UTRA -
Umschlag und Transport GmbH
Olbernhau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.105.537,24 |
1.057.372,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.104.511,01 |
1.056.346,72 |
| III.
Finanzanlagen |
1.023,23 |
1.023,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
452.076,61 |
460.772,11 |
| I.
Vorräte |
1.559,60 |
1.120,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
439.147,03 |
291.234,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
25.298,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.369,98 |
168.417,65 |
| Aktiva |
1.557.613,85 |
1.518.145,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
229.131,62 |
339.163,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
519.167,48 |
519.167,48 |
| III.
Gewinnrücklagen |
34.997,28 |
34.997,28 |
| IV.
Verlustvortrag |
266.130,90 |
20.499,86 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
110.031,43 |
245.631,04 |
| B.
Rückstellungen |
14.917,86 |
12.379,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.313.564,37 |
1.166.602,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
694.788,42 |
415.662,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
618.775,95 |
750.939,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
251.011,44 |
51.282,40 |
| Summe
Passiva |
1.557.613,85 |
1.518.145,06 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die wirtschaftliche Tätigkeit der UTRA - Umschlag
und TransportGmbH mit Sitz in Olbernhau (im Folgenden kurz
"UTRA" genannt) erstreckt sich im Wesentlichen auf den
Umschlag und Transport von Güterwaren aller Art, auf
Tiefbauarbeiten, Abriss und Entkernung von Gebäuden
ohne Eingriffe in die Statik sowie Hausmeisterdienste. Die
UTRA ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Absatz 1 HGB und im Handelsregister des
Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 1905
eingetragen.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2023 wurden die Vorschriften des HGB für
kleine Kapitalgesellschaften - unter Beachtung der
Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG)- angewendet. Die
Gesellschaft nimmt die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288
Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht
von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1
Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine
verkürzte Bilanz auf.
Soweit Angaben wahlweise in der Bilanz bzw. in der
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorgenommen
werden können, erfolgen diese Angaben überwiegend
im Anhang. Der Jahresabschluss wird in Euro (€)
aufgestellt, die Beträge im Anhang werden in Tausend
Euro (T€) angegeben. Das Geschäftsjahr entspricht
dem Kalenderjahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1.
Bilanzierung und Bewertung der AktivpostenDie
Zugänge zu den immateriellen
Vermögensgegenständen und den Sachanlagen werden
zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255
Absatz 1 HGB.
Die Abschreibungen erfolgen auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, im Zu- und
Abgangsjahr zeitanteilig. Bezogen auf den
überwiegenden Anteil der Anschaffungs- und
Herstellungskosten werden den planmäßigen
Abschreibungen folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
· Immaterielle
Vermögensgegenstände 3 bis 4 Jahre
· Geschäftsbauten 50
Jahre
· Technische Anlagen und
Maschinen 5 bis 20 Jahre
· Büro- und
Geschäftsausstattung 2 bis 10 Jahre
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
für alle angeschafften immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen nach der
linearen Methode.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände
des Sachanlagevermögens, deren Anschaffungs- und
Herstellungskosten mehr als 250 € und nicht mehr
als 800 € betragen, werden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis zu 250 € werden im Jahr der
Anschaffung grundsätzlich aufwandswirksam erfasst.
Darüber hinaus werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
vorgenommen, soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände voraussichtlich dauerhaft
ihren Buchwert unterschreiten.
Die Finanzanlagen des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 HGB unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet.
Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine
Kreditrisiko auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden durch angemessene Abschläge
berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel und der aktive
Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert angesetzt.
2. Bilanzierung und Bewertung der
PassivpostenDas Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger
Kostensteigerungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Erläuterungen zu Bilanzposten
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben mit Ausnahme der
Forderungen gegen Gesellschafter eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von
T€ 40 (Vorjahr T€ 24).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben eine Restlaufzeit in Höhe von T€ 46
(Vorjahr T€ 40) bis zu einem Jahr und in Höhe von
T€ 397 (Vorjahr T€ 404) über fünf
Jahre. Die Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte
besichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen in Höhe von T€ 46 (Vorjahr
T€ 59) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr und
in Höhe von T€ 41 (Vorjahr T€ 286 mit einer
Restlaufzeit von insgesamt über einem Jahr) sonstige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von
T€ 453 (Vorjahr T€ 192). Die sonstigen
Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 251
(Vorjahr T€ 51).
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 24
(Vorjahr 26) Mitarbeiter beschäftigt.
UTRA - Umschlag und Transport GmbH
Olbernhau, den 10. Januar
2025
gez.
Andreas Börner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2025
festgestellt.
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