food gallery GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Weitzel seit 9.7.2024 | Geschäftsführer |
Selina Schad-Peter seit 9.7.2024 | Prokura |
Susanne Beckmann seit 8.6.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mainova Aktiengesellschaft | 100.00% |
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energy Air GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Gesellschaft1.1 Geschäftsmodell Die Energy Air GmbH (Energy Air), Frankfurt am Main, wurde im Jahr 1998 als 100%ige Tochtergesellschaft der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport), Frankfurt am Main, gegründet. Mit dem am 24. Oktober 2018 geschlossenen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova), Frankfurt am Main, mit Wirkung zum 1. Januar 2019 sämtliche Geschäftsanteile an der Energy Air gekauft. Vom Kauf ausgeschlossen war das Produkt Nutzenergie. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie, die Versorgung der Kunden am Standort Flughafen Frankfurt am Main mit Strom, Wärme und Kälte, die Erbringung von Energiedienstleistungen und die Beteiligung an versorgungswirtschaftlichen Infrastruktur-projekten für Verkehrsflughäfen und luftfahrtnahe Unternehmen. Das Produkt- und Leistungsportfolio ist auf die Kernkompetenzen der Energy Air, Handel und Versorgung mit Energie sowie Erbringung energienahen Dienstleistungen, fokussiert. So genannte Shared-Service-Funktionen, wie Fuhrparkmanagement, Recht, Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Risikomanagement werden aus dem Stammhaus Mainova genutzt. Die Leistungsbeziehungen sind in einem Dienstleistungsvertrag (Service Level Agreement - SLA) vertraglich festgelegt. Für die Abrechnung von Energielieferungen und Dienstleistungen bedient sich Energy Air der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Die Gesellschaft besitzt kein Anlagevermögen und beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. 1.2 Steuerungssystem Die Energy Air wird über den jährlichen Erwartungswert des Jahresergebnisses vor Ergebnisabführung gesteuert. Eine regelmäßige Berichterstattung im Rahmen der Gesellschafterversammlungen und entsprechende Abweichungsanalysen sowie die Einbindung in das Risikomanagementsystem der Mainova schaffen die notwendige Transparenz des tatsächlichen Geschäftsverlaufes. Es wird eine Unterteilung auf die Segmente Strom, Wärme, Kälte und Dienstleistungen vorgenommen. 2. WirtschaftsberichtDas bereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Kalender bereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 Prozent. Die Energiebranche befindet sich weiterhin in einem dynamischen Umfeld, das von starkem Wettbewerb, intensiver Regulierung, der Energiewende und der Energiekrise geprägt ist. Die politischen Eingriffe nehmen dabei unvermindert zu, wodurch sich bestehende Unsicherheiten bezüglich der langfristigen energiepolitischen Entwicklung weiter verfestigen. Die erforderliche Investitionssicherheit ist somit nicht mehr gegeben. Ferner werden sinkende Margen, hohe Energiepreise, steigende Kundenerwartungen sowie neue Geschäftsmodelle und Technologien die Zukunftsaussichten der Energieversorger dauerhaft bestimmen. Energy Air beliefert die Fraport und die am Flughafen ansässigen Unternehmen sowie weitere bundesweite Kunden zuverlässig mit Energie. Die Belieferung der Kunden erfolgt für den Bereich Strom über das geschlossene Verteilnetz der Fraport. Für Wärme und Kälte erfolgt die Verteilung über Wärme- und Kältenetze der Fraport und Mainova. 3. GeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2023 war weiterhin geprägt durch die Energiekrise sowie die Umsetzung der staatlich veranlassten Soforthilfe und Preisbremse. Die COVID-bedingten Auswirkungen auf den Flughafenbetrieb und - verkehr Frankfurt am Main nahmen allmählich ab. Der Flugbetrieb für Passagiere lag im Jahr 2023 bei ca. 80 % gegenüber dem Jahr 2019. Das geplante Jahresergebnis in Höhe von TEUR 3.549 wurde unterjährig mehrfach überprüft und an die aktuelle Situation angepasst. In der Wirtschaftsplanung für 2023 wurden die hohen Energiekosten bedingt durch den Krieg in der Ukraine nur teilweise berücksichtigt, zusätzlich ist man weiterhin von einem reduzierten Flugbetrieb aufgrund Covid-19 ausgegangen. Durch die weiter sinkenden Covid-19 Zahlen wurden die prognostizierten Energiemengen, vor allem in der Wärme, übertroffen. Zudem mussten höhere Wärmenetzverluste für das Jahr 2022 im Rahmen der Spitzabrechnung, Anfang 2023, an die Fraport gestellt werden. Zusätzlich wurden Bezugsrechnungen aufgrund veränderter Abrechnungspreise in der Wärme neu erstellt. 4. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage4.1 Ertragslage Der Umsatz der Energy Air betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 140.216 (Vorjahr TEUR 112.055) und liegt damit mit TEUR 28.161 über dem des Vorjahres. Auf die Segmente entfallen beim Strom TEUR 69.904 (Vorjahr TEUR 59.049), bei der Wärme TEUR 59.915 (Vorjahr TEUR 41.703) und bei der Kälte TEUR 10.328 (Vorjahr TEUR 11.228). Der Umsatzanstieg ist mit den gestiegenen Bezugskosten der Energiekrise und damit notwendigen Erhöhungen der Preise an Kunden begründet. In der Wärme gab es positive periodenfremde Effekte, zudem konnte die geplante Menge übertroffen werden. Sonstige betrieblichen Erträge sind in diesem Jahr nicht angefallen. Im Vorjahr sind diese hauptsächlich auf Erträge aus Herabsetzung von Einzelwertberichtigung (TEUR 42) zurückzuführen. Den Erlösen standen Aufwendungen (ohne Berücksichtigung der Zinsaufwendungen) in Höhe von TEUR 129.546 (Vorjahr TEUR 103.202) gegenüber, die sich wie folgt zusammensetzen: Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 128.443 (Vorjahr TEUR 102.115) die im Wesentlichen die Energielieferungen und Netzdienstleistungen beinhalten; Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.103 (Vorjahr TEUR 1.088), wobei TEUR 948 (Vorjahr TEUR 950) auf anteilige Verwaltungskosten mit Mainova (SLA) entfallen. Die Materialaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 26.328 gestiegen, erklärt durch die stark gestiegenen Bezugskosten der Energiekrise, dies spiegelt sich im Verhältnis in den Umsatzerlösen wider. Somit weist die Energy Air ein Ergebnis nach Steuern vor Ergebnisabführung an die Mainova in Höhe von TEUR 10.933 (Vorjahr TEUR 8.935) aus. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung liegt deutlich über dem geplanten Wert von TEUR 3.549. Dies ist vor allem auf den weiteren Anstieg im Flugbetrieb am Flughafen Frankfurt am Main, auf die kühlere Witterung, positive Effekte im Erlös der Fernwärme und einen langfristigen Stromeinkauf zurückzuführen. Diese Sachverhalte wurden in der ursprünglichen Planung konservativer bzw. gar nicht angesetzt. Des Weiteren ist die Erhöhung auf einen Einmaleffekt in der Kundenabrechnung bei der Fernwärme zurückzuführen. 4.2 Finanzlage Seit dem 1. Juli 2019 partizipiert die Energy Air am Cash Pooling der Mainova und der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH. Die notwendigen Finanzmittel wurden der Energy Air durch ihre Gesellschafterin bereitgestellt. Daneben erfolgt die Finanzierung aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Finanzmittel waren jederzeit ausreichend. Liquiditätsengpässe waren nicht zu verzeichnen. 4.3 Vermögenslage Die Energy Air weist zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr kein Anlagevermögen aus. Büro- und Geschäftsausstattung, IT-Systeme und Fuhrpark werden der Gesellschaft von der Mainova zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Vermögen der Energy Air umfasst zum Bilanzstichtag Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 20.757 (Vorjahr TEUR 29.294) und beinhaltet Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20.722 (Vorjahr TEUR 29.294). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr EUR 185) resultieren im Geschäftsjahr vollständig aus Forderung aus Energiesteuer. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 1 enthält einen Mitgliedsbeitrag (Vorjahr TEUR 1). Dem stehen auf der Passivseite TEUR 19.950 (Vorjahr TEUR 28.469) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, TEUR 95 (Vorjahr TEUR 18) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, TEUR 517 (Vorjahr TEUR 605) Rückstellungen und TEUR 144 (Vorjahr TEUR 151) sonstige Verbindlichkeiten gegenüber. Das Eigenkapital beträgt unverändert TEUR 52. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeit aus Ergebnisabführung zusammen. Gegenläufig ist in diesem Jahr eine Forderung aus dem Cash Pooling mit der Mainova enthalten. 5. Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungDie Energy Air hat mit der Mainova einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, der auch eine Verlustübernahme regelt. Aus diesem Grund werden keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen, identifiziert. Zudem ist die Energy Air in das Risikomanagement der Mainova eingebunden, so dass frühzeitig bestandsgefährdende Risiken identifiziert werden können. Die Energieversorgung von Kunden ist durch anhaltend intensiven Wettbewerb geprägt. Zur Sicherung des bestehenden Kundenportfolios sowie zur Minderung des Risikos von Mengen-verlusten ist die Pflege der Bestandskunden elementar. Dabei übernimmt Energy Air zunehmend die Funktion eines umfassenden Energiedienstleisters. Hinzu kommen Chancen, die durch eine Ausweitung des Energieliefergeschäfts auf bundesweite Flughäfen möglich sind, sowie die Erweiterung des bestehenden Geschäfts durch den Ausbau des Flughafens Frankfurt (Terminal 3, Cargo-Hallen und Bürogebäude), das Anbieten von Energielösungen wie Elektromobilität, eCarsharing und weiterer Produkte. Auch im Jahr 2024 werden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und damit der Energiekrise noch spürbar sein. Die deutsche Wirtschaft dürfte im gegenwärtigen Winterhalbjahr zwar schrumpfen, sie erlebt aber keinen schwerwiegenden Einbruch. Dank zusätzlicher Gasimporte aus anderen Ländern, Import von LNG und eines reduzierten Verbrauchs bleibt eine Gasmangellage auch im Jahr 2024, trotz des Stopps russischer Lieferungen, wohl aus. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 blieb die wirtschaftliche Stimmung noch recht positiv, da sich einige Risiken nicht manifestierten. So blieb die von vielen erwartete Energiekrise weitestgehend aus. Ebenso wenig rutschten die USA infolge der Zinserhöhungen in eine Rezession ab, und gleichzeitig öffnete China wieder seine Wirtschaft durch das Ende der dortigen Corona-Beschränkungen. Ab dem Sommer 2023 verschlechterte sich die Stimmung jedoch deutlich, vor allem aufgrund der Zinserhöhungen, die die Konjunktur abbremsten. Die Energiekrise verstärkt weiterhin die Inflation und die Einkommen der privaten Haushalte sinken leicht. Energieintensive Industriekunden leiden weiter unter den immer noch hohen Energiekosten. Die Einschätzung ist allerdings mit besonderer Unsicherheit behaftet, weil sich derzeit kaum absehen lässt, welche langfristigen Auswirkungen die Energiekrise in Verbindung mit dem Krieg in Europa und der COVID-19-Pandemie in den Wirtschaftsstrukturen hinterlassen wird und wie die wirtschaftspolitischen Reaktionen wirken. Eine Erholung des Flugbetriebes auf das Niveau vor der COVID-19-Pandemie wird es nach allgemeiner Meinung nicht vor 2024/2025 geben. Insgesamt erwartet die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 weitere Auswirkungen durch die o.g. Einflüsse und die weiterhin aufwendige Umsetzung der Entlastungspakete zur Energiekrise. Mengen-/Umsatzrückgänge und steigende Beschaffungspreise wurden im Forecast und der Wirtschaftsplanung entsprechend berücksichtigt. Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2024 bei einem Umsatzvolumen von TEUR 122.431 ein positives Ergebnis vor Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 4.430. Die Ergebnisentwicklung steht unter dem Vorbehalt, dass die Folgen der Ukraine-Krise im Jahr 2024 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich eingeschätzt werden können.
Frankfurt am Main, 22. März 2024 Energy Air GmbH Reiner Bergmann Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine InformationenDie Energy Air GmbH (Energy Air), Frankfurt am Main, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1998 von der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide (Fraport), Frankfurt am Main, als Alleingesellschafterin gegründet und am 30. Dezember 1998 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 46368 eingetragen. Mit dem am 24. Oktober 2018 geschlossenen Anteilskauf- und Abtretungsvertrag hat die Mainova Aktiengesellschaft (Mainova) mit Wirkung zum 1. Januar 2019 sämtliche Geschäftsanteile an der Energy Air gekauft. Vom Kauf ausgeschlossen war das Produkt Nutzenergie. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie, die Versorgung der Kunden am Standort Flughafen Frankfurt am Main mit Strom, Wärme und Kälte, die Erbringung von Energiedienstleistungen und die Beteiligung an versorgungswirtschaftlichen Infrastruktur-projekten für Verkehrsflughäfen und luftfahrtnahe Unternehmen. Das Produkt- und Leistungsportfolio ist auf die Kernkompetenzen der Energy Air, Handel und Versorgung mit Energie sowie Erbringung energienahen Dienstleistungen, fokussiert. So genannte Shared-Service-Funktionen, wie Fuhrparkmanagement, Recht, Rechnungswesen, Steuern, Controlling, Risikomanagement werden aus dem Stammhaus Mainova genutzt. Die Leistungsbeziehungen sind in einem Dienstleistungsvertrag (Service Level Agreement - SLA) vertraglich festgelegt. Für die Abrechnung von Energielieferungen und Dienstleistungen bedient sich Energy Air der Mainova ServiceDienste Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Gliederung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Energy Air zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft ist zu einer im Elektrizitäts- und Gassektor tätigen Gruppe von Unternehmen, d. h. einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG, verbunden. Die Gesellschaft ist ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG, übt jedoch selbst keine Tätigkeiten im Energiebereich im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG aus. Für erbrachte Vertriebs- und Dienstleistungen im Elektrizitäts- und Gassektor wird eine Kontentrennung durchgeführt. Insoweit werden die Vorschriften des § 6b EnWG angewendet. 3. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Forderungen sind zum Nennwert ggf. vermindert um angemessene Einzelwertberichtigungen angesetzt. Erhaltene Abschlagszahlungen auf den noch nicht abgerechneten Energieverbrauch von Kunden werden mit den hochgerechneten Forderungen aus Lieferung und Leistung verrechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle bekannten Verpflichtungen und Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Erläuterungen zur BilanzDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 20.722 (Vorjahr TEUR 29.294). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit TEUR 19.244 (Vorjahr TEUR 17.852) abgegrenzte, noch nicht abgerechnete Strom-, Wärme- und Kältelieferungen zwischen dem Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, denen in diesem Jahr geleisteten Abschläge in Höhe von TEUR 7.455 (Vorjahr TEUR 1.129) gegenüberstehen. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr TEUR 1) resultieren im Geschäftsjahr vollständig aus Forderung aus Energiesteuer. Im Vorjahr handelt sich um Forderungen für Debitorischen Kreditoren. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten von TEUR 1 enthält einen Mitgliedsbeitrag. Die Energy Air hat mit Wirkung zum 1. Juli 2019 mit der Mainova einen Vertrag über Cash Pooling und Kontokonzentration geschlossen. Aufgrund dieses Vertrages werden zum Bilanzstichtag keine flüssigen Mittel ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt, wie im Vorjahr, TEUR 52 und ist in voller Höhe eingezahlt. Alleingesellschafterin ist die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Unter den sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 517 (Vorjahr TEUR 605) werden im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen TEUR 470 (Vorjahr TEUR 560) und Jahresabschlusskosten TEUR 47 (Vorjahr TEUR 45) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 95 (Vorjahr TEUR 18) und beinhalten, wie im Vorjahr, ausschließlich Verbindlichkeiten aus dem Energiebereich. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich insgesamt auf TEUR 19.950 (Vorjahr TEUR 28.469). Sie setzen sich hauptsächlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 18.100 (Vorjahr TEUR 13.758), Ergebnisabführung in Höhe von TEUR 10.933 (Vorjahr TEUR 8.935) zusammen. Aus dem Cash Pooling ergibt sich in diesem Jahr eine Forderung in Höhe von TEUR 9.083 (Vorjahr Verbindlichkeit TEUR 5.776). Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR 144 (Vorjahr TEUR 151) und beinhalten Verbindlichkeiten aus Guthaben. Alle Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 100.166 (Vorjahr TEUR 84.221). Sie beinhalten im Wesentlichen Energielieferverträge für Strom, Wärme und Kälte mit der Gesellschafterin und einen Nutzungsvertrag für das Verteilnetz der Fraport.
Auf das nächste Geschäftsjahr entfallen TEUR 93.663, dem darauffolgenden Geschäftsjahr betreffen TEUR 6.503. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse resultieren mit TEUR 69.904 (Vorjahr TEUR 59.049) aus dem Stromverkauf, mit TEUR 59.915 (Vorjahr TEUR 41.703) aus dem Wärmeverkauf, mit TEUR 10.328 (Vorjahr TEUR 11.228) aus dem Kälteverkauf und mit TEUR 69 (Vorjahr TEUR 75) aus sonstigen Umsätzen. Der Umsatzanstieg ist weiterhin mit der hohen Preissteigerung durch die Energiekrise begründet. In den Umsätzen sind periodenfremde Erlöse in Höhe von TEUR 3.033 (Vorjahr TEUR 3.136) enthalten. Sonstige betrieblichen Erträge sind in diesem Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr TEUR 42), im Vorjahr betrafen sie Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberechtigungen. Der Materialaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit TEUR 128.439 (Vorjahr TEUR 102.110) und bezogene Fremdleistungen mit TEUR 4 (Vorjahr TEUR 4) zusammen. In den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist im Wesentlichen der Strombezug mit TEUR 60.614 (Vorjahr TEUR 49.637), der Wärmebezug mit TEUR 51.222 (Vorjahr TEUR 33.875), der Kältebezug mit TEUR 9.836 (Vorjahr TEUR 10.686) sowie Netzkosten mit TEUR 6.766 (Vorjahr TEUR 7.913) enthalten. Der hohe Materialaufwand ist auch hier weiterhin mit der Energiekrise und damit verbundene Preisanstieg bei der Beschaffung erklärt. Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge aus Abgrenzungen in Höhe von TEUR 604 enthalten, im Vorjahr waren es periodenfremde Aufwendungen (Vorjahr TEUR 1.282). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.103 (Vorjahr TEUR 1.088) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus dem Service Level Agreement mit dem Stammhaus Mainova TEUR 948 (Vorjahr TEUR 950) und die Prüfungsgebühren für den Jahresabschluss in Höhe von TEUR 35 (Vorjahr TEUR 34). Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen von Kunden und verbundenen Unternehmen TEUR 267 (Vorjahr TEUR 42) und Zinsaufwendungen aus dem Cash Pooling TEUR 5 (Vorjahr TEUR 2) zusammen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden durch die ertragsteuerliche Organschaft bei der Organträgerin ausgewiesen. 6. NachtragsberichtEreignisse von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahrs ergaben sich nicht. 7. Sonstige AngabenDie Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 kein eigenes Personal. Auf die Angabe des Prüfungshonorars wird verzichtet, da die Befreiungsvorschrift nach § 285 Nr. 17 HGB in Anspruch genommen wird und die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss erfolgen. Als Geschäftsführer ist bestellt: Reiner Bergmann, Key Account Manager, Mainova Aktiengesellschaft, Pfungstadt Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Mit Vertrag vom 4. April 2019 wurde zwischen Energy Air und Mainova ein Ergebnis-abführungsvertrag abgeschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 46368 erfolgte am 2. Juli 2019. Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags wurden TEUR 10.933 (Vorjahr TEUR 8.935) an die Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als alleinige Gesellschafterin abgeführt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Mainova einbezogen, der aufgrund der Verpflichtungen nach § 315a HGB von der Mainova für den kleinsten Kreis an Unternehmen aufgestellt und im Unternehmensregister bekannt gemacht wird. Die Gesellschaft wird darüber hinaus in den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen gem. § 285 Nr. 14 HGB, den Konzernabschluss der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, einbezogen. Der Konzernabschluss der SWFH wird im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Frankfurt am Main, 22. März 2024 Energy Air GmbH Geschäftsführung Reiner Bergmann BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Energy Air GmbH, Frankfurt am Main VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energy Air GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energy Air GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach §6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Frankfurt am Main, den 22. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer
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