MVV Flusswärme GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anton Kirmeier seit 18.3.2026 | Geschäftsführer |
Thorsten Göhler seit 10.3.2016 | Prokura |
Isabelle Maria John seit 5.8.2013 | Prokura |
Tilman Dr. Autenrieth seit 18.1.2007 | Prokura |
Volker David Herbert Glätzer seit 4.12.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 10.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MVV Netze GmbHMannheimJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr 20241 Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Gesellschaftsstruktur und Geschäftstätigkeit Die MVV Netze GmbH (im Folgenden MVV Netze) ist eine 100 %-ige Tochter der MVV Energie AG mit Sitz in Mannheim. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Planung, der Bau, die Verwaltung, der Betrieb und die Instandhaltung von Elektrizitäts-, Gasversorgungs-, Fernwärme-, Wasserversorgungs- und Telekommunikationsnetzen und Fernwärme- sowie Wasserproduktionsanlagen. Über Pachtverträge hat sie die Rechte und Pflichten an den jeweiligen Netzinfrastrukturen erworben. Daneben erbringt die MVV Netze weitere Netzdienstleistungen für Partnerunternehmen und Kunden. Sie ist Netzbetreiber im Sinne des § 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und erfüllt vollständig die Vorschriften des EnWG und der nachgelagerten Verordnungen. Dies gilt insbesondere für die buchhalterische, informatorische, operationelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung. Zum Bilanzstichtag hielt die MVV Netze unmittelbare Beteiligungen an der PEJO Elektrotechnik GmbH, an der Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH (GHO) sowie der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs- GmbH & Co.KG (VA). Zu den Einzelheiten wird auf die Anteilsliste im Anhang verwiesen. 1.2 Steuerungsrelevante Kennzahlen Kennzahlen verwendet. Schwerpunktmäßig sind der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme nach HGB sowie die aus dem Konzernverbund resultierende Kennzahl „Adjusted EBIT“ zu nennen. Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag nach HGB, als gesetzlich verankerte Kennzahl, leitet sich aus § 275 Abs. 2 HGB ab und gibt das Ergebnis der Geschäftstätigkeit nach Zinsen und Steuern an. Das Adjusted EBIT basiert auf dem EBIT nach IFRS. Das EBIT ist um den Ergebniseffekt aus der stichtagsbezogenen Marktbewertung nach IFRS 9 sowie das Ergebnis aus verbundenen Unternehmen bereinigt und wird ohne Restrukturierungsaufwand - allerdings mit den Erträgen aus Finanzierungsleasingverträgen - berechnet und ergibt als Residualgröße das Adjusted EBIT. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchen- und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Effizienzvergleich Gas für die 3. Regulierungsperiode wurde von Dritten vor dem BGH erfolgreich beklagt und somit als rechtswidrig verworfen. Der von der Bundesnetzagentur durchgeführte Effizienzvergleich ist aus Sicht der Netzbetreiber nicht angemessen und verzerrend. Sie argumentieren, dass die zugrunde gelegten Parameter den spezifisch regionalen und strukturellen Unterschieden der Netzbetreiber nicht hinreichend Rechnung tragen. Dieses Grundsatzurteil des BGH ist entsprechend auch im Effizienzvergleich Gas der 4. Regulierungsperiode von der Bundesnetzagentur zu berücksichtigen. Auf Grund der andauernden Modellspezifikation der Regulierungsbehörde liegt der MVV Netze weder ein finaler Effizienzwert noch ein finaler Bescheid für die 4. Regulierungsperiode im Gas vor. Die Bundesnetzagentur hat am 17. Januar 2024 die Festlegung für die Bestimmung des kalkulatorischen Eigenkapitalzinssatzes für Neuanlagen im Kapitalkostenaufschlag veröffentlicht. Der Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen soll sich für die 4. Regulierungsperiode (im Gas bis zum 31.12.2027, im Strom bis 31.12.2028) aus einem jährlich variablen Basiszins (der Umlaufrendite) zuzüglich eines konstanten Wagniszuschlags von aktuell rund 3 Prozent ergeben. Der Eigenkapitalzinssatz für Bestandsanlagen bleibt hingegen unverändert. Das Erfordernis einer kurzfristigen Neuskalierung der Netzinvestitionsbedingungen vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Energiewende und dem aktuellen Zinsumfeld wird damit anerkannt. Dies begrüßen wir. Am 25. September hat die Bundesnetzagentur die Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen („KANU 2.0“) veröffentlicht. Die Notwendigkeit für diese Festlegung ergibt sich insbesondere aus der Transformation der Gasversorgung hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Auf diese Weise sollen die Abschreibungen an die künftig sinkenden Absatzmengen angepasst werden und Netzbetreiber ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gerade auch für den Transformationsprozess sichern können. MVV Netze begrüßt diese Regelung und macht bereits bei der Veröffentlichung der Gasnetzentgelte für das Jahr 2025 hiervon Gebrauch. Die Bundesregierung hat in einem Diskussionspapier „Green Paper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze“ im März 2024 umfangreiche Anpassungen am gesetzlichen Ordnungsrahmen für die Zukunft der Gasnetze angekündigt. Im Papier werden unter anderem ein Anschlussverweigerungs- und -kündigungsrecht für die Verteilnetzbetreiber sowie eine Reform des Konzessionsrechts skizziert. Im Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union dem Gasbinnenmarkt-Paket und der Strommarktreform der EU zugestimmt - damit wurde der europäische Rahmen zur Gestaltung der Zukunft der Gasnetze gesetzt. Das Paket ermöglicht es Gasverteilnetzbetreibern, zukünftig auch Wasserstoffverteilnetze zu betreiben, und sieht die Erstellung von Stilllegungsplänen für Teilnetze vor, wenn eine abnehmende Gasnachfrage absehbar ist. Aus unserer Sicht ist es dringend erforderlich, dass Bundesregierung und Gesetzgeber das Gasbinnenmarkt-Paket noch in dieser Legislaturperiode in nationales Recht überführen, denn ein verlässlicher Rahmen zur aktiven Gestaltung der Zukunft der Gasnetze ist unabdingbar für die erfolgreiche Umsetzung der Wärmewende. Die Bundesnetzagentur hat am 6. Juni 2024 eine Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes unter dem Namen „WANDA” erlassen. Die Festlegung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und schafft einen regulatorischen Rahmen für die Refinanzierung des H2-Netzaufbaus bis 2055 über ein bundesweit einheitliches Entgelt. Damit ist ein weiterer wichtiger Baustein im Wasserstoffmarkt gesetzt. Für Verteilnetzbetreiber wie MVV Netze ist die bevorstehende sogenannte zweite Phase entscheidend, wenn die Netzentgeltbedingungen für die an das überregionale H2-Kernnetz sich anschließenden Verteilnetze von der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Dabei sollten die Verteilnetzbetreiber netzentgelttechnisch wirkungsgleich mit den Finanzierungsregelungen im H2-Kernnetz gestellt werden. 2.2 Geschäftsentwicklung 2.2.1 Allgemein Regulatorische Erlöse Die Anreizregulierung der 3. Regulierungsperiode (im Strom bis Ende des Kalenderjahres 2023) sowie der 4. Regulierungsperiode (im Gas ab 01. Januar 2023, im Strom ab 01. Januar 2024) und deren Erlösobergrenzen bestimmen im Wesentlichen die Erlösseite des Netzgeschäfts. Die gepachteten Strom- und Gasnetze der MVV Netze unterliegen der Regulierung durch die BNetzA. Damit werden die Umsätze der MVV Netze maßgeblich von den Erlösobergrenzen der im Verfahren der Anreizregulierung regulierten Sparten Strom und Gas bestimmt. Für die 4. Regulierungsperiode in der Sparte Strom (1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028) liegt seit August 2024 der finale Bescheid der BNetzA vor. Das Ergebnis liegt im Bereich der Erwartungen. Für die 4. Regulierungsperiode in der Sparte Gas (01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027) liegt nach wie vor kein finaler Bescheid vor. Dienstleistungsgeschäft Im Geschäftsjahr 2024 hat die MVV Netze einen Dienstleistungsumsatz von 39,5 Mio. Euro erwirtschaftet. Davon entfallen rund 99,4% auf B2B-Kunden. Daneben entstanden -1,4 Mio. Euro aus Bestandsveränderungen, welche auf niedrigere unfertige Leistungen zum Stichtag zurückzuführen sind. Zuzüglich 0,3 Mio. Euro Erträge und aktivierten Eigenleistungen wurde im Dienstleistungsbereich eine Gesamtleistung von 38,4 Mio. Euro erzielt. Der Umsatz-Anstieg im Segment Dienstleistung (+4,3) Mio. Euro geht i.W. auf höhere Dienstleistungsumsätze in der Produktgruppe Planungsleistungen Strom (+3,0) sowie Betriebsführung Fernwärmestationen (+1,1) zurück. 2.2.2 Vermögenslage Die MVV Netze hat als große Netzpachtgesellschaft die Netze und Anlagen von der MVV Energie AG, die Wasserproduktionsanlagen von der MVV RHE GmbH und für das Sinsheimer Konzessionsgebiet Gasnetze von der Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG gepachtet. Deshalb beschränkt sich das Vermögen an Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten mit 16,3 Mio. Euro (Vorjahr: 16,1 Mio. Euro) auf den Fuhrpark, das Nutzungsrecht an Grundstücken und Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Netzleitwarte. Das Vorratsvermögen beträgt 21,6 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus unfertigen Leistungen mit 15,3 Mio. Euro (Vorjahr 17,0 Mio. Euro) und dem Lagerbestand von 6,3 Mio. Euro (Vorjahr 8,6 Mio. Euro). Wesentlich für den deutlichen Rückgang des Lagerbestands war der Verkauf aller Heizölbestände an die MVV Grüne Wärme GmbH (-3,1 Mio. Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind nach dem deutlichen Rückgang im Vorjahr wieder auf das Niveau des Vorvorjahres angestiegen. Sie erhöhten sich um 15,3 Mio. Euro auf 66,7 Mio. Euro. Einer signifikanten Abnahme der Cashpool-Forderungen (-12,7 Mio. Euro ggü. Vorjahr) steht insbesondere ein Anstieg der Forderungen aus ISU um 31,0 Mio. Euro zum Vorjahr gegenüber, was insbesondere durch den starken Anstieg der Netznutzungsentgelte Strom zum 01. Januar 2024 begründet ist. Eben dieser Anstieg schlägt sich auch in den Forderungen gegenüber Dritten aus Lieferungen und Leistungen nieder, welche mit 36,2 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert von 18,5 Mio. Euro liegen. Die Sonstigen Vermögensgegenstände sind von 11,0 Mio. Euro im Vorjahr auf 8,7 Mio. Euro im laufenden Geschäftsjahr gefallen. Dies resultiert aus einer Verminderung der Umsatzsteuerforderung gegenüber dem Finanzamt von -2,3 Mio. Euro ggü. dem Vorjahr. Das Stammkapital mit 1,0 Mio. Euro und die Kapitalrücklage mit 9,2 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Finanzierungsbedarf der MVV Netze wird durch die Verlustübernahme der Muttergesellschaft gedeckt. Die seit dem Geschäftsjahr 2018 bei der MVV Netze vereinnahmten Ertragszuschüsse sind auf 49,2 Mio. Euro gestiegen (Vorjahr 41,8 Mio. Euro). Die Rückstellungen sind weiter auf 20,7 Mio. Euro gesunken (Vorjahr 23,2 Mio. Euro). Insbesondere die Veränderung der Rückstellungen für die Regulierungskonten Strom und Gas (-3,7 Mio. Euro ggü. Vorjahr) führte zu einer deutlichen Reduktion des Bestands. Gegenläufig entwickelten sich personalbedingte Rückstellungen (+1,4 Mio. Euro ggü. Vorjahr) vor allem in Bezug auf Urlaub und Prämienleistungen. Die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Anzahlungen belaufen sich auf 7,2 Mio. Euro (6,0 Mio. Euro im Vorjahr) und betreffen das Dienstleistungsgeschäft (Straßenbeleuchtung). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten liegen zum Bilanzstichtag mit 38,1 Mio. Euro um 4,3 Mio. Euro über dem Vorjahreswert (33,8 Mio. Euro). Der Bestand beruht größtenteils auf den bilanzierten Verbindlichkeiten aus Bauleistungen, die zur Aktivierung an die Verpächterinnen weitergegeben werden, Verbindlichkeiten aus den preisbedingten Umlagen, vorgelagerten Netzkosten und Netzinstandhaltungsmaßnahmen, sowie bezogene Leistungen für das Dienstleistungsgeschäft. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht auf erhöhten strompreisbedingten Bestandteilen, u.a. vorgelagertes Netz, Offshore- und §19-Umlage. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19,2 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr erheblich um 16,1 Mio. gestiegen (Vorjahr 3,1 Mio. Euro) und begründen sich insbesondere aus zum Stichtag offenen Verbindlichkeiten für Ausgleichsenergiezahlungen Strom (10,5 Mio. Euro) sowie nicht gezahlten Pachtrechnungen (6,5 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Anstiegs der Bilanzsumme auf 6,8 % vermindert (Vorjahr: 8,3 %). 2.2.3 Ertragslage Der Umsatz liegt mit 430,9 Mio. Euro leicht über dem Vorjahreswert (426,9 Mio. Euro). Während im Segment Strom aufgrund des Anstiegs der vorgelagerten Netznutzungsentgelte die Preise zum 01. Januar 2024 deutlich angehoben wurden, ist im Segment Gas ein signifikanter Umsatzrückgang ersichtlich. Die Preise für Netznutzungsentgelte im Gas haben sich nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr verändert. Allerdings führen strukturelle Korrekturen der Mehr-/Mindermengen (-33 Mio. Euro ggü. Vorjahr) und reduzierte Erlöse im Bereich der Ausgleichsenergie (-9 Mio. Euro) zur signifikanten Reduktion der Umsatzerlöse im Segment Gas. Diesem steht jedoch ebenso in nahezu entsprechender Höhe eine Reduktion der Aufwendungen gegenüber. Die Segmente Fernwärme und Wasser haben sich nur leicht gegenüber dem Vorjahr verändert. Das Segmente Dienstleistungen konnte seine Wachstumsambitionen jedoch sichtlich untermauern und weist eine Erhöhung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr von +8,0 Mio. Euro aus. Ergänzend folgt die Darstellung des Umsatzes nach Produktsegmenten. Zum korrekten Ausweis des Umsatzes ist der Innenumsatz zu berücksichtigen, der nicht Bestandteil des Gesamtumsatzes ist und folglich eliminiert werden muss.
Die Bestandsveränderung an unfertigen Leistungen liegt mit -1,6 Mio. Euro um - 3,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert. Im letzten Jahr waren stichtagsbedingt erhöht Aufträge im Dienstleistungsgeschäft nicht abgeschlossen gewesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich weiter deutlich auf nunmehr 3,3 Mio. Euro verringert. Neben der im Vergleich zum Vorjahr geringer ausfallenden Auflösung von Rückstellungen, die im Wesentlichen aus den Regulierungskonten Strom und Gas stammen (-3,4 Mio. Euro ggü. Vorjahr), entfielen im Vorjahr Einmaleffekte aus dem Strompreisbremsengesetz (-2,3 Mio. Euro ggü. Vorjahr). Der Materialaufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr um -13,5 Mio. Euro auf 339,8 Mio. Euro (Vorjahr 353,3 Mio. Euro) reduziert. Insbesondere ist auf die Reduktion der Mehr-/Mindermengen Gas (-43,8 Mio. Euro ggü. Vorjahr) hinzuweisen, welche sich bereits mindernd auf der Umsatzerlösseite zeigt. Auch im Bereich Strom führen die Mehr-/Mindermengen (-13,1 Mio. ggü. Vorjahr) sowie die Ausgleichsenergie (-3,8 Mio. Euro ggü. Vorjahr) zu einer sichtlichen Verminderung der Materialaufwendungen. Gegenläufig sind vor allem die vorgelagerten Netznutzungsentgelte Strom zu beachten, die sich gegenüber dem Vorjahr um 30,2 Mio. Euro erhöhten. Ebenso zeigen sich Aufwandserhöhungen im Bereich der Strombezüge (+3,8 Mio. Euro), bei der Umlage nach §19 StromNEV (+3,7 Mio. Euro) sowie bei den Pachtentgelten (+5,4 Mio. Euro). Der Personalaufwand liegt mit 59,7 Mio. Euro um 9,2 Mio. Euro signifikant über dem Vorjahresniveau (50,5 Mio. Euro). Dies ist vornehmlich auf den Anstieg an Mitarbeitenden (+29 ggü. Vorjahr im Jahresdurchschnitt) sowie Tarifsteigerungen zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 50,2 Mio. Euro auf Vorjahresniveau (49,7 Mio. Euro im Vorjahr). Gegenüber den Konzernverbundgesellschaften stiegen die Kosten für Servicedienstleistungen deutlich an (+1,7 Mio. Euro an Soluvia Energy Services) und für Querschnitts- und Shared-Service-Dienstleistungen (+ 1,3 Mio. Euro an MVV Energie). Auch die Aufwendungen für IT und Telekommunikation (+1,0 Mio. Euro), sowie Beiträge und Gebühren (+0,4 Mio. Euro) stiegen spürbar an. Daneben wirken sich der Wegfall des im Vorjahr enthaltenen Einmaleffekts aus dem Strompreisbremsengesetz (-3,0 Mio. Euro) sowie verminderte Verluste aus Anlagenabgängen (-0,4 Mio. Euro) ergebnisverbessernd aus. Das Finanzergebnis von -0,3 Mio. Euro liegt aufgrund höherer Zinserträge aus Cashpooling, welche durch die allgemein gestiegenen Zinssätze begründet sind, über dem Niveau des Vorjahres (-0,6 Mio. Euro). In Summe hat sich das Ergebnis nach Steuern (vor Verlustübernahme) mit -19,7 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (-17,9 Mio. Euro) um 1,8 Mio. Euro verschlechtert. Die Ergebnisverschlechterung stammt vor allem aus den Segmenten Fernwärme und Wasser. Ergebnis nach Steuern (vor Verlustübernahme)
Bei der Stromverteilung laufen die tatsächlichen Kostenentwicklungen und der Verlauf der Erlösobergrenze (EOG) nach wie vor auseinander. Überdies sind nicht alle Kostenentwicklungen durch die genehmigten OPEX abgedeckt. 2024 ist das erste Jahr der neuen 4. Regulierungsperiode Strom mit entsprechender Wirkung des neuen Kostenaufsatzpunktes sowie der Effizienzvorgabe auf den EOG-Verlauf. Insbesondere wirkt die Verbesserung des Effizienzwertes (+2,9 Mio. Euro) deutlich positiv auf das Stromergebnis. Nahezu alle Kostenbestandteile im Segment Strom weisen teils deutliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahr aus, können jedoch durch die erhöhte EOG ergebnisseitig ausgeglichen werden. Ebenso ist eine anteilige Auflösung des Regulierungskontos (+1,0 Mio. Euro) enthalten. Bei der Gasverteilung werden ebenfalls die Kostenentwicklungen nicht durch die genehmigten OPEX abgedeckt. Im zweiten Jahr der laufenden 4. Regulierungsperiode reduziert sich das Ergebnis erwartungsgemäß leicht. Neben den bereits erwähnten starken Veränderungen der Mehr-/Mindermengen schlagen sich vor allem die Steigerung der Personalaufwendungen und der Fremdleistungen im Ergebnis nieder. Die deutlichen Verschlechterungen der Segmente Fernwärme und Wasser lassen sich vornehmlich auf die starken Investitionstätigkeiten der Vorjahre zurückführen, welche sich in deutlich erhöhten Pachtaufwendungen (Fernwärme +2,8 Mio. Euro ggü. Vorjahr, Wasser +3,1 Mio. Euro ggü. Vorjahr) niederschlagen. Daneben werden die Sparten maßgeblich durch die Steigerung der Personalaufwendungen (Fernwärme +1,1 Mio. Euro ggü. Vorjahr, Wasser +2,0 Mio. Euro ggü. Vorjahr) belastet. Diese Kostensteigerungen können erst mit Versatz in den kommenden Jahren weitergegeben werden, sodass die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024 zunächst merklich verschlechtert auszuweisen sind. Im Bereich der Dienstleistungen konnten die Umsätze deutlich gesteigert werden, so dass die höheren Personalaufwendungen (+1,4) sowie höheren, betrieblichen Aufwendungen (+0,7) deutlich überkompensiert wurden und das Ergebnis gesteigert werden konnte. Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich von 19,7 Mio. Euro (Vorjahr 17,9 Mio. Euro). Durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der MVV Energie AG wird jedoch ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt. Der Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich 2024 beläuft sich auf 19,7 Mio. Euro und liegt damit um 7,8 Mio. Euro über dem prognostizierten Jahresfehlbetrag 2024 von 12,0 Mio. Euro. Hauptursachen hierfür sind der NEMOG-Effekt, welcher auf den Abruf der Kapazitäten des vorgelagerten Netzes zurückzuführen ist, im Strom (-4,3 Mio. Euro) sowie erhöhte sonstige betriebliche Aufwendungen verschiedener Art (-2,7 Mio. Euro). Neben dem Jahresergebnis nach HGB als gesetzlich verankerter Kennzahl ist für die MVV Netze das Adjusted EBIT, basierend auf dem EBIT nach IFRS, eine wesentliche Steuerungskennzahl. Das Adjusted EBIT nach IFRS der MVV Netze liegt für das Geschäftsjahr 2024 bei -22,9 Mio. Euro (Vorjahr -20,7 Mio. Euro). Im Vergleich zum operativen Ergebnis nach HGB (Ergebnis vor Steuern und ohne Finanzergebnis: -19,3 Mio. Euro, Vorjahr -17,3 Mio. Euro) sind hier keine Effekte aus dem Regulierungskonto enthalten (-3,8 Mio. Euro). Gleichzeitig werden vor allem die Personalrückstellungen insbesondere im Bereich der Abstandszahlungen nach IFRS und HGB unterschiedlich bewertet (+0,3 Mio. Euro). Ansonsten gelten die bereits aufgeführten Erläuterungen zum Ist-Ist-Vergleich nach HGB. Vergleich HGB / IFRS
2.2.4 Finanzlage Die MVV Netze hat mit Wirkung zum 29. September 2006 einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft MVV Energie AG geschlossen, welchen die MVV Energie AG zur Übernahme eventuell entstehender Jahresfehlbeträge verpflichtet. Daneben hat die MVV Netze mit der MVV Energie AG mit Wirkung zum 14. Juli 2014 einen Cashpool-Vertrag zur Abdeckung etwaiger Liquiditätsschwankungen geschlossen. Mit Vertragsanlage vom 05. Juni 2024 wurde der Kreditrahmen von 24 auf 15 Mio. Euro reduziert. Der Cashpool-Bestand in Höhe von +30,9 Mio. Euro hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12,7 Mio. Euro reduziert. Der von der MVV Energie AG auszugleichende Jahresfehlbetrag von 19,7 Mio. Euro ist im Bestand bereits enthalten. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit heraus, hat die MVV Netze im laufenden Geschäftsjahr Investitionen in das eigene Anlagevermögen in Höhe von 2,5 Mio. Euro getätigt. Die Gesellschaft war und ist jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Durch die Zahlungsmitteleingänge aus Ertragszuschüssen sowie dem Cashpool-Rahmen von 15,0 Mio. Euro war die Finanzierung jederzeit gesichert. 2.3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Wie auch in den Vorjahren ist das Ergebnis nach Steuern in diesem Geschäftsjahr negativ und wird nahezu ausnahmslos von regulatorischen Effekten bestimmt. Sowohl im Strom als auch im Gas liegen die tatsächlichen Kosten über den genehmigten Kosten. Insgesamt beurteilt die MVV Netze ihre wirtschaftliche Lage, unter Einbeziehung des laufenden Geschäfts bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 2024, als erwartungsgemäß. 3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Im Rahmen der Konzernplanung wurde im Geschäftsjahr 2024 eine Mittelfristplanung der MVV Netze für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 erstellt. Im Geschäftsjahr 2025 erwartet MVV Netze einen Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich durch die Gesellschafterin (HGB) von -6,2 Mio. Euro (2026: -11,3 Mio. Euro, 2027: -16,6 Mio. Euro). Das Adjusted EBIT (IFRS) vor Verlustausgleich durch die Gesellschafterin wird für 2025 mit -9,0 Mio. Euro geplant (2026: -11,7 Mio. Euro, 2027: -14,7 Mio. Euro). Der Ergebnisverlauf ist geprägt vom Verlauf der Erlösobergrenzen Strom und Gas über die 4. Regulierungsperiode. Die Kostenprüfungen sind hierfür bereits erfolgt, sodass die Erlösobergrenzen der kommenden Jahre feststehen. Vor allem wirken enorm steigende Personalaufwendungen sowie weiter steigende Preise für Material- und Dienstleistungen stark belastend auf die Ergebnisse der Folgejahre ein. 3.2 Chancen- und Risikobericht Gesamtrisiko Das Risikoumfeld in der gesamten Energiebranche und damit auch der MVV Netze ist im Wesentlichen durch die globale, politische Unsicherheit geprägt. Marktpreis-, Finanzierungs-, sowie rechtliche und operative Risiken (zum Beispiel das Cyber-IT-Risiko oder die Verfügbarkeit von kritischen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen) sind für Unternehmen in Deutschland und der Branche weiterhin hoch. Ziel des unternehmerischen Handels ist es deshalb, aktive Maßnahmen und Lösungen zu entwickeln, um mögliche negative Auswirkungen für den eigenen Geschäftserfolg und die Kunden bestmöglich zu begrenzen. Insgesamt gibt es aktuell keine Hinweise darauf, dass die gegenwärtige Risikosituation den Fortbestand des Unternehmens im Berichtszeitraum oder darüber hinaus gefährdet. Für die MVV Netze bestehen keine bestandsgefährdenden Risiken. Wirksames Risikomanagementsystem Die MVV Netze ist in das konzernweite Risikomanagementsystem der MVV Energie AG eingebunden und unterliegt ihren Vorgaben. Um signifikante negative Abweichungen vom geplanten Ergebnis zu vermeiden und ihre Gesellschaften vor bestandsgefährdenden Risiken zu schützen, geht diese bewusst mit Chancen und Risiken um. Dafür nutzt sie systematisch ihr Risikomanagementsystem. Grundsätzlich werden dort alle für das Geschäft der MVV Netze relevanten Risiken erfasst. Das zentrale Risikocontrolling überwacht die Konzernrisikopositionen, es beobachtet Risiken und Chancen konzernweit und fortlaufend. Die Verantwortung für das operative Risikomanagement liegt bei den dezentralen Risikoträgern innerhalb der Geschäftseinheiten. Organisatorisch sind die Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, entsprechend zu kommunizieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems wird durch drei Instanzen regelmäßig untersucht und bestätigt. Die interne Revision der MVV Energie AG prüft die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Aufsichtsrat und der Bilanzprüfungsausschuss der MVV Energie AG überwachen die Angemessenheit des Aufbaus und die Funktionsweise des Risikomanagementsystems. Darüber hinaus begutachtet der Wirtschaftsprüfer der MVV Energie AG, ob die Anforderungen nach § 91 Abs. 2 AktG eingehalten werden. Erwartete Chancen- und Risikosituation Nachfolgend wird auf die aktuelle Chancen-/Risikosituation der MVV Netze näher eingegangen. Diese wird mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsverteilungen bewertet. Dazu werden sowohl stetige Verteilungsfunktionen (in der Regel die Beta-Verteilung), als auch diskrete, eintrittsbedingte Verteilungen genutzt. Ebenso werden historische Daten als Input verwendet, um Abschätzungen für die Zukunft zu treffen. Expertenbefragungen und Einschätzungen der Facheinheiten bestimmen die Bandbreiten und Eintrittswahrscheinlichkeiten. Bei langfristigen Risiken kann die im Zeitverlauf zunehmende Unsicherheit durch größere Bandbreiten in den jeweiligen Planjahren berücksichtigt werden. Die Gesamtmenge aller Chancen und Risiken werden dann mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation zu einem Chance-/Risiko-Profil aggregiert. Dabei wird für MVV Netze der EBIT-Korridor, der den hochwahrscheinlichen Bereich abbildet, verwendet. Als Kennzahlen dient hierfür der obere und untere Bereich des Korridors (83%- und 17%-Quantil der Verteilung). Als Conditional Value at Risk wird im Worst-Case-Szenario das 2,5%-Quantil verwendet. Die gleiche Systematik wird auch auf der auf der Chancenseite für das Best-Case-Szenario verwendet. Preis-Chancen und -Risiken Die Preis-Chancen und -Risiken der MVV Netze beziehen sich auf Preisschwankungen bei technischen Fremdleistungen und dem Material- und Energiebezug sowie auf Preiseffekte aus Mengenverschiebungen zwischen vorgelagerten Netznutzungsentgelten und (de)zentraler Einspeisung. Das Bezugspreisniveau der vorgelagerten Netznutzungsentgelte, wie auch dessen Volatilität haben in den zurückliegenden Geschäftsjahren stark zugenommen und stellen nach wie vor große Herausforderungen dar. Bezogen auf den Preis ist das Risiko als hochwahrscheinlich anzunehmen, dass sich zwischen Planung und tatsächlichen Ist-Werten Veränderungen ergeben. Preissteigerungen technischer Fremdleistungen sowie des dazugehörigen Materials werden bestmöglich bereits in den Planwerten abgebildet. Dennoch ist es, angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, hochwahrscheinlich, dass sich weiterhin im Zeitlablauf unvorhergesehene Preissteigerungen ergeben. Mengenchancen und -Risiken Bei den Mengenrisiken der MVV Netze handelt es sich insbesondere um Mindererlöse aufgrund witterungs- oder produktionsbedingt rückläufiger Netzmengen und dadurch bedingter geringerer Erlöse aus Netzentgelten Strom und Gas. Mehrerlöse aus Netzentgelten führen grundsätzlich nicht zu einer Ergebnischance, da hierfür nach HGB Rückstellungen zu bilden sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn auf den Regulierungskonten Guthaben aus Vorjahren (Mindererlöse) bestehen und diese mit den Mehrerlösen verrechnet werden dürfen. Sowohl Mehrerlöse als auch Mindererlöse aus Netzentgelten werden aber mittelfristig über das Regulierungskonto in den Erlösobergrenzen der zukünftigen Kalenderjahre (Zeitversatz t+2 bis t+4) ausgeglichen. Die Erlöse aus Netzentgelten Fernwärme unterliegen ebenfalls witterungsbedingten Schwankungen. Chancen (Risiken) ergeben sich im Falle niedrigerer (höherer) Temperaturen als prognostiziert, in der Heizperiode. Auch die Erlöse aus Wasserverkauf sind abhängig vom Witterungsverlauf, bei diesen ergeben sich Chancen (Risiken) insbesondere bei höheren (niedrigeren) Temperaturen und einer höheren (niedrigeren) Niederschlagsmenge in den Sommermonaten. Dabei sind die Mengenrisiken aus Veränderungen des Verbrauchsverhaltens oder der Witterung stets als wahrscheinlich zu beziffern. Auch Veränderungen im Abruf vorgelagerter Netzkapazitäten (welchem zum bereits beschriebenen sog. NEMOG-Effekt führen) sind als hochwahrscheinlich einzustufen. Operative Chancen und Risiken Operative Risiken der MVV Netze betreffen mögliche finanzielle Belastungen aus dem Betrieb der Strom-, Gas-, und Fernwärme-Netze sowie der Wasserwerke und -netze mit dem grundsätzlichen Risiko ungeplanter Störungen. Zudem bestehen Unsicherheiten bei der Rekrutierung von Personal aufgrund der grundsätzlich angespannten Lage auf dem Fachkräftemarkt sowie bei der Beschaffung von Material und Fremdleistungen. Sowohl Organisation als auch Abläufe der MVV Netze sind darauf ausgerichtet, diese Risiken so weit als möglich zu managen. Organisatorischen Risiken und Sicherheitsrisiken für Personen, Anlagen und die Versorgung beugt die MVV Netze durch die Beachtung des technischen Regelwerks, insbesondere durch das spartenbezogene Sicherheitskonzept vor. Durch die konsequente Einhaltung des technischen Regelwerks, das Sicherheitskonzept, die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses, die ständige Beobachtung des Störungsgeschehens, regelmäßige Erneuerungsinvestitionen und angepasste Instandhaltungsstrategien sorgt die MVV Netze dafür, systematisch operative Risiken zu mindern. In allen technischen Segmenten (Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) wurden Konzepte zum Management technischer Risiken gemäß den Vorgaben der jeweiligen Verbände bzw. des Regelwerks erarbeitet. Diese werden in regelmäßigen Abständen überprüft und aktualisiert. Zusätzlicher Maßnahmenbedarf zur Risikobeherrschung wird identifiziert, priorisiert und in die Umsetzung gebracht. Eine sichere Speicherung von Daten sowie eine unterbrechungsfrei funktionierende Informationstechnologie sind für nahezu alle Geschäftsprozesse unabdingbar. MVV Netze legt daher großen Wert darauf, die eigene IT-Infrastruktur und IT-Systeme systematisch vor möglichen Angriffen Dritter zu schützen. IT-Risiken werden bestmöglich reduziert, indem umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt werden. MVV Netze verwendet Sicherheitssysteme und vergibt Zugriffsberechtigungen auf Systeme und Informationen nur restriktiv. Alle wesentlichen Hardwarekomponenten sind redundant ausgelegt. Daten werden permanent zwischen den produktiven und den räumlich getrennten Backup-Systemen gespiegelt, zudem verfügt MVV Netze über ein Ausweichrechenzentrum. Aufgrund der stetig steigenden IT-Bedrohungen durch Erpressungs- und Schadsoftware werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung der IT-Sicherheit entwickelt. Schweren Risiken aus dem Datenverlust, aus Sachschäden und aus Folgeschäden Dritter, die beispielsweise durch die Gefahr von Cyberangriffen auf das Geoinformationssystem oder die Leitwarte bestehen, begegnet MVV Netze darüber hinaus mit einer Cyberversicherung. Zusammengefasst können die operativen Risiken als untergeordnet deklariert werden, da die wesentlichen Veränderungen bereits in der Planung avisiert werden können. Rechtliche Chancen und Risiken Für die MVV Netze besteht grundsätzlich das Risiko (und die Chance), dass Behörden - wie die BNetzA, die Kartellämter - oder der Gesetzgeber die regulatorischen Rahmenbedingungen verändern. Dies ist insbesondere relevant, da der EuGH die Bundesnetzagentur mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet hat und diese in Folge bis zum Ende der 4. Regulierungsperiode Anpassungen bei der Strom- und Gasnetzregulierung vornehmen möchte, die sich direkt auf die Erlösobergrenzen Strom und Gas auswirken. Für MVV Netze könnten rechtliche Risiken im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen eintreten, im Zusammenhang mit nicht durchsetzbaren Verträgen oder Vertragsbedingungen. Daher prüft, verhandelt und verfasst MVV Netze Verträge mit dem Ziel, solche Risiken zu begrenzen. Zudem ist die Geschäftsentwicklung von MVV Netze Risiken und Chancen ausgesetzt, die sich aus der energiewirtschaftlichen und sonstigen Rechtsprechung ergeben. Beispielsweise könnten die Gestaltungsmöglichkeiten der Gesellschaft bei Verträgen eingeschränkt oder erweitert werden. Durch die zunehmende Unsicherheit der zukünftigen Gestaltung der Anreizregulierung im Segment Strom und Gas, insbesondere in Zusammenhang mit dem geplanten Gasausstieg der Bundesrepublik Deutschland 2045, ist das Risiko des Eintritts der Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen deutlich gestiegen. Finanzierungschancen und -Risiken Die MVV Netze verfügt über eine Cash-Pool-Linie in Höhe von 15 Mio. Euro von der MVV Energie AG. Die Adäquanz dieser Linie wird bei Vorliegen konkreter Indizien überprüft. Für die MVV Netze besteht daher kein Finanzierungsrisiko. Der erhebliche Anstieg der Netznutzungsentgelte Strom hat auch das Forderungsausfallrisiko, dass einzelne Energielieferanten in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten, deutlich erhöht. MVV Netze ist bestrebt mit einem proaktiven Forderungsmanagement diesem Risiko zu begegnen. Zwar war infolgedessen ein Anstieg der Wertberichtigungen sichtbar, relevante Schäden haben sich hieraus jedoch bislang nicht ergeben. Für die Zukunft geht MVV Netze nicht von einer signifikanten Veränderung aus. Strategische Chancen und Risiken Unter einem strategischen Risiko versteht die MVV Netze die Gefahr, infolge verfehlter Ausrichtung auf das politische, ökonomische, sozio-kulturelle, technologische, und ökologische Umfeld, das geplante Ergebnis nicht zu erreichen. Im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses werden diese Themen intensiv betrachtet, diskutiert und berücksichtigt. Die MVV Netze stellt sich in diesen Prozessen auf die Zukunftserwartungen ein und gestaltet sie aktiv mit. Insbesondere hat die Frage nach der zukünftigen Versorgungsstrategie der Stadt Mannheim, in Zusammenhang mit dem seitens der Bundesregierung geplanten Gasausstieg, unter dem Stichwort „Mannheimer Modell - unser Weg in eine #klimapositive Zukunft“ und der operativen Umsetzung der Wärmewende im laufenden Netzbetrieb einen maßgeblichen Einfluss auf die Planung und Ausrichtung der Gesellschaft in den kommenden Jahren genommen. Um den immer weiter wachsenden Anforderungen an die nachhaltige Berichterstattung gerecht zu werden, ist MVV Netze nach der Umsetzung der EU-Taxonomie nun auch die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angegangen. 4 Erklärung zur Unternehmensführung Bericht über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern Die MVV Netze ist nach § 289f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung zu veröffentlichen. Diese wurde zeitgleich mit dem Jahresabschluss auf der Internetseite www.mvv.de veröffentlicht.
Mannheim, 03. Dezember 2024 MVV Netze Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführung Florian Pavel Volker Glätzer Jahresabschluss zum 30. September 2024Bilanz zum 30. September 2024Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024 (1.10.2023 - 30.9.2024)Anhang für das Geschäftsjahr 2024Bilanz zum 30.9.2024Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.10.2023 bis zum 30.9.2024
AnhangAllgemeine Grundlagen Die MVV Netze GmbH (im Folgenden MVV Netze) hat ihren Sitz in Mannheim und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB 9177). Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt worden. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die zur übersichtlicheren Darstellung zusammengefasst wurden, werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge werden in Euro ausgewiesen. Aus den jeweiligen Rundungen können sich Differenzen ergeben, die naturgemäß keinen signifikanten Charakter haben. Zudem können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Die Gesellschaft gehört zum ertragsteuerlichen Organkreis der MVV Energie AG, Mannheim. Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit MVV Energie AG, Mannheim. MVV Energie AG ist Cash-Pool führende Gesellschaft in der MVV Energie Gruppe für den Bereich Versorgung. Es besteht ein Cash-Pool Vertrag mit MVV Netze. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit Anschaffungskosten angesetzt und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Bei selbst erstellten Anlagen sind angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden zu ihrem Nennwert erfasst. Die von den Anschlussnehmern geleisteten Ertragszuschüsse werden als Sonderposten „Empfangene Ertragszuschüsse“ passiviert. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt in den Sparten Strom und Gas jährlich mit 5% der Ursprungsbeträge und in den Sparten Wasser und Fernwärme entsprechend der Nutzungsdauer der zugehörigen Vermögensgegenstände und wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Zuschüsse werden separat im Anlagespiegel ausgewiesen. Das Anlagevermögen wird entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
1 soweit Abschreibungen vorgenommen werden müssen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 250 Euro werden im Zugangsjahr sofort aufwandswirksam erfasst (ausgenommen sind Zähler). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 250 Euro bis 800 Euro werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (gem. § 6 Abs. 2 EStG). Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert über 800 Euro werden im Anlagevermögen erfasst und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Wertberichtigungen auf Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu Durchschnittseinstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Angemessene Gemeinkostenzuschläge werden berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen saldiert. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Projected-Unit-Credit-Methode“ ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,87 % angesetzt (Vorjahr 1,81 %). Neben angemessenen Karriere- und Fluktuationstrends werden die zukünftigen Gehaltsentwicklungen mit 2,50 % p.a. (Vorjahr 2,50 % p.a.) und Rententrends mit 2,00 % p.a. (Vorjahr 2,00 % p.a.) berücksichtigt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit ihrem Nennwert erfasst. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Erläuterungen zur Bilanz 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen. 2 Sachanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und der erhaltenen Zuschüsse. 3 Finanzanlagen Der Anlagespiegel zeigt die Aufgliederung sowie die Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen. Die vollständige Anteilsliste wird als Bestandteil des Anhangs in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Finanzanlagen enthalten Anteile an der 100 %-igen Tochtergesellschaft PEJO Elektrotechnik GmbH sowie die 10 %-ige Beteiligung an der Projektgesellschaft Gesellschaft für Hochspannungsbau Offenbach mbH und 1,54 % Beteiligung an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co.KG. 4 Vorräte
Die Vorräte betreffen in Höhe von 15.345.162,04 Euro (Vorjahr 16.965.426,12 Euro) erbrachte Leistungen, die noch nicht abrechenbar sind. Im Wesentlichen betreffen diese das Dienstleistungsgeschäft. 5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind - wie zum Vorjahresstichtag auch - keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten den im System der sogenannten rollierenden Verbrauchsablesung und -abrechnung erforderlichen Abgrenzungsbetrag der am Bilanzstichtag noch nicht abgelesenen und nicht abgerechneten Entgelte. Die von Kunden geleisteten Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen gekürzt. Die aktivisch gekürzten Kundenabschlagszahlungen belaufen sich auf 12.816.310,98 Euro (Vorjahr 14.816.685,71 Euro). Die Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 1.004.722,79 Euro (Vorjahr 996.131,61 Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich zusammen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 35.774.928,53 Euro (Vorjahr 7.724.570,81 Euro) sowie Forderungen aus dem Cashpool in Höhe von 30.911.774,80 Euro. In den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 8.728.669,41 Euro sind im Wesentlichen Steuerforderungen aus Umsatzsteuersachverhalten in Höhe von 7.266.933,29 Euro (Vorjahr: 9.805.369,75 Euro) enthalten. 6 Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert im Wesentlichen aus Ertragszuschüssen gegenüber der Stadtwerke Sinsheim Versorgungs GmbH & Co. KG. 7 Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Netzanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse der Netzkunden. Mit Änderung der Pachtverträge werden die Ertragszuschüsse mit Wirkung zum 1.10.2017 nicht mehr durch die Verpächterinnen, sondern unmittelbar durch die MVV Netze erhoben und vereinnahmt. Die Auflösung der Ertragszuschüsse erfolgt linear - für Strom und Gas über 20 Jahre und für Wasser und Fernwärme über 40 Jahre - und ist Teil des Materialaufwands. 8 Rückstellungen
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 3 Tsd Euro. Dieser Unterschiedsbetrag betrifft den Personalaufwand und ist für die Ausschüttung gesperrt. Da § 301 AktG nicht auf § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB verweist, ist dieser Unterschiedsbetrag grundsätzlich an den Organträger abzuführen. Aufgrund des Verlustes der MVV Netze greift die Abführung aber nicht. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Personalrückstellungen (12.967.646,51 Euro; Vorjahr 11.671.309,93 Euro) und Rückstellungen aus der Regulierung (6.255.306,79 Euro; Vorjahr 9.961.318,36 Euro). Zur Sicherung von Guthaben aus Arbeitszeitkonten hat die MVV Energie AG die erforderlichen Mittel für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treuhänderisch angelegt. Diese Mittel sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger der Gesellschaft entzogen. Der beizulegende Zeitwert des Fondsguthabens beläuft sich zum Stichtag auf insgesamt 3.815.952,36 Euro (Vorjahr 3.170.944,10 Euro). Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wird es mit den zu Grunde liegenden Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verrechnet, ebenso werden die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge verrechnet. Die verrechneten Erträge betragen 33.869,81 Euro. 9 Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind - wie zum Vorjahresstichtag auch - keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.195.737,33 Euro (Vorjahr 3.053.429,72 Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern aus Lohn- und Gehaltszahlungen in Höhe von 1.854.229,87 Euro (Vorjahr 1.669.784,10 Euro), Darlehen von Arbeitnehmern in Höhe von 993.954,62 Euro (Vorjahr 1.182.576,00 Euro) sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 660.899,29 Euro (Vorjahr 554.376,66 Euro). 10 Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus Einmalzahlungen aus Dienstleistungsverträgen. Haftungsverhältnisse/sonstige finanzielle Verpflichtungen Zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes hat die Gesellschaft Pachtverträge geschlossen. Die Verträge können seitens der MVV Netze jährlich gekündigt werden. Die daraus resultierende finanzielle Verpflichtung für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich voraussichtlich auf ca. 97.070.656,31 Euro. Das Bestellobligo hatte am Bilanzstichtag einen Wert von 62.287.919,17 Euro. In beitragsorientierte Versorgungssysteme für Mitarbeiter sind im Berichtsjahr 3.481.549,37 Euro (Vorjahr 3.133.204,65 Euro) eingezahlt worden. Erfasst sind dabei Beträge der MVV Energie AG im Rahmen von Versorgungsplänen der Zusatzversorgungskassen des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (kurz: ZVK). Hier stellt der Versorgungsträger den teilnehmenden Unternehmen keine ausreichenden Informationen zur Verfügung, die die anteilige Zuordnung von Verpflichtung, Planvermögen und Dienstzeitaufwand erlauben. Es erfolgt daher die Berücksichtigung der Beträge entsprechend einer beitragsorientierten Versorgungszusage, obwohl es sich um einen leistungsorientierten Pensionsplan handelt. Die Beiträge zum Pensionsplan bemessen sich als Prozentsatz des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und werden von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern getragen. Der Beitragssatz wird von der ZVK festgelegt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt für das aktuelle Geschäftsjahr 39.789.100,80 Euro (Vorjahr 35.808.011,93 Euro). Für das nächste Geschäftsjahr werden Beiträge in voraussichtlich gleicher Höhe erwartet. Die Beiträge werden für die Gesamtheit der Begünstigten verwendet. Sofern die Mittel der ZVK nicht ausreichen, kann die ZVK den Pflichtbeitrag erhöhen. Falls MVV Energie AG die Mitgliedschaft bei der ZVK kündigen sollte, wird die ZVK einen finanziellen Ausgleich erheben. Der Ausgleichsbetrag ermittelt sich als Barwert der bestehenden Ansprüche von Berechtigten und künftigen Ansprüchen von deren Hinterbliebenen und bestehenden Versorgungspunkten aus unverfallbaren Anwartschaften zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft. Teilen der Geschäftsführung sowie den leitenden Angestellten wird im Arbeits- beziehungsweise Dienstvertrag eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt. Dabei handelt es sich um eine beitragsorientierte Leistungszusage im Wege der kongruenten rückgedeckten Direktzusage. Dem Begünstigten wird zugesagt, dass ein festgelegter Versorgungsbeitrag vom Arbeitgeber in eine Rückdeckungsversicherung eingezahlt wird. Davor bereits bestehende betriebliche Altersversorgungen bleiben davon unberührt. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können durch freiwillige Entgeltumwandlung eine Zusage auf diese betriebliche Altersversorgung erhalten. In beiden Fällen entspricht die Leistung im Versorgungsfall der Versicherungsleistung. Diese Mittel sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die ursprünglichen Anschaffungskosten beliefen sich auf 23.010 Euro. Der beizulegende Zeitwert des Fondsguthabens und der Erfüllungsbetrag der Verpflichtung gegenüber den Begünstigten belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt 24.482 Euro. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB wird die zum beizulegenden Zeitwert bewertete Lebensversicherung mit der zu Grunde liegenden Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Begünstigten verrechnet, ebenso werden die daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge verrechnet. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen betragen 367 Euro. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 11 Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse - im Wesentlichen aus Netzentgelten - in Höhe von 489.537,00 Euro (Vorjahr 420.309,00 Euro; im Wesentlichen aus Netzentgelten und Umlagen) enthalten. Zum korrekten Ausweis des Umsatzes pro Produktsegment ist auch der Innenumsatz zu berücksichtigen, der nicht Bestandteil des Gesamtumsatzes ist. In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus der Weiterverrechnung von Kosten an die Verpächterinnen für Investitionen in Höhe von 54.007.865,61 Euro (Vorjahr: 57.279.845,84 Euro) enthalten. Daneben sind in den Umsatzerlösen Investitionszuschüsse zur Weiterleitung an die Verpächterinnen in Höhe von 2.311.400,00 Euro enthalten. Die Investitionszuschüsse stellen bei der Gesellschaft in gleicher Höhe einen sonstigen betrieblichen Aufwand dar (siehe Abschnitt 16), da sie an die Verpächterinnen weiterzuleiten sind. 12 Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen Die Position zeigt die Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen. 13 Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind von der Gesellschaft vereinnahmte Zuschlagszahlungen nach §§ 5a, 7a KWKG für den Neu -und Ausbau von Wärmenetzen in Höhe von 980.595,00 Euro (Vorjahr 482.299,00 Euro) enthalten. Die Zuschlagszahlungen stellen bei der Gesellschaft in gleicher Höhe einen sonstigen betrieblichen Aufwand dar (siehe Abschnitt 17), da sie an die Förderberechtigten weiterzuleiten sind. Darüber hinaus sind Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 1.136.925,42 Euro (Vorjahr 4.488.788,59 Euro) sowie periodenfremde Erträge in Höhe von 84.012,99 Euro (Vorjahr: 6.210,30 Euro) enthalten. 14 Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus KWKG- und EEG-Förderung, Netzentgeltumlagen, Mehr-/Mindermengenabrechnungen Strom und Gas, Beschaffung von Verlustenergie Strom, Betriebsverbrauch, Wasserbezug sowie sonstiges Material. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen die Netzpacht, Aufwendungen für vorgelagerte Netzentgelte und dezentrale Einspeisungen, Aufwendungen für technische Dienstleistungen sowie Aufwendungen für Messdienstleistungen und Konzessionsabgaben sowie Aufwendungen für Fremdleistungen zur Ausführung von Dienstleistungen enthalten. In den Materialaufwendungen sind periodenfremde Aufwandsminderungen in Höhe von 1.202.971,00 Euro saldiert (im Vorjahr Aufwandsminderungen von 2.324.803,82 Euro). Diese resultieren überwiegend aus vorgelagerten Netzkosten, vermiedenen Netzentgelten sowie Umlagen. In dieser Position sind Materialaufwendungen in Höhe von 53.011.613,83 Euro (Vorjahr 56.992.577,54 Euro) enthalten, die in der Position Umsatzerlöse (siehe Abschnitt 11) an die Verpächterinnen für Investitionen weiterverrechnet werden. 15 Personalaufwand
Der Personalaufwand liegt signifikant über dem Vorjahresniveau, dies ist auf den Anstieg der Mitarbeiterzahlen sowie die Tarifsteigerungen zurückzuführen.
16 Abschreibungen Es kam im Geschäftsjahr zu keinen außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen. 17 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen sog. Querschnittsleistungen der MVV Energie AG in Höhe von 27.254.909,00 Euro (Vorjahr 25.533.046,03 Euro), IT-Dienstleistungen der Soluvia IT-Services GmbH in Höhe von 6.315.154,08 Euro (Vorjahr 5.792.357,79 Euro) sowie Aufwendungen für Abrechnungs- und EDM-Dienstleistungen der Soluvia Energy Services GmbH (vormals Soluvia Billing GmbH) in Höhe von 5.285.529,00 Euro (Vorjahr 3.684.209,00 Euro). Die als sonstige betriebliche Erträge (siehe Abschnitt 13) erfassten und an die Förderberechtigten weiterzuleitenden Zuschlagszahlungen nach §§ 5a, 7a KWKG für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen in Höhe von 980.595,00 Euro (Vorjahr 482.299,00 Euro) stellen ebenso einen sonstigen betrieblichen Aufwand dar wie die vereinnahmten Investitionszuschüsse von Netzkunden von 1.327.601,69 Euro (Vorjahr 3.665.022,52 Euro), die an die Netzverpächterinnen weiterzuleiten sind. Zuführungen zu Wertberichtigungen auf Forderungen und Ausbuchungen von Forderungen verursachten Aufwendungen von 441.182,27 Euro (Vorjahr 503.547,38 Euro). 18 Finanzergebnis
Die Position sonstige Zinsen und ähnliche Erträge enthält Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 157.041,00 Euro (Vorjahr: 159.428,00 Euro) sowie Zinsen aus dem Cashpool in Höhe von 592.995,23 Euro (Vorjahr 266.771,61 Euro). Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 117.383,00 Euro (Vorjahr 107.858,35 Euro) sowie Avalgebühren gegenüber der Stadt Mannheim in Höhe von 876.562,98 Euro (Vorjahr 848.728,77 Euro). 19 Sonstige Steuern
Der sonstige Steueraufwand betrifft im Wesentlichen die Grundsteuer. Sonstige Angaben und Anlagen Angaben § 6b EnWG Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs im Sinne des § 6b Abs. 2 EnWG, die aus dem Rahmen der Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen und assoziierten Unternehmen der MVV Energie AG, Mannheim, getätigt:
In der Rechnungslegung werden für die Tätigkeitsbereiche „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“, „Grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG“, „andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätsverteilungssektors“, „andere Tätigkeiten innerhalb des Gasverteilungssektors“ sowie „andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ im Sinne des § 6b Abs. 3 Satz 2 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG getrennte Konten geführt und für die Tätigkeitsbereiche „Elektrizitätsverteilung“, „Gasverteilung“ und „Grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG“ jeweils eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt. Konzernbeziehungen Die Gesellschaft ist nach § 291 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit. Für den größten Kreis und kleinsten Kreis von Unternehmen stellt die MVV Energie AG, Mannheim, den befreienden Konzernabschluss auf, in den die Gesellschaft einbezogen ist. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht werden nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt und im Unternehmensregister veröffentlicht. Aufsichtsrat Dr. Hansjörg Roll, Vorsitzender, Mitglied des Vorstands der MVV Energie AG Verena Amann, Mitglied des Vorstands der MVV Energie AG Werner Faschingbauer, Betriebsrat MVV Energie AG, MVV Netze GmbH Alexandra Halkenhäuser, Abteilungsleiterin Netzstrategie und Konzessionen der MVV Energie AG Heike Kamradt-Weidner, Konzernbetriebsratsvorsitzende der MVV Energie AG Alexander van Vulpen, Bereichsleiter Controlling der MVV Energie AG Geschäftsführung Volker Glätzer, kaufmännischer Geschäftsführer Florian Pavel, technischer Geschäftsführer Vergütung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 keine Vergütung erhalten. Für die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird § 286 Abs. 4 HGB angewandt. Honorare des Abschlussprüfers Es erfolgen keine Angaben zu Honoraren des Abschlussprüfers, da diese im Konzernabschluss der MVV Energie AG dargestellt werden, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
Mannheim, 3. Dezember 2024 MVV Netze GmbH Geschäftsführung Florian Pavel Volker Glätzer
Beteiligungsliste
Angaben über Eigenkapital und Jahresergebnis entsprechen grundsätzlich den Werten zum 30.9.2023 Ausnahmen siehe Fußnoten 1) Jahresabschluss zum 31.12.2023 Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung, grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG und Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2024 (1.10.2023 - 30.9.2024) bzw. zum 30. September 2024Allgemein Seit 1. März 2019 werden technische Maßnahmen direkt bei der MVV Netze GmbH abgebildet. Die davon bei den Verpächterinnen aktivierbaren technischen Maßnahmen werden an diese weiterverrechnet. Die entsprechenden Bilanz- und GuV-Positionen werden aus Transparenzgründen in einer separaten Spalte aufgeführt. Die Weiterverrechnung ist für die MVV Netze GmbH ergebnisneutral. Im Bereich der Entwicklung, Betreibung bzw. Verwaltung von Ladpunkte für E-Mobilität gemäß § 7c ENWG sieht MVV Netze keine Berichterstattungspflicht, da sich das Tätigkeitsfeld bisher nur auf die reine Bauausführung sowie Störungsbeseitigungen für Dritte beschränkt. Die Abbildung dieser Aufwendungen und Umsatzerlöse erfolgt in der Sparte Dienstleistungen. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Die GuV der MVV Netze gliedert sich in die Produktsegmente Elektrizitätsverteilung, grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG, Fernwärme, Gasverteilung, Biogas, Wasser, Dienstleistungen sowie in Allgemeine Bereiche. So weit wie möglich findet grundsätzlich eine direkte Zuordnung der Kosten und Erlöse auf die Produktsegmente statt. Neben den Produktsegmenten gibt es bei der MVV Netze GmbH drei Allgemeine Bereiche: „Netzgebietsübergreifend“, „Mannheim Rohrmedien“ und „Mannheim Sonstige“, die wie folgt auf die Produktsegmente verteilt werden: Aufgrund der neuen Organisationsstruktur wurde auf der Grundlage von Expertenbefragungen hinsichtlich der Zuordnung der Mitarbeiterkapazitäten die nicht zuordenbaren Kosten und Erlöse des Allgemeinen Bereichs, seit dem Geschäftsjahr 2019, wie folgt auf die Produktsegmente verteilt: Zur Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten und Erlöse des Allgemeinen Bereichs „Netzgebietsübergreifend“ kommt ein Kapazitätsschlüssel zur Anwendung, der sich wie folgt darstellt: Elektrizitätsverteilung Mannheim 32,43 %, Elektrizitätsverteilung Sonstige 14,54 %, Gasverteilung Mannheim 23,10 %, Gasverteilung Sonstige 5,17 % und Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung 24,76 %. Zur Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten und Erlöse des Allgemeinen Bereichs „Mannheim Sonstige“ kommt ein Kapazitätsschlüssel mit folgendem Ergebnis zur Anwendung: Elektrizitätsverteilung Mannheim 33,97 %, Gasverteilung Mannheim 20,88 % und Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung 45,15 %. Zur Verteilung der nicht direkt zuordenbaren Kosten und Erlöse des Allgemeinen Bereichs „Mannheim Rohrmedien“ kommt folgender Kapazitätsschlüssel zur Anwendung: Gasverteilung Mannheim 38,86 % und Tätigkeiten außerhalb der Gasverteilung 61,14 %. Die Zuordnung der Abschreibungen erfolgt direkt oder anhand der Kapazitätsschlüsseln „Netzgebietsübergreifend“, „Mannheim Sonstige“ oder „Mannheim Rohrmedien“. Die Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen in Höhe von 193.164,1 Euro (Vorjahr: 177.836,53Euro). Die Zuordnung der Zinsen erfolgt weitestgehend direkt oder anhand des Schlüssels "Mannheim Sonstige". Bilanz Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden seit dem Geschäftsjahr 2019 nach dem Kapazitätsschlüssel „Netzgebietsübergreifend“ und nach dem Kapazitätsschlüssel „Mannheim Sonstige“ verteilt. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend der Zugehörigkeit aufgeteilt. Die Fahrzeuge werden direkt zugeordnet, die Zuordnung der Gebäude einschließlich der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt nach dem Kapazitätsschlüssel „Mannheim Sonstige“ und „Netzgebietsübergreifend“ und die Zuordnung der Netzleitwarte erfolgt, sofern keine direkte Zuordnung möglich war, nach dem Kapazitätsschlüssel „Netzgebietsübergreifend“. Das Anlagevermögen mit der Stammkostenstelle Rohrmedien wird nach dem Kapazitätsschlüssel „Mannheim Rohrmedien“ verteilt. Das Finanzanlagevermögen wird direkt dem Dienstleistungsbereich zugeordnet. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. Umlaufvermögen Unter den Vorräten werden noch nicht abrechnungsfähige Aufträge sowie der Lagerbestand gezeigt, die direkt den Tätigkeiten zugeordnet wurden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden analog den korrespondierenden GuV-Positionen den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Positionen ohne direkter GuV-Verbindung werden im Verhältnis der Umsatzerlöse den Tätigkeiten zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind soweit möglich direkt zugeordnet. Die verbleibenden Werte werden nach dem Personalaufwand (analog zum Vorjahr) verteilt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 7.266.659,24 Mio. Euro enthalten. Sie entfallen mit 3.385.953,23 Euro auf die Elektrizitätsverteilung Mannheim, mit 211.329,57 Euro auf die Elektrizitätsverteilung Invest-Weiterverrechnung, mit 136.308,13 Euro auf die sonstige Elektrizitätsverteilung und mit 686,59 Euro auf den grundzuständigen Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG. Auf die Gasverteilung Mannheim entfallen 1.076.289,09 Euro, die Gasverteilung Invest-Weiterverrechnung 72.851,64 Euro, die Gasverteilung Sonstiges 41.740,90 Euro und auf die Gasverteilung Biogas 1.039,96 Euro. Auf die Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung entfallen 2.340.460,13 Euro. Der Kassenbestand, der aus dem Cash-Poolguthaben resultiert, dient jeweils als Residualgröße - soweit relevant - zum Ausgleich der Bilanzen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind - wie zum Vorjahresstichtag auch - keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Eigenkapital Das zugeordnete Eigenkapital setzt sich zusammen aus Stammkapital und der Kapitalrücklage. Die Aufteilung des Stammkapitals erfolgt in gleichen Teilen auf die Produktsegmente Strom, Gas, Wasser, Fernwärme der Netze Mannheim sowie den Bereich Dienstleistungen. Die Kapitalrücklage ist unverändert zum Vorjahr zugeordnet. Hier erfolgte die Zuordnung mit 41,24 % zur Elektrizitätsverteilung, mit 29,48 % zur Gasverteilung und mit 29,28 % zu den Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung. Ertragszuschüsse Empfangene Ertragszuschüsse wurden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen auf dem Vorjahrsbestand auf, dabei werden Zuführungen und Inanspruchnahmen analog der korrespondierenden GuV-Positionen den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind entsprechend den korrespondierenden GuV-Positionen bei den jeweiligen Tätigkeiten ausgewiesen. Allgemeine Positionen oder Positionen ohne entsprechende GuV-Verbindung werden im Verhältnis des Materialaufwandes den Tätigkeiten zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegen andere Unternehmensbereiche dienen - soweit relevant - als Residualgröße zum Ausgleich der Bilanzen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind so weit wie möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Allgemeine Positionen werden nach dem Personalaufwand (analog zum Vorjahr) verteilt. In den Verbindlichkeiten sind - wie zum Vorjahresstichtag - keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten ist direkt in den sonstigen Tätigkeiten zugeordnet. Haftungsverhältnisse/ sonstige finanzielle Verpflichtungen/ außerbilanzielle Geschäfte Zur Erfüllung des Unternehmensgegenstandes hat die Gesellschaft Pachtverträge geschlossen. Die Verträge laufen zunächst bis zum 31. Dezember 2024 bzw. 30. September 2025, mit einem jährlichen Kündigungsrecht seitens der MVV Netze. Die daraus resultierende finanzielle Verpflichtung für das Geschäftsjahr 2025 beläuft sich voraussichtlich auf 97.070.656,31 Euro. Davon entfallen auf die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung Mannheim 20.468.381,19 Euro, grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG 1.430.767,54 Euro, Gasverteilung Mannheim 20.677.175,89 Euro, Gasverteilung Biogas 303.122,68 Euro und Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung 54.191.209,01 Euro. Das Bestellobligo hatte am Bilanzstichtag einen Wert von 62.287.919,17 Euro. Davon entfallen auf die Elektrizitätsverteilung Mannheim 27.995.216,47 Euro, Elektrizitätsverteilung Sonstige 113.170,7 Euro, grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG 0 Euro, Gasverteilung Mannheim 4.315.341,33 Euro, Gasverteilung Sonstige 40.240,2 Euro, Gasverteilung Biogas 36.242,97 Euro und Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung 30.275.257,32 Euro.
Mannheim, 03. Dezember 2024 MVV Netze Gesellschaft mit beschränkter Haftung Geschäftsführung Florian Pavel Volker Glätzer Bilanz zum 30.09.2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Bilanz zum 30.09.2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Bilanz zum 30.09.2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Bilanz zum 30.9.2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Bilanz zum 30.9.2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Bilanz zum 30.9.2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbGAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2024der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2023der MVV Netze GmbH, MannheimTätigkeitsabschlüsse gemäß § 6 b Abs. 3 Satz 6 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MVV Netze GmbH, Mannheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MVV Netze GmbH, Mannheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MVV Netze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), auf die im Lagebericht Bezug genommen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), auf die im Lagebericht Bezug genommen wird. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb für mME / iMSys nach MsbG nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 3. Januar 2025 festgestellt.
Mannheim, den 3. Dezember 2024 KPMG AG Janz, Wirtschaftsprüfer Woche, Wirtschaftsprüfer |
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