Smart Matter Soft- und Hardware GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Johannes Vykydal seit 26.6.2017 | Geschäftsführer |
Matthias Roland Brüstle seit 26.6.2017 | Geschäftsführer |
Hans Dr. Hanauer seit 26.6.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 18.35% | |
| 12.61% | |
H*** H****** | 6.30% |
| Name | Anteil |
|---|---|
MaskTech International GmbHEigenbeteiligung | 35.40% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MaskTech GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die MaskTech GmbH ist auf sichere Betriebssysteme für Chipkarten in der elektronischen Identifikationstechnik spezialisiert. Das Betriebssystem MTCOS® "MaskTech Chip Operating System" bildet den Kern der Produktpalette und schützt mit Hilfe von kryptografischen Funktionen personenbezogene und biometrische Daten vor unbefugtem Zugriff. Weiterhin bietet MTCOS® zusätzliche Sicherheitsdienste wie Schlüsselerzeugung bzw. -prüfung, Authentisierung, Identifizierung oder Ver- und Entschlüsselung an. MTCOS® unterstützt kontaktbasierte, kontaktlose (RFID) und Dual-Interface Chips und ist auf verschiedenen Smart Card ICs vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach dem Standard "Common Criteria" zertifiziert. Im Markt für hoheitliche Dokumente hat das Unternehmen eine Nische besetzt, da die MaskTech GmbH ausschließlich die Komponente "Betriebssystem mit eingebetteten Applikationen" für den Chip liefert, ohne an anderen Teilen der Wertschöpfungskette beteiligt zu sein. Diese Unabhängigkeitsstrategie macht die MaskTech GmbH zu einem gefragten Kooperations- und Geschäftspartner. Denn gerade kleine, nationale Staatsdrucker und Systemintegratoren möchten, dass die Herstellung hoheitlicher Dokumente in ihrer eigenen Souveränität bleibt und nicht an große Konzerne abgegeben wird. So reichen die Kooperations- und Geschäftspartner der MaskTech GmbH von Hardwareherstellern über Systemintegratoren bis zu Karten- und Dokumentenherstellern. Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal ist die Interoperabilität und Chipunabhängigkeit der Software - der Kunde hat die Wahl zwischen mehreren Hardwareherstellern, z.B. Infineon, NXP und ST Microelectronics, auf deren zertifizierten Chips die Software MTCOS® nach "Common Criteria" zertifiziert ist. Die Herausforderung für die MaskTech GmbH besteht darin, potenziellen Kunden zu vermitteln, dass das Betriebssystem und die Chips unterschiedliche Komponenten sind und nicht ein Produkt. Gerade hier liegt ein weiterer Vorteil des Produktes MTCOS®, es kann - wenn gewünscht - ohne große Anpassungsveränderung sofort auf den Chips mehrerer Chiphersteller eingesetzt werden. Je nach Wissensstand und Interessenlage der Kunden können Geschäfte auf drei unterschiedliche Arten mit der MaskTech GmbH abgewickelt werden. Erstens, der Kunde bezieht den Chip vom Chiphersteller und die Softwarelizenz von der MaskTech GmbH. Zweitens, der Kunde bezieht die Software und den Chip direkt vom Chiphersteller. Die MaskTech GmbH rechnet dann mit einem Lizenzmodell direkt mit dem Chiphersteller ab. Oder drittens, der Kunde bestellt den Chip mit der Software direkt von der MaskTech GmbH und diese rechnet direkt mit den Chipherstellern ab. Als besonderer Service kann die Initialisierung und Pre-Personalisierung der Chips inhouse von MaskTech angeboten werden. Voraussetzung für das Leistungsangebot der MaskTech GmbH ist ein spezieller Hochsicherheitsbereich, der beim Umzug in das neue Firmengebäude 2016 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nochmal gesondert abgenommen und zertifiziert wurde. Die Sicherheitsanforderungen im Bereich Betriebssystementwicklung für biometrische Identifikationskarten sind sehr hoch und spiegeln damit die Wichtigkeit des Risikomanagements im Unternehmen wider. Die Software wird nur am Standort Nürnberg entwickelt. Die MaskTech GmbH vertreibt das Produkt MTCOS® weltweit und arbeitet ausschließlich im B2B-Bereich. 1.2 Forschung und Entwicklung Gemäß der Unabhängigkeitsstrategie der MaskTech GmbH - von anderen Unternehmen in der Branche sowie bei der Software von der Chipplattform - haben wir in diesem Geschäftsjahr weiter in die Entwicklung zusätzlicher Applikationen und Unterstützung neuer Chipplattformen investiert. Um die Konkurrenzfähigkeit unserer Leistungen zu sichern, entwickeln wir in erster Linie unser bestehendes Betriebssystem MTCOS® konsequent weiter und möchten uns neuen Geschäftsfeldern wie dem "Internet of Things" (IoT) öffnen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In den Ländern des globalen Nordens gelten elektronische Reisedokumente als Standardprodukt. Der Bedarf an elektronischen Identifikationsdokumenten ist weitgehend gedeckt. Gerade hier ist der Preisdruck enorm, da gewonnene Projekte vor Übernahmen verteidigt werden müssen und neue Projekte nur mit einem sehr wettbewerbsfähigen Preis übernommen werden können. Wachstumschancen ergeben sich in Ländern des globalen Südens. Hier ist der Nachholbedarf im Bereich elektronische Identifizierung und Authentisierung sehr hoch. Die Herausforderung besteht allerdings in den oftmals schwierigen politischen Rahmenbedingungen, wie wechselnde Regierungen, politischen Konflikten und schwankenden Staatseinnahmen. Da es in diesen Ländern weniger Know-how im Bereich Sicherheitsdrucktechnik gibt, wird das elektronische Identifikationsdokument im Gesamtpaket nachgefragt. Konkurrenten sind hier vor allem große Gesamtanbieter wie Thales und Idemia. Mit dem Kauf von einzelnen Komponenten hingegen können die Staatsdrucker ihre Souveränität wahren und laufen nicht Gefahr von den großen Unternehmen bei ihren eigenen Regierungen preislich unterboten zu werden und sich somit die Konkurrenz ins eigene Land zu holen. Thales und Idemia bieten auch einzelne Komponenten an, Ziel der Großanbieter ist es aber, das Gesamtpaket zu vermarkten. Der Wettbewerbsvorteil der MaskTech GmbH liegt hierbei darin, dass das Unternehmen dem Kunden ausschließlich die Komponente "Betriebssystem mit eingebetteten Applikationen" für verschiedene Chips, nicht aber das Gesamtpaket "Reisepass" anbietet. Die Branche ist geprägt von langfristigen Aufträgen, die sich an der Laufzeit und Gültigkeit der jeweiligen Dokumente orientieren. So laufen viele Verträge über fünf Jahre zu vorher festgelegten Konditionen. Viele Aufträge werden mittels Ausschreibungen vergeben, insbesondere wenn die Aufträge durch die jeweiligen Staatsdruckereien vergeben werden. Hier werden dann Aufträge über komplette Dokumente (also z.B. Chip inklusive OS (Betriebssystem) inklusive Passbuch), aber auch vollständige Ausstattungen inklusive des Dokuments, Personalisierungssystem und Erfassungssystemen der biometrischen Daten ausgeschrieben. Ausschreibungen, die nur für den Chip plus Betriebssystem (OS) gelten, sind selten, sodass die MaskTech GmbH die Aufträge meist durch Systemintegratoren und Verarbeiter bekommt, die an den Ausschreibungen teilnehmen können. Somit gibt es eine regelmäßige Neu- und Umverteilung von langfristigen Aufträgen. Laut Technavio hat der Markt für elektronische Dokumente das Potential in den Jahren von 2022-2027 um 15,3 Milliarden USD zu wachsen. In den vorangegangenen Jahren wurde ein leichtes Wachstum der Branche erwartet, da einige Länder von Papierpässen auf elektronische Pässe umsteigen müssen, um die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UN), verfolgte Maßgabe "Leave no country behind" zu erfüllen. Diese sollte dafür sorgen, dass in absehbarer Zeit alle anerkannten Staaten einen maschinenlesbaren Pass ausgeben können. Viele dieser Staaten (zumeist afrikanische Länder) werden voraussichtlich direkt auf ein elektronisches Dokument wechseln. Bis Ende Dezember 2024 haben 174 Staaten einen elektronischen Reisepass eingeführt. Nachdem die Nachfrage in unseren Hauptabnehmerindustrien im Jahr 2021 ihren Tiefstand erreichte, waren die Jahre 2022 und 2023 durch eine Nachfrageerholung gekennzeichnet. Die Geschäftsentwicklung 2023 wurde durch die Erholung am Chipmarkt und die damit einhergehende Verkürzung der Lieferzeiten für Hardware positiv beeinflusst. Speziell im Zusammenhang mit anderen politischen Landschaften gibt es besondere Risiken wie instabile Regierungen, Machtwechsel und Putsche, Finanzierungsrisiken, Korruption, Exportbeschränkungen. Die MaskTech GmbH hat durch ihre Zusammenarbeit und den Verkauf durch Dritte, d.h. Verarbeiter bzw. Systemintegratoren, ein gemildertes Risiko. Projekte in Entwicklungsländern werden zumeist gefördert, beispielsweise durch die Weltbank und UNDP. Eine weitere Sicherheit geben die oft langjährige Gültigkeit der Dokumente und somit lange Laufzeiten der Verträge. Konkurrenten, die in einer ähnlichen Nische wie die MaskTech GmbH arbeiten, sind T-Systems oder Cryptovision. Erstere bietet ebenfalls ein Betriebssystem mit Applikationen an, zweitere ein Applikationspaket für Java-Card basierte Betriebssysteme. Beide produzieren wie auch die MaskTech GmbH keine Karten oder Pässe. Allerdings wurde Cryptovision im Jahr 2021 von dem französischen ATOS-Konzern übernommen, der ein umfangreiches Produktportfolio anbietet. 2.2 Geschäftsverlauf und Lage des Unternehmens Die für das Geschäftsjahr 2023 benannte Prognose eines leicht steigenden Rohergebnisses ist nicht eingetreten. Das Rohergebnis konnte im Vergleich zum Vorjahr jedoch mit einer Reduktion von 0,67 % nahezu gehalten werden. Der Geschäftsverlauf der MaskTech GmbH ist der einer typischen Projektgesellschaft, bei der es, bedingt durch außerplanmäßige Projektänderungen (zeitlich, kommerziell), zu Schwankungen bei Rohergebnis und Ergebnis kommt. Vermögenslage Im Berichtsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 3.804 TEUR (28,96%) von 13.133 TEUR auf 16.937 TEUR. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 176 TEUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf den Erwerb einer Software zurückzuführen. Die Vorräte erhöhten sich um 815 TEUR (29,69%) von 2.747 TEUR auf 3.562 TEUR. Der Anstieg ist im Wesentlichen mengenmäßig getrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 1.300 TEUR (34,42%) von 3.777 TEUR auf 2.477 TEUR reduziert, wohingegen sich die Guthaben bei Kreditinstituten um 3.594 TEUR (71,88%) auf 8.594 TEUR erhöht haben. Das Eigenkapital erhöhte sich um 2.024 TEUR. Der Anstieg entspricht dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 65,52% (Vorjahr 69,08%). Die Rückstellungen verminderten sich um 227 TEUR auf 1.165 TEUR. Diese Rückstellungen sind im Wesentlichen auf Steuer- und Personalkostenrückstellungen sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 89 TEUR auf 987 TEUR vermindert. Die Erhöhung der Gesellschafterverbindlichkeiten um 59,58% auf 2.337 TEUR hängt mit den gestiegenen Lizenzgebühren im Berichtsjahr zusammen. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 1.209 TEUR zurückzuführen. Finanzlage Die Geschäftsführung beurteilt die Finanzlage insgesamt als sehr gut. Liquiditätsrisiken werden nicht gesehen. Es sind ausreichende liquide Mittel vorhanden, um die Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres beträgt 8.599 TEUR. Damit ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Finanzmittelfonds um 3.594 TEUR im Vergleich zum Vorjahr. Ertragslage Das Rohergebnis blieb im Geschäftsjahr bei einer Verminderung um 0,67% auf 6.605 TEUR nahezu konstant. Im Jahr 2023 lagen die Personalaufwendungen bei 2.287 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sie sich leicht um 100 TEUR (4,58%). Die Steigerung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 317 TEUR resultiert unter anderem aus dem Anstieg von Messekosten, Reisekosten, Lizenzgebühren, Frachtgebühren und Versicherungsbeiträgen. Darüber hinaus war eine Rückstellung für die Kostenbeteiligung eines stornierten Auftrags zu bilden. Die Minderung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 160 TEUR steht in Zusammenhang mit dem um 445 TEUR gesunkenen Ergebnis vor Steuern. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Geschäftsleitung steuert das Unternehmen auf Basis betriebswirtschaftlicher Kennzahlen. Für die MaskTech GmbH sind dies das Rohergebnis und das EBIT ("Earnings before interest and taxes".) Zur Ermittlung dieser Kennzahlen werden die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen zu Rate gezogen. Das Rohergebnis verminderte sich im Geschäftsjahr leicht um 0,67% auf 6.605 TEUR (Vorjahr 6.650 TEUR). Das EBIT verminderte sich um 13,03% auf 2.959 TEUR (Vorjahr 3.401 TEUR). 2.3 Prognosebericht Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist unsere Prognose aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr in 2023 leider nicht eingetreten. Die MaskTech GmbH konnte das Rohergebnis im Jahr 2023 mit 6.605 TEUR nahezu halten, verzeichnete aber eine Verminderung des EBIT um 13,03% auf 2.959 TEUR. In 2023 konnten wir eine Erholung des Chipmarktes feststellen und die langen Lieferzeiten haben sich etwas verkürzt. Zudem freuen wir uns, dass weltweit alle branchenrelevanten Messen und Kongresse wieder stattgefunden haben, denn internationale Messe- und Kundentermine sind essenziell für die Geschäftstätigkeit der MaskTech GmbH, da etwa 95% der Aufträge aus dem Ausland generiert werden. Im Geschäftsjahr 2024 rechnen wir mit einem Rückgang des Rohergebnisses um 22,8 % auf circa 5.100 TEUR und einem Rückgang des EBIT um 29,0 % auf 2.100 TEUR. Der Grund für diesen Rückgang ist der hohe Lagerbestand bei unseren Kunden. Diese haben im Jahr 2023 ihre Lagerbestände sehr erhöht und diese erst im Laufe des Jahres 2024 abgebaut. Trotz alledem rechnen wir für 2024 mit einem positiven operativen Ergebnis. 2.4 Chancen- und Risikobericht 2.4.1 Marktumfeld Für die kommenden Geschäftsjahre rechnen wir wieder mit einem Anstieg des internationalen Reise- und Flugverkehrs. Im Jahr 2023 lag die Zahl der beförderten Fluggäste in der EU mit 5% noch unter dem Vor-Corona Niveau von 2019. Laut internationalem Airline-Verband IATA ist die Zahl der Passagiere im Jahr 2024 weltweit erstmals wieder über das Volumen von 2019 gestiegen, Für das Jahr 2025 rechnet die IATA mit 5,2 Milliarden Passagieren weltweit, 6,7% mehr als in 2024. Im Gegensatz zu dieser positiven Entwicklung stehen natürlich der andauernde Ukrainekrieg sowie die Ausweitung des Krieges in Nahost, die die Weltwirtschaft nach der Coronakrise erneut in eine unsichere Lage bringen. Diese Faktoren wirken sich gegebenenfalls negativ auf den internationalen Reise- und Flugverkehr aus. Möglich ist deshalb eine Stagnation oder auch ein Nachfragerückgang nach Reisepässen und elektronischen Identifikationsdokumenten. Neben dem internationalen Flugverkehr und dem damit verbundenen Bedarf an elektronischen Reisepässen und Identifikationskarten beobachtet die MaskTech GmbH natürlich genau die Halbleiterbranche und die Entwicklungen dort, da ohne die Chip-Plattform ein Vertrieb der Software nicht möglich ist. Der Chipmangel in den Jahren 2021 und 2022 hat gezeigt, dass eine Diversifizierung des Chipangebotes und eine Erhöhung der Produktion dringend erforderlich ist, zumal der Bedarf an Halbleitern in vielen Branchen u.a. Automotive, IoT und Smart Home stetig steigt. Die USA hat auf diesen Mangel im August 2022 reagiert und den "US Chips and Science Act" beschlossen, der umfangreiche Subventionen für den Ausbau der Chipproduktion in den USA auf den Weg gebracht hat. In Deutschland hatte Intel den Bau einer Chipfertigung in Magdeburg angekündigt, diesen jedoch im September 2024 um zwei Jahre verschoben. Wir hoffen, dass sich der Trend zur Verlagerung der Chipproduktion nach Europa und in die USA fortsetzt und somit die Abhängigkeit von asiatischen Herstellern gemindert sowie die Verfügbarkeit von Halbleitern dauerhaft garantiert wird. Der Chipmangel der letzten Jahre hat erstmals im Jahr 2022 zu einer signifikanten Preiserhöhung der Halbleiter geführt. Die perspektivisch höhere Verfügbarkeit an Halbleitern wird von der MaskTech GmbH deshalb genau beobachtet, da eine höhere Verfügbarkeit die Möglichkeit größerer und neuer Geschäftsabschlüsse bietet. 2.4.2 Sonstige allgemeine Risiken Wir haben Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. Dieses Risikomanagementsystem soll dazu beitragen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig aufzudecken. Wesentlich für unser Risikomanagementsystem sind ein internes Überwachungssystem sowie ein Controlling- und Frühwarnsystem. Im Zuge der alljährlichen ISO 9001 Rezertifizierung wird eine umfangreiche Risikoanalyse durchgeführt, bei der das Unternehmen auf interne Schwachstellen und externe Gefahren geprüft wird. Das Risikomanagement wird durch die interne Melderichtlinie gestützt, die den richtigen Umgang bei möglichen Sicherheitsvorfällen beschreibt und zur frühzeitigen Erkennung von Schwachstellen dient. Zu unserem internen Überwachungssystem gehören: - die Anwendung einheitlicher Richtlinien - der Einsatz zuverlässiger Software - die Auswahl und Schulung qualifizierten Personals - Prüfungen durch die Geschäftsleitung - Arbeitsanweisungen - Regelungen zur Vertretungsvollmacht - Ständige Beobachtung des Absatz- und Beschaffungsmarktes Neben den hohen Sicherheitsstandards für unsere Unternehmensabläufe und das gesamte Firmengebäude sichert das Zertifizierungsverfahren nach "Common Criteria" durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Qualität und Sicherheit unserer Software MTCOS®. Beim BSI durchläuft MTCOS® eine technische Prüfung, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der gespeicherten Daten prüft und die Software nach den Regeln der neuesten Sicherheitsstandards testet. Diese Zertifizierung mindert das Risiko Ziel von neuen Angriffsmethoden zu werden. Weitere Risiken für das Unternehmen ergeben sich aus den folgenden Punkten: - Lieferantenabhängigkeit - Schwierige Suche nach qualifizierten Softwareentwicklern - Zahlungsfähigkeit der Kunden - Preisänderungsrisiken Der Lieferantenabhängigkeit wird bei der MaskTech GmbH entgegengewirkt, indem die Software MTCOS® auf mehreren Chipplattformen von mehreren Hardwareherstellern zertifiziert ist. Dies erhöht die Verhandlungsmacht der MaskTech GmbH ggf. auf einen anderen Chip umzusteigen, falls das vom Kunden gewünscht wird. Wie bei vielen anderen Unternehmen gestaltet sich die Suche nach qualifiziertem Fachpersonal und hier gerade im Bereich Softwareentwicklung und Softwarezertifizierung als sehr schwierig. Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern eine hohe Work-Life-Balance mit der Möglichkeit Sport im Firmengebäude zu absolvieren und Entertainmentangebote wahrzunehmen. Weiterhin erhalten alle Mitarbeiter ein überdurchschnittliches Gehalt, die Möglichkeit ihren Arbeitsalltag so frei wie möglich zu gestalten (keine festen Kernarbeitszeiten) und es wird auf eine entspannte Arbeitsatmosphäre wert gelegt. Das Unternehmen erwägt gerade die Möglichkeiten, die Suche nach Softwareentwicklern in den Social Media Bereich zu verlagern und hier im besonderen LinkedIn und Xing zu nutzen, um gerade jüngere Entwickler ansprechen zu können. Die Unsicherheit betreffend die Zahlungsfähigkeit und deren möglichen negativen Entwicklung unserer Neu- und Bestandskunden wird durch eine regelmäßige Bonitätsprüfung minimiert. Bei Neukunden arbeiten wir generell mit einer Kreditprüfung und Vorauskasse. Preisänderungsrisiken können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. 2.4.3 Sonstige Chancen Chancen ergeben sich aus der Neuentwicklung von Betriebssystemversionen und neuer Applikationen. Chancen ergeben sich aus dem starken Wachstum des IoT (Internet of Things) und dem daraus resultierenden Bedarf an sicherer Kommunikation zwischen einzelnen Geräten, dem sicheren Zugriff auf die Geräte und deren zweifelsfreier Identifikation. Gerade hier könnte die MaskTech GmbH eine wichtige Marktlücke schließen und durch die Unabhängigkeit mit vielen Herstellern zusammenarbeiten. Eine weitere Chance ist der gesteigerte Bedarf an Zwei-Faktor-Authentifizierung, bei der ein Nutzer seine Identität mittels zweier unterschiedlicher und voneinander unabhängiger Komponenten nachweist, z.B. mit einer "MTCOS®-Karte" und Smartphone (NFC). 2.5 Zweigniederlassungsbericht Die MaskTech GmbH verfügt neben dem Standort in Nürnberg noch über weitere Standorte in Kempten und Schwarzenbek.
Nürnberg, den 17. Dezember 2024 gez. Matthias Brüstle, Geschäftsführer gez. Dr. Hans Hanauer, Geschäftsführer gez. Christian Vykydal, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen MaskTech GmbH, Nürnberg und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 34160 eingetragen. B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Sie nimmt allerdings die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1 Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 1.2 Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, bewertet. Sachanlagen Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 250,00 wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert in Höhe von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr planmäßig abgeschrieben und als Abgang im Anlagenspiegel gezeigt. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Geleistete Anzahlungen sind zu Nennwerten aktiviert. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der nach dem vorstehenden Grundsatz ermittelte Wert voraussichtlich dauerhaft über dem Wert liegt, der den Wertpapieren des Anlagevermögens am Abschlusstag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wird als vereinfachtes Bewertungsverfahren die Bewertung zum einfach gewogenen Durchschnittspreis angewendet. Geleistete Anzahlungen sind zu ihrem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Forderungen gegen Gesellschafter und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen oder Barwerten angesetzt. Sonstige Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN wurden in Höhe der Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. RÜCKSTELLUNGEN Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern und sind in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. VERBINDLICHKEITEN sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. PASSIVE LATENTE STEUERN Der Ansatz entspricht der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung aus dem Unterschied der Handelsbilanz- und Steuerbilanzwerte. Der Ausweis aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt saldiert. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurden unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen. Die Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag wurde mit 15,8250 % abgegrenzt. Für die Gewerbesteuer wurde aufgrund unterschiedlicher Hebesätze ein Steuersatz 15,8408 % berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte somit insgesamt mit einem Steuersatz von 31,6658 %. GRUNDLAGEN DER WÄHRUNGSUMRECHNUNG Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung umgerechnet. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt werden. Die Folgebewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr erfolgte unter Berücksichtigung der Regelung des § 256a S. 2 HGB. Das Anschaffungskostenprinzip und das Realisationsprinzip waren dabei nicht anzuwenden. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.1 Mitzugehörigkeit zu anderen Posten In den Forderungen gegenüber Gesellschaftern (EUR 1.207.022,90) sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 876.000,00 enthalten. 2.2 Restlaufzeiten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 3. Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages. 4. Rückstellungen Angabe und Erläuterung von in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträgen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben Die sonstigen Rückstellungen enthalten:
5. Verbindlichkeiten 5.1 Mitzugehörigkeit zu anderen Posten In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (EUR 2.336.713,59) sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 2.047.019,04 enthalten. 5.2 Restlaufzeiten und Angaben zur Besicherung Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 6. Passive latente Steuern Die latenten Steuern betragen am Ende des Geschäftsjahres EUR 38.302,11. Sie haben sich im aktuellen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Differenzen: - Bewertungsunterschiede bei Bankbestand, Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung - Bewertungsunterschiede bei Wertpapieren des Anlage- und Umlaufvermögens - Bewertungsunterschiede bei den sonstigen Rückstellungen E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Allgemein Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. F. SONSTIGE ANGABEN 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
3. Gesellschaftsorgane Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: Herr Matthias Brüstle - Diplom-Chemiker Herr Dr. Hans Hanauer - Diplom-Chemiker Herr Christian Vykydal - Diplom-Betriebswirt (FH) 4. Gesamtbezüge der aktiven und früheren Organmitglieder Die Angabe gemäß § 285 Nr. 9 lit. a und lit. b HGB über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB. 5. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder Die Darlehen an Geschäftsführer haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.024.248,78 zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 8.394.304,88 auf neue Rechnung vorzutragen. sonstige BerichtsbestandteileUnterschrift nach § 245 HGB
Nürnberg den 17. Dezember 2024 gez. Matthias Brüstle, Geschäftsführer gez. Dr. Hans Hanauer, Geschäftsführer gez. Christian Vykydal, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MaskTech GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MaskTech GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MaskTech GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet. im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen. einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erlangen. den 15.01.2025 Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Master of Science (M. Sc.) Philipp Kasanmascheff, Wirtschaftsprüfer gez. Master of Science (M. Sc.) Alexandra Kasanmascheff, Wirtschaftsprüferin |
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