P.Z. Dachbau GmbH
Selbe AdresseDachdeckerei und Bauspenglerei
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Ketelhohn seit 6.3.2014 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KGW Marine GmbHSchwerinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010A K T I V A
P A S S I V A
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010A. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der KGW Marine GmbH, Schwerin, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft wendet die durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an; die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Zum Bilanzstichtag erfolgt gegebenenfalls eine Neubewertung mit dem Devisenkassamittelkurs. 2. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. II. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. C. Sonstige Angaben I. Mitglieder der Geschäftsleitung Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 waren Herr Dr. Alexander Nürnberg, Ingenieur, Glückstadt, Herr Jörg Tollmien, Kaufmann, Haselau. II. Insolvenzvermeidung Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von T€ 384 aus. Nach § 15a Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung haben die Geschäftsführer einer GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wenn die Gesellschaft überschuldet ist, d. h. wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung). Unter Berücksichtigung des qualifizierten Rangrücktritts einer Gläubigerin besteht eine positive Unternehmensfortführungsprognose und somit keine Überschuldung der Gesellschaft im Sinne des § 19 Insolvenzordnung. Schwerin, im März 2011 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 Der Jahresabschluss der KGW Marine GmbH, Schwerin, zum 31. Dezember 2010 ist durch Beschluss der Gesellschafter vom 19. April 2011 festgestellt worden. |
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