Coba Europe
GmbH
Korschenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
240.827,96 |
247.579,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
22.950,01 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
217.877,95 |
247.579,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.371.861,48 |
2.158.788,68 |
| I.
Vorräte |
786.009,67 |
503.084,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.068.931,96 |
1.140.948,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.625,00 |
40.007,83 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
516.919,85 |
514.755,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.226,44 |
35.980,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.661.915,88 |
2.442.347,95 |
Passiva
|
|
30.6.2024
EUR |
30.6.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.627.078,20 |
1.649.800,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.602.078,20 |
1.624.800,57 |
| B.
Rückstellungen |
670.072,00 |
435.797,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
364.765,68 |
356.750,26 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
78.598,56 |
69.394,14 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
364.765,68 |
356.750,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.661.915,88 |
2.442.347,95 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die COBA Europe GmbH hat ihren Sitz in
Korschenbroich. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Neuss unter HRB 14497 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Der erworbene Geschäftswert wird aktiviert und
planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben.
Die Schätzung der individuellen voraussichtlichen
Nutzungsdauer basiert auf der Stabilität und
Bestandsdauer der Branche sowie den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Soweit eine dauernde Wertminderung
vorliegt, werden außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen.
Andere erworbene immaterielle
Vermögensgeggenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden 7 Jahre
zugrunde gelegt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet abzüglich
planmäßiger Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten
Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen
Werteverzehr entspricht. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen
übergegangen, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis. Die Nutzungsdauer
beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen 5 bis 10
Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens, die der
Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 250,00 EUR im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Zugänge, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250,00 EUR, jedoch nicht
mehr als 800,00 EUR betragen,werden als geringwertige
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort
abgeschrieben.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten
Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine
dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten
werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des
Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen
werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls
gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 33
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Mutterunternehmen
Die COBA International Ltd., Großbritannien,
ist Mutterunternehmen der COBA Europe GmbH, Korschenbroich.
Die COBA International Ltd., Großbritannien, stellt
einen Konzernabschluss auf, in den die berichtende
Gesellschaft als Tochtergesellschaft einbezogen wird.
Korschenbroich, den 25.
September 2024
gez.
Mark Cooke, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2024
festgestellt.
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