Frings
Transporte GmbH
Mechernich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
123.249,00 |
117.425,00 |
| I.
Sachanlagen |
123.249,00 |
117.425,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
521.854,90 |
384.608,89 |
| I.
Vorräte |
8.100,00 |
8.345,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
210.673,61 |
260.268,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
346,00 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
303.081,29 |
115.995,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.477,99 |
3.149,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
650.581,89 |
505.182,89 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
275.848,89 |
404.294,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
353.165,09 |
418.206,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
128.445,39 |
65.041,00 |
| B.
Rückstellungen |
270.171,00 |
23.324,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.134,00 |
77.563,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.926,38 |
54.427,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.207,62 |
23.136,59 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.428,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
650.581,89 |
505.182,89 |
Anhang
Allgemeine Angaben und Grundsätze zur Bilanzierung
und Bewertung
Der Jahresabschluss der Frings Transporte GmbH auf
den 31. Dezember 2019 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden teilweise in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedriger Wert
beizulegen war.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Absatz 6 HGB zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019
beträgt 24.036,00 Euro.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibung des
Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beläuft
sich auf Euro 103.134,00.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ergänzende Angaben
Zum Geschäftsführer der Frings Transporte
GmbH ist Herr Günter Frings bestellt.
Er ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Mechernich, den 19. August 2020
gez. Günter Frings,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2020 festgestellt.
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