Christel Geimer GmbHLiquidiert

66424 Homburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 2005
Vorher
Homburger Immobiliengesellschaft m.b.H.
Eingetragen
16.12.1976
Branche
Pensionskassen und PensionsfondsBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Abwicklung der bestehenden Pensionsverpflichtung.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Homburger Immobiliengesellschaft m.b.H.

Homburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.181,51 1.304,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 1.181,01 1.304,01
B. Umlaufvermögen 230.616,41 217.110,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.603,97 7.874,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.658,00 1.865,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 212.012,44 209.235,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 231.797,92 218.414,95

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 64.556,75 63.544,12
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 38.992,16 37.979,53
B. Rückstellungen 160.582,00 151.242,00
C. Verbindlichkeiten 6.659,17 3.628,83
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.577,82 3.628,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 231.797,92 218.414,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

1. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Homburger Immobilien GmbH wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang für das Geschäftsjahr angewendet.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB nicht angepasst.

Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr im Rahmen der Neuregelungen durch das BilMoG bei den Pensionsrückstellungen geändert.

2.1. Anlagevermögen

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bewertet und wurden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Abschreibungen werden grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der betreffenden Vermögensgegenstände bemessen. Dabei kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftgüter des Anlagevermögens wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften bilanziert.

2.2. Umlaufvermögen

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie der Kassenbestand sind mit den Nominalwerten angesetzt.

2.3. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital enspricht dem Nennbetrag.

2.4. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden, sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Rückstellungen für Pensionen ist nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 5,25 v.H. zum 1. Januar 2010 und 5,15 v.H. zum 31. Dezember 2010 bei der Bewertung zu Grunde gelegt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 9.718,00 EUR. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Von dem Anpassungsbetrag wurde demgemäß 9.718,00 EUR den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen.

2.5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert worden.

Der Jahresabschluss wurde nach vollständiger Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 37.979,53 EUR einbezogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch Frau Christel Geimer, 66424 Homburg wahrgenommen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.

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