Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
ElbEnergie GmbH
An der Reitbahn 17, 21218 Seevetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Block seit 9.1.2025 | Prokura |
Joshua Klande seit 9.1.2025 | Prokura |
Sabine Lautenbach-Thieme seit 24.7.2019 | Prokura |
Christine Rudnik seit 24.7.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ElbEnergie GmbHSeevetalJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der ElbEnergie GmbH, SeevetalInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Die ElbEnergie GmbH 1.2. Strategie 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Geschäftsverlauf 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren 2.5. Ertragslage 2.6. Vermögenslage 2.7. Finanzlage 3. Prognosebericht 4. Risikobericht 5. Chancenbericht 1. Grundlagen der Gesellschaft 1.1. Die ElbEnergie GmbH Die ElbEnergie GmbH (im Folgenden "ElbEnergie" oder Gesellschaft) ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der HanseWerk AG (im Folgenden "HanseWerk"). Die Gesellschaft betreibt das Gasnetz in 20 Kommunen in Nord-Niedersachsen. Dabei gewährleistet sie den technischen Betrieb des Verteilnetzes für rund 26.000 Kunden und hat sich als zentrale Aufgabe die sichere, effiziente und zuverlässige Bereitstellung der Gasnetzinfrastruktur gestellt. In den Verantwortungsbereich von ElbEnergie fallen rund 1.500 Kilometer Erdgasleitungen. Die ElbEnergie ist eine Schwestergesellschaft der Schleswig-Holstein Netz AG (im Folgenden "SH Netz"). Dies ermöglicht eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit mit SH Netz, beispielsweise bei komplexen technischen Herausforderungen. Die enge Einbindung in die HanseWerk-Gruppe ermöglicht es der ElbEnergie, neben der regionalen Verwurzelung auf die Kompetenzen eines großen Energieunternehmens zurückzugreifen. Vorrangiges Ziel der Gesellschaft ist es, den Netzbetrieb konsequent auf die Belange der Kommunen und Bürger vor Ort auszurichten. ElbEnergie möchte zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region beitragen und engagiert sich vor Ort sozial. 1.2. Strategie Auch im Geschäftsjahr hat sich unsere Strategie bewährt. Unsere Vision ist: EINE NACHHALTIGE ENERGIEWELT FÜR ALLE IM NORDEN! Mit der Etablierung der ElbEnergie als regionaler Netzbetreiber in Nord-Niedersachsen wird die lokale Vernetzung in Richtung Kommunen und Stadtwerke intensiviert. Dabei sieht die Gesellschaft ihren Handlungsfokus klar in der Rolle und Verantwortung eines regional tätigen Netzbetreibers. Dieses beinhaltet den Anspruch, die Energiewende sowie den Klimaschutz im Netzgebiet aktiv zu gestalten. Eine wichtige Grundlage hierfür ist die Digitalisierung der Netzinfrastruktur und die Verankerung des Klimaschutzes im Rahmen der Unternehmensstrategie. Versorgungssicherheit war in der Vergangenheit und ist auch weiterhin ein Grundbaustein der Energiewelt. Durch die im Geschäftsjahr geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen hat sich der Handlungsfokus der Gesellschaft hierauf verstärkt, um auch in kritischen Zeiten eine verlässliche Energieversorgung für die Kunden zu gewährleisten. Die ElbEnergie arbeitete hierzu intensiv mit den zuständigen Behörden zusammen. Neue gesetzliche Vorgaben machen es für die Gesellschaft erforderlich, sich gezielt mit der Zukunftsfähigkeit eines reinen Gasnetzbetreibers auseinanderzusetzen. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung wird ElbEnergie prüfen, welche Netzteile verbindlich für die Verwendung als reines Wasserstoffnetz in Frage kommen. Unabhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung bleibt der oberste Anspruch des Unternehmens, auch zukünftig alle Kunden jederzeit sicher und zuverlässig mit Erdgas zu versorgen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Besonders die Energiekrise hat in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Seit Beginn des Ukraine-Krieges und dem damit verbundenen beschleunigten Anstieg der Energiepreise wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen verabschiedet, um das Funktionieren des Strom- und Gasmarktes sicherzustellen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten sowie die Industrie und die Haushalte zu entlasten. Aus Sicht des Sachverständigenrates sollte das Bruttoinlandsprodukt um 1,7 % steigen. Trotz umfangreicher Maßnahmen wurde die deutsche Wirtschaft von den stark gestiegenen Energiepreisen und dem hohen Anteil der energieintensiven Industriezweige geschwächt. Zusätzlich beeinflussen die Inflation und die Zinserhöhungen die Wirtschaft. Für das Gesamtjahr 2023 wird laut Prognose des Sachverständigenrates ein Rückgang von 0,4 % erwartet, nach einem Anstieg von 1,8 % im Vorjahr. Die konjunkturelle Schwäche macht sich zunehmend auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar. Von Januar bis September 2023 meldeten die deutschen Amtsgerichte 24,7 % mehr Anträge für Unternehmensinsolvenzen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die ökonomischen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zurückgegangen. Insbesondere haben sich die Lieferketten im Laufe des Berichtsjahres weitestgehend erholt. Nachdem im letzten Jahr die Energiepreise - und hierbei insbesondere die Gaspreise - nahezu ungebremst stiegen, pendelten sie sich im Geschäftsjahr bei einem deutlich geringeren Niveau wieder ein. Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas am Spotmarkt in Deutschland rund 63 €. Zum Ende des Geschäftsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 44 € ein. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer noch etwa doppelt so hoch, wie im langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise. Über das ganze Geschäftsjahr hinweg war eine Teuerung der Nahrungsmittel spürbar. Die Energiekosten gingen hingegen deutlich zurück. Der Sachverständigenrat kam in seiner Novemberprognose für das Gesamtjahr 2023 auf eine durchschnittliche Inflationsrate von rund 6,1 % für Deutschland. Zum Ende des Berichtsjahres sank die Inflationsrate allerdings deutlich aufgrund des Rückgangs der Energiepreise und betrug im November nur noch 3,2 %. Weitere Gründe für die rückgängige Inflation sind die Geldpolitik und sinkende Rohstoffpreise. Die Europäische Zentralbank hatte aufgrund der hohen Inflation die Leitzinsen auf 4,5 % angehoben. Infolgedessen sind die am Kapitalmarkt zu verzeichnenden Zinsen zur Fremdfinanzierung ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Energieverbrauch in Deutschland lag nach den vorläufigen Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. im Jahr 2023 bei 10.791 Petajoule. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum einem Rückgang von ca. 7,9 %. Die Energieeinsparung ist hauptsächlich auf den Rückgang der wirtschaftlichen Leistung in Deutschland zurückzuführen. Besonders die energieintensiven Industriezweige verzeichneten einen Produktionsrückgang. Der Erdgasverbrauch sank deutschlandweit um 4,3 %. Ursächlich für den Nachfragerückgang ist die Einsparung bei den Verbrauchern. Die Witterung hatte deutschlandweit nur einen geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Die Stromerzeugung durch Erdgas hatte hingegen einen gegenläufigen Effekt und stieg um 1 %. 2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen Mit der Ausrufung der Frühwarnstufe und der Alarmstufe des Notfallplans Gas im Vorjahr durch die BNetzA ist die Bedeutsamkeit der Versorgungssicherheit in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich gestiegen. Es war nicht mehr selbstverständlich, dass eine ununterbrochene und sichere Energieversorgung in Deutschland gewährleistet werden kann. Als Reaktion wurden kurzfristig rechtliche Maßnahmen getroffen, um die Stabilität der Energieversorgung und den Schutz der Verbraucher vor steigenden Kosten zu gewährleisten. Neben den Appellen zum Energiesparen und Steigerung der Energieeffizienz wurden unter anderem die Marktgebietsverantwortlichen verpflichtet, Mindestfüllstände der Erdgasspeicher in ihrem Marktgebiet zu gewährleisten, sofern die Einlagerungen nicht bereits durch Speichernutzer direkt erfolgten. Zudem ist die Stilllegung von Gasspeichern unter einen behördlichen Genehmigungsvorbehalt gestellt worden. Durch den Entfall von Erdgasimporten aus Russland hat sich im Vorjahr der Energiefluss in Deutschland und auch im Versorgungsgebiet geändert. So mussten neue Einspeisemöglichkeiten in das deutsche Erdgastransportnetz geschaffen werden. Ein bedeutender neuer Faktor zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Erdgas ist der schnelle Aufbau einer LNG-Infrastruktur, deren rechtliche Grundlagen geschaffen wurden. So gelten unter anderem für die Anbindung von LNG-Terminals Ausnahmeregelungen, um eine beschleunigte Umsetzung zu gewährleisten. Trotz der Herausforderungen des Jahres 2023 weisen die Gasverteilnetze der ElbEnergie sehr gute Verfügbarkeiten auf und gewährleisten die Versorgungssicherheit in Nord-Niedersachsen. Die Fragen, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Es werden weiterhin die im Pariser Klimaschutzabkommen beschlossenen Ziele und die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad verfolgt. Bei der UN-Klimakonferenz in Dubai haben sich die Teilnehmer der Klimakonferenz erstmals zur Abkehr von fossilen Brennstoffen geeinigt. Bis 2030 wird zu einer Verdreifachung der weltweiten Kapazitäten an erneuerbaren Energien und einer Verdoppelung der Energieeffizienz aufgerufen. Das Jahr 2023 war von besonderer energiepolitischer Dynamik geprägt, die zum einen die Begrenzung der Auswirkungen geopolitischer Krisen auf europäische Energiemärkte und zum anderen die weitere Umsetzung der Klimaschutzziele zum Ziel hatte. In Fortsetzung der politischen Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise wurden auf europäischer und nationaler Ebene Maßnahmen getroffen, um die Energiepreise zu stabilisieren und die unter anderem durch Energiepreise getriebene Inflation zu begrenzen. Mit dem neuen EnWG wird auch der Grundstein für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes in Deutschland gelegt, das zunächst im Wesentlichen aus großen Transportleitungen zwischen Verbrauchs- und Erzeugungszentren bestehen wird. Ein erster Entwurf des sogenannten H 2 -Kernnetzes wurde 2023 zur Konsultation gestellt. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die verschiedenen energierechtlichen Verordnungen sowie die Festlegungen der zuständigen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (im Folgenden BNetzA), haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Branche. Mit der am 24. November 2023 durch den Bundesrat erlassenen Novellierung des EnWG werden der BNetzA die notwendige Unabhängigkeit und entsprechenden Entscheidungskompetenzen eingeräumt. Die Auswirkungen des Urteils sowie der anstehenden Änderungen des Rechtsrahmens sind derzeit noch unsicher. Für den Bereich Gasverteilung hat die vierte Regulierungsperiode im Jahr 2023 begonnen. Mit Abschluss der Prüfung der beantragten Kosten im Jahr 2023 wurde der ElbEnergie seitens der BNetzA die Mitteilung zum Ausgangsniveau der Erlösobergrenzen für die vierte Regulierungsperiode sowie die informatorische Mitteilung zur Überleitungsrechnung übermittelt. Eine finale Festlegung der Erlösobergrenzen wird für das kommende Jahr erwartet. Parallel zum Kostenantrag wurde seitens der BNetzA auch das Verfahren zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Effizienzwerte in dieser Sparte für die vierte Regulierungsperiode gestartet. Die vorläufige Mitteilung der unternehmensspezifischen Effizienzwerte für die vierte Regulierungsperiode erfolgte im Mai 2023. Aufgrund eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2023 müssen die mitgeteilten Effizienzwerte für die vierte Regulierungsperiode erneut ermittelt werden. Die Mitteilung wird für das kommende Jahr erwartet. Für alle Netzbetreiber haben die Festlegungskompetenzen der zuständigen Regulierungsbehörde hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung, des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (X gen ) sowie des netzbetreiberspezifischen Effizienzwerts eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Die Eigenkapitalzinssätze für Netzbetreiber in der vierten Regulierungsperiode (5,07 % für Neu- und 3,51 % für Altanlagen) wurden im Oktober 2021 von der BNetzA veröffentlicht. Aus Sicht der ElbEnergie bieten die gesenkten Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode keine ausreichende wirtschaftliche Grundlage für die notwendigen Investitionen. Die BNetzA hat am 14. August 2023 die Festlegung zur Bestimmung des Fremdkapitalzinssatzes für den Kapitalkostenaufschlag für die vierte Regulierungsperiode erlassen. Hiernach wird der Fremdkapitalzinssatz für Neuinvestitionen ab 2024 für jedes Jahr neu bestimmt. Mit dieser Festlegung reagiert die BNetzA auf die Folgen der Zinswende seit dem Jahr 2022. Die ElbEnergie hat vor dem OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Festlegung eingelegt. Kernpunkt der Beschwerde ist die Tatsache, dass der angepasste Zinssatz erst ab dem Jahr 2024 angewendet wird und die Jahre nach dem Basisjahr nicht in der Anpassung des Zinssatzes berücksichtigt werden. Die BNetzA hat am 22. November 2023 einen Festlegungsentwurf für den Eigenkapitalzinssatz von Neuinvestitionen in Strom- und Gasnetze ab dem Jahr 2024 veröffentlicht, der auf einem am 7. Juni 2023 veröffentlichten Eckpunktepapier aufsetzt. Demnach kann die BNetzA ab dem Jahr 2024 jährlich den Eigenkapitalzinssatz für Neuinvestitionen anpassen. Die BNetzA trägt damit dem gestiegenen Zinsniveau Rechnung. Die Veröffentlichung der endgültigen Festlegung soll im Laufe des ersten Quartals 2024 erfolgen. Der vorläufig mitgeteilte Eigenkapitalzinssatz beträgt derzeit 7,09 % und würde auf Basis der aktuellen Umlaufrendite auf 6,74 % sinken. Die Festlegung wird sich jährlich ändern. Gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf für einen dritten Netzbetreiber, welcher die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (0,49 %) in der Sparte Gas für die dritte Regulierungsperiode aufgrund der fehlerhaften Ermittlung für rechtswidrig ansieht, hat die BNetzA beim BGH Beschwerde eingelegt. Der BGH hat entschieden, dass die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufgrund der Rechtsbeschwerden der BNetzA aufgehoben und die gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas gerichteten Beschwerden zurückgewiesen werden. Eine Verfassungsbeschwerde wurde von einem dritten Netzbetreiber eingereicht. Am 6. September 2023 hat die BNetzA den Festlegungsentwurf für den X gen Gas der vierten Regulierungsperiode veröffentlicht. Der darin veröffentlichte Wert beträgt 0,75 %. Die Auswirkungen des BGH-Urteils zum Effizienzvergleich Gas der dritten Regulierungsperiode auf den X gen Gas werden von der BNetzA geprüft und sind derzeit noch unklar. 2.3. Geschäftsverlauf Die Entwicklungen auf den Energiemärkten durch den Krieg in der Ukraine wirkten sich auch im Geschäftsjahr aus. Die mit Inkrafttreten des Notfallplans Gas im Vorjahr bei der Gesellschaft und dem von ihr beauftragten Dienstleister einberufene Task Force, die die Energieversorgung in ihrem Netzgebiet so sicher wie möglich gestalten sollte, war in der ersten Jahreshälfte weiterhin tätig. Die Gasmangellage wurde kontinuierlich beobachtet und bewertet. So wurde sowohl die Netzsteuerung als auch die Netztopografie optimiert, um mögliche Netzausfälle schnellstmöglich zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Ziel aller Maßnahmen war es, das Vertrauen in eine verlässliche Versorgung aufrecht zu erhalten und bestmöglich auf einen Krisenfall vorbereitet zu sein. Im Geschäftsjahr ergab sich keine Gasmangellage im Versorgungsgebiet der Gesellschaft. Die Energiewende wirkte sich in 2023 auch auf die ElbEnergie aus. Dies zeigte sich insbesondere beim Anschluss von Biogaseinspeiseanlagen an das Erdgasnetz. Mit der Energiewende ist die Wärmewende eng verknüpft. Für die ElbEnergie bedeutet dies eine vorausschauende Sichtweise auf die netzspezifischen Maßnahmen beizubehalten und die angestrebte Substitution der Wärmeerzeugung aus Erdgas durch andere Energiequellen zu begleiten und gleichzeitig die Versorgungssicherheit mit diesem fossilen Energieträger zu gewährleisten. Dies konnte durch den Einsatz von modernen Techniken und der Digitalisierung der Geschäftsprozesse bei dem von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister, die auch in 2023 weiter vorangetrieben und auf weitere Bereiche ausgeweitet wurde, bewältigt werden. Das gesamte Geschäftsjahr war zudem durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. So waren weiterhin Kostensteigerungen zu verzeichnen, die deutlich über denen der letzten Jahre lagen. Die Verfügbarkeit von Material und Dienstleistern, auch wegen der steigenden Bedarfe in der Branche, sowie der Fachkräftemangel beeinflussten den Geschäftsverlauf ebenfalls. Besonders volatil und auf einem weiterhin sehr hohen Niveau bewegten sich die Energiepreise in 2023. Neben dem Einfluss auf das Verbrauchsverhalten unserer Anschlussnehmer ist die ElbEnergie direkt betroffen. So wirkten sich die Preise auf die Mehr- und Mindermengen aus. Im Geschäftsjahr 2023 konnte im Netzgebiet der ElbEnergie zwei Gaskonzessionsverträge neu geschlossen werden. Rechtskräftige Verluste von Konzessionen waren im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. Die Gesellschaft weist mit 1.786,1 GWh eine um 12,9 % gegenüber dem Vorjahr (2.050,3 GWh) gesunkene Transportmenge Gas auf. Ursächlich hierfür waren insbesondere die vergleichsweise milde Witterung im Versorgungsgebiet und die Verbrauchseinsparungen unserer Kunden. Das Netznutzungsentgelt für einen durchschnittlichen Haushaltskunden im Versorgungsgebiet der ElbEnergie stieg auf netto 1,87 ct/kWh, nach rund 1,24 ct/kWh im Vorjahr. 2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Basis der Anreizregulierung in Deutschland stellen die Werte der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht (im Folgenden HGB) dar. Dementsprechend wird das Geschäft nach finanziellen Kennzahlen gesteuert, welche aus dem Rechenwerk nach HGB abgeleitet werden. Als zentrale finanzielle Leistungsindikatoren dienen dabei die Gewinnabführung sowie der operative Cashflow. Ausgehend vom Gewinn des Jahres 2022 in Höhe von 0,8 Mio. € wurde für das Jahr 2023 eine Gewinnabführung deutlich oberhalb des Vorjahres prognostiziert. Im Geschäftsjahr wurde ein Gewinn von 5,2 Mio. € erwirtschaftet und an die HanseWerk abgeführt. Damit konnte der Planwert noch übertroffen werden. Hinsichtlich des operativen Cashflows hat die Geschäftsführung für das Berichtsjahr einen operativen Cashflow deutlich unterhalb des Jahres 2022 prognostiziert. Mit 5,1 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) liegt der im Geschäftsjahr erwirtschaftete operative Cashflow unter anderem durch die Gutschrift deutlich oberhalb des Prognosewertes. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist insgesamt geordnet und vom Geschäftszweck eines Gasnetzbetreibers geprägt. Es wirkten sich die geänderten Rahmenbedingungen des Energiemarktes infolge des Ukraine-Krieges sowie die weiterhin belastende gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus. Die Gesellschaft war im Berichtsjahr ausschließlich in der Tätigkeit Gasverteilung aktiv. 2.5. Ertragslage Die Gesellschaft weist für das Jahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von 28,5 Mio. € aus, nach 23,5 Mio. € im Vorjahr. Die Transportmenge sank hauptsächlich wegen des Mengenrückgangs bei Großkunden, der Energieeinsparungen und witterungsbedingt um insgesamt 12,9 %. Die Umsatzerlöse im Bereich Netznutzung Gas stiegen hingegen durch die für das Geschäftsjahr behördlich genehmigte Erlösobergrenze um insgesamt 4,6 Mio. € auf 18,1 Mio. €. Die aufwandsgleichen Umsätze aus Mehr- und Mindermengen erhöhten sich durch die Marktentwicklung der Energiepreise im Geschäftsjahr auf 9,1 Mio. € (Vorjahr 8,7 Mio. €). Bedingt durch eine Gutschrift für das Vorjahr stiegen die Sonstigen betrieblichen Erträge um 0,4 Mio. € auf 0,6 Mio. €. Der Betriebsleistung von 29,1 Mio. € stehen als größte Aufwandsposten der um 1,6 Mio. € auf 18,6 Mio. € (Vorjahr 17,0 Mio. €) gestiegene Materialaufwand sowie die auf 3,3 Mio. € (Vorjahr 4,1 Mio. €) gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber. Maßgeblich für den Anstieg des Materialaufwands sind die Kosten für das vorgelagerte Gasnetz, wohingegen die Instandhaltungsaufwendungen sanken. Wegen geringerer Fremd- und Dienstleistungskosten gingen die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurück. Die Abschreibungen haben sich wegen der Investitionen leicht auf 1,7 Mio. € erhöht. Unter Berücksichtigung des negativen Finanzergebnisses sowie der Steuern ergibt sich ein Jahresergebnis von 5,2 Mio. €, nach 0,8 Mio. € im Vorjahr. Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages mit der HanseWerk ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Gewinnabführung in Höhe von 5,2 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Die Ertragslage ist geordnet und wurde maßgeblich vom verbesserten energiewirtschaftlichen Ergebnisbeitrag sowie den gesunkenen Fremd- und Dienstleistungsaufwendungen und Instandhaltungsmaßnahmen beeinflusst. 2.6. Vermögenslage Das Vermögen der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Sachanlagevermögen geprägt, welches um 1,0 Mio. € auf 23,7 Mio. € angestiegen ist. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von 2,6 Mio. €, hauptsächlich in Gasverteilungsanlagen, getätigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich im Berichtsjahr leicht um 0,9 Mio. € auf 6,0 Mio. € (Vorjahr 6,9 Mio. €). Dies resultiert im Wesentlichen aus den geringeren Forderungen aus Mehr- und Mindermengen. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr mit 30,1 Mio. € (Vorjahr 30,0 Mio. €) nahezu unverändert. Im Berichtsjahr sind 80,1 % (Vorjahr 76,9 %) des Vermögens der Gesellschaft im Anlagevermögen gebunden. Die Vermögenslage ist branchentypisch und geordnet. 2.7. Finanzlage Die Finanzlage der ElbEnergie ist geordnet. Das Anlagevermögen ist durch das Eigenkapital, die Ertragszuschüsse sowie die langfristigen Rückstellungen und Darlehen zu 86,6 % (Vorjahr 72,2 %) gedeckt. Zudem besteht ein Cash-Pool mit der HanseWerk. Die bilanzielle Eigenkapitalquote hat sich leicht verringert und beträgt 27,0 %, nach 27,2 % im Vorjahr. Ursächlich ist die gestiegene Bilanzsumme. Überwiegend wegen der zum Bilanzstichtag gesunkenen Zahlungsverpflichtungen aus Mehr- und Mindermengen verringerten sich die Rückstellungen. Der Bestand langfristiger Darlehen erhöhte sich zum Bilanzstichtag auf 7,3 Mio. €, wohingegen die die Verbindlichkeit aus dem Cash-Pool um 3,6 Mio. € sank. Zudem erhöhte sich die Ergebnisabführung um 4,4 Mio. € auf 5,2 Mio. €. Der operative Cashflow beträgt im Berichtsjahr 5,1 Mio. € und liegt damit 3,1 Mio. € über dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Festlegung der neuen Erlösobergrenze durch die BNetzA. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt im Geschäftsjahr - 2,8 Mio. € (Vorjahr - 3,7 Mio. €) und betrifft die Investitionen in die Verteilnetze. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 4,3 Mio. €, nach - 0,3 Mio. € im Vorjahr. Wesentlich wirkte sich die Darlehensaufnahme im Berichtsjahr aus. Daneben betrifft der Cashflow die Gewinnabführung für das Jahr 2022 sowie die Einzahlungen aus erhaltenen Ertragszuschüssen. In Summe ergibt sich im Berichtsjahr ein Mittelzufluss im Finanzmittelfonds von 6,6 Mio. €. Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. 3. Prognosebericht Leichtes Wirtschaftswachstum für das Jahr 2024 erwartet Geprägt durch die sinkende Inflation zum Jahresende erwartet der Sachverständigenrat im Jahr 2024 wieder einen Aufwärtstrend. In seinem Jahresgutachten wird insgesamt ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,7 % prognostiziert. Es ist laut Experten mit einem leichten Anstieg des privaten Konsums zu rechnen, die zu einer verhaltenden konjunkturellen Erholung führen wird. Für das Jahr 2024 wird wegen der weiterhin hohen Energiepreise, aber auch der Auswirkungen der Energie- und Wärmewende, abermals ein Rückgang der Energieverbräuche prognostiziert. Der Druck der Regulierung auf die Netzentgelte der Verteilnetzebene wird, nicht zuletzt durch die hohen Energiepreise, nach Einschätzung der ElbEnergie dabei weiterhin hoch bleiben. Ergebnis deutlich unterhalb des Berichtsjahres erwartet Die Geschäftsführung erwartet für das Jahr 2024 eine Gewinnabführung deutlich unterhalb des Berichtsjahres. Ursächlich hierfür ist der Entfall der im Geschäftsjahr erfassten Gutschrift für das Vorjahr. Der energiewirtschaftliche Ergebnisbeitrag wird hingegen leicht steigen. Die Prognose ist vor dem Hintergrund der weiterhin angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage mit erhöhten Risiken verbunden. Für das Jahr 2024 erwartet die Geschäftsführung einen operativen Cashflow auf dem Niveau des Berichtsjahres. 4. Risikobericht Ziele, Methoden und organisatorische Verankerung Im Rahmen der umfangreichen Aktivitäten als regionaler Energieinfrastrukturanbieter und Energiedienstleister ist die ElbEnergie einer Reihe von verschiedenen Risiken ausgesetzt. Der künftige Erfolg des unternehmerischen Handelns hängt mithin vom adäquaten Umgang mit diesbezüglichen Risiken ab. Das Risiko wird hierbei als Abweichung von einem geplanten Jahresergebnis im Mittelfristzeitraum von drei Jahren ermittelt. ElbEnergie hat hierzu ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Der Risikomanagement-Regelkreis, bestehend aus Risikoidentifikation, -analyse und -bewertung sowie Risikosteuerung und -überwachung, ist in die Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens eingebettet. Die Geschäftsführung informiert die Gesellschafterin regelmäßig und wenn notwendig auch ad-hoc über die Risikolage. Aktuelle Risikosituation Die aktuelle Risikoberichterstattung lässt keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken erkennen. Die Risikolage wird, in sinkender Bedeutung zum Gesamtrisiko, insbesondere von Risiken aus dem technischen Betrieb des Netzes, aus dem Marktumfeld und den regulatorischen Rahmenbedingungen eines Gasnetzbetreibers geprägt. ElbEnergie geht davon aus, dass die Risiken durch die Ergebnisbeiträge gedeckt werden können. Nennenswerte Risiken, denen die Gesellschaft entweder mit Risikokompensation, -reduzierung bzw. -vermeidung oder aber mit vertretbarer Risikoakzeptanz begegnet, stellen sich wie folgt dar. Marktrisiken Die Marktrisiken stellen mit rund 40 % (Vorjahr 45 %) am Gesamtrisikovolumen bei der ElbEnergie die größte Einzelrisikoposition dar. Sie ergeben sich aus den Leistungs- und Mengenschwankungen im Gastransport sowie aus Dienstleistungsbeziehungen. Das Risiko aus Leistungs- und Mengenschwankungen ist sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Ursächlich hierfür sind höhere Erlösobergrenzen sowie eine größere Schwankungsbreite des Verbrauchsverhaltens. Marktrisiken umfassen auch Zinsänderungsrisiken in Bezug auf die Nettofinanzposition, denen die Gesellschaft, wenn notwendig, mit einer proaktiven Steuerung von Laufzeiten und Tranchen begegnet. Technologische Risiken Der weitreichende Einsatz von komplexen technischen Anlagen kann zu Betriebsstörungen und/oder Sicherheitsrisiken führen, welche die Vermögens- und Ertragslage beeinträchtigen können. Diesem Umstand wird durch den technischen Dienstleister SH Netz durch detaillierte Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Weiterentwicklung von Technologien, regelmäßige Wartung sowie Schulungs- und Weiterbildungsprogramme Rechnung getragen. Die technologischen Risiken haben sich im Laufe des letzten Jahres erhöht. Ihr Anteil am Gesamtrisikovolumen der ElbEnergie beträgt rund 30 % (Vorjahr 30 %). Strategische Risiken Konzessionsverträge bilden eine wesentliche Basis für die Erzielung von Umsatzerlösen bzw. Ergebnisbeiträgen. Der starke Wettbewerb um Konzessionen stellt für die Gesellschaft daher insbesondere ein finanzielles Risiko dar, da dem Entfall von Erlösen kein zeitgleicher und vollumfänglicher Rückgang der Kosten gegenübersteht. Im Planungszeitraum laufen zahlreiche Konzessionsverträge aus. Im Fall der Nicht-Verlängerung und des darauffolgenden Abgangs des betreffenden Versorgungsnetzes würde dies jeweils ab dem Folgejahr zu Ergebnisrückgängen führen. Ein offener und vertrauensvoller Umgang mit kommunalen Geschäftspartnern ist für ElbEnergie daher selbstverständlich. Durch eine intensive Betreuung der Konzessionsgemeinden soll erreicht werden, dass Kündigungsoptionen nicht genutzt werden. Der Anteil am Gesamtrisikovolumen hat sich im Laufe des vergangenen Jahres erhöht und beträgt 15 % (Vorjahr 10 %). Externe Risiken Wesentliche externe Risiken ergeben sich aus dem regulatorischen Umfeld. Es besteht das Risiko, dass die von der BNetzA für die im Jahr 2023 beginnende 4. Regulierungsperiode Gas zu genehmigenden Erlöse unter dem erwarteten Niveau liegen. Dieses Risiko hat sich durch den Abschluss der Kostenprüfung reduziert. Es bestehen weiterhin Risiken hinsichtlich einzelner Parameter der Erlösobergrenze. Die Gesellschaft begegnet den regulatorischen Risiken proaktiv durch kontinuierliches Kosten- und Asset-Management sowie durch die regelmäßige Analyse und Bewertung der im regulierten Bereich liegenden strategischen Geschäftsfelder. Bei den Diskussionen mit der BNetzA setzt die Gesellschaft auf einen offenen Dialog. Insgesamt haben sich die externen Risiken im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert rund 5 % (Vorjahr 10 %) des Gesamtrisikovolumens dar. Gegenpartei-Risiken Dem Risiko möglicher Forderungsausfälle begegnet die ElbEnergie mit Überprüfungen der Zahlungsfähigkeit und des Zahlungsverhaltens ihrer Kunden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risiko leicht verringert. Der Anteil am Gesamtrisikovolumen der ElbEnergie beträgt 5 % (Vorjahr 5 %). 5. Chancenbericht Unternehmerische Chancen werden bei der ElbEnergie hinsichtlich der Ziele, Methoden und organisatorischer Verankerung analog zu den Risiken behandelt. Insgesamt haben sich die Chancen gegenüber dem Vorjahr nicht erheblich verändert und sind in absteigender Bedeutung für die Gesellschaft dargestellt. Ausgewählte Risiken im Zuge des Infrastrukturauftrages akzeptiert die Gesellschaft in dem Bewusstsein, dass mit den Risiken auch Chancen einhergehen. Dies betrifft insbesondere Risiken aus Leistungs- und Mengenschwankungen. Bedingt durch die Systematik der Anreizregulierung in Deutschland resultiert aus derartigen Risiken in den Folgejahren eine korrespondierende Chance in nahezu derselben Größenordnung. Im Sinne der grundsätzlichen Logik der Anreizregulierung besteht darüber hinaus die Chance, angestrebte Effizienzgewinne temporär zu vereinnahmen. Für den bis 2045 in der bestehenden Form auslaufenden Betrieb der Gasnetze ergeben sich Chancen aus der durch die BNetzA eingeleiteten Konsultation zur Verkürzung der Nutzungsdauern für bereits in Betrieb befindlichen Versorgungsanlagen im Rahmen der Kalkulation der Netznutzungsentgelte mit dem Ziel, die Investitionen vollständig bis zum Jahr 2045 berücksichtigen zu können. Des Weiteren bietet ein kontinuierliches Innovationsmanagement unternehmerische Chancen. ElbEnergie ist überzeugt, dass mit Blick auf die steigenden Anforderungen an "intelligente Energienetze" zur Umsetzung der vielfältigen Anforderungen von Politik und Markt neue Produkte notwendig sind. Diese gilt es zu entwickeln. Es bietet sich damit die Chance, das bestehende Geschäft sinnvoll zu erweitern und die Ertragslage entsprechend positiv zu beeinflussen.
Seevetal, 31. Januar 2024 Die Geschäftsführung Christine Rudnik Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der ElbEnergie GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der ElbEnergie GmbH Anhang der ElbEnergie GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Eigenkapital Rückstellungen Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Finanzergebnis Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Organe der Gesellschaft Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Nachtragsbericht Bilanzder ElbEnergie GmbH
Gewinn- und Verlustrechnungder ElbEnergie GmbH
Anhangder ElbEnergie GmbHAllgemeine Grundlagen Die ElbEnergie GmbH mit Sitz in Seevetal wird beim Amtsgericht Lüneburg unter der Nummer HRB 208251 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die ElbEnergie GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die ElbEnergie GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der ElbEnergie GmbH und der HanseWerk AG, Quickborn (HRB 5802 PI), als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Ergebnisabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Netznutzung ist der abgegrenzte, noch nicht abgelesene Verbrauch der Kunden, mit den erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet worden. Die Ermittlung der abgegrenzten Forderungen erfolgt kundenindividuell unter Berücksichtigung von Gesamtmengen. Die Abgrenzung der weiteren energiewirtschaftlichen Mengen basiert ebenfalls auf diesem Verfahren. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Ertragszuschüsse beinhalten die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt linear über eine Gesamtdauer von grundsätzlich 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen sind auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Zur Abzinsung der sonstigen Rückstellungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.412 T€ (Vorjahr 5.308 T€) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 2.854 T€ (Vorjahr 1.103 T€) verrechnet. Mit den abgegrenzten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.991 T€ (Vorjahr 3.059 T€) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 2.259 T€ (Vorjahr 1.042 T€) verrechnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten noch nicht abziehbare Vorsteueransprüche in Höhe von 131 T€ (Vorjahr 102 T€). Eigenkapital Das Stammkapital ist voll eingezahlt und wird vollständig von der HanseWerk AG gehalten. Die Kapitalrücklage enthält Beträge gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von 3.649 T€ (Vorjahr 3.649 T€) und gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Beträge in Höhe von 4.000 T€ (Vorjahr 4.000 T€). Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen energiewirtschaftliche Verpflichtungen, Verpflichtungen aus der Überschreitung der Erlösobergrenze, Netznutzungen und übrigen Bezugskosten sowie Verpflichtungen aus dem Bereich Personal. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind verzinsliche Darlehen in Höhe von 7.300 T€ (Vorjahr 2.300 T€) enthalten. Haftungsverhältnisse Im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Ausgliederung des Netzgeschäftes Gas in Nord-Niedersachsen von der Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn, besteht ein Haftungsverhältnis nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Die Verpflichtungen wurden in der zugrunde gelegten Übernahmebilanz mit 7.783 T€ bewertet. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 14.125 T€. Hiervon entfallen 4.788 T€ auf verbundene Unternehmen. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. In den sonstigen Umsatzerlösen wird auch die Auflösung der Ertragszuschüsse in Höhe von 516 T€ (Vorjahr 534 T€) ausgewiesen. Aus der Verbrauchsabgrenzung der energiewirtschaftlichen Umsatzerlöse sowie der korrespondierenden Materialaufwendungen ergeben sich branchentypische aperiodische Effekte. Die Ertragslage ist im Geschäftsjahr in Höhe von 5 T€ ergebniserhöhend beeinflusst. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von 525 T€. Diese setzen sich vor allem aus Erträgen aus der Schätzungsänderung bei Rückstellungen sowie Lieferantengutschriften im Geschäftsjahr zusammen. Materialaufwand
Der Posten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthält im Wesentlichen die Aufwendungen aus Mehr-/Mindermengen Gas in Höhe von 9.121 T€ (Vorjahr 8.702 T€). Der Posten Aufwendungen für bezogene Leistungen enthält unter anderem Aufwendungen für die Nutzung des vorgelagerten Gasnetzes in Höhe von 7.424 T€ (Vorjahr 5.596 T€) und Konzessionsabgaben in Höhe von 474 T€ (Vorjahr 471 T€). Personalaufwand
Abschreibungen Die Abschreibungen entfallen ausschließlich auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen. Finanzergebnis
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages werden 5.154 T€ Gewinn an die HanseWerk AG, Quickborn, abgeführt. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Von der HanseWerk AG, Quickborn, wurden im Geschäftsjahr weitestgehend kaufmännische Dienstleistungen (142 T€) erbracht. Mit der HanseWerk AG, Quickborn, besteht ein Finanzclearingvertrag zu marktüblichen Konditionen. Zum 31. Dezember 2023 besteht aus dem Finanzclearing eine Forderung in Höhe von 3.043 T€. Daraus resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von 131 T€. Zum 31. Dezember 2023 bestehen zwei Darlehen gegenüber der HanseWerk AG, Quickborn, in Höhe von insgesamt 7.300 T€. Hieraus resultieren Zinsaufwendungen in Höhe von 61 T€. Von der Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn, wurden kaufmännische und technische Dienstleistungen in Höhe von 2.155 T€ erbracht. Darüber hinaus wurden Anlagen in Höhe von 440 T€ aktiviert. Von der E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg, wurden im Geschäftsjahr weitestgehend Abrechnungsdienstleistungen in Höhe von 728 T€ erbracht. Daneben wurden IT-technische Dienstleistungen in Höhe von 15 T€ bezogen. Von der e.dialog Netz GmbH, Potsdam, wurden netzbezogene Dienstleistungen in Höhe von 67 T€ erbracht. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der ElbEnergie GmbH setzt sich wie folgt zusammen: CHRISTINE RUDNIK Bezüge der Geschäftsführung Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, enthalten.
* darin enthalten sind Anschaffungskostenminderungen von 58 T€ Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor.
Seevetal, den 31. Januar 2024 ElbEnergie GmbH Die Geschäftsführung Christine Rudnik TÄTIGKEITENABSCHLUSS FÜR DIE TÄTIGKEIT GASVERTEILUNGDER ELBENERGIE GMBHA Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023 B Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023 C Erläuterungen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Gasverteilung der ElbEnergie GmbH für 2023 A 1 Bilanz der Tätigkeit Gasverteilung zum 31.12.2023
A 2 Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023
B Anlagespiegel des Tätigkeitsbereiches Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023
C Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeit Gasverteilung der ElbEnergie GmbH für 2023 1. Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten zu führen. In den nachfolgend aufgeführten Bereichen erfolgt die Kontenführung so, wie es erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht würden:
Als Betreiberin von Gasverteilnetzen führt die ElbEnergie GmbH gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Gasverteilung durch. Die ElbEnergie GmbH hatte im Berichtsjahr nur die Tätigkeit Gasverteilung. Der Tätigkeitenabschluss wurde wie der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Insofern verweisen wir hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Abschreibungsregeln auf Abschnitt B des Anhangs für das Geschäftsjahr 2023. Die Systematik zur Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz für die Gasverteilung ist im Folgenden erläutert. Vorangestellt an die Erläuterungen findet sich eine Darstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenspiegels. 2. Grundsätze der Zuordnung in dem Tätigkeitenabschluss 2.1. Erläuterungen der Bilanz Die Posten der Bilanz wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet. 2.2. Angabe gem. § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG 1. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Forderungen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind 131.431,79 € noch nicht abzugsfähige Vorsteuererstattungsansprüche enthalten (Vorjahr 102.446,74 €), die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. 2. Rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehende Verbindlichkeiten Es bestehen keine rechtlich erst nach dem Stichtag entstehende Verbindlichkeiten. 3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr setzen sich wie folgt zusammen:
5. Haftungsverhältnisse Im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Ausgliederung des Netzgeschäftes Gas in Nord-Niedersachsen von der Schleswig-Holstein Netz AG, Quickborn, besteht ein Haftungsverhältnis nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Eventualverbindlichkeiten wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. 6. Ergänzende Angaben zur Bilanz Mit den abgegrenzten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4.411.969,41 € (Vorjahr 5.308.226,49 €) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 2.853.748,12 € (Vorjahr 1.103.301,83 €) verrechnet. Mit den abgegrenzten Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.990.850,42 € (Vorjahr 3.059.449,02 €) wurden erhaltene Abschläge in Höhe von 2.258.692,50 € (Vorjahr 1.042.400,03 €) verrechnet. 2.3. Gewinn- und Verlustrechnung Ausgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten - Gewinn- und Verlustrechnung bildet der Jahresabschluss der ElbEnergie GmbH. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2023 wurden direkt der Tätigkeit zugeordnet.
Seevetal, 31. Januar 2024 Die Geschäftsführung Christine Rudnik Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ElbEnergie GmbH, Seevetal Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ElbEnergie GmbH, Seevetal, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ElbEnergie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Hamburg, den 1. Februar 2024 KPMG
AG
Müllensiefen, Wirtschaftsprüfer Sieprath, Wirtschaftsprüferin Gesellschafterbeschlüsseder ElbEnergie GmbHWir, Matthias Boxberger und Christian Fenger, sind jeweils vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg HRB 5802 PI eingetragenen HanseWerk AG mit Sitz in Quickborn. Die HanseWerk AG ist Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 208251 eingetragenen ElbEnergie GmbH mit Sitz in Seevetal. Das Stammkapital der ElbEnergie GmbH beträgt 500.000,- €. Sämtliche Anteile werden von der HanseWerk AG gehalten. Dies vorausgeschickt, beschließen wir als alleinige Gesellschafterin der ElbEnergie GmbH unter Verzicht auf alle durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag vorgeschriebenen Formen und Fristen der Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.
Quickborn, den 9. April 2024 Matthias Boxberger, Vorstand der Gesellschafterin HanseWerk AG Christian Fenger, Vorstand der Gesellschafterin HanseWerk AG |
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