Vermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Hiery Consulting GmbH
Blumenstraße 9, 66806 Ensdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marion Martina Hiery seit 29.10.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hiery Consulting GmbH
EnsdorfJahresabschluss zum 31.12.2011Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: - Die Erfordernisse einer klaren und übersichtlichen Gliederung. Der Jahresabschuss der Hiery GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang anzuwenden. Eine Anpassung auf die Vorjahresvergleichszahlen gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB musste nicht erfolgen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, habe ich die Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a (latente Steuerabgrenzung) und 288 (Erleichterungen beim Anhang) HGB in Anspruch. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr handelsrechtlich insoweit angepasst, wie die Änderungen durch das BilMoG reichen. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs entsprechend den steuerlichen Vorschriften gem. § 6 Abs. 2a EStG voll abgeschrieben. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, dessen netto Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 betragen, wurde ein Sammelposten gebildet, welcher noch planmäßig abgeschrieben wird. Sofern hinsichtlich der geringwertigen Wirtschaftsgüter unterschiedliche Abschreibungsmethoden gegenüber dem vorherigen Bilanzierungszeitraum vorgenommen wurden, so sind diese Methoden aus dem Anlageverzeichnis ersichtlich. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Kassenbestand wird mit dem Nominalwert angesetzt. Der Bankbestand wird mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten erfolgten nach vertretbaren Grundsätzen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Pensionsrückstellungen, sonstige Rückstellungen oder Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen enthalten und es wurden auch keine Rückstellungen unterlassen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bewertungseinheiten Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet worden. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten liegen keine weiteren Haftungsverhältnisse vor. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist als gering zu bewerten (§ 285 Nr. 27 HGB). Angaben zur Bilanz Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung (Fremdwährungsposten) lautenden Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen und Abschreibungen auf den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert liegen nicht vor, da nicht vorhanden bzw. erworben. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren beträgt EUR 15.334,84 (Vorjahr: EUR 14.025,80). Steuern von Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2012 festgestellt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf Euro 7.712,36. Der Verlustvortrag beläuft sich auf Euro 18.474,42. Einschließlich des zu berücksichtigenden Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro 26.186,78, der zu verwenden ist. Auf neue Rechnung werde Euro 26.186,78 vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses In der Gesellschafterversammlung vom 25.04.2012 wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Angaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Marion Hiery geführt. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Forderung gegenüber Gesellschafter Euro 2.041,75 Darlehensverbindlichkeit I gegenüber Gesellschafter Euro 10.677,91 Darlehensverbindlichkeit II gegenüber Gesellschafter Euro 5.017,22 Für das Darlehen des Gesellschafters an die GmbH besteht eine gültige Rangrücktrittsvereinbarung. Im Laufe des Geschäftsjahres führte das Unternehmen keine Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen durch. Sonstiges Zum Bilanzstichtag hat die Gesellschaft keinerlei Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ferner liegen keinerlei Anteile an in- oder ausländischem Investmentvermögen gem. §§ 1 und 2 Abs. 9 InvG vor. Eine Konzernzugehörigkeit der Gesellschaft liegt ebenfalls nicht vor. Unterschrift der Geschäftsführung
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