H & B Handels & Promotion UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heino Dr. jur. Ackert seit 26.10.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NEP New Energy Project & Finance GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010Pflicht zur Aufstellung und größenabhängige ErleichterungenGemäß § 264 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang entsprechend der §§ 284 ff. HGB zu erweitern. Die Gesellschaft gilt als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung (gemäß § 284 Abs. 1 HGB i.V.m. § 284 Abs. 2 Nr. 1-5 HGB)Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB gegliedert. Die Umrechnung von DM-Beträgen in € erfolgt zum amtlich festgelegten Kurs 1 € = 1,95583 DM. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die zulässigen Abschreibungen bewertet. Die Forderungen werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sonstige Angaben (gemäß § 285 HGB)§ 285 Nr. 10 HGB Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist im Berichtsjahr bestellt:
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 285 Nr. 11a HGB Die NEP New Energy Project & Finance GmbH ist Komplementärin der nachfolgenden Gesellschaften:
Lagebericht Die Gesellschaft nimmt als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB die Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 1 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichtes. Rangrücktritt Zur Vermeidung der Überschuldung liegt ein Rangrücktritt eines Gesellschafters vor. |
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