder den Zentralbereichen vorgegebenen wesentlichen Prozesse und Genehmigungsverfahren sind zu dokumentieren und gruppenweit bekannt zu geben. Außerdem überprüfen wir in Stichproben durch prozessunabhängige Mitarbeiter die Einhaltung der Steuerungs- und Kontrollwerkzeuge. Die Chancen und Risiken, die sich auf das Geschäftsjahr 2024 beziehen, werden nachfolgend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Köster GmbH absteigend dargestellt. Die Gesamtstruktur der Chancen und Risiken hat sich im Vorjahresvergleich dahingehend geändert, als dass sich die Marktrisiken durch die Zinsentwicklung weiter erhöht haben. Das Risiko im Bereich der Beschaffung hat sich durch die Stabilisierung der Preise im Vorjahresvergleich hingegen reduziert. b) Marktrisiken und -chancen Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland sowie die spezielle Entwicklung in den für uns relevanten Baubereichen betrachten wir als Marktrisiko. Dabei analysieren wir regelmäßig, wie sich die makroökonomischen Veränderungen auswirken und ob wir betriebswirtschaftlich in unseren Geschäftsfeldern weiter wettbewerbsfähig sind. Jahre mit Niedrigzinsphasen wirken sich in der Regel positiv und Jahre mit einem vergleichsweise hohen Zinsniveau negativ auf das Marktumfeld im schlüsselfertigen Hochbau aus. Im Zuge der ausufernden Inflation des letzten Jahres hat die europäische Zentralbank in den Jahren 2022/2023 eine Trendwende vollzogen und den Leitzins deutlich angehoben. Für unsere Kunden bedeutet dies neben gestiegenen Anforderungen an die Finanzierung vor allem deutlich gestiegene Finanzierungskosten. Vor diesem Hintergrund verändert sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung einzelner Bauprojekte deutlich, so dass das Risiko besteht, dass einige Investoren Projekte verschieben, absagen oder vollständig kündigen. Bemerkbar macht sich diese Entwicklung derzeit vor allem im Bereich der Sozialimmobilien sowie im Bereich des Wohnungsbaus. Unter anderem bedingt durch die konjunkturelle Verschlechterung der Baubranche existieren in einigen Regionen Deutschlands hohe Angebotsüberschüsse an Bauleistungen, so dass sich die Wettbewerbssituation bei Angebotsabgaben deutlich verschärft hat. Die nach wie vor hohen Baukosten und der deutliche Anstieg des Zinsniveaus haben dazu geführt, dass speziell reine Projektentwickler die einzelnen Projekte am Markt nicht mehr oder deutlich unter den ursprünglich kalkulierten Preisen vermarkten konnten. In der Konsequenz gerieten namhafte Projektentwickler in Liquiditätsschwierigkeiten bzw. endeten in der Insolvenz. Für die Köster-Gruppe hat sich in diesem Segment das mögliche Ausfallrisiko der Forderungen deutlich erhöht. Durch einen stringenten Cash-Management-Prozess und eine Absicherung über Zahlungsbürgschaften bzw. Vorauszahlungen, konnte dieses Ausfallrisiko im vergangenen Jahr geringgehalten werden. Der Rückgang der Nachfrage durch die Projektentwickler stellt für die Köster GmbH insofern eine Herausforderung dar, als dass diese einen wesentlichen Anteil der Bauleistungen in den letzten Jahren ausgemacht haben. Das Produktportfolio der Köster GmbH ist allerdings breit gefächert, so dass durch eine Ausweitung der Aufträge im Industriekundensegment sowie durch Bauleistung im Rohbau-/ erweiterten Rohbausegment die reduzierte Nachfrage der Projektentwickler weitestgehend kompensiert werden konnte. Im Rahmen unserer partnerschaftlichen Verträge kommen wir bereits in einer sehr frühen Planungsphase in Kontakt mit unseren potenziellen Kunden. Hierdurch bietet sich uns die Möglichkeit bzw. Chance, ein Projekt partnerschaftlich abzuwickeln. In Kooperation mit unseren Kunden kann z.B. die Kostenstruktur des Projekts bereits im Rahmen der frühen Planungsphasen optimiert werden, um den Finanzierungsrahmen einzuhalten. Für den Kunden bietet sich so die Möglichkeit, die gesteigerten Finanzierungskosten durch andere Einsparungen zu kompensieren und das Projekt trotz der schwierigen Finanzierungsbedingungen zu realisieren. c) Beschaffungsrisiken Der Beschaffungsmarkt ist in den vergangenen Jahren durch stark steigende Rohstoffpreise und Nachunternehmerleistungen gekennzeichnet. Die sehr gute konjunkturelle Entwicklung der Bauwirtschaft sowie die Einschränkungen der Corona-Pandemie haben darüber hinaus zu einer Materialverknappung und folglich zu weiter steigenden Materialpreisen geführt. Auch die Eskalation des Russland-Ukraine-Krieges im Jahr 2022 hat infolge deutlich gestiegener Energiepreise dazu geführt, dass die Preise für Material und Nachunternehmerleistungen sprunghaft angestiegen sind. Für das Jahr 2023 lässt sich feststellen, dass der Trend der steigenden Materialpreise in einigen Bereichen vorerst gestoppt wurde. Nichtsdestotrotz verbleiben auch hier die Preise für Material und Nachunternehmerleistungen auf einem nach wie vor hohen bis sehr hohen Niveau. Für die Köster-Gruppe geht es material- und nachunternehmerseitig insbesondere darum, unberechtigte Preisanpassungsforderungen von Lieferanten und Nachunternehmern abzuwehren bzw. bei berechtigten Nachforderungen ebenfalls eine partnerschaftliche Lösung herbeizuführen, die eine weitere Belieferung der Baustellen sicherstellt. Um die sich in diesem Bereich ergebenden Risiken zu minimieren, werden in kritischen Gewerken gezielt Nachunternehmerleistungen in Materiallieferungen und Lohnleistung aufgespalten. In speziellen Materialsegmenten wird außerdem eine Vorabbeschaffung und Zwischenlagerung von Materialien durchgeführt. Um den beschriebenen Risiken der möglichen Preissprünge zu begegnen, erfolgt prozessual die Abstimmung im Rahmen der wöchentlichen Shop-Floor-Stehungen. Um dem Risiko der generellen Verfügbarkeit von Rohstoffen zu begegnen, wird eine gezielte Auswahl leistungsfähiger Lieferanten und Nachunternehmer vorgenommen. Durch Vorverträge mit diesen werden zum Teil schon frühzeitig Kapazitäten, Qualitäten und Preise gesichert. Die wachsende Volatilität auf den Rohstoffmärkten für Stahl, Zement, Holz, Energie und weitere Einkaufsgüter kontrollieren wir durch spezialisierte Einkäufer mit entsprechendem Branchen-Know-How. So streben wir an, das Risiko aus kurzfristigen Preisänderungen in der Kalkulationsphase zu minimieren. Darüber hinaus achten wir bereits im Rahmen der Preiskalkulation neuer Bauprojekte auf eine angemessene Berücksichtigung der zukünftigen Preissteigerungen, die sich neben Erfahrungswerten auch aus einem Risikozuschlag zusammensetzt. Eine fundierte Preiskalkulation stellt für uns eine wesentliche Basis dar und erhöht zugleich die Wahrscheinlichkeit, die Projekte erfolgreich abzuwickeln. Des Weiteren wird eine hohe Bindungsquote von Nachunternehmern angestrebt. Diese Bindungsquote sorgt unter anderem dafür, dass wir über die Kosten der einzelnen Nachunternehmer Planungssicherheit erlangen. Vertriebsseitig sollen die Preisänderungsrisiken für neue Aufträge dahingehend begrenzt werden, dass wir für kritische Gewerke durch verbindliche unternehmensweite Vorgaben ausschließlich "cost-fee-Klauseln" oder Preisgleitklauseln vereinbaren. Desgleichen wollen wir durch vertragliche Regelungen sicherstellen, dass die Terminverantwortung durch die krisenbedingten Lieferengpässe eingeschränkt ist. Unser Ziel ist es, durch eine offene und enge Kommunikation mit unseren Kunden, individuelle Lösungen für die Projektrealisation zu finden, ohne für unser Unternehmen unbeherrschbare Risiken einzugehen. d) Vertrags- und Projektrisiken Alle Projekte ab einer bestimmten Größenordnung oder Risikostufe werden in einem strukturierten Prozess geprüft. Dabei werden neue Projekte vor einem Angebot auch unter vertraglichen Risikoaspekten betrachtet und ausgewählt. Verträge und Vereinbarungen unterziehen wir vor Abschluss einer sorgfältigen technischen, kaufmännischen und rechtlichen Prüfung. Damit lassen sich bereits in einem frühen Stadium mögliche Vertrags- und Projektrisiken erkennen und weitestgehend reduzieren. Gleichwohl sind bspw. Kalkulationsrisiken bei Großprojekten nicht vollständig auszuschließen. Neben Risiken, die sich in der Ausführungsphase ergeben können, hängt der wirtschaftliche Erfolg von Aufträgen in Einzelfällen davon ab, inwieweit sich Nachtragsforderungen, die sich aus den typischen Änderungen der Bauherren ergeben, gegenüber dem Auftraggeber durchsetzen lassen. Aufgrund der konservativen handelsrechtlichen Bewertungsansätze der erbrachten Bauleistungen liegen hier tendenziell Ertragschancen. Den Gewährleistungsrisiken aus dem Baugeschäft tragen wir Rechnung, indem wir Nachunternehmerbürgschaften einfordern und durch unser Qualitätsmanagement die vom Auftraggeber geforderte Qualität sicherstellen. Obwohl wir mit einigen Geschäftspartnern hohe Umsätze generieren, ist das Unternehmen von keinem Kunden oder Lieferanten existenziell abhängig. Die Köster GmbH verfolgt das erklärte Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen so weit wie möglich zu vermeiden. Dennoch sind wir zwangsläufig in verschiedene Gerichtsverfahren involviert, deren Ausgang sich naturgemäß nur schwer prognostizieren lässt. Wir gehen aber nach sorgfältiger Prüfung der Prozessrisiken davon aus, dass für alle Verfahren in hinreichendem Umfang bilanzielle Vorsorge getroffen wurde. e) IT-Risiken Die Bedeutung von Daten und deren Sicherheit hat in den vergangenen Jahren deutlich an Relevanz gewonnen. Cyberangriffe sind keine Seltenheit und stellen die Unternehmen vor Herausforderungen. Denn die IT-Systeme bilden die elementare Grundlage für die tägliche Arbeit, sei es in der Buchhaltung oder in der Projektplanung/-abwicklung. Ziel ist es daher, die IT-Systeme konstant auf hohem Niveau zu betreiben, die Daten gegen Verlust zu schützen und unberechtigte Zugriffe auf die Datenbestände zu verhindern. Um Komplettausfälle der Server zu vermeiden und Datenverluste zu verhindern, werden die IT-Sicherheitssysteme regelmäßig validiert und weiterentwickelt. Neben den internen Überprüfungen werden auch externe Audits der IT-Systeme und der IT-Infrastrukturen durchgeführt. Bereits vor einigen Jahren wurde in diesem Zusammenhang ein ISMS ("Information Security Management System") aufgebaut, um die Informationssicherheit der Köster Gruppe strukturiert und kontrolliert zu erhöhen. Im Rahmen dieses Prozesses wurden Regeln und Verfahren definiert, die laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Die IT-Sicherheitssysteme umfassen neben der physischen Sicherheit auch die technische und logische Sicherheit. Die Sicherung der Systeme gegen externen, unerlaubten Datenzugriff erfolgt unter anderem mit Hilfe von mehrstufigen Firewalls und Antivirusprogrammen. Auch intern wird der Zugang zu den Systemen und Daten beschränkt. Auf Basis eines Berechtigungskonzepts erhalten Mitarbeiter nur auf die Daten Zugriff, welche für die zugeordneten Projekte von Bedeutung sind. Die zeitnahe Sicherung der Systeme und Daten erfolgt auf räumlich voneinander getrennten Servern, so dass die Verfügbarkeit der Daten dauerhaft gewährleistet ist. Darüber hinaus werden die verwendeten Softwareprogramme regelmäßig aktualisiert, um Fehler zu beheben, Sicherheitslücken zu schließen und die Funktionalität zu gewährleisten. Bereits seit mehreren Jahren steht die Gefahr durch mögliche Cyberangriffe im Fokus der Köster-Gruppe. Daher werden bereits seit einigen Jahren Penetration-Tests durchgeführt. Dadurch wurden mögliche Sicherheitslücken strukturiert ermittelt und mithilfe eines IT-Sicherheitskonzepts geschlossen. Das entwickelte Konzept wird laufend weiterentwickelt und auf die aktuellen Herausforderrungen angepasst. Ein häufiges "Einfalltor" für Cyberkriminelle in Unternehmen ist der Faktor Mensch. Um speziell die Mitarbeiter der Köster-Gruppe für die Gefahr von manipulierten Emails und der daraus resultierenden Gefahr weiter zu sensibilisieren, wurde ein externer Partner beauftragt, gezielte Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen u.a. in Form von Phishing-Simulationen durchzuführen. Der Erfolg der Sensibilisierung der Mitarbeiter lässt sich vor allem an den sog. Klickraten auf den vermeintlich schädlichen Links in den E-Mails messen, welche im Zeitablauf signifikant zurückgegangen sind. f) Finanzrisiken Um die Risiken durch Kursschwankungen und das allgemeine Anlagerisiko bei Wertpapiergeschäften weiter zu reduzieren, wurden die Anteile am KOS Spezialfonds in der Vergangenheit auf eine Kapitalanlagegesellschaft zum Verkehrswert übertragen. Die sich hieraus ergebende Darlehensforderung ist durch ein Pfandrecht an den übertragenen Wertpapieren besichert. Über das monatliche Reporting ist sichergestellt, dass die Köster GmbH laufend über den Wert der Sicherheit informiert ist. Die vertraglichen Regelungen sehen vor, dass die Köster GmbH den Darlehensvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, soweit sich ein ungeplanter Finanzbedarf ergibt. Bei Bedarf stehen daher potenziell weitere liquide Mittel in Höhe von 407,0 Mio. € zur Verfügung. Die Liquiditätsrisiken werden durch den zentralen Finanzbereich gruppenweit überwacht und gesteuert. Mit Hilfe einer zeitnahen Abrechnung von erbrachten Leistungen, Bonitätsüberprüfungen unserer Kunden sowie das Einholen von Zahlungsbürgschaften versuchen wir das Forderungsausfallrisiko zu minimieren. Durch einen hohen Bestand an liquiden Mitteln und freier Avallinien sind Liquiditätsengpässe auszuschließen. Um Risiken aus der Herauslegung von Sicherheiten zu vermeiden, ist es wichtig, das Bürgschaftsvolumen gering zu halten. Dies erreichen wir durch ein effizientes und laufendes Bürgschaftsmanagement. g) Personalrisiken Personalrisiken, die sich aus dem demographischen Wandel, hoher Fluktuation, fehlender Qualifikation oder geringer Motivation ergeben können, verfolgen wir mit besonderer Aufmerksamkeit und begegnen ihnen aktiv. Unsere Personalentwicklung sorgt dafür, hoch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an das Unternehmen zu binden. Nicht nur die Gewinnung neuer Mitarbeiter, auch die langfristige Bindung des bestehenden Personals kann aus unserer Sicht nur gelingen, wenn die gesamte Köster-Gruppe als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, arbeiten wir unter anderem kontinuierlich an einer Verbesserung der Work-Life-Balance unserer Mitarbeiter. Die individuellen Entwicklungspotentiale werden unseren Mitarbeitern in systematischen Gesprächen dargelegt und Umsetzungsmöglichkeiten zur Zielerreichung aufgezeigt. Nicht zuletzt durch solche Maßnahmen ist es in den letzten Jahren gelungen, Führungspositionen überwiegend aus den eigenen Reihen zu besetzen. h) Pandemische Auswirkungen Die Risiken aus der Corona-Pandemie haben sich weiter reduziert und sind aus heutiger Sicht zu vernachlässigen. Gleichwohl besteht das grundsätzliche Risiko neuer bzw. neuartiger Virusformen, die zu ähnlichen Auswirkungen wie in der Corona Hochphase führen könnten. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit solch drastischer pandemischer Einschränkungen in Form von Baustellenschließungen als sehr gering eingeschätzt wird, so ist das Risiko grundsätzlicher Einschränkungen durch neue Virusvarianten weiterhin gegeben. i) Gesamtrisiko- und Chancenposition Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens hätten gefährden können. 10. PrognoseberichtDie deutsche Wirtschaft müht sich aus der Stagnation. Vor allem die recht kräftigen Zuwächse der real verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte werden den privaten Konsum anschieben. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut der Prognose des IfW Kiel im Jahr 2024 um 0,2 % und im Jahr 2025 um 1,5 % zulegen. Für die Jahre 2024 und 2025 rechnet das Institut mit rückläufigen Inflationsraten. Die Inflationsrate für 2024 wird mit 2,3 % und für 2025 mit 1,8 % prognostiziert. 3 Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. rechnet mit einer weiteren deutlichen Abkühlung der Baukonjunktur. Der Mix aus nach wie vor hohen Bau- und Finanzierungskosten schlägt auf die Nachfrage nach Bauleistung zurück. Für das Folgejahr wird ein nominaler Umsatz von rd. 154 Mrd. € prognostiziert. Dies entspräche einem nominalen Rückgang von rd. 5,0 % und unter Berücksichtigung eines Preisrückgangs von 2,0 % einem realen Rückgang von rd. 3,0 %. Insbesondere im Wohnungsbau wird nach aktueller Einschätzung nicht mit einer Trendwende gerechnet. Durch eine Zinsstützung beim "Einfamilienhaus 55 Standard" und die sofortige Umsetzung des beim Kanzlergipfel von der Bundesregierung verabschiedeten 14-Maßnahmen-Paketes könnte eine solche Trendwende erreicht werden. Unter derzeitigen Investitionsbedingungen wird für das Jahr 2024 lediglich mit rd. 235.000 fertiggestellten Wohneinheiten gerechnet. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Preiseffektes wird mit einem realen Umsatzrückgang von rd. 13,3 % gerechnet. Der Wirtschaftsbau wird voraussichtlich auch im Jahr 2024 vom Tiefbau getragen und kann insgesamt einen realen Umsatzanstieg von rd. 2,7 % verzeichnen. Dabei ist hervorzuheben, dass für den Tiefbau ein realer Anstieg von rd. 7,1 % und den Hochbau ein realer Rückgang von 1,0 % vorhergesagt wird. Im Bereich des öffentlichen Baus wird für das Folgejahr mit einem realen Umsatzanstieg von rd. 2,7 % gerechnet. Die negativen Prognosen wirken sich auch auf die Anzahl der Beschäftigten aus. Nach Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes e.V. wird mit einem deutlichen Rückgang von mindestens 30.000 Beschäftigten gerechnet. Damit würde die Gesamtzahl der Beschäftigten unter die Marke von 900.000 fallen. Während der Wohnungsbau deutliche Unterauslastung zu verzeichnen hat, werden insbesondere in den Ausbaugewerken Fachkräfte gesucht. 4 Aufgrund des deutlich eingetrübten Marktumfeldes gehen wir entsprechend der Brancheneinschätzung von einer leicht rückläufigen operativen Bauleistung für das Geschäftsjahr 2024 (IST-Bauleistung 2023: 1.458,4 Mio. €) aus. Der Auftragsbestand per 31. Dezember 2023 in Höhe von 1.554,8 Mio. € stellt hierfür eine solide Basis dar. Das schwierige Marktumfeld zeigt jedoch, dass auch vermeintlich gesicherte Bauleistungen durch Projektverschiebungen erhebliche Veränderungen erfahren können, so dass die Schwankungsbreite bei der Bauleistungsplanung zugenommen hat. Hinsichtlich der Ergebniserwartungen unterliegen wir allein schon rechnungslegungsbedingt Ergebnisschwankungen, die aufgrund der handelsrechtlichen Ertragsrealisierungsgrundsätze nur eine Planung in größeren Bandbreiten zulässt. Für das Geschäftsjahr 2024 gehen wir handelsrechtlich aufgrund der voraussichtlichen Abnahmen des Folgejahres sowie unter Berücksichtigung einer angepassten Kostenstruktur von einer leicht steigenden operativen Rendite aus.
Osnabrück, den 19. April 2024 Die Geschäftsführung
1 Vgl. Statistisches Bundesamt -
Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Köster GmbH hat ihren Sitz in Osnabrück und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück HRB Nr. 203648 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Köster GmbH wird nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der Köster GmbH basiert auf den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Angaben zur Bilanzierung und BewertungDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden drei bis zehn Jahre zugrunde gelegt. Sofern eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Das Aktivierungswahlrecht für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Sinne des § 248 Abs. 2 HGB wird nicht angewendet. Bei den übrigen Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 800,00 betragen, werden sofort abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden über die folgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:
Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bewertet. Die Finanzanlagen sind auf der Basis der Anschaffungskosten bzw. des niedrigeren beizulegenden Wertes angesetzt. Im Fall einer dauernden Wertminderung werden Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt die Befreiung nach § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB in Anspruch. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zum Einstandspreis unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bestände an unfertigen Bauleistungen werden mit den Herstellungskosten bewertet, höchstens jedoch mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert bei einzelnen Bauprojekten aufgrund von Verlustrisiken o.ä. Risiken niedriger ist, werden die Herstellungskosten um den ermittelten Verlust gemindert. Bei der Ermittlung der niedrigeren beizulegenden Zeitwerte werden branchentypische Erlöse aus Änderungsanzeigen mit vorsichtig ermittelten Wertansätzen berücksichtigt. Die Bestände werden unter Abzug der von den Auftraggebern erhaltenen Anzahlungen angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Fremdleistungen sowie eigene Leistungen, bei denen notwendige Gemeinkosten einbezogen wurden. Fremdkapitalzinsen wurden in Ausübung des handelsrechtlichen Ansatzwahlrechtes (§ 255 Abs. 3 HGB) nicht in die Herstellungskosten mit einbezogen. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, die zum Nennwert angesetzt sind, werden unter den Vorräten offen abgesetzt. Können die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen nicht vollkommen unter den Vorräten abgesetzt werden, wird der übersteigende Teil unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten die fertigen und von Bauherren abgenommenen Bauvorhaben. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Realisierungswert aktiviert. Zum Ausgleich des allgemeinen Ausfallrisikos sowie für Zinsverluste und Mahnaufwendungen werden die nicht einzelwertberichtigten Forderungen pauschal wertberichtigt. Für zweifelhafte Beträge aus dem Verrechnungsverkehr sowie für anteilige, am Bilanzstichtag eingetretene oder erwartete Nachschussverpflichtungen bei Argen werden Wertberichtigungen aktivisch abgesetzt. Sofern Absetzungsbeträge den Forderungssaldo übersteigen, werden diese als Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften ausgewiesen. Die anteiligen Gewinne aus der Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften werden erst realisiert, wenn die Arbeitsgemeinschaft von dem Auftraggeber eine Abnahme erhalten hat. Die liquiden Mittel umfassen Bargeld und Sichteinlagen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten passiviert. Zur Ermittlung der Verpflichtungen wurde die "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit einem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Lohn- und Gehaltssteigerungen waren nicht zu berücksichtigen. Es wurde ein Rententrend von jährlich 1,9 % sowie eine Fluktuation von 4,5 % p.a. berücksichtigt. Dabei wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im operativen Ergebnis erfasst. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB, der sich aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen auf Grundlage des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes sowie auf Grundlage des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes ergibt, ist grundsätzlich ausschüttungsgesperrt und beläuft sich auf EUR 32.529,00 (Vorjahr EUR 164.184,00). Für mittelbare Pensionsverpflichtungen wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Die Dotierung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Jubiläums- sowie die Altersteilzeitverpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten passiviert. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Zur Ermittlung der Verpflichtungen wurden nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Verpflichtungen wurden pauschal mit einem durchschnittlichen Zinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,75 % abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Bei der Ermittlung der Jubiläumsrückstellung wurde zusätzliche eine durchschnittliche Fluktuation von 7,3 % und bei der Altersteilteilzeit ein Gehaltstrend von 2,5 % zugrunde gelegt. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden auf Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen gebildet, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive Unterschiedsbeträge resultieren insbesondere aus abweichenden Wertansätzen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den Pensionsrückstellungen sowie in den sonstigen Rückstellungen. Passive Unterschiedsbeträge bestehen im Wesentlichen aufgrund abweichender Wertansätze im Vorratsvermögen sowie im Sachanlage- und immateriellen Vermögen. Aktive und passive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB stets saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Insgesamt ergibt sich in der Gesamtdifferenzbetrachtung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 ein Überhang aktiver latenter Steuern. Zur Ermittlung der latenten Steuern ist ein Steuersatz in Höhe von 31,10 % herangezogen worden. Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wird Rechnung getragen. 3. Informationen zum Jahresabschlussa) Informationen zur Bilanz Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang in einem Anlagespiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten beinhalten gesperrte Sichtguthaben - im Wesentlichen Sicherheitsleistungen von Kunden - in Höhe von T€ 361 (Vorjahr T€ 2.194). Eigenkapital Der Bilanzgewinn in Höhe von T€ 153.456 (Vorjahr T€ 142.492) setzt sich aus einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 33.664 (Vorjahr T€ 45.596) und einem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von T€ 119.792 (Vorjahr T€ 96.896) zusammen. Der Ausweis der Kapitalrücklage betrifft in voller Höhe die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entfallen wie im Vorjahr im Wesentlichen auf Baurückstellungen, insbesondere Rückstellungen für Nachunternehmerleistungen und für betriebstypische Risiken (Einzel- und Pauschalgewährleistungen). Darüber hinaus werden Rückstellungen für Personalverpflichtungen (z.B. Tantiemeverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Resturlaubsansprüche) gebildet. Sie wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme bemessen und enthalten alle erkennbaren Risiken. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind wie folgt dargestellt:
b) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse wurden zu 100 % im Inland erzielt. Auf den Hochbau entfallen 89,5 % und auf den Tiefbau 10,5 % der im abgeschlossenen Geschäftsjahr realisierten Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen werden sowohl die Gewinnanteile als auch Verlustanteile aus Arbeitsgemeinschaften ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.408 aus Versicherungserstattungen, in Höhe von T€ 1.301 aus der Auflösung von Rückstellungen, T€ 445 Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen, T€ 327 Erträge aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten, sowie T€ 45 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe T€ 84 aus der Zuführung zu den Pauschalwertberichtigung sowie in Höhe von T€ 34 aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten keine aus verbundenen Unternehmen (Vorjahr T€ 35) und solche aus der Abzinsung in Höhe von T€ 113 (Vorjahr T€ 3). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 155 (Vorjahr T€ 185) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2.444 sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe T€ 8. 4. Sonstige Angabena) Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB Bei der Köster GmbH bestehen Dauerschuldverhältnisse aufgrund von langfristigen Miet- und Leasingverträgen. Gebäudemietverträge sind über maximal zehn Jahre fest abgeschlossen, wobei die Gebäudemieten üblicherweise indexiert sind. Der Vorteil von vorgenannten Verträgen liegt in der geringen Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken konnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden können, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt. Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen von bis zu einem Jahr in Höhe von T€ 14.866 und mit einer Laufzeit größer einem Jahr in Höhe von T€ 31.906. b) Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen sie beteiligt ist. Für diese Haftungsverhältnisse wurden keine Rückstellungen gebildet, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft nicht zu rechnen ist. Weiterhin besteht eine subsidiäre Haftung der Köster GmbH als Trägerunternehmen gegenüber der Baresel Sozialkasse e.V. Die Haftsumme zum 31. Dezember 2023 wurde unter Anwendung versicherungsmathematischer Bewertungsgrundsätze nach Abzug des Vereinsvermögens auf T€ 670 (Vorjahr T€ 702) berechnet. c) Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Das Unternehmen beschäftigte durchschnittlich:
d) Vorschlag zur GewinnverwendungDer Bilanzgewinn soll in Teilen ausgeschüttet und der verbleibende Teil auf neue Rechnung vorgetragen werden. e) Oberstes Mutterunternehmen Oberstes Mutterunternehmen ist die HomeStead GmbH & Co. KG, Osnabrück (HR A 7013 des Amtsgerichts Osnabrück), die zugleich den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis aufstellt. Die Köster GmbH wird in den Konzernabschluss einbezogen. Die Offenlegung des Konzernabschlusses erfolgt im Bundesanzeiger. Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar unterbleiben, da sie im Konzernanhang unseres obersten Mutterunternehmens enthalten sind. f) Gesellschaftsorgane Geschäftsführer Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Die Mitglieder der Geschäftsführung sind jeweils allein vertretungsberechtigt. Die im Berichtsjahr gewährten Gesamtbezüge betrugen T€ 4.031. Für ehemalige Organmitglieder wurden im Berichtsjahr Bezüge in Höhe von T€ 102 ausgezahlt. Aufsichtsrat
Hinsichtlich der Gesamtbezüge des Aufsichtsorgans wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. 5. NachtragsberichtNach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Geschäftsvorfälle eingetreten, die eine maßgebliche Veränderung des Bildes der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Köster GmbH ergeben würden.
Osnabrück, den 19. April 2024 Köster GmbH, Osnabrück N. Köster T. Förstner C. Knoth J. Kutzner A. Triphaus-Woltermann B. Bongartz T. Große U. Maute B. Reutter Ch. Schulz C. Strasser R. Szelenko D. Winkler U. Wippermann J.-P. Zuther Entwicklung des Anlagevermögens 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Köster GmbH, Osnabrück Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Köster GmbH, Osnabrück, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Köster GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Osnabrück, den 25. April 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Norbert Niedenhof, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Vox, Wirtschaftsprüfer An die Gesellschafterversammlung der Köster GmbH Osnabrück Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2023Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Arbeit der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik, Unternehmensplanung und grundsätzliche Fragen durch die Geschäftsführung unterrichten lassen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat dazu regelmäßig zeitnah schriftlich und mündlich über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Gesellschaft, die vorgesehene Geschäftspolitik, Grundsatzfragen der künftigen Geschäftsführung, die Risikolage sowie über bedeutende Einzelvorgänge Bericht erstattet. Abweichungen des Geschäftsverlaufes von den Plänen und Zielen wurden durch die Geschäftsführung im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat diese Berichte ausführlich erörtert und mit der Geschäftsführung beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Über Projekte und Vorhaben, die für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen ausführlich informiert und - falls erforderlich - um Zustimmung gebeten. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung und ließ sich über die aktuelle Geschäftsentwicklung und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informieren. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht zum Jahresabschluss der Köster GmbH für das Geschäftsjahr 2023 sind unter Einbeziehung der Buchführung von dem durch die Gesellschafterversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a. M., Zweigniederlassung Osnabrück, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB erteilt. Die vorgenannten Unterlagen, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Berichte des Abschlussprüfers sind allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung ausgehändigt worden. Die Unterlagen wurden in der Aufsichtsratssitzung von der Geschäftsführung zusätzlich auch mündlich erläutert. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer, der den Prüfungsbericht mit unterzeichnet hat, nahm an der Beratung des Aufsichtsrates über die Vorlagen teil, berichtete über die wesentlichen Ereignisse der Prüfung und stand darüber hinaus für ergänzende Fragen zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss der Köster GmbH und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 24. Juni 2024 gebilligt. Er schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung sowie den Leitern der Geschäftsbereiche und allen Mitarbeitern der Köster GmbH für die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Osnabrück, 24. Juni 2024 Köster GmbH Der Aufsichtsrat Klaus Samusch, Vorsitzender des Aufsichtsrates PROTOKOLLüber die Gesellschafterversammlung der Köster GmbH, OsnabrückDie Köster Holding SE ist die alleinige Gesellschafterin der Köster GmbH mit Sitz in Osnabrück, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRB 203648 (nachfolgend auch die "Gesellschaft" genannt). Die Köster Holding SE mit Sitz in Osnabrück, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Osnabrück unter HRB 213800, wird vertreten durch ihre jeweils alleinvertretungsberechtigten Vorstände Herrn Nils Köster, Herrn Carsten Knoth, Herrn Jens Kutzner, Herrn Thomas Förstner und Herrn André Triphaus-Woltermann. Die Köster Holding SE hält hiermit unter Verzicht auf alle von Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung, Ankündigung und Durchführung eine Gesellschafterversammlung der Köster GmbH ab und beschließt einstimmig und ohne Stimmenthaltungen wie folgt: 1. Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023, schließend mit einer Bilanzsumme von 603.148.788,53 € und einem Jahresüberschuss von 33.664.226,77 € wird festgestellt. 2. Aus dem Jahresüberschuss werden 16.800.000,00 € am 16.12.2024 ausgeschüttet und der Restbetrag in Höhe von 16.864.226,77 € auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Für das Geschäftsjahr 2023 wird den Geschäftsführern Björn Bongartz, Tobias Große, Thomas Förstner, Heinfried Januschewski, Carsten Knoth, Nils Köster, Jens Kutzner, Ulrich Maute, Bernd Reutter, Christian Schulz, Christian Strasser, Raik Szelenko, André Triphaus-Woltermann, Daniel Winkler sowie Ulrich Wippermann und dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Osnabrück, den 24.06.2024 Köster Holding SE Nils Köster Carsten Knoth Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 24.6.2024 festgestellt. |
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