Hans
Jiricek GmbH
Geisingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
309.092,76 |
247.882,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.628,62 |
7.747,62 |
| II.
Sachanlagen |
303.164,14 |
239.834,99 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.685.524,71 |
6.025.812,22 |
| I.
Vorräte |
4.358.238,67 |
4.839.076,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
786.541,61 |
653.619,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
540.744,43 |
533.115,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.216,00 |
2.702,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
1.533,00 |
|
| Aktiva |
5.998.366,47 |
6.276.396,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.715.118,82 |
5.676.014,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.000,00 |
38.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
710.333,59 |
710.333,59 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
3.766.785,23 |
3.727.681,28 |
| davon
Gewinnvortrag |
3.727.681,28 |
3.362.065,35 |
| B.
Rückstellungen |
119.715,00 |
256.084,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
163.532,65 |
344.297,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
163.532,65 |
344.297,96 |
| Passiva |
5.998.366,47 |
6.276.396,83 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1. Die Hans Jiricek GmbH hat ihren Sitz in Geisingen.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter
der Nummer HRB 450276 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der Hans Jiricek GmbH
für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr lediglich eines und im Vorjahr zwei der in
§ 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale
und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden
insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung des § 266 Abs. 1
Satz 3, § 276 HGB und § 288 HGB sowie für
Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich
in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB) worden.
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Fremdkapitalzinsen werden grundsätzlich nicht in die
Anschaffungskosten einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2023 kam neben der linearen
auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung
(grandfathering). Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 800,00 €
nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
6. Die unter den Finanzanlagen erfassten
Genossenschaftsanteile sind mit den
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten bewertet. Fremdkapitalzinsen werden
grundsätzlich nicht in die Anschaffungskosten
einbezogen. Es kommt grundsätzlich das gemilderte
Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die
Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden.
Im Berichts- und den Vorjahren wurden keine
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Börsen- oder Marktpreis vorgenommen.
Umlaufvermögen
7. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden nach § 255 Abs. 1 HGB zu
Anschaffungskosten einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen oder mit dem Mindestansatz
der Herstellungskosten nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB
angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktwert ein
niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde entsprechend des
für das Umlaufvermögen geltenden strengen
Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.
8. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag oder dem
am Bilanzstichtag niedrigren beizulegenden Wert nach §
253 Abs. 4 HGB angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch entsprechende
Niederstwertabschreibungen (§ 253 Abs. 4 HGB) sowie
die Bildung angemessener Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
9. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5
Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive
Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet,
wenn die einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des
§ 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800,00 €
Nettobetrag) übersteigt.
Nach Auffassung des FAB (271. FAB Sitzung, 15.
Februar 2023) darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S.
1 EStG aus Vereinfachungsgründen regelmäßig
auch handelsrechtlich für die Beurteilung der
Unwesentlich- bzw. Geringfügigkeit herangezogen
werden.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
10. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach der
PUC-Methode durchgeführt. Dabei wurden die Richttafeln
von Dr. Heubeck aus dem Jahr 2018 ("G") verwendet. Der
Rechnungszinsfuß betrug 1,78 %. Im vorliegenden
Jahresabschluss wurde der Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung dabei erstmalig unter Anwendung des
IDW RH FAB 1.021 ermittelt. Die Pensionsrückstellung
beträgt 100.564,00 € (Vorjahr: 105.793,00
€).
Aufgrund des Verrechnungsgebotes nach § 246 Abs.
2 HGB wurden verpfändete Ansprüche gegenüber
Rückdeckungsversicherungen mit ihrem Zeitwert von
102.097,00 € (Vorjahr: 100.445,00 €) mit der
Pensionsrückstellung verrechnet. Es besteht zum
Bilanzstichtag ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung (Vorjahr:
Pensionsrückstellung).
Als Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde
das von den Versicherung mitgeteilte Deckungskapital unter
Berücksichtigung von IDW RH FAB 1.021 angesetzt.
Die Zinsaufwendungen aus der
Pensionsrückstellung in Höhe von 1.627,00 €
wurden grundsätzlich mit den Erträgen aus der
Rückdeckungsversicherung verrechnet. Im
Geschäftsjahr ergaben sich aus der Rückdeckung
Erträge in Höhe von 1.652,00 €. Der
Gesamtsaldo von 25,00 € wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge" ausgewiesen.
Entsprechend § 253 Abs. 6 S. 3 i. V. m. S. 1 HGB
wird berichtet, dass zum Bilanzstichtag keine Beträge
mehr ausschüttungsgesperrt sind.
11.
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen werden nach
Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die
Bemessung der Rückstellungen erfolgt dabei nach §
253
Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
12. Die passivierten
Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit
ihrem Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB)
zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
13. Der Ansatz und die Bewertung der Posten der
Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig (§ 284
Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
14. Die Darstellung eines
Anlagespiegels wird nach § 274a Nr. 1 HGB
unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
15. Die Restlaufzeit bei Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen beträgt
jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
16. In der Bilanz des Geschäftsjahres sind
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern gesondert ausgewiesen
(§ 42 Abs. 3 GmbHG), zur besseren Übersicht
werden die entsprechenden Angaben jedoch nochmals an dieser
Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen
Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
17. Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag in Höhe von
2.497.681,28 € einbezogen.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
18. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr. Bei den Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 48.940,26
€ bestehen teilweise Sicherungsrechte in Form von
Eigentumsvorbehalten.
Davon-Vermerke zu Verbindlichkeiten
19. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 79.921,19
€ (Vorjahr: 92.002,43 €) sowie Verbindlichkeiten
im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 1.846,71
€ (Vorjahr: 420,00 €) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3a HGB
20. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden
Verpflichtungen aus einem Mietvertrag über die
Betriebsimmobilie in Höhe von 148.800,00 €.
Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen aus
Leasingverträgen (Mobilien-Leasing) in Höhe von
rund 13.600,00 €.
Für das kommende Jahr ist mit finanziellen
Verpflichtungen auf dem Niveau des Geschäftsjahres
2023 zu rechnen.
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
21. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben im Zuge der
Erstellung vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
22. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 26.
Ergebnisverwendung
23. Die Geschäftsleitung schlägt vor,
den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Konzernzugehörigkeit
24. Der Jahresabschluss der Hans Jiricek GmbH wird in
den Konzernabschluss der Josef Schmidt's Erben GmbH &
Co. KG mit Sitz in Bürs, Österreich, einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
78187 Geisingen (Donau), den
12. April 2024
Hans Jiricek GmbH
gez.
Herr Albert Trebo, Hans Jiricek GmbH
gez.
Herr Hans-Dieter Schad
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29. April 2024
festgestellt.
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