Kreissparkasse Garmisch-PartenkirchenLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRA 76133
Eingetragen
3.5.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Alle banküblichen Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen

Jahresabschluss per 31.12.2020

der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Sitz Garmisch-Partenkirchen
eingetragen beim Amtsgericht München
Handelsregister-Nr. HRA 76133

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 8.584.430,88 9.315
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 48.009.672,78 25.432
56.594.103,66 34.747
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 10.676.343,06 7.829
b) andere Forderungen 22.601.908,79 22.502
33.278.251,85 30.331
4. Forderungen an Kunden 820.284.675,86 756.767
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 510.574.497,32 EUR (469.104)
Kommunalkredite 22.773.627,48 EUR (23.307)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 32.761.346,89 50.342
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 32.761.346,89 EUR (50.342)
bb) von anderen Emittenten 90.707.500,46 91.749
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 20.543.052,26 EUR (21.613)
123.468.847,35 142.091
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 74
Nennbetrag 0,00 EUR (73)
123.468.847,35 142.165
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 146.721.806,63 133.307
6a . Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 18.694.675,78 18.702
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 379.706,58 EUR (380)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 2.455.000,00 0
darunter:
Treuhandkredite 2.455.000,00 EUR (0)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 41.853,94 45
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
41.853,94 45
12. Sachanlagen 10.612.382,18 11.252
13. Sonstige Vermögensgegenstände 10.386.392,23 12.461
14. Rechnungsabgrenzungsposten 12.439,47 20
Summe der Aktiva 1.222.550.428,95 1.139.796

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2019
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 0,00 0
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 140.941.891,52 112.405
140.941.891,52 112.405
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 168.906.870,67 195.152
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 650.572,87 791
169.557.443,54 195.943
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 752.517.424,92 667.834
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 789.315,68 5.920
753.306.740,60 673.754
922.864.184,14 869.697
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 1.055
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 1.055
3a Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.455.000,00 0
darunter:
Treuhandkredite 2.455.000,00 EUR (0)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 255.742,36 446
6. Rechnungsabgrenzungsposten 101.203,63 139
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10.060.117,00 11.741
b) Steuerrückstellungen 260.711,62 994
c) andere Rückstellungen 4.281.578,68 5.335
14.602.407,30 18.069
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 86.241.000,00 83.300
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 54.786.000,00 54.385
54.786.000,00 54.385
d) Bilanzgewinn 303.000,00 300
55.089.000,00 54.685
Summe der Passiva 1.222.550.428,95 1.139.796
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 41.296.223,30 40.198
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
41.296.223,30 40.198
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 73.054.156,03 51.303
73.054.156,03 51.303

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2019
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 16.686.514,97 16.816
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 8.285,53 EUR (135)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 633.299,66 731
17.319.814,63 17.546
2. Zinsaufwendungen 1.954.001,75 3.064
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 548.062,23 EUR (188)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 312,90 EUR (1)
15.365.812,88 14.483
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 1.768.790,32 1.788
b) Beteiligungen 252.444,88 785
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.021.235,20 2.572
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 8.321.581,38 8.111
6. Provisionsaufwendungen 207.842,23 216
7. Nettoertrag des Handelsbestands 8.113.739,15 7.894
0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.974.837,69 1.158
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 24.326,04 EUR (25)
9. (weggefallen) 28.475.624,92 26.107
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 10.358.845,57 10.011
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.995.853,98 3.312
darunter:
für Altersversorgung 977.316,16 EUR (1.285)
13.354.699,55 13.323
b) andere Verwaltungsaufwendungen 4.700.147,10 5.062
18.054.846,65 18.385
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 792.103,11 772
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.419.064,19 2.275
darunter:
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 857.499,16 EUR (1.252)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.222.533,55 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 1.318
3.222.533,55 1.318
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 7.000,00 862
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
7.000,00 862
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 2.941.000,00 2.800
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.039.077,42 2.333
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.601.727,21 1.763
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 33.350,21 170
1.635.077,42 1.934
25. Jahresüberschuss 404.000,00 399
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
404.000,00 399
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
404.000,00 399
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 101.000,00 99
b) in andere Rücklagen 0,00 0
101.000,00 99
29. Bilanzgewinn 303.000,00 300

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Aufgrund der besonderen Risiken aus der Covid-19-Pandemie haben wir erstmals zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage anstelle einer vergangenheitsorientierten eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode angewandt. Dabei haben wir in Anlehnung an die interne Risikosteuerung den erwarteten Verlust der kommenden 12 Monate verwendet. Das ausgewiesene Jahresergebnis fiel durch die Änderung der Bewertungsmethode (inkl. der neu gebildeten Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken) um 651 TEUR niedriger aus.

Soweit unsere Kunden im Rahmen von Covid 19 das gesetzliche Moratorium nach Art. 240 § 3 EGBGB in Anspruch genommen haben, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens um den Stundungszeitraum. Die zum Bilanzstichtag gestundeten Zinsen weisen wir unter Aktiva Posten 4 "Forderungen an Kunden" aus. Die für das Jahr 2020 mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Zinsen haben wir vollständig als Zinsertrag vereinnahmt.

Wertpapiere

Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagebestands werden im Hinblick auf die Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Anteile an einem Investmentvermögen werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Rückgabeabschlag/Illiquiditätsabschlag bzw. dem Nettovermögenswert bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 30 bis 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.

Für geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände und für geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 1.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, bei denen die Sparkasse sowohl Versicherungsnehmer als auch Bezugsberechtigter ist, ausgewiesen. Diese werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital aktiviert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 2,34 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 951 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden ab dem Geschäftsjahr 2020 neue Berechnungsprogramme zur Ermittlung der Rückstellung für Dienstjubiläen und für die Altersteilzeit verwendet. Die Jubiläumsrückstellung wird nicht mehr auf Basis des für handelsrechtliche Zwecke modifizierten Pauschalwertverfahrens, sondern unter Anwendung der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Bei der Diskontierung wird erstmals bei beiden Rückstellungen einheitlich der Zinssatz für eine Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Des Weiteren werden sowohl bei der Jubiläumsrückstellung als auch bei der Altersteilzeitrückstellung die Sterbewahrscheinlichkeiten erstmals auf Basis der Heubeck-Tafeln RT 2018 G ermittelt. Durch die Änderung der Bewertungsmethoden erhöhte sich die Jubiläumsrückstellung um 9 TEUR und die Altersteilzeitrückstellung um 22 TEUR.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Zur Ermittlung eines ggf. bestehenden Verpflichtungsüberschusses ist eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen Finanzinstrumente des Bankbuchs unter Berücksichtigung aller bis zur vollständigen Abwicklung zu erwartenden Risiko- und Verwaltungskosten vorgenommen worden. Hierbei ist die Ermittlung anhand einer barwertigen Betrachtung erfolgt. Eine Rückstellung war nicht erforderlich.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 10.493 7.673
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 712 659
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 21 19
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 15.000 15.000

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5.463 5.463
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
- bis drei Monate 19.073 18.523
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 57.129 50.384
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 237.721 223.228
- mehr als fünf Jahre 481.319 433.196
- mit unbestimmter Laufzeit 24.625 31.135

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 12.514 13.762
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 123.241 141.847
- börsennotiert 110.351 130.318
- nicht börsennotiert 12.890 11.529

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 17.302 17.891
- börsennotiert 2.990 1.849
- nicht börsennotiert 14.312 16.042

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Rentenfonds
Euro Covered Bond (LR *) 33.015 31.943 1.072 111
Gemischte Spezialfonds
Alpspitzfonds (AV *) 18.296 17.503 793 0
Zugspitzfonds (LR *) 65.854 65.854 0 801

*) LR: Liquiditätsreserve, AV: Anlagevermögen

Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. Beim Zugspitzfonds behält sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft jedoch vor, die Rücknahme der Anteile auszusetzen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Beim Alpspitzfonds ist der Anleger verpflichtet, der Gesellschaft gegenüber eine unwiderrufliche Erklärung über die Rückgabe von Anteilen abzugeben. Die Rücknahme der Anteile erfolgt spätestens am letzten Bankgeschäftstag des übernächsten Kalenderquartals, welches auf die Rückgabeerklärung des Anlegers folgt.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR *)
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR *)
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG,^Neuhardenberg 0,2 1.860.143 -
(31.12.2019)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v.d. Höhe 0,6 662.761 50.307
(30.09.2019) (2018/2019)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,7 230.539 -
(31.12.2019)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, München 0,6 1.328.734 -
(30.06.2020)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, Neuhardenberg 0,1 3.321.088 -
(31.12.2019)
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. KG, München 0,7 2.792 4.564
(31.12.2019) (2019)
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 0,6 22.739 -24
(31.12.2019) (2019)
S-lmmo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 0,6 5.680 991
(31.12.2019) (2019)

*) Sofern die Tabelle keine Angaben zum Eigenkapital und bzw. oder zum Ergebnis des Geschäftsjahres enthält, haben die Gesellschaften bzw. Körperschaften ihren Jahresabschluss nicht bzw. nicht vollständig offenzulegen. Die Sparkasse übt keinen beherrschenden Einfluss auf diese Unternehmen aus.

Darüber hinaus ist die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 0,7
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 0,7

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten 8.740 9.183
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 976 1.134

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 1 TEUR (im Vorjahr 7 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2020 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Beteiligungen, Rückstellungen, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,4 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 306 23.756 10.076
Zugänge 20 168 67
Abgänge --- 476 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 326 23.448 10.143
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 261 12.504 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 23 770 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen --- 31 ---
im Zusammenhang mit Abgängen --- 469 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 284 12.836 ---
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 42 10.612 10.143
Stand am 31.12. des Vorjahres 45 11.252 10.076
Bilanzposten Buchwert 31.12.2019
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2020
TEUR
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 +22.603 22.603
Beteiligungen 18.702 -7 18.695

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 33.272 31.603
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 66.504 30.280
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 1.155 855
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 8.523 7.855
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 114.654 81.508
- mehr als fünf Jahre 15.940 21.384

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4 4
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 41 39
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 563 661
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 47 91
- mehr als fünf Jahre - -
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 14 45
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 254 5.123
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 345 600
- mehr als fünf Jahre 176 152

Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
Posten 3 a) begebene Schuldverschreibungen
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere - 1.055

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 41 TEUR (im Vorjahr 73 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Mehrere Posten betreffende Angaben Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 9.101 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 8.939 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten

In den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten ist ein wesentlicher Einzelbetrag enthalten, der 29.402 TEUR (Avale Bayerische Landesbausparkasse) ausmacht.

Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen.

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Wir gehen derzeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien und Investmentzertifikate).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit 2.382 TEUR als wesentlicher Einzelbetrag enthalten.

Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von 150 TEUR als wesentlicher Einzelbetrag enthalten.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 in seiner für den 28. Juni 2021 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 951 TEUR.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 1.245 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR- Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps - 45.000 - 45.000
davon Handelsgeschäfte - - - -
davon Deckungsgeschäfte - - - -

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR- Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 45.000 - 153 - -

1 Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 153 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Swap-Zinskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen von Refinitiv entnommen werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2020 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2021 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 8.300 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2020 739 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2020 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 13.359 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 2,38 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2020 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2019 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2020 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Die Gesamtbezüge des Vorstandes betrugen im Geschäftsjahr 2020 547 TEUR, die Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates 81 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 448 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2020 6.821 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2020 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 550 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 1.257 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Für Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen in Höhe von 171 TEUR an; davon betrafen 3 TEUR das Vorjahr. Die Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen belaufen sich auf 30 TEUR und entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Anton Speer, Landrat
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Michael Rapp, Stellvertreter des Landrates und Gymnasiallehrer am Staffelsee-Gymnasium Murnau i. R. - beratend
Mitglieder: Dr. Sigrid Meierhofer, Dozentin an der Berufsfachschule für Kranken- und Kinderkrankenpflege
Wolfgang Bauer, 2. Bürgermeister Markt GarmischPartenkirchen, bis 24.05.2020
Peter Imminger, Bürgermeister Gemeinde Oberau, Geschäftsführer Energie Südbayern i. R. und Geschäftsführer KEW GmbH i. R.
Thomas Grasegger, Geschäftsführer Trachten- und Modehaus Grasegger GmbH & Co. KG und Geschäftsführer Trachtenmanufaktur Grasegger GmbH, bis 24.05.2020
Pater Johannes Bauer, Cellerar Benediktinerabtei Ettal, Geschäftsführer Ettaler Klosterbetriebe GmbH und Geschäftsführer Benediktiner Weißbräu GmbH
Hans Baur, Rechtsanwalt, Kanzlei Baur
Thomas Schwarzenberger, Bürgermeister Gemeinde Krün, ab 25.05.2020
Bettina Zopf, Geschäftsführerin Heitz GmbH & Co. KG, ab 25.05.2020

Vorstand

Vorsitzender: Peter Lingg
Mitglied: Grit Fugmann

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende Peter Lingg war bis März 2020 Mitglied im Aufsichtsrat des Bayerischen Versicherungsverbandes, Versicherungsaktiengesellschaft und ist Mitglied des Verwaltungsrats der Versicherungskammer Bayern.

Mitarbeiter / -innen

ImJahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2020
Vollzeitkräfte 112
Teilzeit- und Ultimokräfte 98
210
Auszubildende 18
Insgesamt 228

 

Garmisch-Partenkirchen, 22. März 2021

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Vorstand

Peter Lingg

Grit Fugmann

 

Garmisch-Partenkirchen, 22. März 2021

Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Anton Speer

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2020

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 28.476 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 188.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.039 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.602 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit§ 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter der Bilanzposition Aktiva 4 ausgewiesenen Forderungen an Kunden weisen in Relation zur Bilanzsumme ein beträchtliches Volumen auf. Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für eine Kundenforderung beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Auch die Ermittlung von Risikovorsorge in Form von Pauschalwertberichtigungen für vorhersehbare, aber noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken unterliegt einer hohen Schätzunsicherheit. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Prozesse zur Kreditüberwachung und Risikovorsorgebildung sowie die Verfahren zur Risikofrüherkennung und Risikoklassifizierung im Kundenkreditgeschäft analysiert und daraufhin beurteilt, ob diese Prozesse bzw. Verfahren geeignet sind, drohende Kreditausfälle zeitnah zu identifizieren sowie die Werthaltigkeit der Forderungen an Kunden angemessen abzubilden. Relevante Schlüsselkontrollen haben wir anhand von Einzelfällen aus dem Kreditbestand auf deren Wirksamkeit geprüft. Ebenso haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen geprüft.

Darüber hinaus haben wir anhand einzelner Kreditengagements untersucht, ob Indikatoren für Kreditausfälle bestehen und ob zeitnah in angemessener Höhe Einzelwertberichtigungen gebildet wurden. Die Auswahl der Kreditengagements erfolgte risikoorientiert, unter besonderer Berücksichtigung von Bonitäts- und Besicherungsaspekten. Bei Feststellung von Indikatoren für Kreditausfälle wurden die von der Sparkasse getroffenen Annahmen hinsichtlich Schlüssigkeit, Konsistenz und Widerspruchsfreiheit beurteilt.

Unsere Schlussfolgerungen

Die eingerichteten Prozesse und Verfahren sind angemessen und wirksam, um drohende Kreditausfälle im Kundenkreditgeschäft zeitnah zu identifizieren sowie Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Einklang mit den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften zu ermitteln und fortzuschreiben.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise

vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Christian Reiser.

 

München, den 26. Mai 2021

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

Schmidt, Wirtschaftsprüferin

Reiser, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Hinblick auf die Konzentration der Berichterstattung auf die gesetzlich geforderten Inhalte im Prognosebericht, zulässigerweise durchbrochen.

Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen ist Mitglied im Sparkassenstützungsfonds des Sparkassenverbandes Bayern und damit Teil des Sicherungssystems der deutschen Sparkassenorganisation. Dem Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation sind die Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen. Dieses Sicherungssystem ist von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG (Einlagensicherungsgesetz) anerkannt worden. Die Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.12.2020 stehen unseren Kunden eine Hauptstelle mit Beratungscenter, zwei weitere Beratungscenter, drei Geschäftsstellen und zwölf SB-Center in unserem Geschäftsgebiet zur Verfügung.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Corona-Virus traf 2020 die gesamte Weltwirtschaft. Praktisch alle großen Volkswirtschaften erlebten krisenhafte Einbrüche bei Produktion und Handel. Einzig China, wo das Virus seinen Ausgang nahm, weist auf Jahresbasis bereits ein positives Wachstum aus. Auf Jahresbasis dürfte die weltweite Produktion 2020 nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds um über vier Prozent rückläufig gewesen sein. Beim Welthandel geht der IWF sogar von einem Rückschlag um mehr als zehn Prozent aus (Quelle: WEO des Internationalen Währungsfonds (IWF)). Unter den Industrieländern hat sich die US-Volkswirtschaft mit BIP-Verlusten von gut vier Prozent noch vergleichsweise gut gehalten.

Europa ist in weiten Teilen sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Die in beiden Pandemiewellen des Jahres überproportional betroffenen Länder Frankreich, Italien und besonders Spanien könnten aufgrund des bedeutenden Tourismussektors bei ihrem realen BIP für 2020 sogar zweistellige Schrumpfungsraten ausweisen. Das zu Beginn des Jahres aus der EU ausgeschiedene Vereinigte Königreich landete 2020 bei der BIP-Entwicklung ebenfalls an der Grenze zu einer zweistelligen prozentualen Schrumpfung.

Deutschland mit seiner im internationalen Vergleich größeren Rolle der Industrieproduktion war in den einzelnen Phasen der Pandemie in unterschiedlichem Maße betroffen. Das zweite Quartal 2020 brachte eine saisonbereinigte Schrumpfung des BIP von 9,8 Prozent gegenüber dem Vorquartal mit sich. Das dritte Quartal zeigte eine sehr starke Erholung, gemessen am BIP um 8,5 Prozent. Dieser Aufschwung wurde jedoch im November vom zweiten Lockdown jäh unterbrochen.

Für das Gesamtjahr 2020 hat das Statistische Bundesamt mit seiner Erstschätzung vom 14. Januar 2021 für Deutschland eine reale BIP-Veränderung von -5,0 Prozent ausgewiesen. Vor allem im Dienstleistungssektor sind viele Wertschöpfungen nicht möglich. Der Finanzsektor ist dagegen eher Teil der Lösung und trug 2020 durch die Sicherstellung von Finanzierungen zur Abfederung der Krise bei. Die privaten Konsumausgaben waren um 6,0 Prozent rückläufig. Die Sparquote der privaten Haushalte stieg auf nie dagewesene 16,3 Prozent. Die Bauproduktion konnte praktisch durchgängig aufrechterhalten werden. Der Preisauftrieb war 2020 sehr verhalten. Dies lag an geringen Rohstoff-(Öl-)Preisen sowie zeitweise reduzierten Mehrwertsteuersätzen. Im Ergebnis stiegen die Verbraucherpreise nur um 0,5 Prozent in der Abgrenzung des nationalen Warenkorbes (0,4 Prozent gemäß HVPI). Die Neuverschuldung in Deutschland stieg 2020 durch die expansive Finanzpolitik und Transferleistungen zur Stabilisierung in der Krise stark an. Die Schuldenstandsquote betrug zum Jahresende rund 70 Prozent.

Der deutsche Arbeitsmarkt erwies sich 2020 als robust, wenn auch die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote um 0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent anstieg. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit sicherte jedoch Einkommensströme und verhinderte eine noch höhere Arbeitslosigkeit. Die größten Beschäftigungsverluste verzeichneten Handel, Verkehr, Gastgewerbe und die Unternehmensdienstleister. Beschäftigungsgewinne gab es hingegen im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (Quellen: Statistisches Bundesamt/Bundesagentur f. Arbeit DSGV).

Das Corona-Jahr 2020 hat seine Spuren auch auf dem bayerischen Arbeitsmarkt hinterlassen (Quelle: Bayerische Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit). Erstmals seit Jahren wuchs die Zahl der Beschäftigten in Bayern im Jahr 2020 nicht. Die Arbeitslosigkeit stieg von 2,8 Prozent im Jahresdurchschnitt 2019 auf 3,6 Prozent im Jahresdurchschnitt 2020 und somit um fast 30 Prozent (29,8). Der Wert ist niedriger als erwartet, womit sich der bayerische Arbeitsmarkt trotz aller Belastungen durch die Pandemie "verhältnismäßig robust" zeigte. Einen Personalzuwachs gab es einzig in der Land- und Forstwirtschaft und in der Öffentlichen Verwaltung. Im verarbeitenden Gewerbe und in der Gastronomie war ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. In den bayerischen Regierungsbezirken lagen die Arbeitslosenquoten dennoch jeweils deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Regionale Wirtschaftslage und -entwicklung

Geschäftsgebiet und Geografie:

Die Nachteile der Randlage des Landkreises, die größtenteils durch die Alpen bedingt werden, machen sich vor allem in der ausbaufähigen Infrastruktur bemerkbar. Hinzu kommt, dass theoretisch vorhandene Flächen nur eingeschränkt genutzt werden können, da diese unter Schutz stehen oder nur schwer zugänglich sind. Der Landkreis gilt als Raum mit besonderem Handlungsbedarf.

Laut einer Studie des Prognos-Instituts im Jahr 2018 ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen jedoch einer der lebenswertesten Gegenden in Deutschland. Speziell der hohe Freizeitwert sowie die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte erhielten hohe Punktwerte. Dies ist ein weiterer Indikator für geplante Investitionen in den Tourismus- und Gesundheitsstandort Garmisch-Partenkirchen.

Bevölkerung:

Die demografische Struktur des Landkreises weist eine überdurchschnittlich alternde Bevölkerung auf. Gründe hierfür können die hohen Mieten bzw. nicht vorhandenen Mietobjekte und die fehlenden bzw. sehr teuren Baugrundstücke oder Kaufobjekte sein, die es jungen Familien sehr schwer machen, sich anzusiedeln. Auch die Betreuungsmöglichkeiten für Klein- und Kindergartenkinder sind hierbei ausschlaggebend.

Die Einwohnerzahl des Landkreises Garmisch-Partenkirchen hat sich von 2013 bis 2018, genau wie der bayerische Durchschnitt, positiv entwickelt (+3,9 %). Die Bevölkerungsvorausberechnung 2018 bis 2038 zeigt einen unterdurchschnittlichen Anstieg von 2,3 % im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt von 4,0 %. In den ersten drei Quartalen 2020 hat sich die Einwohnerzahl im Landkreis um 0,03 % verringert (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung).

Arbeitsmarkt:

Die Arbeitslosenquote im Landkreis erhöhte sich um 1,0 %-Punkte auf 4,0 % im Vergleich zum Vorjahr und liegt damit etwas über der bayerischen Arbeitslosenquote von 3,6 % (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Weiterhin ist eine hohe Zahl von Arbeitskräften bei öffentlichen und privaten Dienstleistern beschäftigt. Der Gesundheitsbereich hat hierbei den Tourismus in den letzten Jahren abgelöst. Die Kliniken im Landkreis (Klinikum und Deutsches Reumazentrum GAP, Fachkliniken Oberammergau und Unfallklinik Murnau) sind u.a. die größten Arbeitgeber in der Region.

Tourismus:

Die wochenlange Schließung der Beherbergungsbetriebe hat die Statistik ordentlich verhagelt: Knapp 22,1 % weniger Übernachtungen als im Vorjahr, bei den Gäste-Ankünften sind es sogar minus 36,9 %. In der Gesamtbilanz bedeutet das bei den Nächtigungszahlen einen massiven Rückgang von knapp 3,5 Millionen auf gut 2,8 Millionen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung).

Wettbewerb Finanzbranche:

Die Kreissparkasse ist mit Ihren drei Beratungscentern, den derzeit drei Geschäftsstellen und den zwölf SB-Standorten sowohl im Privat- als auch im Firmenkundengeschäft Marktführer. An den Geldautomaten können die Kunden rund um die Uhr Bargeld erhalten. Die Marktanteilszahlen der Kropf-Analyse aus 2020 zeigt auf, dass der Marktanteil im Privatkundenbereich der Kreissparkasse Garmisch-Partenkirchen knapp dem Durchschnitt der anderen bayerischen Sparkassen entspricht. Die größten Mitbewerber finden sich im genossenschaftlichen Sektor, insbesondere die VR-Bank Werdenfels. Mit dieser unterhält die Kreissparkasse gemeinsame SB-Standorte. Die HypoVereinsbank UniCredit Bank hat einen ähnlich hohen Marktanteil wie die VR Bank Werdenfels, allerdings mit abnehmender Tendenz. Im Geschäftskundenbereich liegt die Sparkasse mit 41,9 Prozent Marktanteil deutlich über den Marktanteilen der Mitbewerber, diese sind auch hier die VR-Bank Werdenfels und die HypoVereinsbank UniCredit Bank.

Soziales Engagement - Engagement in der Region:

Als Ausdruck ihrer gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung engagiert sich die Sparkasse in ihrem Geschäftsbezirk. Mit Spenden, durch Sponsoring und der Dotierung einer Stiftung fördert sie die wirtschaftliche Entwicklung und Attraktivität der Region. Im vergangenen Jahr hat die Sparkasse ein Gesamtvolumen von über 70 TEUR an mehr als 100 Empfänger ausgeschüttet. Es wurden Sozial- und Bildungseinrichtungen unterstützt sowie die kulturellen und sportlichen Aktivitäten in der Region gefördert. Für die Vereine wird ein preisfreies Girokonto zur Verfügung gestellt. Vom gesellschaftlichen Engagement profitieren Kunden wie auch Nichtkunden.

Als einer der größten Arbeitgeber im Landkreis zahlt die Sparkasse jährlich eine nicht unerhebliche Summe an Steuern an die Kommune. 748 TEUR davon entfielen 2020 auf die Gewerbesteuer.

Für unsere - insbesondere klein- und mittelständischen - Unternehmen sowie die Kommunen ist die Sparkasse seit vielen Jahren ein wichtiger Partner. Viele Kunden werden bereits seit Generationen betreut.

Unsere Ausbildungsquote liegt auf einem unverändert guten Niveau und ist für die Zukunft unserer Sparkasse wichtig. Jährlich bildet die Sparkasse Bank- sowie IT-Kaufleute aus, die in der Regel auch nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung erhalten, wenn sie dies wünschen.

Zins- und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Im Euroraum war der Preisauftrieb mit 1,4 Prozent ebenfalls schwach. Die Europäische Zentralbank (EZB) weitete zur Begrenzung der Pandemiefolgen ihre expansive Geldpolitik nochmals aus, womit sich die aktuell sehr niedrige Zinslandschaft auf der Zeitachse noch länger verfestigt. Ankaufprogramme wurden fortgesetzt, zusätzliche Pandemie-Notprogramme aufgelegt (PEPP) und weitere Langfristtender (TLTRO III) geschaltet. Der Leitzins selbst wurde nicht weiter vertieft. Positiv ist, dass die Geldpolitik mit dem 2019 eingeführten Staffelzinssystem und den sehr günstigen Konditionen bei den TLTROs zunehmend Rücksicht auf die Kollateralschäden der expansiven Geldpolitik für die Ertragslage der Kreditwirtschaft nimmt. Eine Nachjustierung des Staffelzinsmultiplikators ist 2020 allerdings unterblieben. Durch die stark angeregte Kreditvergabe im Laufe des Jahres 2020 ist das Geldmengenwachstum deutlich beschleunigt worden.

Die Kreditinstitute stehen weiterhin vor unverändert hohen Anforderungen infolge der zunehmenden Digitalisierung von Bankgeschäften durch verändertes Kundenverhalten, neue Wettbewerber, eine kostenintensive Bankenregulierung sowie eine zunehmende Margen-Erosion durch die europäischen Niedrigzinsen. Die Folgen dieser Belastungen müssen auch künftig durch eine Ausweitung des zinsunabhängigen Geschäfts sowie ein stringentes Kostenmanagement kompensiert werden.

Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2020:

Auch in 2020 wurden vom Gesetzgeber weitere Regulierungsmaßnahmen in Kraft gesetzt, die die Kreditwirtschaft belasten. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Regelungen:

Die Kreditwirtschaft hat die durch das Bundesministerium der Finanzen Ende des Vorjahres veröffentlichten Referentenentwürfe zur Wohnimmobiliendarlehenrisiko-Verordnung (WiDRVO) und zur Finanzstabilitätsdatenerhebungs-Verordnung (FinStabDEV) bestätigt. Ziel dieser Verordnungen ist die Einführung von Instrumenten zur Beschränkung der Vergabe von Neukrediten für den Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien, für den Fall, dass die Finanzstabilität als gefährdet angesehen wird. Damit verbunden sind zunächst regelmäßige Meldungen zur Schaffung einer Datenbasis für die Prüfung von Eingriffsnotwendigkeiten. Das Inkrafttreten der Vorschriften sowie die Fälligkeit der Erstmeldung kann ab Jahresmitte 2022 erwartet werden.

Die EBA hat im Mai 2020 Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) veröffentlicht. Die Übernahme in die für weniger bedeutsamen Institute (LSIs) maßgebliche nationale Verwaltungspraxis soll dabei voraussichtlich im Zuge der siebten MaRisik-Novelle erfolgen.

Im August 2020 ist die überarbeitete FinaRisikoV in Kraft getreten. Neuerungen ergaben sich hierbei am bestehenden RTF-Meldewesen durch die Neueinführung eines Meldebogens für die Kapitalplanung sowie darüber hinaus durch die Neueinführung eines ILAAP-Meldewesens. Die Erstanwendung der neuen Meldevorschriften erfolgte zum Meldestichtag 31. Dezember 2020.

Die BaFin hat im Oktober 2020 die Konsultationsentwürfe für die sechste MaRisk-Novelle sowie für die Novellierung der BAIT veröffentlicht; die Novellen dienen vor allem der nationalen Umsetzung der EBA-Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen, zu Auslagerungen sowie zu den Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Im Dezember 2020 wurde das Risikoreduzierungsgesetz verabschiedet, welches vor allem zur Umsetzung der 2019 durch die EU beschlossenen Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Abwicklungsrichtlinie (BRRD II) dient. Hierzu sieht das Risikoreduzierungsgesetz weitreichende Änderungen am Kreditwesengesetz (KWG) und Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) vor. Es erfolgten unter anderem Anpassungen beim SREP und bei den Regelungen zu Kapitalpuffern.

Im Dezember 2019 wurde die endgültige Fassung des Merkblatts für Nachhaltigkeitsrisiken der BaFin veröffentlicht. Ziel der BaFin ist die Unterstützung der Unternehmen durch die Erläuterung unterschiedlicher Good-Practice Ansätze und Leitfragen. Die BaFin erwartet, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und diese dokumentieren.

Zusätzlich hat die EBA im Jahr 2020 zu verschiedenen Zeitpunkten ITS (Implementing Technical Standards) bekannt gegeben. Diese betreffen sowohl das Meldewesen (z.B. besondere Pflichten für Marktpreisrisiken) als auch die Offenlegung. Die Erstanwendung ist für das Jahr 2021 vorgesehen.

Schließlich hat zum Jahresende die Bundesregierung das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) verabschiedet, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist und für die Sparkassen einige Änderungen in der Bearbeitung von Sanierungsengagements bedeutet. Insbesondere die erweiterten Handlungsmöglichkeiten für den Schuldner bringen für die Sparkassen neue Belastungen mit sich.

Die Umsetzung der Neuregelungen erfordert in der Kreditwirtschaft einen hohen Zeitaufwand und bindet Mitarbeiterkapazitäten.

Geschäftsverlauf

Die Erwartungen der Sparkasse im Prognosebericht des Lageberichts 2019 in Bezug auf die Geschäftsentwicklung waren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht vorhersehbar. Insgesamt war das Jahr 2020 auch unter den Pandemieeinschränkungen ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr. Die Bilanzsumme stieg im Jahr 2020 auf 1.222,6 Mio. EUR. Das Wachstum von 82,8 Mio. EUR oder 7,3 % ist im Wesentlichen auf das Wachstum der Forderungen an Kunden und der Veränderung des Guthabens bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Die Barreserve, inklusive dem Guthaben bei der Deutschen Bundesbank hat sich um 21,9 Mio. EUR erhöht. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens um 83,9 Mio. EUR oder 7,1 % auf 1.263,8 Mio. EUR zu verzeichnen.

Die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340 f HGB liegen mit 820,3 Mio. EUR um 63,5 Mio. EUR (+8,4 %) über dem Vorjahresniveau. Die Erwartungen waren aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht vorhersehbar. Aufgrund der sehr positiven Zuwächse bei den Krediten an Unternehmen und Selbständige konnte ein sehr gutes Ergebnis erreicht werden. Die Schuldscheindarlehen konnten um 3,0 Mio. EUR auf 59,5 Mio. EUR gesteigert werden.

Die Eigenanlagen der Sparkasse reduzierten sich um 5,3 Mio. EUR auf 270,2 Mio. EUR (-1,9 %). Hier wurden fällige Schuldverschreibungen in Fondsanlagen umgeschichtet bzw. im Kundenkreditgeschäft verwendet.

Der unter den Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse nahm um 7 TEUR auf 18,7 Mio. EUR (-0,04 %) ab. Ursächlich war hier die Abschreibung einer regionalen Beteiligung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 28,5 Mio. EUR auf 140,9 Mio. EUR (+25,4 %), was hauptsächlich an der Teilnahme an den Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank mit 32,0 Mio. EUR begründet ist.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden weisen trotz der selektiven Erhebung von Verwahrentgelten einen Anstieg um 53,2 Mio. EUR auf 922,9 Mio. EUR (+6,1 %) auf. Während die Spareinlagen mit 169,6 Mio. EUR um 26,4 Mio. EUR (-13,5 %) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 753,3 Mio. EUR eine Steigerung von 79,6 Mio. EUR oder +11,8 % auf. Diese Entwicklung beruht auf den täglich fälligen Verbindlichkeiten, die um 84,7 Mio. EUR (+12,7 %) von 667,8 Mio. EUR auf 752,5 Mio. EUR angestiegen sind. Der Zuwachs ist insbesondere auf Privatpersonen zurückzuführen.

Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

2020
TEUR
2019
TEUR
in % BS 2020 in % BS 2019
AKTIVA
Barreserve 56.594 34.747 4,6 3,0
Forderungen an Kreditinstitute 33.278 30.331 2,7 2,7
Forderungen an Kunden 820.285 756.767 67,1 66,4
Wertpapiergeschäft 270.191 275.472 22,1 24,2
Beteiligungen 18.695 18.702 1,5 1,6
Immaterielle Anlagew. u. Sachanlagen 10.654 11.297 0,9 1,0
Sonstiges 12.853 12.480 1,1 1,1
Bilanzsumme (BS) 1.222.550 1.139.796 100,0 100,0
davon Anlagevermögen
- Wertpapiergeschäft 22.603 0 1,8 0,0
- Beteiligungen 18.695 18.702 1,5 1,6
- Immaterielle Anlagew. u. Sachanlagen 10.654 11.297 0,9 1,0
- Sonstige Vermögensgegenstände 10.143 10.076 0,8 0,9

PASSIVA

2020
TEUR
2019
TEUR
in % BS 2020 in % BS 2019
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 140.942 112.405 11,5 9,8
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 922.864 869.696 75,5 76,3
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 1.055 0,0 0,1
Rückstellungen 14.602 18.069 1,2 1,6
Fonds für allg. Bankrisiken 86.241 83.300 7,1 7,3
Eigenkapital 55.089 54.685 4,5 4,8
Sonstiges 2.812 586 0,2 0,1
Bilanzsumme (BS) 1.222.550 1.139.796 100,0 100,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass aufgrund der Krise um die Covid-19-Pandemie keine fundierte Prognose zur Entwicklung der Vermögenslage der Sparkasse möglich ist. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Covid-19-Pandemie Reserven nach § 340f HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Ein Rückgriff auf einen Teilbetrag der Vorsorgereserven nach § 340f HGB erfolgte im Berichtsjahr.

In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine bedeutsamen Veränderungen.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 141,3 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 2,4 % gegenüber dem Vorjahr.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Zum Bilanzstichtag liegt die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 19,7 % (Vorjahr 20,8 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,5 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt fünf Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden nicht in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag deutlich über dem Mindestwert. Die Entwicklung der Survival Period entsprach unseren Erwartungen.

Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Bei den Sachaufwendungen sind im Betriebsvergleich gegenüber dem GuV-Ausweis "andere Verwaltungsaufwendungen" folgende wesentlichen Posten zusätzlich enthalten: Ordentliche Gebäudeabschreibungen, Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und Spenden. Nicht enthalten ist die Sonderumlage an den Sparkassenstützungsfonds, diese wurde dem neutralen Ergebnis zugeordnet.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 31.12.2020
Mio. EUR
31.12.2019 (=Vj)
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Zinsüberschuss 16,6 16,1 +0,5
Provisionsüberschuss 8,1 7,9 +0,2
Sonstige ordentliche Erträge 0,5 0,5 0,0
Personalaufwand 13,0 12,8 +0,2
Sachaufwand 5,4 5,5 -0,1
Sonstiger ordentl. Aufwendungen 0,4 0,4 0,0
Betriebsergebnis vor Bewertung 6,4 5,9 +0,5
Bewertungsergebnis 1) -6,2 -2,3 -3,9
Betriebsergebnis nach Bewertung 1) 0,2 3,6 -3,4
Neutrales Ergebnis 1,8 -1,4 +3,2
Betriebsergebnis vor Steuern 2,0 2,2 -0,2
Steuern -1,6 -1,8 +0,2
Jahresüberschuss 0,4 0,4 0,0

1) Einschließlich Veränderung der Vorsorgereserven bzw. Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie und der andauernden Niedrigzinsphase mit einem auf Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einer Verschlechterung der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage sind nicht eingetreten.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 0,52 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,01 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Dieser hat sich um 0,5 Mio. EUR erhöht. Entgegen der Erwartung konnte der Zinsüberschuss gesteigert werden. Ursächlich hierfür ist der überproportionale Rückgang der Zinsaufwendungen. Hier konnten die Zinsaufwendungen für Ratensparverträge deutlich reduziert werden.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2020 insgesamt leicht über dem Vorjahreswert (+0,2 Mio. EUR). Ursächlich waren im Wesentlichen gestiegene Erlöse aus dem Wertpapiergeschäft und Erträge aus der Kreditvermittlung.

Die Personalaufwendungen haben sich insbesondere durch die Tarifsteigerung und durch Höhergruppierungen um 0,2 Mio. EUR erhöht. Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitern ist nahezu unverändert. Die Sachaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mio. EUR geringer aus. Das konsequente Kostenmanagement der Sparkasse wirkte sich aus. Der im letzten Prognosebericht leicht reduzierte Verwaltungsaufwand ist somit nicht eingetreten.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 74 % (Vorjahr 76 %). Sie entspricht damit nicht ganz dem Zielwert und hat sich aber besser als die Vorjahresprognose entwickelt.

Das Bewertungsergebnis (ohne die Veränderung der Vorsorgereserven bzw. des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340 HGB) fiel mit einem negativen Saldo ungünstiger als im Vorjahr aus. Unsere Wertberichtigungen und Abschreibungen für das Kundenkreditgeschäft haben sich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert und hatten per Saldo mit -0,9 Mio. EUR einen negativen Beitrag zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür war die Umstellung der PWB-Ermittlung auf ein zukunftsorientiertes Verfahren sowie die Bildung von neuen Einzelwertberichtigungen. Auch die Entwicklung der Wertpapiere und insbesondere unserer Fondsanlagen verzeichneten mit -1,1 Mio. EUR einen negativen Saldo. Die Beteiligung an der Zugspitz Region GmbH wurde mit 7 TEUR abgeschrieben.

Das neutrale Ergebnis betrug +1,8 Mio. EUR. Der positive Wert resultiert im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

Mit 0,404 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr einen um etwa 5 TEUR höheren Jahresüberschuss aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,03 %.

Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann in Anbetracht der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie auf ein zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2020 zurückblicken. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse entsprach teilweise unseren Erwartungen. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Auch die Ertragslage hat sich zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

Risikobericht

Risikomanagement

Zu den Kernfunktionen von Kreditinstituten gehören die bewusste Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken. Maßgebliche Bestandteile unseres Risikomanagements sind die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung von Systemen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung und Überwachung sowie zur Kommunikation von Risiken.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Geschäftstätigkeit unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit in einer Geschäfts- und in einer Risikostrategie festgelegt sowie hieraus geschäftsfeldbezogen verschiedene Teilstrategien abgeleitet. Die Strategien werden jährlich überprüft und ggf. angepasst.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie wiederum ist in Teilstrategien unterteilt, um die Ziele der Risikostrategie in allen wesentlichen Geschäftsaktivitäten zu erfassen.

Die zur Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis der Risikotragfähigkeit, die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele berücksichtigt. Mit Hilfe von Risikolimiten wird bestimmt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Sparkasse bereit ist, Risiken einzugehen.

Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit hat die Sparkasse ein Risikomanagement eingerichtet und Verantwortlichkeiten und Strukturen, Prozesse sowie entsprechende Instrumente und Methoden festgelegt.

Den formalen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements bilden die einschlägigen bankaufsichtlichen Vorgaben, die neben dem § 25a KWG vor allem durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) geprägt sind.

Die Zuständigkeiten für das Risikomanagement sind geregelt. Der Gesamtvorstand beschließt die Risikoausrichtung einschließlich der anzuwendenden Methoden und Verfahren zur Risikoidentifikation, -messung, -steuerung, -überwachung und -kommunikation. Er trägt die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die Adressenausfall-, Beteiligungs-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Das Risikocontrolling führt die Risikoinventur durch und erstellt das Gesamtrisikoprofil. Dem Risikocontrolling obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnungen, des Kapitalplanungsprozesses sowie des Refinanzierungsplans und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung und Vorstandssekretariat wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerung und Vorstandssekretariat. Sie ist dem Überwachungsvorstand direkt unterstellt.

Der Vorstand hat die Compliance-Funktion eingerichtet. Die Compliance-Funktion nach MaRisk wird vom Leiter der Abteilung Unternehmenssteuerung und Vorstandssekretariat wahrgenommen und ist in seiner Funktion unmittelbar dem Vorstand unterstellt. Die Compliance-Funktion nach WpHG wird von einem Mitarbeiter der direkt dem Vorstand unterstellt ist wahrgenommen. Die Compliance Beauftragten sind dem Vorstand gegenüber berichtspflichtig.

Die Interne Revision gewährleistet als Instrument des Vorstands die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.

Der Risikomanagementprozess beinhaltet alle Aktivitäten der Sparkasse zum systematischen Umgang mit Risiken. Die Basis bildet das auf Grundlage der jährlichen Risikoinventur erstellte Risikohandbuch der Sparkasse. Hier sind die Einzelschritte der Risikoerkennung, Risikomessung, Risikobewertung, Risikosteuerung, des Risikoreportings und der Risikokontrolle in komprimierter Form dargestellt und beschrieben. Folgende Risikoarten sind hierin als wesentlich definiert: Adressenrisiken, Beteiligungsrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken.

Für diese Risiken verfügt die Sparkasse über ein Risikofrüherkennungssystem. Es soll gewährleisten, dass sich abzeichnende Risiken frühzeitig und laufend aufgezeigt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Neben der Messung und Steuerung von Risiken in den einzelnen Bereichen werden regelmäßig Risikotragfähigkeitsanalysen auf Gesamthausbasis durchgeführt. Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit werden unter Berücksichtigung der in der Risikostrategie festgelegten Risikobereitschaft für das jeweilige Geschäftsjahr auf Gesamtbankebene Risikolimite festgelegt. Die Risikotragfähigkeit wird periodisch (Going Concern-Ansatz) ermittelt. In der periodischen Risikotragfähigkeit werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Das periodische Risikodeckungspotenzial wird auf Basis von Ergebnisgrößen bilanzieller Eigenkapitalbestandteile, des geplanten Thesaurierungspotenzials der kommenden 12 Monate und des aufgelaufenen Thesaurierungspotenzials des aktuellen Geschäftsjahres ermittelt. Das so ermittelte Risikodeckungspotenzial wird zur Deckung der Risiken bereitgestellt. Die Ermittlung der Risiken erfolgt rollierend auf ein Jahr.

Bei den Risiken, deren Höhe mit Hilfe von Szenarien und eines Value-at-Risk-Ansatzes ermittelt wird, legt die Sparkasse in der Regel in der periodischen Sicht ein Konfidenzniveau von 95,0 % sowie jeweils eine Haltedauer von einem Jahr zu Grunde. Die Auslastung der Limite wird laufend überwacht.

Neben der Risikotragfähigkeit werden regelmäßig Stresstests durchgeführt, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs, einer Markt- und Liquiditätskrise und einer Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg analysiert. Zusätzlich zu den betrachteten Szenarien wird ein inverser Stresstest durchgeführt.

Die Sparkasse hat einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs eingerichtet. Der Planungsprozess umfasst einen Zeitraum von drei Jahren. Aufgrund der erwarteten Geschäftsentwicklung bzw. der prognostizierten Ertragsentwicklung plant die Sparkasse sowohl die Entwicklung der regulatorischen als auch der wirtschaftlichen Eigenmittel. Aus den Plandaten lassen sich insbesondere die zukünftige Erfüllung der Kapitalquoten nach der CRR sowie das zukünftig zur Abdeckung von Risiken in der Risikotragfähigkeit zur Verfügung stehende interne Kapital ermitteln. Die Sparkasse hat darüber hinaus einen Prozess zur Planung des zukünftigen Refinanzierungsbedarfs mit einem Planungszeitraum von fünf Jahren eingerichtet.

Risikoarten und deren Absicherung

Adressenausfallrisiken

Aus der Aufgabenstellung der Sparkasse (Art. 2 SpkG) ist vor allem das Adressenausfallrisiko im Kundenkreditgeschäft von besonderer Bedeutung für die Sparkasse. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassen-, der Bonitätsund der Branchenstruktur.

Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft

Unter Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft versteht die Sparkasse die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann (Ausfallrisiko).

Zur Steuerung der Adressenausfallenrisiken auf Basis der geschäftspolitischen Ausrichtung hat der Vorstand der Sparkasse eine gesonderte Kreditrisikostrategie festgelegt. In der Kreditrisikostrategie wird zunächst das Kreditportfolio nach den wesentlichen strukturellen Merkmalen (z. B. Größenklassenstruktur, Branchenstruktur, Sicherheiten, Bonitätsklassen, Blankoanteile) analysiert. Insbesondere wird auf eine günstige Streuung nach Branchen und Risikostruktur abgestellt.

Zum 31.12.2020 wurden etwa 60,0 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, sowie 37,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Das Firmenkundenportfolio zeigt Schwerpunkte beim Gastgewerbe und bei der Branche "Beratung, Planung, Sicherheit". Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts.

Das Ländertransferrisiko, dass sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31.12.2020 66,3 Mio. EUR.

Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Wertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Zur Beurteilung der Adressenrisiken im Kundengeschäft erfolgen individuelle Bonitätsbeurteilungen sowie laufende Bonitätsüberwachungen. Hierzu werden verschiedene Bonitätsmerkmale, wie z. B. Kapitaldienstfähigkeit und Eigenkapitalquote analysiert. Für die Risikoklassifizierung werden zusätzlich die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren eingesetzt. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihrer individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikogruppen zugeordnet. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine Überprüfung, ob das Engagement in eine intensivere Überwachung zu überführen ist. Entscheidend für die Bonitätseinstufung sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und die daraus ermittelte Zahlungsfähigkeit. Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Die Abschirmung der Adressenrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeit durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt.

Die folgende Tabelle zeigt die Risikoklassifizierung unseres genehmigten Kundenkreditportfolios in Höhe von 1.097,7 Mio. EUR:

Risikogruppe 01 - 10 11 - 15 16 - 18 ohne Rating
Bestand Mio. EUR 1.040,5 26,8 17,1 13,3

Das Limit für Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft in Höhe von 5,0 Mio. EUR war zum 31.12.20 mit 3,0 Mio. EUR ausgelastet.

Risikovorsorgemaßnahmen (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass die fälligen Zins- und Tilgungszahlungen voraussichtlich nicht gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen erbracht werden können. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Die Adressenausfallrisiken werden durch ein vom Markt unabhängiges Risikocontrolling überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenausfallrisiken entscheidet.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2020
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2020
TEUR
EWB 3.870 850 784 890 3.046
Rückstellungen 427 116 108 0 435
PWB 220 796 0 0 1.016
Gesamt 4.517 1.762 892 890 4.497

Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340 g und Vorsorgereserven nach § 340 f HGB. Aufgrund der besonderen Risiken aus der Corona-19-Pandemie hat die Sparkasse erstmals anstelle einer vergangenheitsorientierten eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode für die Pauschalwertberichtigungen angewandt. Dabei wird in Anlehnung an die interne Risikosteuerung der erwartete Verlust der kommenden 12 Monate verwendet.

Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfällt der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfallen nahezu vollständig auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Risikokonzentrationen: Lt. Risikoinventur liegen keine Risikokonzentrationen in bestimmten Branchen, auf Einzelengagements oder aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes vor.

Insgesamt ist das Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratingklassen diversifiziert. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft zeigt in 2020 einen negativen Saldo. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Insgesamt stuft die Sparkasse die Entwicklung der Risikolage aus dem Kreditgeschäft als zufriedenstellend ein.

Die Messung des Adressenausfallrisikos im Kundengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95,0 %.

Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften

Unter Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften versteht die Sparkasse die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder dem Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners.

Zu den Handelsgeschäften gehören alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. Zur Begrenzung der Adressenausfallrisiken aus Eigengeschäften bestehen Emittenten- und Kontrahentenlimite. Die Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung begrenzt. Hierbei werden auch externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten zur Gewichtung der bestehenden Volumina herangezogen.

Der Bestand der Wertpapiere in Höhe von 270,2 Mio. EUR entfällt im Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen mit einem Volumen von 123,5 Mio. EUR sowie Investmentvermögen mit 146,7 Mio. EUR. Die von der Sparkasse direkt gehaltenen Schuldverschreibungen und Anleihen verfügen ausnahmslos über ein Rating zwischen AAA und BBB und liegen damit im sog. "Investment-Grade-Bereich". Bei den Wertpapieren ohne Rating handelt es sich überwiegend um Anteile an Investmentvermögen. Die erworbenen Investmentfonds bestehen aus zwei gemischten Spezialfonds, einem Rentenfonds, einem Aktienfonds, einem Infrastrukturfonds sowie verschiedenen Immobilienfonds. Für die in Wertpapier-Spezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie begrenzt.

Das Limit für Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft in Höhe von 1,5 Mio. EUR war zum 31.12.20 mit 0,5 Mio. EUR ausgelastet.

Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling täglich überwacht. Die festgelegten Limite für das Emittenten- und Kontrahentenrisiko bewegten sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der festgelegten Grenzen. Die Risikosituation kann als tragbar angesehen werden.

Die Ergebnisse werden an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten entscheidet der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenrisiken.

Risikokonzentrationen bestehen in diesem Bereich nicht. Das Ländertransferrisiko aus Eigengeschäften ist von untergeordneter Bedeutung.

Die Messung des Adressenausfallrisikos im Eigengeschäft in periodischer Sicht erfolgt mit CPV auf Basis der jährlich von der S-Rating und Risikosysteme GmbH (SR) zur Verfügung gestellten Steuerdaten. Der für die Risikotragfähigkeit verwendete Risikowert ist der unerwartete Verlust für einen Risikohorizont von einem Jahr bei einem Konfidenzniveau von 95,0 %.

Beteiligungsrisiken

Unter dem Beteiligungsrisiko versteht die Sparkasse die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung des Unternehmenswertes. Für die Beteiligungen besteht eine eigenständige Strategie. Beteiligungen werden zur Unterstützung des Verbundgedankens (sog. Verbundbeteiligungen) sowie zur Erfüllung von Verpflichtungen innerhalb der SparkassenFinanzgruppe eingegangen. Wesentliche Beteiligungen sind: Die VBG Versicherungsbeteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH, die Beteiligung am Sparkassenverband Bayern (SVB) und die Deka Erwerbs GmbH & Co. KG. Teilweise werden die Beteiligungen auch indirekt über den Sparkassenverband Bayern und den Deutschen Sparkassen- und Giroverband gehalten.

Das Risikocontrolling für die Verbundbeteiligungen wird durch den SVB wahrgenommen. Die Risiken aus sonstigen Beteiligungen werden durch das Risikocontrolling gesteuert und überwacht. Basis für die Steuerung (Beteiligungscontrolling) bildet unter anderem die Beteiligungsstrategie der Sparkasse, in der qualitative Anforderungen sowie quantitative Anforderungen für Beteiligungen festgelegt sind. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Beteiligungsstrategie auch ein Limit für das gesamte Beteiligungsportfolio fixiert. Die Beteiligungsrisiken werden in das Risikotragfähigkeitskonzept der Sparkasse einbezogen und in den Stresstests berücksichtigt. Neben der Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt zusätzlich eine qualitative Beurteilung durch ein jährliches Reporting.

Die Beteiligungsrisiken werden durch das Risikocontrolling an den Vorstand berichtet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Adressenrisiken aus Beteiligungen entscheidet.

Das Risiko aus Beteiligungen wird aus Sicht der Sparkasse als vertretbar angesehen. Insgesamt betrachtet konzentriert sich das Beteiligungsrisiko vor allem auf die Verbundbeteiligungen. Das festgelegte Limit für das Abschreibungsrisiko aus Beteiligungen in Höhe von 3,0 Mio. EUR war zum 31.12.20 mit 1,8 Mio. EUR ausgelastet.

Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften

Marktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze einschließlich der Veränderung von Spreadausweitungen.

Zur Risikomessung werden durch die Geschäftsleitung je Risikokategorie Risikolimite und Parameter für die Marktpreisrisiken festgelegt, die sich am Risikotragfähigkeitssystem orientieren und durch die erwarteten und unerwarteten Verluste ausgelastet werden. Sämtliche wesentlichen Marktpreisrisiken werden regelmäßig nach Art und Höhe bewertet.

Bei der Messung und Überwachung der Risikopositionen und der Analyse der damit verbundenen Verlustpotenziale (Risiko-Controlling) wendet die Sparkasse die periodische Betrachtungsweise an.

Die Marktpreisrisiken werden täglich auf Basis aktueller Marktpreise ermittelt und auf die Limite angerechnet.

Das Limit für Marktpreisrisiken beträgt 19,0 Mio. EUR. Die Auslastung zum 31.12.20 liegt bei 15,2 Mio. EUR. Alle Limite werden durch ein vom Handel unabhängiges Risikocontrolling mindestens vierteljährlich überwacht. Das Ergebnis der Berechnungen wird an den Vorstand weitergeleitet und in das regelmäßige Reporting an den Verwaltungsrat eingebunden. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet.

Neben dem Risikoszenario werden vierteljährliche Stresstests im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung durchgeführt. Das Ergebnis wird im Rahmen des MaRisk-Gesamtberichts reportet. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei unerwartet hohen Marktpreisschwankungen die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die Auslastung für Marktpreisrisiken bewegten sich im gesamten Geschäftsjahr innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite.

Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe der DV-Anwendung SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen.

Zinsänderungsrisiken

Aufgrund der Geschäftsstruktur und der Nachfrage im Kundengeschäft ist ein wesentlicher Teil der Vermögensanlagen, insbesondere Forderungen an Kunden mit überwiegend langfristigen Zinsbindungen ausgestattet. Demgegenüber sind die Finanzierungsmittel in einem geringeren Umfang festzinsgebunden. Zudem ist die Laufzeit der Zinsbindungen auf der Passivseite überwiegend kürzer als auf der Aktivseite. Ein bedeutender Teil der Einlagen von Kunden ist variabel verzinslich.

Das Zinsänderungsrisiko besteht in einer negativen Abweichung des Zinsüberschusses von einem erwarteten Wert und in einem Abschreibungsrisiko auf Grund von Marktänderungen (periodische Betrachtung). Darüber hinaus werden auch Barwertveränderungen des Zinsbuchs als Zinsänderungsrisiko definiert (wertorientierte Betrachtung).

Die Messung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken erfolgt sowohl auf periodischer als auch wertorientierter Basis. Die Sparkasse setzt im Rahmen der institutsspezifischen Risikosteuerung bei der periodischen Ermittlung des Zinsspannenrisikos des Gesamtinstituts regelmäßig das Portal msgGillardon in den Varianten standardisierte Hochrechnung und individuelle Szenariorechnung ein. Die Ermittlung und Bewertung des Zinsänderungsrisikos erfolgt vierteljährlich. Der Risikoermittlung liegt eine historische Szenarioanalyse mit sechs verschiedenen Zinsszenarien, die sich an der Methodik der BCBS-368-Leitlinie anlehnen, zugrunde. Die Ableitung dieser Parameter basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen, einem Konfidenzniveau von 95,0 % sowie einer Zeitreihe von 2006 bis 2020. Darüber hinaus wird der Wert des Portfolios unter Zugrundelegung unterschiedlicher Annahmen über die künftige Zinsentwicklung simuliert, wobei eines der Szenarien einen um 100Bp (Basispunkte) Ad-hoc-Zinsanstieg darstellt. Die vierteljährlich durchgeführten Simulationen zeigen mögliche Auswirkungen auf das Jahresergebnis der Sparkassen, so dass ggf. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Der ermittelte rollierende Risikowert wird im Rahmen der Risikotragfähigkeit berücksichtigt.

Der auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens 06/2019 vom 12.08.2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) zum 31.12.20 ermittelte Zinsrisikokoeffizient gemäß § 25a Abs. 2 KWG betrug -16,9 %. Der Zinsrisikokoeffizient errechnet das Absinken des wirtschaftlichen Werts der Geschäfte des Anlagebuchs (Zinsbuchbarwerts) bei einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung von +/- 200 Basispunkten im Verhältnis zu den Eigenmitteln. Konzentrationen bestehen bei den Zinsänderungsrisiken in einem hohen Anteil variabel verzinslicher Passiva in der Bilanz der Sparkasse. Zur Steuerung und Überwachung der Zinsänderungsrisiken werden dem Vorstand vierteljährlich Berichte zur Verfügung gestellt. Zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken werden neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Zum Bilanzstichtag waren nominal 45,0 Mio. EUR Zinsswaps im Bestand. Die Risiken bewegen sich innerhalb des vom Vorstand festgelegten geschäftspolitischen Rahmens und sind ebenfalls Inhalt des regelmäßigen Reportings.

Das Limit für Zinsänderungsrisiken in Höhe von 1,0 Mio. EUR war zum 31.12.20 mit 0,1 Mio. EUR ausgelastet.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko), zusätzliche Refinanzierungsmittel nicht bzw. nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko).

Das Liquiditätsrisiko wird durch eine entsprechende Liquiditätsvorsorge mittels interner Liquiditätsplanungen, einer täglichen Disposition und einer möglichst ausgewogenen Strukturierung der Aktiva und Passiva gesteuert. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben (Mindestreservevorschriften, LCR) werden dabei berücksichtigt.

Die Liquiditätsbeschaffung erfolgt grundsätzlich über Kundeneinlagen. Kurzfristige Liquidität wird primär über den Geldmarkt bzw. über die Deutsche Bundesbank sichergestellt. Als Grundlage für die Planung und Steuerung der Liquidität dienen der Sparkasse verschiedene Liquiditätsübersichten. Auf Basis von Prognosewerten erfolgt eine vierteljährliche Liquiditätsvorschau für einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren. Für die LCR wird mittels des LCR-Steuerers vierteljährlich eine Prognose für 90 Tage vorgenommen.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird mittels eines cashflow-orientierten Ansatzes vierteljährlich ermittelt. Es werden hierbei verschiedene Szenarien simuliert, die unterschiedlich hohe Intensitäten an Liquiditätszu- und -abflüssen unterstellen. Als Ergebnis erhält man jeweils die errechnete Kennzahl "Survival Period" (Überlebenszeitraum). Die Sparkasse hat hierfür einen Mindestwert von 16 Monaten definiert. Per Ultimo Dezember 2020 lag die Survival Period im kombinierten Stressszenario bei 18 Monaten. Auch in den anderen beiden Stressszenarien lag die Survival Period über dem definierten Mindestwert von 16 Monaten.

Die Sparkasse führt vierteljährlich im Rahmen der Risikotragfähigkeit Stresstests durch, die aufzeigen, inwieweit die Sparkasse potentiell auftretende Refinanzierungsrisiken bewältigen kann.

Die LCR-Quote betrug zum 31.12.2020 169 %. Sie bewegte sich im Geschäftsjahr innerhalb der aufsichtsrechtlichen Grenzen. Die Sparkasse verfügt insgesamt über eine Liquidität, die deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Im Rahmen der regelmäßigen Berichte aus der Gesamtbanksteuerung wird vierteljährlich an den Vorstand über die Liquiditätssituation und die Stresstests berichtet. Liquiditätskonzentrationen bestehen nicht.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Liquiditätsengpässe sind nicht erkennbar bzw. absehbar.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) ist die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken als Folgerisiken ein. Ziel ist es, alle relevanten operationellen Risiken frühzeitig zu erkennen, um so den kontrollierten Umgang mit den Risiken zu ermöglichen und die Eintrittswahrscheinlichkeit von Verlusten zu vermeiden bzw. zu verringern. Der systematische Umgang mit operationellen Risiken erfolgt auf Basis der festgelegten Risikostrategie. Die operationellen Risiken werden regelmäßig und anlassbezogen identifiziert und dokumentiert.

Zu den installierten Regelungen bzw. Verfahren zum Management der operationellen Risiken zählen insbesondere zentrale Vorgaben durch Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem, die schriftlich fixierte Ordnung für die Aufbauorganisation und die wesentlichen Arbeitsabläufe, der Einsatz von qualifiziertem Personal sowie die ständige Weiterentwicklung der Methoden und die Verbesserung der technischen Abläufe. Betriebsrisiken aus dem IT-Bereich, aus Organisations- und Bearbeitungsfehlern werden durch Vereinbarungen mit einem externen Rechenzentrum bzw. den Einsatz qualifizierter Mitarbeiter gemindert. Versicherbare Gefahrenpotenziale sind grundsätzlich durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt. Rechtliche Risiken werden durch den Einsatz von Sicherheits-, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragte reduziert.

Zur Identifizierung und Messung von operationellen Risiken werden die Risikolandkarte und die Schadensfalldatenbank angewendet. In der Schadensfalldatenbank werden tatsächlich eingetretene Schäden aus operationellen Risiken ab einem Bruttobetrag von 1 TEUR erfasst und analysiert (ex-post Betrachtung). Die Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit erfolgt über das OpRisk-Schätzverfahren. Operationelle Risiken werden hierbei, auf der Grundlage eingetretener Schadensfälle bei der Sparkasse sowie den bundesweit gesammelten Schadensfällen bei der SR geschätzt. Dabei wird für den unerwarteten Verlust ein Konfidenzniveau von 95,0 % und eine Haltedauer von einem Jahr angenommen.

Die operationellen Risiken bewegten sich im Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen Limite in Höhe von 500 TEUR, die Auslastung ergibt sich aus dem Verlustpotential des OpRisk-Schätzverfahrens und beträgt zum 31.12.2020 248 TEUR.

Der Vorstand und der Verwaltungsrat werden vierteljährlich bzw. anlassbezogen durch das zentrale OpRisk-Controlling über aufgetretene operationelle Schadensfälle und ermittelte Risiken informiert.

Zusammenfassende Beurteilung der Risikolage der Sparkasse

Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse werden die Risiken frühzeitig identifiziert, Informationen über die Risiken an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet und gesteuert. Der Verwaltungsrat und der Vorstand werden im Zuge der Risikoberichterstattung vierteljährlich über die Gesamtrisikosituation der Sparkasse informiert.

Die Risiken bewegten sich jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Rahmens. Das Gesamtbanklimit, das durchgängig aus Teillimiten der wesentlichen Risiken besteht, beträgt zum Bilanzstichtag 30,0 Mio. EUR und war mit 20,8 Mio. EUR bzw. 69,3 % ausgelastet und wurde auch während des Geschäftsjahres jederzeit eingehalten. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse beziehungsweise Marktentwicklungen durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben. Die Risikolage wird insgesamt als angemessen eingestuft. Die Eigenkapitalausstattung ist hinsichtlich der Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten der Sparkasse angemessen.

Zum Stichtag sind keine bestandsgefährdenden Risiken ersichtlich.

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche die Sparkasse auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Die Sparkasse weist darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, insbesondere den weiteren Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, abweichen können.

Die meisten derzeitigen Prognosen gehen von einer starken Erholung der Wirtschaftsaktivität im Jahr 2021 aus. Wann diese einsetzt und wie stark sie ausfällt, hängt maßgeblich vom Tempo und vom Anschlagen der Impfstrategie ab. Die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe gehen für 2021 im Mittel von 3,5 Prozent Wachstum in Deutschland und von 4,6 Prozent im Euroraum aus. Die Erholung soll dabei vor allem von denjenigen Verwendungskomponenten des BIP getragen, die 2020 besonders stark eingebrochen sind, also von Exporten und Ausrüstungsinvestitionen. In Deutschland sollen diese um 9,5 bzw. um 8,5 Prozent zulegen. In diesem Szenario einer "fortschreitenden Überwindung der Pandemie" erfährt der private Konsum einen Zuwachs von 3,4 Prozent. Die Sparquote soll 2021 mit gut 13 Prozent noch auf erhöhtem Niveau verharren, eine Normalisierung wird erst 2022 erwartet. Viele Belastungen in besonders vom Lockdown betroffenen Branchen waren 2020 zurückgestaut und Insolvenzen ausgesetzt. Die Chefvolkswirte gehen daher im Jahresdurchschnitt 2021 von einer gegenüber 2020 stagnierenden Zahl an Erwerbstätigen aus. Die Arbeitslosenquote könnte noch einmal leicht ansteigen und die Sechs-Prozent-Marke am deutschen Arbeitsmarkt überschreiten. Auch der staatliche Konsum wird 2021 nicht schnell von seinem erhöhten Niveau heruntergefahren werden.

Die Geldpolitik hat sich für 2021 bereits weitgehend festgelegt. Die Forward Guidance der Europäischen Zentralbank soll die Zinserwartungen bei einer anhaltenden monetären Expansion niedrig halten. Die Ankaufprogramme einschließlich der Sondertranche des PEPP werden fortgesetzt, weitere Langfristtender mit dreijähriger Laufzeit ausgeschrieben. 2021 dürfte der Auftrieb der Verbraucherpreise noch verhalten bleiben. Für Deutschland gehen die Chefvolkswirte von 1,4 Prozent aus, was im zweiten Halbjahr 2021 bereits Effekte der wiedererhöhten Mehrwertsteuer gegenüber der niedrigeren Vorjahresbasis beinhaltet. Für den Euroraum werden nur um 1,1 Prozent steigende Verbraucherpreise veranschlagt. Damit läge die Entwicklung noch deutlich unter der Zielmarke der EZB.

Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich in einem Nachlassen der weltwirtschaftlichen Dynamik, Digitalisierung und einem veränderten Kundenverhalten. Auch in der Eurozone haben sich die gesamtwirtschaftlichen Perspektiven eingetrübt. Zu den Belastungsfaktoren gehören insbesondere die Risiken durch die weltweite Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen, die zunehmende Staatsverschuldung, die geopolitischen Konflikte und die Bedrohung durch den globalen Terrorismus, die weitere wirtschaftspolitische Entwicklung der USA nach dem Regierungswechsel und die Auswirkungen des erfolgten Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Zudem wird die Rentabilität der Bankenbranche nachhaltig durch die steigende Regulierung und die anhaltende Niedrigzinsphase belastet. Zudem kann ein plötzliches Ende der expansiven Geldpolitik der EZB zu starken Zinssteigerungen und damit zu Zinsänderungsrisiken führen.

Die vertraglichen Regelungen zur Anpassung von Zinssätzen bei Prämiensparverträgen sind Gegenstand von Musterfeststellungsklagen von Verbraucherzentralen gegen Sparkassen im Bundesgebiet. Gegen erste Urteile haben beide Verfahrensbeteiligten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Die endgültige Klärung durch den BGH steht noch aus. Eine hinreichend sichere Einschätzung, zu welcher Entscheidung der BGH kommen wird, ist derzeit nicht möglich. Die Sparkasse war und ist nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt, beobachtet und bewertet jedoch laufend die rechtlichen Entwicklungen.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sieht die Sparkasse insbesondere in einer konjunkturellen Erholung nach einem Abflauen der Covid-19-Pandemie, einer stärkeren Kreditnachfrage und einer steiler werdenden Zinsstrukturkurve.

Chancen bestehen darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur und unserer Kundennähe.

Die sinkende Zinsspanne führt auch bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt zu einem verstärkten Kostenmanagement und dem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren.

Die Auswirkung der Chancen und Risiken auf die Geschäftsplanung, insbesondere die Auswirkungen auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft als auch im Eigengeschäft sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist derzeit nur schwer prognostizierbar.

Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen erwartet die Sparkasse beim Kundenkreditvolumen ein, für unser Haus erneut überdurchschnittliches Wachstum, das bei den Unternehmen in erster Linie durch die Nachfrage nach Kreditmitteln für Ersatzinvestitionen getragen werden wird. Bei den Privathaushalten dürften Wohnhausfinanzierungen im Vordergrund stehen.

Bei den Kundeneinlagen erwartet die Sparkasse einen leichten Anstieg.

Vermögenslage

Aufgrund des Sondereffekts durch die Auflösung von Pensionsrückstellungen in 2020 rechnet die Sparkasse im Jahr 2021 mit leicht niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Vor dem Hintergrund ihrer angemessenen Eigenmittelbasis geht die Sparkasse davon aus, dass sie die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG auch im Jahr 2021 jederzeit einhalten kann.

Finanzlage

Die Sparkasse ist sich aufgrund ihrer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsbereitschaft jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird die Sparkasse auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios über dem in der Risikostrategie definierten Wert sein. In Erwartung erhöhter Liquiditätsabflüsse hat die Sparkasse zusätzliche Liquiditätspuffer aufgebaut.

Ertragslage

Die Sparkasse formuliert umfassend ihre strategische Ausrichtung in der Geschäfts- und der Risikostrategie. Wesentliche Steuerungsgrößen sind hierbei die Aufwand-Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio/CIR), das Betriebsergebnis vor Bewertung und das Betriebsergebnis nach Bewertung. Sie werden jeweils auf Basis des bundeseinheitlichen Betriebsvergleichs der Sparkassenorganisation ermittelt.

Vor dem Hintergrund unserer neuen Vertriebsstruktur rechnet die Sparkasse mit einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein leichter Rückgang der Zinsspanne, sowie ein steigender Provisionsüberschuss und ein gleichbleibender Verwaltungsaufwand.

Die Sparkasse rechnet mit einer leichten Verbesserung der Cost-Income-Ratio.

Finale Auswirkungen hängen von der Dauer der Covid-19-Pandemie und dem Erfolg der Impfstrategie ab. Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2021 rechnet die Sparkasse mit etwas erhöhten aber tragbaren Belastungen. Damit geht die Sparkasse von einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus. Das neutrale Ergebnis wird sich aufgrund des Wegfalls des Sondereffekts durch die Auflösung von Pensionsrückstellungen in 2020 verschlechtern.

Zusammenfassend beurteilt die Sparkasse ihre Perspektiven für das Geschäftsjahr 2021 unter Berücksichtigung der sich schnell ändernden Situation und unter Einbeziehung des zu erwartenden neutralen Ergebnisses negativer als im Vorjahr. Die erwarteten wesentlichen Einflüsse die den Geschäftsverlauf und das voraussichtliche Ergebnis für das Geschäftsjahr 2021 wesentlich beeinträchtigen können, sind aus heutiger Sicht noch nicht quantifizierbar.

 

Garmisch-Partenkirchen, 22. März 2021

Der Vorstand

Peter Lingg

Grit Fugmann

 

Garmisch-Partenkirchen, 22. März 2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Anton Speer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2020 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben, welche auch die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands einschließen, in regelmäßigen Sitzungen wahrgenommen und die in seiner Zuständigkeit liegenden Beschlüsse gefaßt. Im Rahmen dieser Sitzungen wurde der Verwaltungsrat vom Vorstand über die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik sowie über wichtige Angelegenheiten der Sparkasse unterrichtet.

Von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern wurde der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht 2020 geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner Sitzung vom 28. Juni 2021 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festgestellt und den Lagebericht zum Geschäftsjahr 2020 gebilligt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstands beschloss der Verwaltungsrat, den Bilanzgewinn 2020 in Höhe von Euro 303.000,-- voll der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 28. Juni 2021

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Anton Speer

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