WFG Verwaltungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Lubomierski seit 14.9.2016 | Prokura |
Kai Lass seit 3.3.2016 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WFG Infrastruktur GmbHRendsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023WFG Infrastruktur GmbHSitz Rendsburg, Amtsgericht Kiel, HRB 1187 RDAKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rendsburg und ist unter der Nummer HRB 1187 RD in das Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss jedoch in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Abweichend hiervon erfolgte die Gliederung der Sachanlagen aufgrund der Besonderheiten des Kreishafenbetriebs in Anlehnung an Formblatt 1 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 EigVO SH. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestanden, erfolgten die entsprechenden Angaben im Anhang. Der Anlagennachweis wurde in Anlehnung an Formblatt 2 zu § 22 Abs. 2 EigVO SH erstellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemein Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, sofern nachstehend nicht ausdrücklich erläutert, stetig angewandt und entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. 2. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener und im Geschäftsjahr fortgeführter Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Zuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die beweglichen Anlagengegenstände wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 33 Jahre) linear abgeschrieben. Sofern bei den Anlagegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungswerten bis zu 800,00 € werden in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. 4. Vorräte Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die unbebauten Grundstücke sind zum Teil auf den niedrigeren Marktpreis abgewertet worden. Ferner wurden bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke öffentliche Zuschüsse abgesetzt. Bauzeitzinsen wurden nicht aktiviert. 5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos wurde im Geschäftsjahr nicht gebildet. 6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. 7. Rückstellungen, Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 284 Abs. 3 HGB) 2. Vorräte Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich um erschlossene Gewerbeflächen (36.709 qm). Die unbebauten Grundstücke sind zur Weiterveräußerung bestimmt und werden deshalb im Umlaufvermögen ausgewiesen. 3. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 4. Sonderposten mit Rücklageanteil Die Sonderposten werden unter Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB unverändert fortgeführt und aufgelöst. Bis zum Ende des Begünstigungszeitraums am 31. Dezember 1994 wurden insgesamt 3.684,1 T€ Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 2 ZRFG auf Hafenanlagen vorgenommen. Der gebildete Sonderposten wird von diesem Zeitpunkt an zeitanteilig nach Maßgabe der Restnutzungsdauer der entsprechenden Anlagen aufgelöst. Ein weiterer Sonderposten betrifft den Ausbau der Kreishafenstraße. Hierfür hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel einen Zuschuss in Höhe von 44,5 T€ gezahlt, der entsprechend der Nutzungsdauer zeitanteilig aufgelöst wurde. 5. Rückstellungen (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 12 HGB) 6. Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 1.027,2 T€ (Vorjahr: 282,9 T€) und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 284,6 T€ (Vorjahr: 1.105,0 T€). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 129,5 T€ (Vorjahr: 168,1 T€). Verbindlichkeiten in Höhe von 447,5 T€ sind durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen besichert. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (keine Offenlegung, § 326 Abs. 1 S. 2 HGB) V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 9a und 10 HGB) 2. Aufsichtsrat (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 9a und 10 HGB). 3. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15 (Vorjahr: 16) Arbeitnehmer beschäftigt. [gekürzte Textpassage § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB] 4. Anteilsbesitz (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 11 HGB) 5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat, gemeinsam mit den beiden anderen Gesellschaftern der Rendsburg Port Authority GmbH, Bürgschaftserklärungen in Form von Ausfallbürgschaften zugunsten der die Rendsburg Port Authority finanzierenden Kreditinstitute abgegeben. Die Ausfallbürgschaften der Gesellschaft umfassen dabei jeweils 1/3 der betreffenden Darlehensvaluta. Zum Abschlussstichtag ergibt sich für die Gesellschaft eine Bürgschaftsverpflichtung von insgesamt 1.564,7 T€. Über die angegebenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB hinaus bestanden zum Abschlussstichtag lediglich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für ein Kfz sowie für Büromaschinen im geschäftsüblichen Umfang. Die Gesellschaft hat sich gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern Kiel Region GmbH, der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreis Plön, gesellschaftsvertraglich dazu verpflichtet, etwaige Verluste durch Nachschüsse im Verhältnis ihrer Anteile auszugleichen. Die Gesellschaft hat sich gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der Rendsburg Port Authority GmbH, der Stadt Rendsburg und der Gemeinde Osterrönfeld, betrauungsvertraglich zum Verlustausgleich durch Einzahlung in die Kapitalrücklage verpflichtet. Gewinnanteile bleiben in der Gesellschaft. 6. Ergebnisverwendung (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 34). 7. Abschlussprüferhonorar (keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 17 HGB)
Rendsburg, den 24. April 2024 WFG Infrastruktur GmbH Rendsburg gez. Kai Lass, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt. |
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