Guarida Gastronomie GmbH

In der Laach 65, 56072 Koblenz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22684
Eingetragen
13.7.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Gastronomiebetrieben.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Peter Schaden
seit 17.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ralf Schaden
56068 Koblenz, Mainzer Straße 85
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Guarida Gastronomie GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

1 Bilanz zum 31.12.2019

Guarida Gastronomie GmbH, Koblenz

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.422,00 8.408,00
II. Sachanlagen 20.822,00 24.966,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 10.500,00 10.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.292,18 20.488,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.920,95 62.115,31
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.334,57 16.511,03
113.291,70 142.988,75

PASSIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn-/Verlustvortrag -41.511,03 -53.727,05
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2.176,46 12.216,02
nicht gedeckter Fehlbetrag 14.334,57 16.511,03
0,00 0,00
B. Rückstellungen 6.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 107.291,70 136.988,75
113.291,70 142.988,75

2 Anhang

2.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Firma Guarida Gastronomie GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Bilanz 2019 weist ein Minderkapital in Höhe von Euro 14.334,57 aus. Die Geschäftsführung hat eine positive Zukunftsprognose aufgestellt, die durch die zufriedenstellende wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung bestätigt wird. Die Wertansätze innerhalb des Jahresabschlusses erfolgen zu Fortführungswerten

Die Veröffentlichung erfolgt nach § 325 HGB.

Die Gesellschaft nimmt sämtliche Erleichterungen die nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften möglich sind in Anspruch.

Entsprechend wurden keine Angaben nach § 284 (2) Nr. 4 HGB, § 285 Nr.2-8a, Nr. 9 a und b und Nr. 12 gemacht.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

2.2.1 Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 (2) Nr.1 HGB

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen nach der linearen oder degressiven Methode bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert nach Abzug der erforderlichen Wertberichtigungen bilanziert worden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind zum Nennwert, der dem Rückzahlungsbetrag entspricht, angesetzt worden.

Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahresabschluss angewendeten Prinzipien

2.2.2 Angaben zu Einzelvorschriften der Bilanz

Es sind keine Angabepflichten über die in den Posten Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogenen Gewinn/Verlustvortrag nach § 268 Abs. 1. Satz 2 zweiter Halbsatz HGB anzuwenden.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor (§ 268 (4) S.1 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 62.614,63 € vor (§ 268 (5) Satz 1 HGB).

Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine, in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

Anlagegitter

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird durch den Anlagespiegel zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Von der Veröffentlichung des Anlagespiegels wird nach § 274a Nr.1 HGB Abstand genommen.

2.3 Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn Rudolf Schaden geführt. Nach Auffassung der Geschäftsleitung liegt trotz des ausgewiesenen Minderkapitals keine Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vor, weil das Unternehmen eine positive Zukunftsprognose aufweist und in der Lage ist aus der vorhandenen Ertragskraft das ausgewiesene Minderkapital auszugleichen.

 

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