Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 1187 RD
Vorher
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde mbH
Eingetragen
26.11.2004
Branche
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenBeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Häfen
Gegenstand
(1) Bereitstellung und Entwicklung von Infrastruktur als öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge im Kreis Rendsburg-Eckernförde, um die wirtschaftliche Struktur im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu verbessern. Diese Bereitstellung und Entwicklung erfolgt insbesondere durch: a) Betrieb des Kreishafens, b) Beschaffung, Bereitstellung, Erschließung und Vermarktung von bebauten und unbebauten Industrie- und Gewerbegebieten. (2) Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften mit dem Ziel beteiligen, die Infrastruktur und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Rendsburg-Eckernförde im Kreisgebiet, aber auch darüber hinaus in der Kiel Region oder in der Metropolregion Hamburg, zu stärken. Die Gesellschaft kann gegen Entgelt erlaubnisfreie administrative, finanzielle und kaufmännische Dienstleistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften und gegenüber Dritten erbringen. (3) Die Gesellschaft nimmt die wirtschaftlichen Interessen des Kreises Rendsburg- Eckernförde wahr. Soweit ihr zu diesem Gesellschaftszweck Beteiligungen des Kreises übertragen werden, darf die Gesellschaft nur mit Zustimmung des Kreises tätig werden

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Lubomierski
seit 14.9.2016
Prokura
Kai Lass
seit 3.3.2016
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WFG Infrastruktur GmbH

Rendsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

WFG Infrastruktur GmbH

Sitz Rendsburg, Amtsgericht Kiel, HRB 1187 RD

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.444,41 17.096,00
II. Sachanlagen 2.503.122,90 2.653.563,87
III. Finanzanlagen 15.949.880,25 15.349.880,25
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 1.589.770,39 1.574.824,79
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.899.097,83 1.837.039,12
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.028.110,54 1.073.457,36
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 12.527,78 12.767,00
22.994.954,10 22.518.628,39

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Gewinnrücklagen 11.000.000,00 11.000.000,00
III. Gewinnvortrag 5.438.884,81 4.975.204,70
IV. Jahresüberschuss 1.816.926,39 21.255.811,20 1.713.680,11
B. SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEIL 57.748,42 115.306,56
C. RÜCKSTELLUNGEN 239.241,85 158.334,25
D. VERBINDLICHKEITEN 1.441.306,30 1.556.102,77
- davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00 (Vj.: EUR 5.797,89)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 846,33 0,00
22.994.954,10 22.518.628,39

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rendsburg und ist unter der Nummer HRB 1187 RD in das Handelsregister des Amtsgerichts Kiel eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288 HGB) und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrags ist der Jahresabschluss jedoch in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Abweichend hiervon erfolgte die Gliederung der Sachanlagen aufgrund der Besonderheiten des Kreishafenbetriebs in Anlehnung an Formblatt 1 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 EigVO SH. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestanden, erfolgten die entsprechenden Angaben im Anhang. Der Anlagennachweis wurde in Anlehnung an Formblatt 2 zu § 22 Abs. 2 EigVO SH erstellt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemein

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, sofern nachstehend nicht ausdrücklich erläutert, stetig angewandt und entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

2. Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre), bewertet.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener und im Geschäftsjahr fortgeführter Abschreibungen bewertet. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Zuschüsse werden direkt von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Die beweglichen Anlagengegenstände wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 33 Jahre) linear abgeschrieben. Sofern bei den Anlagegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungswerten bis zu 800,00 € werden in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

4. Vorräte

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die unbebauten Grundstücke sind zum Teil auf den niedrigeren Marktpreis abgewertet worden. Ferner wurden bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke öffentliche Zuschüsse abgesetzt. Bauzeitzinsen wurden nicht aktiviert.

5. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisikos wurde im Geschäftsjahr nicht gebildet.

6. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

7. Rückstellungen, Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellung entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Wirtschaftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 284 Abs. 3 HGB)

2. Vorräte

Bei den unbebauten Grundstücken handelt es sich um erschlossene Gewerbeflächen (36.709 qm). Die unbebauten Grundstücke sind zur Weiterveräußerung bestimmt und werden deshalb im Umlaufvermögen ausgewiesen.

3. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Sonderposten mit Rücklageanteil

Die Sonderposten werden unter Ausübung des Wahlrechtes nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB unverändert fortgeführt und aufgelöst.

Bis zum Ende des Begünstigungszeitraums am 31. Dezember 1994 wurden insgesamt 3.684,1 T€ Sonderabschreibungen nach § 3 Abs. 2 ZRFG auf Hafenanlagen vorgenommen. Der gebildete Sonderposten wird von diesem Zeitpunkt an zeitanteilig nach Maßgabe der Restnutzungsdauer der entsprechenden Anlagen aufgelöst.

Ein weiterer Sonderposten betrifft den Ausbau der Kreishafenstraße. Hierfür hatte das Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel einen Zuschuss in Höhe von 44,5 T€ gezahlt, der entsprechend der Nutzungsdauer zeitanteilig aufgelöst wurde.

5. Rückstellungen

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 12 HGB)

6. Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 1.027,2 T€ (Vorjahr: 282,9 T€) und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren beträgt 284,6 T€ (Vorjahr: 1.105,0 T€). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 129,5 T€ (Vorjahr: 168,1 T€). Verbindlichkeiten in Höhe von 447,5 T€ sind durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen besichert.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(keine Offenlegung, § 326 Abs. 1 S. 2 HGB)

V. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführung

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 9a und 10 HGB)

2. Aufsichtsrat

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 9a und 10 HGB).

3. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15 (Vorjahr: 16) Arbeitnehmer beschäftigt. [gekürzte Textpassage § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB]

4. Anteilsbesitz

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 11 HGB)

5. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat, gemeinsam mit den beiden anderen Gesellschaftern der Rendsburg Port Authority GmbH, Bürgschaftserklärungen in Form von Ausfallbürgschaften zugunsten der die Rendsburg Port Authority finanzierenden Kreditinstitute abgegeben. Die Ausfallbürgschaften der Gesellschaft umfassen dabei jeweils 1/3 der betreffenden Darlehensvaluta. Zum Abschlussstichtag ergibt sich für die Gesellschaft eine Bürgschaftsverpflichtung von insgesamt 1.564,7 T€.

Über die angegebenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB hinaus bestanden zum Abschlussstichtag lediglich sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen für ein Kfz sowie für Büromaschinen im geschäftsüblichen Umfang.

Die Gesellschaft hat sich gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern Kiel Region GmbH, der Landeshauptstadt Kiel und dem Kreis Plön, gesellschaftsvertraglich dazu verpflichtet, etwaige Verluste durch Nachschüsse im Verhältnis ihrer Anteile auszugleichen.

Die Gesellschaft hat sich gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern der Rendsburg Port Authority GmbH, der Stadt Rendsburg und der Gemeinde Osterrönfeld, betrauungsvertraglich zum Verlustausgleich durch Einzahlung in die Kapitalrücklage verpflichtet. Gewinnanteile bleiben in der Gesellschaft.

6. Ergebnisverwendung

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 34).

7. Abschlussprüferhonorar

(keine Offenlegung, §§ 288 Abs. 1 Nr. 1, 285 Nr. 17 HGB)

 

Rendsburg, den 24. April 2024

WFG Infrastruktur GmbH Rendsburg

gez. Kai Lass, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 17. Juni 2024 festgestellt.

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