Pohl
Verwaltungs GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.046,65 |
35.686,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.646,74 |
12.286,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.399,91 |
23.399,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.546,65 |
37.186,63 |
Passiva
|
|
30.6.2020
EUR |
30.6.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.709,97 |
33.931,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.931,27 |
8.658,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
221,30 |
-272,61 |
| B.
Rückstellungen |
1.824,82 |
1.634,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11,86 |
1.620,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.546,65 |
37.186,63 |
Anhang
Die Pohl Verwaltungs GmbH mit Sitz in Bornheim ist
unter der HRB-Nummer 9505 beim Amtsgericht Bonn
eingetragen.
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pohl Verwaltungs GmbH
für das Geschäftsjahr 2019/2020 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242
ff. und 264 ff. HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurde, soweit in Anspruch genommen, gemäß §
274a HGB sowie gemäß § 288 Absatz 1 HGB
Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Geschäftsjahres, basierend auf der Annahme der
Unternehmensfortführung der Gesellschaft, sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert und stellen
sich wie folgt dar:
Die
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungkosten
aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Dabei werden alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, angemessen
und ausreichend abgedeckt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten ist innerhalb eines Jahres
fällig.
IV. Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach
§ 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2019/2020 betrug 0 (Vorjahr:
0).
2. Gesellschaftsorgane
Zum alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer ist bestellt:
Herr Stefan Pohl, Kaufmann, Bornheim
Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
3. Sonstiges
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Pohl Computertechnik GmbH & Co.
KG, Bornheim.
Bornheim, den 30. Juni 2021
Pohl Verwaltungs GmbH
.......................................
(Stefan Pohl)
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2021 festgestellt.
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