Beteiligungsgesellschaften
MFF FINANZDIENSTLEISTUNGEN LIMITEDLiquidiert
Apothekenstraße 5, 37115 Duderstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Fuhrmann seit 18.4.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MFF Finanzdienstleistungen LtdDuderstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. I. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer werden bei Software drei Jahre zugrunde gelegt. Ein entgeltlich erworbener Firmenwert wird, soweit vorhanden, innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt. Auf Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte wird die volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet. Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. II. Umlaufvermögen Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. III. Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Posten der Bilanz I. Angaben zur Aktivseite 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
II. Angaben zur Passivseite 1. Eigenkapital / Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 2. Verbindlichkeiten
3. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten keine D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in den Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. E. Sonstige Angaben I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Zu Geschäftsführern waren während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Matthias Fuhrmann, Duderstadt Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers. II. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen Keine III. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB keine IV. Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 NR. 3 HGB keine |
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