Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Ruhrbahn GmbH
Zweigertstraße 34, 45130 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Linda Dr. Kisabaka seit 17.1.2025 | Geschäftsführer |
Ahmet Avsar seit 26.8.2024 | Geschäftsführer |
Stefan Brauckmann seit 3.3.2023 | Prokura |
Torben Skuballa seit 7.8.2017 | Prokura |
Jörg Lamers seit 7.8.2017 | Prokura |
Martin Dreps seit 7.8.2017 | Prokura |
Hermann Dumke seit 7.8.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Essen | 69.23% |
Stadt Mülheim an der Ruhr | 23.50% |
Stadt Essen | 5.77% |
Stadt Mülheim an der Ruhr | 1.50% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ruhrbahn GmbHEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Ruhrbahn GmbH, Essen1. Grundlagen der Gesellschaft1.1 Geschäftsmodell Die Ruhrbahn GmbH (Ruhrbahn) erbringt als einheitlich geführter, voll integrierter Verkehrsdienstleister die vollständige ÖPNV-Wertschöpfungskette für die beiden Städte Essen und Mülheim an der Ruhr. Zu ihrem Aufgabenbereich gehören Fahrbetrieb, Werkstattleistungen, Bewirtschaftung der Infrastruktur, Vertrieb, Verkehrsmanagement und Verwaltungsleistungen. Im Bedienungsgebiet Mülheim an der Ruhr werden sämtliche Leistungen im Rahmen eines Verkehrsdurchführungsvertrages durch die Ruhrbahn erbracht. An der Ruhrbahn sind die Stadt Essen mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 5,77 v. H., die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 69,23 v. H. sowie die Ruhrbahn Mülheim GmbH (Ruhrbahn MH) mit einem Gesellschaftsanteil in Höhe von 25,00 v. H. beteiligt. Steuerlicher Querverbund Die Ruhrbahn führt sowohl den "ÖPNV Essen" als auch zusammen mit der Ruhrbahn MH den "ÖPNV Mülheim an der Ruhr" auf Schienen und Straßen in Essen und Mülheim an der Ruhr durch. Im Konzernverbund in Essen besteht der steuerliche Querverbund zwischen der EVV und der Ruhrbahn, in Mülheim an der Ruhr zwischen der Beteiligungsholding Mülheim an der Ruhr GmbH (BHM) und der Ruhrbahn MH. Die Ruhrbahn MH ist als Konzessionsinhaber und Inhaber der Liniengenehmigungen weiterhin das Verkehrsunternehmen in Mülheim an der Ruhr. Der auf die Ruhrbahn MH entfallende Kostenanteil aus dem operativen Betrieb der Ruhrbahn wird auf Grundlage des Verkehrsdurchführungsvertrages ermittelt und an die Ruhrbahn MH weiter berechnet. Hierdurch werden die anteiligen Aufwendungen aus dem ÖPNV entsprechend der zu Grunde liegenden Spartenrechnung sachgerecht auf die beiden Verkehrsunternehmen aufgeteilt. Betrauung der Ruhrbahn Die Ruhrbahn ist von der Stadt Essen sowie der Stadt Mülheim an der Ruhr als Aufgabenträger mit der Erbringung der Nahverkehrsleistung in ihrem Betriebsgebiet jeweils für den Stadtverkehr Essen und Mülheim an der Ruhr betraut. Mit Wirkung vom 01.06.2020 wurden die bisherigen Betrauungen durch entsprechende Direktvergaben der beiden Städte Essen und Mülheim an der Ruhr in Form Öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDAs) im Zusammenwirken mit dem VRR gemäß EU-VO 1370/2007 abgelöst. Die Direktvergaben gelten bis Juni 2042 und können, vorbehaltlich eines geänderten Rechtsrahmens, frühestens ab dem 01.04.2040 in Form einer folgenden Vorabbekanntmachung geändert bzw. verlängert werden. Für die Ruhrbahn als Betreiber des ÖPNV in der Stadt Essen wie auch die Ruhrbahn MH / Ruhrbahn, als Gruppe von Betreibern, für die Stadt Mülheim an der Ruhr wurde ein jeweiliges "Ausschließliches Recht" im ÖDA verankert. 1.2 Entwicklung der Gesellschaft Infrastruktur & Bauwerke Im Unternehmensbereich Infrastruktur & Bauwerke wurde die Modernisierung, wie bereits in den vergangenen Jahren, weiterer Bahnhöfe und Stationen fortgesetzt, Haltestellen barrierefrei ausgebaut sowie die Betriebshöfe und Verwaltungsimmobilien ertüchtigt und teilweise erweitert. Betriebsstandort Essen: Die U-Bahnhöfe der "Südstrecke" wurden mit geteilten Bahnsteigen für die unterschiedlichen Einstiegshöhen der Straßen- und Stadtbahnfahrzeuge versehen und stehen nun unseren Fahrgästen bis auf die noch ausstehende Aufzugsnachrüstung am Bahnhof Florastr. barrierefrei zur Verfügung. Das umfänglichste Infrastrukturprojekt der Ruhrbahn befindet sich auf dem Betriebshof Stadtmitte weiter in der Umsetzung. Neben dem Neubau der Betriebswerkstatt für TRAM-Fahrzeuge, werden hier alle Infrastrukturen wie Gleisharfen, Entwässerungs-, Stromversorgungs- und Fahrleitungsanlagen während des laufenden Betriebs erneuert und erweitert. In 2023 konnten ca. 50% der unterirdischen Infrastruktur fertiggestellt werden. Im Sommer 2023 wurde vom Aufsichtsrat die Empfehlung ausgesprochen, zukünftig zur Angebotserweiterung eines geplanten 25% Modal Split Anteiles im ÖPNV Essen, die Fahrleistungserbringung zukünftig mit 40m-Straßenbahnen zu tätigen. Der damit verbundene Systemwechsel hat Auswirkungen in alle Ebenen der bisherigen Infrastruktur. Die im Bau befindliche Betriebswerkstatt wird zunächst überplant und anschließend für die Nutzung durch die längeren Fahrzeuge fertiggestellt. Die Umsetzung des geplanten Projektes "Citybahn Essen" nimmt Gestalt an. Die Planfeststellung zum Abschnitt Bahnhofstangente von der Steeler- zur Hans-Böckler-Straße (B224) liegt vor, die ersten Ausschreibungen sind beauftragt und der Bauabschnitt vom Essener Hbf. zur Steeler Straße wurde zum Jahreswechsel 2023/2024 begonnen. Zur Realisierung der weiteren Bauabschnitte werden die Planungen weiter konkretisiert und die Ausschreibungen vorbereitet. Betriebsstandort Mülheim an der Ruhr: Die Neugestaltung des U-Bahnhofes Mülheim Hauptbahnhof nimmt Form an und wechselt nach Bau- und Fördergenehmigung in die Umsetzungsphase. Die erforderliche TAB-Genehmigung für den Umbau der Bahnsteigebene liegt inzwischen vor. Weiterhin liegen die nachbarlichen Zustimmungen für den Neubau der Überdachung vor, ein entsprechender Bauantrag wurde erstellt und zur Genehmigung eingereicht. Die technisch abgängigen Aufzugsanlagen am Mülheimer Hauptbahnhof wurden erneuert. Die denkmalgeschützte Straßenbahnaufstellhalle 8 am Betriebshof Rosendahl (Duisburger Straße) erhält eine neue Fassade mit vorgelagerter Sanierung der tragenden Stahlkonstruktion des Daches. Die umfänglichen, im Jahr 2019 begonnenen, Arbeiten wurden im Berichtsjahr abgeschlossen. Für den geplanten Umstieg der Busflotte auf Wasserstofftechnik werden weitere Vorbereitungen für die Errichtung einer Wasserstofftankstelle auf dem Betriebshof Duisburger Straße und den damit verbundenen Umbau der Werkstatt (Halle 6) getroffen und mit der Genehmigungsbehörde erörtert und abgestimmt. Fahrzeugpark In 2023 wurden die ersten der 32 bestellten Niederflurstraßenbahnen in Betrieb genommen. Die Auslieferung der verbliebenen Fahrzeuge erfolgt in 2024. Mit Auslieferung der restlichen NF4-Fahrzeuge können die letzten noch in Betrieb befindlichen Hochflurstraßenbahnen in Essen aus dem Betrieb genommen werden. Im Februar 2023 begann die Produktion der insgesamt 51 in 2021 beauftragten normalspurigen Stadtbahnwagen. Die Rohbauabnahme des ersten Fahrzeugs fand im Juni 2023 statt. Parallel zur Fahrzeugproduktion wurden die Zukaufteile, wie z. B. Klimaanlagen und Türen bei den Herstellerfirmen abgenommen. Mit dem Beginn der Produktionsphase haben ebenfalls die Abstimmungsprozesse für die Fahrzeugdokumentation begonnen. Die Tests (statische und dynamische Inbetriebnahme) des ersten Fahrzeugs starten im 1. Quartal 2024. Zwei Vorserienfahrzeuge werden Anfang des 3. Quartals 2024 erwartet. Die Lieferung der 49 Serienfahrzeuge wird voraussichtlich Anfang 2025 beginnen und soll bis Oktober 2026 abgeschlossen werden. Zum Jahresende 2023 wurden nach erfolgter Ausschreibung bei Daimler Buses nochmals 20 Mild-Hybrid-Busse bestellt. Sie sind nahezu baugleich zu der in 2021 gelieferten Serie und sollen Mitte des Jahres 2024 geliefert werden. Die erhöhten Bedarfe zur Eigenerbringung des Schienenersatzverkehrs können so gedeckt werden. In 2022 erhielt die Ruhrbahn den Zuwendungsbescheid des Landes NRW für die Beschaffung von Wasserstoffbussen. Es wurden 19 Busse ausgeschrieben, davon sind 6 Busse für den Einsatz auf dem Stadtgebiet Mülheim an der Ruhr vorgesehen. Die erste Ausschreibung aus dem Jahr 2022 wurde aufgehoben, da kein Fahrzeuganbieter in der Lage war, die geforderten Kriterien zu erfüllen. Die Ausschreibung wurde in 2023 nochmals durchgeführt und durch Solaris aus Polen gewonnen. Die Auslieferung der Fahrzeuge soll Ende 2024 beginnen und bis Mai 2025 abgeschlossen sein. Digitalisierung Ein wesentlicher Baustein der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Ruhrbahn liegt in der unternehmensweiten Digitalisierung. Dabei wurden diverse Projekte und Maßnahmen in den verschiedenen Fachbereichen vorangetrieben. In den Wertschöpfungsstufen Instandhaltung und Materialwirtschaft wurden Maßnahmen zur Prozessoptimierung durch das Projekt "SAPmobil" gestartet, welches als Grundstein zu einer gesamteinheitlichen Optimierung von Arbeitsprozessen und damit zu einer Einsparung von Ressourcen führen wird. Auch im Bereich des Fahrdienstes hält mit der Einführung von "Fahrertablets" die Digitalisierung Einzug. Die Genehmigungsplanung für die neuen elektronischen Stellwerke (ESTW) wurde abgeschlossen und der Förderantrag eingereicht sowie dem vorzeitigen maßnahmenunschädlichen Beginn zugestimmt. Die Beauftragung von Siemens ist erfolgt, so dass ab dem Jahr 2024 mit der Anlagenplanung gestartet werden kann. Darüber hinaus werden im Rahmen der Fördermaßnahme "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" zur Reduzierung der CO 2 -Emmission fünf Großprojekte umgesetzt. "Smart Data" dient der Auswertung sämtlicher Daten aus den unterschiedlichen Systemen zur Optimierung des Fahrplan- und Vertriebsangebots, durch den Start des Projektes "On-Demand-Shuttle" und der dazugehörigen App (Bussi) wird das Mobilitätsangebot erweitert. Diverse Optimierungen in der Ruhrbahn-App (ZÄPP) vereinfachen den Fahrgästen den Zugang zu den umfangreichen vernetzten Angeboten bzgl. der Mobilität. Weiterhin wird durch die Optimierung der DFI-Systeme eine zusätzliche Verbesserung der Fahrgastinformation erreicht. Als besondere Maßnahme für Menschen mit Sehbehinderung wurden die DFI-Anzeiger der Linie 102 in Mülheim an der Ruhr mit einer Vorlesefunktion ausgestattet. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 hat einen deutlichen Einfluss auf die Einnahmenentwicklung im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Gesamteinnahmen im Jahr 2023 sind verbundweit insgesamt um 188 Mio. € (+19,4%) gestiegen. Hier spielt allerdings auch die temporäre Einführung des 9-Euro-Tickets im Jahresvergleich eine Rolle. Im Vergleich zum Vor-Corona-Zeitraum liegt die Gesamteinnahme noch rd. 174 Mio. € (-13,1%) unter dem damaligen Einnahmeniveau. 2.2 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind die Verkehrserträge sowie das Jahresergebnis. Aufgrund der Einführung des Deutschlandticket im Mai 2023 haben sich starke Verwerfungen in der Tariflandschaft ergeben, die auch eine unmittelbare Auswirkung auf die Verkehrserlöse haben. 2.2.1 Ertragslage Die nachfolgenden Ausführungen zu den Verkehrserträgen und der Ertragslage beziehen sich explizit auf das Betriebsgebiet Stadt Essen. Die Verkehrserträge in Mülheim an der Ruhr vereinnahmt die Ruhrbahn MH. Die Geschäftsentwicklung war im gesamten Verlauf 2023 maßgeblich durch die Einführung des Deutschlandtickets geprägt. Dies spiegelt sich insbesondere in den Verkehrsleistungen aus Verbundverkehr wider. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese von 85,3 Mio. € auf 96,2 Mio. € gestiegen (+12,8 %). Damit liegt die Umsatzentwicklung der Ruhrbahn unter dem Niveau der durchschnittlichen Entwicklung der Verkehrsunternehmen im VRR, wo sich die Verkehrserträge um rd. 19,4% gegenüber dem Vorjahr verbessert haben. Die Erlösstruktur der Ruhrbahn hat sich im Laufe des Geschäftsjahres mehr in Richtung der Deutschlandticket-Tarifprodukte verschoben. Im Mai lag dieser Anteil bei rd. 40% der kassentechnischen Einnahmen, im Dezember bereits bei 68%. Mit Umsetzung des Deutschlandticket für Studierende im Frühjahr 2024 wird sich dieser Trend fortsetzen. Erfreulich zeigt sich auch die Bestandskundenentwicklung im Geschäftsjahr: inzwischen sind mehr als 117.000 Abonnenten zu verzeichnen (Vorjahr rd. 85.000). Im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets ist parallel zur Kompensation entstehender Mindereinnahmen ein an den Corona-Rettungsschirm angelehnter Ausgleichsmechanismus von Bund und Ländern bereitgestellt worden. Diese stellen jeweils 1,5 Mrd. € zur Finanzierung des Deutschlandtickets bereit. Neben dem Ausgleich verringerter Fahrgeldeinnahmen, sind die Kosten für den vertrieblichen Umstellungsaufwand über den Finanzierungsausgleich abgedeckt. Zur Ableitung der tatsächlichen Schadenshöhe mussten die entstandenen Mindereinnahmen und erhöhten Vertriebsausgaben um eingesparte Aufwendungen gekürzt werden. Die Ruhrbahn hat in diesem Zusammenhang für das Jahr 2023 Beihilfen in Höhe von rd. 23,3 Mio. € beantragt. Dieser Betrag ist der Ruhrbahn im Laufe des Geschäftsjahres 2023 ausgezahlt worden. Aus kaufmännischer Vorsicht und aufgrund von Erfahrungen aus den Vorjahren wurde eine Rückstellung in Höhe von 5% der beantragten Summe gebildet (1,9 Mio. €). Im Rahmen der Prüfstrategie der Ruhrbahn sind die Einnahmen aus Erhöhten Beförderungsentgelten (EBE) Bestandteil der Einnahmensicherung und -entwicklung. Die Prüfleistung umfasst dabei eine große Bandbreite von Regelkontrollen in der Fläche über gezielte Schwerpunktkontrollen an Brennpunkten bis hin zu Sonderkontrollen im Monatswechsel. Diese zur Einnahmensicherung vorgenommenen Kontrollen führten im Jahr 2023 zu Einnahmen in Höhe von 1,6 Mio. €. Im Jahr 2017 wurde die letzte Verkehrserhebung durchgeführt. Diese wird als Basis für die Einnahmenaufteilung der Jahre 2018 bis 2023 berücksichtigt. Mittlerweile liegen belastbare Ergebnisse für die prognostizierten Ausgleichsbeträge für das Jahr 2023 vor. Hierbei ist davon auszugehen, dass das Gesamtergebnis über den Abschlagszahlungen liegen wird. Aufgrund dessen ist eine Rückstellung in Höhe von 0,8 Mio. € gebildet worden. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus der letzten Schwerbehindertenerhebung verzichtet die Ruhrbahn auf den individuellen Nachweis des Schwerbehindertenquotienten und erhält den Ausgleich in Höhe des pauschal gewährten Landessatzes. Der Anspruch für 2023 beträgt 2,8 Mio. € und liegt damit leicht über dem Niveau des Vorjahres (2,4 Mio. €). Aufgrund der demographischen Entwicklung und der rückläufigen Tendenz bei der Festsetzung der pauschalen Landessätze ist zukünftig mit einem Rückgang der Ausgleichszahlungen zu rechnen. Die Abgeltungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung von Schülern und Studenten gemäß § 11a ÖPNVG NW (Ausbildungsverkehr-Pauschale) beträgt für die Ruhrbahn 4,1 Mio. €. Hierin sind anteilige Landesmittel im Zusammenhang mit der Einführung des NRW Upgrades beim Young Ticket enthalten. Auch für die nächsten Jahre kann weiterhin von konstanten Erträgen ausgegangen werden. Im Rahmen der Einführung des Sozialtickets wurden von Seiten des Landes NRW Zuwendungen bewilligt, von denen der VRR im Jahr 2023 rd. 21,8 Mio. € erhalten hat. Diese Zuwendungen werden für die Deckung der entstehenden Mindereinnahmen gewährt. Die Ruhrbahn hat im Jahr 2023 inklusive der Spitzabrechnung für das Vorjahr einen Zuwendungsbetrag in Höhe von 1,9 Mio. € bewilligt bekommen. Für 2024 ist mit einem Zuwendungsbetrag in vergleichbarer Höhe zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich von 37,1 Mio. € auf 28,1 Mio. € verringert. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten insbesondere Ausgleichszahlungen für das Deutschlandticket (21,5 Mio. €), während in 2022 Zuwendungen im Rahmen des Corona-Rettungsschirms von 34,7 Mio. € vereinnahmt wurden. Der in Verbindung mit der erhöhten Leistungserbringung stehende Materialaufwand der Ruhrbahn stieg von 85,9 Mio. € auf 95,1 Mio. €. Die Energie bewegt sich (Strom inkl. Fahrstrom, Sonstige Energie 2023 = 8,2 Mio. € / 2022 = 8,5 Mio. €) nahezu auf Vorjahresniveau. Auf Grund optimierter Einkaufsstrategien sowie Entspannung auf den Energiemärkten konnten die Aufwendungen für Dieselkraftstoff (2023 = 10,5 Mio. € / 2022 = 12,2 Mio. €) um 1,7 Mio. € reduziert werden. Der Aufwand für beauftragte Subunternehmer stieg um 5,2 Mio. € (2023 = 31,6 Mio. € / 2022 = 26,4 Mio. €). Signifikante Preiserhöhungen im Linienverkehr, die mit 12,5% weit über den ursprünglich geplanten 5,0% liegen, führen zu erheblichen Kostensteigerungen. Darüber hinaus resultieren zusätzliche Ausgaben aus Tarifanpassungen im TV-NWO. Die ursprünglich im Plan angesetzten Kosten für den Schienenersatzverkehr weichen ebenfalls aufgrund von inflationsbedingten Preisanstiegen negativ ab. Des Weiteren umfasst die Abweichung auch die Fortführung des On-Demand-Shuttles (Bussi) gemäß dem Beschluss der Stadt Essen sowie die verbesserte Anbindung des EVONIK Standortes Goldschmidtstraße an den öffentlichen Nahverkehr. Um die erheblichen Ausfälle von Fahrten, die nach dem Fahrplanwechsel am Standort Mülheim an der Ruhr aufgetreten sind, auszugleichen, wurde beschlossen, die Leistungen von Subunternehmern an diesem Standort vorübergehend zu erweitern. Diese Erweiterung der Leistungen ist befristet und gilt bis zu den Sommerferien 2024. Dadurch sollen die fehlenden Fahrten und Verbindungen wiederhergestellt und den Fahrgästen eine bessere Mobilität geboten werden. Die Kosten für IT-Fremdleistungen erhöhen sich von 3,4 Mio. € auf 3,6 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2023 = 18,3 Mio. € / 2022 = 20,3 Mio. €) waren im Vorjahr durch Aufwendungen für die Zuführung von Rückstellungen belastet. Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 148,5 Mio. € auf 148,7 Mio. € leicht. Höheren Aufwendungen für Löhne und Gehälter stehen geringere Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber. Langfristig ist trotz aktueller Anpassung der Rückstellung aufgrund des Zinsniveaus von einem Rückgang der Pensionsverpflichtungen auszugehen, da nach der gültigen Regelung der Altersversorgung bei der ehemaligen EVAG und heutigen Ruhrbahn keine neuen Ansprüche auf Betriebsrenten mehr entstehen. In den nächsten Jahrzehnten werden die Pensionsrückstellungen vollständig in Anspruch genommen, da keine neuen Ansprüche auf Betriebsrenten mehr in der Ruhrbahn entstehen und die bestehenden Pensionsrückstellungen in Anspruch genommen werden. Das wird angesichts des Umfangs der Pensionsrückstellungen für die Finanzlage der Ruhrbahn GmbH Auswirkungen haben. Die Auflösung der Pensionsrückstellungen bindet einen Teil der Innenfinanzierungskraft, der dann nicht mehr für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung steht. Der Investitionsbedarf wird ohne Zuführung von Eigenkapital zu einer Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeiten führen. Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Konsolidierung der Personalaufwendungen werden im Rahmen des "EffiPro" Projektes weiterhin konsequent umgesetzt. In diesem Zusammenhang ist aber zu berücksichtigen, dass es vor allem im Infrastrukturbereich zur Bewältigung der insbesondere auch durch das Wüst-Programm bedingten Ausweitung der Erneuerungsinvestitionen unter strenger Berücksichtigung der erfolgten Bedarfskalkulation zur Erhöhung des aktuellen Personalbestandes kommen kann. Die Abschreibungen (2023 = 34,2 Mio. €/ 2022 = 34,3 Mio. €) bewegen sich nahezu auf Vorjahresniveau. Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens haben sich von 9,3 Mio. € auf 0,2 Mio. € vermindert. Im Jahr 2022 wurde noch eine Ausschüttung der RWE AG von 9,3 Mio. € vereinnahmt. Nach Kündigung der Wertpapiere in 2022 erhielt die Ruhrbahn in 2023 nur noch eine Ausschüttung der RWE AG in Höhe von 0,2 Mio. €. Die Zinsaufwendungen haben sich insbesondere aufgrund höherer Darlehenszinsen um 1,3 Mio. € auf 7,0 Mio. € erhöht. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Fehlbetrag ab, der von der EVV als Obergesellschaft in Erfüllung des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages übernommen wird. Das Ergebnis vor Verlustübernahme liegt mit 87,0 Mio. € um rd. 2,6 Mio. € besser als der Ansatz des Wirtschaftsplanes mit 89,8 Mio. €. 2.2.2 Vermögenslage Das Gesamtvolumen der Anlagenzugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen betrug 98,7 Mio. €. Davon wurden 10,2 Mio. € durch Fördermittel und Zuschüsse finanziert. Die Zugänge resultierten insbesondere aus Anzahlungen für Niederflurstraßenbahnen und Stadtbahnen, dem Bau der Betriebswerkstatt Stadtmitte sowie dem Umbau der U-Bahnhöfe für die Nutzung durch Niederflurbahnen. Unter Berücksichtigung der Anlagenabgänge sowie der Absetzung für Abnutzung in Höhe von 41,2 Mio. € erhöhte sich das Anlagevermögen um 57,2 Mio. €. Das gesamte Anlagevermögen bildet mit rund 95,0 % den wesentlichen Teil der Bilanzsumme. Die Eigenkapitalquote hat sich gegenüber dem Vorjahr, von 32,5% auf 30,5% reduziert. Insgesamt kann die Vermögenslage der Ruhrbahn auch unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich der Pensionsverpflichtungen als gut beurteilt werden. Das Vermögen ist nach wie vor überwiegend fristenkongruent finanziert. Die Verbindlichkeiten haben sich insbesondere durch die Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Darlehen bei der Stadt Essen um 48,0 Mio. € auf 286,9 Mio. € erhöht. 2.2.3 Finanzlage Die Veränderung des Finanzmittelbestands und die dafür wesentlichen Mittelbewegungen ergeben sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung:
Zusammensetzung:
Die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist gegeben. 2.3 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Mitarbeitende Die Leistungen der Ruhrbahn basieren wesentlich auf dem Engagement und der fachlichen Kompetenz und Erfahrung ihrer Mitarbeitenden. Dabei zeichnet sich die Belegschaft durch eine hohe Kundenorientierung sowie eine starke Identifikation mit dem Unternehmen aus. Die Ruhrbahn bietet Ausbildungsplätze im gewerblich technischen und kaufmännischen Bereich sowie duale Studiengänge an. Regelmäßig überzeugt die Berufsausbildung durch überdurchschnittliche Ergebnisse bei der Benotung und Auszeichnung von Auszubildenden durch Handels- und Handwerkskammern. Durch ein breitgefächertes Aus- und Fortbildungsangebot ist es der Ruhrbahn vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels möglich, dringend benötigte Fachkräfte häufig aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Darüber hinaus fördert die Ruhrbahn individuelle Weiterbildungsmaßnahmen von Mitarbeitenden, um die Leistungsbereitschaft und das Know-how im Unternehmen auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Zudem werden im Rahmen des Personaleinsatzes die familiären Belange der Mitarbeitenden berücksichtigt, infolge dessen wurde die Ruhrbahn erneut als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Umweltschutz und Arbeitssicherheit Im vergangenen Jahr wurde die Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung konkret auf dem Betriebshof in Mülheim an der Ruhr gestartet. Sämtliche Entwässerungsleitungen wurden gereinigt und befahren. Die anschließende Auswertung der Daten, die aktuell noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird aufzeigen, in welchem Umfang Handlungsbedarf mit Blick auf die Sanierung oder zukünftige Reinigungen besteht. Aus umweltrechtlicher Sicht ist dieser Betriebshof aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet mit besonderem Augenmerk zu behandeln. Darüber hinaus wurde ein Betriebskonzept für alle Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen entwickelt. Mit Hilfe von diesem Betriebskonzept können Reinigungen und technische Überprüfungen der Anlagen besser koordiniert und kostenoptimiert umgesetzt werden. Die hierdurch erreichte Verbesserung der Betriebssicherheit hat gleichzeitig einen positiven Effekt auf den Umweltschutz. Bezüglich des Arbeitsschutzes wurden die Werkstattpersonale an allen Standorten mit Mitarbeiterkleidung ausgestattet. Im Fahrdienst wurde eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt um Fehlbelastungen zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Außerdem wurde die Fahrsicherheitseinrichtung der Schienenfahrzeuge modernisiert. Kritische Infrastruktur Die Ruhrbahn befasst sich seit dem letzten Jahr verstärkt mit dem Thema kritische Infrastruktur. Einerseits ist dies ein Thema, welches die Ruhrbahn für sich intern bearbeitet, aber andererseits auch aus der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Essen und der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr. Hier werden Konzepte erarbeitet, die bei einem Ereignisfall dafür sorgen, dass das gesellschaftliche Leben nicht vollständig zum Erliegen kommt. 2.4 Leistungsdaten Als leistungsstarker Partner betreibt die Ruhrbahn zur Sicherstellung der Mobilität in den Städten Essen und Mülheim an der Ruhr 3 U-/Stadtbahn-, 11 Straßenbahn-, 54 Bus- und 22 NE-Linien Neben der klassischen Beförderung der Fahrgäste bietet die Ruhrbahn teilweise in Kooperation mit externen Partnern verstärkt neue Beförderungsformen an. Dazu gehören Quartiersbusse, Leihfahrräder sowie Carsharing. Auch der On Demand Verkehr ist ein adäquates Instrument, um zukünftig im größeren Umfang die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Essener und Mülheimer Bürger zu bedienen. Das Pilotprojekt in Essen wird ab Mitte des Jahres 2024 erweitert. Ab Anfang 2026 ist in Essen die stufenweise Betriebsaufnahme der Citybahn vorgesehen. Trotz der überschaubaren Ausweitung der Kilometerleistungen wird hier eine Zunahme des Modal-Splits von mindestens einem Prozentpunkt erwartet. 2.5 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Betriebsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr von -87,3 Mio. € (ohne RWE Dividende i.H.v. 9,3 Mio. €) auf -87,1 Mio. € (ohne RWE Dividende i.H.v. 0,1 Mio. €) im Rahmen der Wirtschaftsplanung bewegt. Der Unterschied in der Höhe der RWE Dividende ist darin begründet, dass die Aktienleihe der städtischen Wertpapiere in 2022 beendet wurde. Lediglich 175.045 eigene RWE-Aktien sind als Finanzanlage bei der Ruhrbahn verblieben. Diese Bilanzverkürzung erhöht die Eigenkaptalquote deutlich und eröffnet ein größeres Potential zur Aufnahme von Darlehen für die Finanzierung von Investitionen insbesondere im Bereich der Linienfahrzeuge. Die Folgen der Corona-Pandemie hatten auch im Jahr 2023 für die Branche und die Ruhrbahn Nachwirkungen. Die positiven Trends auf die Fahrgastentwicklung aus dem 9-Euro-Ticket konnten durch die Einführung des Deutschlandtickets verstetigt werden. Sowohl in Essen als auch in Mülheim an der Ruhr konnten die Fahrgastzahlen deutlich gesteigert werden. Die Erstattung der Mindereinnahmen durch das günstige Deutschlandticket in Verbindung mit dem Ausgleich der erhöhten Kosten für den Vertrieb sowie die Billigkeitsleistung zur Kompensation der gestiegenen Energiekosten aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine haben deutlich zur Stabilisierung des Unternehmensergebnisses beigetragen. Leider ist die Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2024 noch nicht gesichert. Sollte dies trotz engagierter Diskussionen mit dem Bund nicht gelingen, ist davon auszugehen, dass der finanzielle Druck auf die Kommunen auch die beiden Städte Essen und Mülheim an der Ruhr möglicherweise dazu zwingen wird, das ÖPNV-Angebot zu reduzieren. 3. Grundzüge des VergütungssystemsDie Gesamtbezüge der Geschäftsführung enthalten neben den festen Bezügen auch variable Gehaltsbestandteile, die vom Zielerreichungsgrad abhängen. Die Ziele werden für das jeweilige Geschäftsjahr zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat vereinbart. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine pauschalierte Grundvergütung und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrates und für jede Ausschusssitzung. 4. InvestitionsförderungHinsichtlich des umfassenden Themas der Förderung soll exemplarisch auf die folgenden, sogenannten Leuchtturm-Projekte eingegangen werden: Citybahn Essen Die Ruhrbahn hat im November 2022 den Finanzierungsantrag die rd. 5,4 km lange oberirdische Aus- bzw. Neubaustrecke "Citybahn" eingereicht. Die Gesamtausgaben des Gemeinschaftsvorhabens mit der Stadt Essen belaufen sich auf 151,1 Mio. €. Bei einer Förderquote von 95 %, die sich zu 75% aus GVFG-Mitteln des Bundes sowie aus komplementären Regionalisierungsmitteln des Landes NRW (20%) zusammensetzt, wurden Zuwendungen in Höhe von 143,5 Mio. € beantragt. Der Finanzierungsantrag befindet sich noch in der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde. Auf der Grundlage einer Zustimmung zur Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns gem. Nr. 1.3 VV zu § 44 LHO hat die Ruhrbahn bereits mit den ersten Arbeiten begonnen. Förderung von Erneuerungsinvestitionen "kommunale Schiene" Das Land Nordrhein-Westfalen und die nordrhein-westfälischen Stadtbahnunternehmen haben im Juli 2019 eine Rahmenvereinbarung zur Förderung von Erneuerungsinvestitionen in die Stadt- und Straßenbahnnetze Nordrhein-Westfalens unterzeichnet. Darin hat sich das Land bereit erklärt, bis 2031 eine Gesamtfördersumme von bis zu 1 Mrd. Euro für die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage des § 13 (1) Nr. 3 ÖPNVG NRW zur Verfügung zu stellen. Für die Ruhrbahn an den Standorten Essen und Mülheim an der Ruhr ist davon ein Anteil von 113,5 Mio. € vorgesehen; dies entspricht bei der ursprünglich vorgesehenen Förderquote von 40% einem Erneuerungsinvestitionsvolumen von rd. 284 Mio. €. Mit der Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Jahr 2020 ist der Fördertatbestand der Grunderneuerung auch erstmalig in das Bundesgesetz aufgenommen worden. Hier ist es dem Landverkehrsministerium NRW gelungen, den bislang vorgesehenen Fördersatz in Höhe von 40% durch komplementäre Bundesmittel auf 60% anzuheben. Der Bundesanteil beträgt 50%, hinzu kommt ein Landesanteil von 10%; der von der Ruhrbahn zu tragende Eigenanteil beläuft sich folglich auf 40%. Da nach dem GVFG Erneuerungen erst ab einer Förderschwelle von 10 Mio. € Baukosten gefördert werden können, werden bewilligungsreife Einzelmaßnahmen zu sogenannten Maßnahmenpaketen zusammengefasst und dem Bundesverkehrsministerium zur Zustimmung vorgelegt. Bislang wurden 5 Maßnahmenpakete, die 46 Einzelvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 73,3 Mio. € umfassen, bewilligt. Die bewilligten Zuwendungen belaufen sich auf rd. 33,8 Mio. €. Zwei weitere Maßnahmenpaketen mit insgesamt 14 Einzelmaßnahmen sind bereits geprüft und liegen dem für den Verkehr zuständigen Landesministerium zur Abstimmung vor. Hierzu zählt auch das Großvorhaben "Elektronische Stellwerke - Erneuerung der Zugsicherung in Essen und Mülheim an der Ruhr" mit beantragten Gesamtkosten in Höhe von rd. 180,3 Mio. €. Sofern Prüfbemerkungen des VRR akzeptiert werden und die Bewilligungen entsprechend erlassen werden können, läge das für die Ruhrbahn bewilligte Volumen an Zuwendungen für die Erneuerungsmaßnahmen kommunale Schiene bei rd. 152 Mio. € und somit weit über dem mit dem Land NRW ursprünglich festgelegtem Zielwert von 113,5 Mio. €. Dies ist dadurch möglich, da durch die komplementären Bundesmittel Landesanteile eingespart werden. Ferner wird mit dem Land darüber verhandelt, die eingesparten Mittel für eine Erweiterung des Förderkataloges einsetzen zu können. Dies muss allerdings vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der Fördertatbestand der Erneuerung nach dem GVFG nachrangig gegenüber Neu- und Ausbauvorhaben ist. Somit kann, bei einer Überzeichnung des Bundesprogramms, der Bundesanteil schon vor der für das Jahr 2030 vorgesehenen gesetzlichen zeitlichen Befristung wegfallen. Bereits bewilligte Vorhaben sind davon jedoch nicht betroffen. Wasserstoff-Projekt Zu dem Fördertatbestand der "alternativen Antriebe bei Linienbussen" nach §13 ÖPNVG hat die Ruhrbahn bereits mehrere Förderanträge vorgelegt: Ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung von 19 wasserstoffbetriebenen Linienbussen wurde im Januar 2022 eingereicht. Von den Gesamtkosten in Höhe von 13,9 Mio. € wurde die Mehrkosten des alternativen Antriebes in Höhe von rd. 8 Mio. € als zuwendungsfähig anerkannt. Bei einer Förderquote von 60% wurden letztendlich mit Bescheid vom 5. April 2022 Zuwendungen in Höhe von 4,8 Mio. € bewilligt. Derzeit wird angestrebt, für die ausschreibungsbedingten Mehrkosten ebenfalls eine Förderung zu erhalten. Für die geplante Wasserstoff-Tankstelle am Betriebshof Ruhrallee in Essen wurde ein aktualisierter Förderantrag eingereicht, der um direkte bauliche Folgemaßnahmen des Tankstellenbaus ergänzt wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 23,2 Mio. €; beantragt wurden Zuwendungen von rd. 20,8 Mio. €. Ende März 2022 hatte die Ruhrbahn einen Finanzierungsantrag für den Bau einer Wasserstoff-Tankstelle am Mülheimer Betriebshof eingereicht. Für dieses Vorhaben liegt seit August 2022 der Bewilligungsbescheid vor: Von den beantragten Gesamtkosten in Höhe von 12,4 Mio. € wurden rd. 12,1 Mio. € als zuwendungsfähig anerkannt. Bei einer Förderquote von 90% wurden letztendlich 10,9 Mio. € an Zuwendungen bewilligt. 5. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtRisikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem ist bei der Ruhrbahn langjährig etabliert. Es werden turnusmäßig bereichsbezogene Risikoinventuren durchgeführt, die von der für die Risikoberichterstattung verantwortlichen Fachabteilung entsprechend gewürdigt, bewertet und der Geschäftsführung zur Kenntnis gegeben werden. Der Bericht ist regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung. Das Risikomanagement dient als Instrument der strategischen Unternehmenssteuerung. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasst Regelungen zur Verhinderung und Aufdeckung von dolosen Handlungen. In diesem Zusammenhang sind z. B. Funktionstrennung, 4-Augen-Prinzip, Schutz durch Passwörter sowie besondere Freigabe- und Genehmigungsprozesse eingerichtet. Die gesetzeskonforme Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht wird durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung unter Beteiligung der übrigen Fachabteilungen der Ruhrbahn sichergestellt. Die interne Revision wird im Auftrag der Geschäftsführung der Ruhrbahn anlassbezogen tätig und berichtet hierüber. Finanzanlagen Der maßgebliche Teil der Finanzanlagen entfiel auf Stammaktien der RWE AG, welche zum größten Anteil auf RWE-Aktien aus einer Aktienleihe durch die Stadt Essen basierte. Dem stand bis zur Auflösung der Aktienleihe zum 27.12.2022 eine in gleicher Höhe korrespondierende Rückübertragungsverpflichtung gegenüber. Zum Ausweis der tatsächlichen Eigenkapitalquote der Ruhrbahn wie auch aus kommunalpolitischen Steuerungsgründen wurde der Vertrag über die Aktienleihe zum Ende des Jahres beendet. Zu den weiteren Finanzinstrumenten bei der Ruhrbahn gehören Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ziel der Gesellschaft ist es, finanzielle Risiken zu vermeiden oder zu vermindern, Ausfallrisiken werden kontinuierlich überwacht. Pensionsverpflichtungen Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten kontinuierlich abnimmt und somit die jährlichen Rentenzahlungen sinken werden, daher führt die entsprechend der nach finanzmathematischen Grundsätzen durchgeführte Prognose des Pensionsgutachters zu einer Reduzierung der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2023 um rund 4,3 Mio. € auf 88,5 Mio. €. Auch die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen, die den Großteil der Altersversorgung der Ruhrbahn Beschäftigten sicherstellt, ist von dieser Entwicklung betroffen. Zur Sicherung der Ansprüche der Arbeitnehmer wurde durch die ordentliche Hauptversammlung im Juni 2020 eine Erhöhung der laufenden Beiträge vereinbart, was bei der Ruhrbahn ab 2020 zu einer Ergebnisbelastung von rund 220 T€ p. a. führt. Aufgrund des nunmehr steigenden Zinsniveaus bleibt im Rahmen der nächsten Bewertung abzuwarten, ob es noch zu weiteren Belastungen kommen wird. Wesentliche Gerichtsverfahren Die Ruhrbahn hat Klage vor dem Landgericht Dortmund gegen verschiedene Schienenhersteller eingereicht, um Schadenersatzansprüche wegen kartellrechtswidriger Absprachen geltend zu machen. Die Europäische Kommission hat gegen die Hersteller bereits Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe verhängt, denen die Kartellanten nicht widersprochen haben. Das OLG Düsseldorf hat als Berufungsinstanz mit Urteil vom 19.09.2018 die Entscheidung des LG Dortmund bestätigt und entschieden, dass die Klage der Ruhrbahn gegen die Kartellanten dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Der BGH hat auf die daraufhin eingereichte Revision der Kartellanten das Urteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und an eine andere Kammer des OLG Düsseldorf zurückverwiesen. Nach Auswertung der Entscheidung des BGH beanstandet dieser die rechtsdogmatische Begründung des kartellbedingten Schadens durch das OLG. Inhaltlich wurden die wesentlichen rechtlichen Fragestellungen seitens des BGH aber zu Gunsten der Ruhrbahn beantwortet, sodass letztlich mit einer positiven Entscheidung durch das OLG Düsseldorf zu rechnen ist. Mit Datum vom 09.02.2023 hat das OLG Düsseldorf verfügt, dass durch die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geklärt werden soll, ob die damaligen Preise der Beklagten kartellbedingt überhöht waren. Dazu hat der Sachverständige die von der Klägerin und der Beklagten eingereichten Privatgutachten seinerseits entsprechend auszuwerten und zu würdigen. Die abschließende Auswahl des vom Gericht zu bestellendem Gutachter steht noch aus. Anders als ursprünglich vorgesehen, hat der Senat des OLG Düsseldorf erklärt, er werde selbst über die Höhe des Schadenersatzes entscheiden und eine Rückweisung an das Landgericht wird nicht erfolgen. Gegen die seitens des OLG Düsseldorf getroffene Sachentscheidung ist wiederrum eine Revision zum BGB möglich. Risiko- und Chancenlage Die Geschäftsführung hat zur Erkennung und Steuerung von Risiken ein Risikomanagementsystem eingerichtet. Im Rahmen dieses Systems werden Risiken nach Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Die Risikolage der Ruhrbahn GmbH umfasst hauptsächlich branchenspezifische Risiken, die keine existenzielle Bedrohung darstellen. Im Rahmen der Wirtschaftsplanung wurde für das Jahr 2023 ein Verlustausgleich (ohne RWE-Dividende) in Höhe von 89,8 Mio. € vorgesehen, der mit 87,1 Mio. € (ohne RWE-Dividende) unterschritten wird. Für die Planung 2024 ist ein Verlustausgleich in Höhe von 105,0 Mio. € vorgesehen. Die Planung wird maßgeblich von stark steigenden Energiekosten, der Preisschwankungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der allgemeinen Inflation sowie Tariferhöhungen im Personalaufwand beeinflusst. Die Wirtschaftsplanung für den Zeitraum 2024 bis 2028 basiert auf aktuellen Einschätzungen des Managements zu künftigen Entwicklungen. Die künftige Leistung und die erzielten Ergebnisse der Ruhrbahn GmbH hängen von verschiedenen Risiken und externer Einflussfaktoren ab. Daher können sie erheblich von der hier gemachten zukunftsbezogenen Aussage im Wirtschaftsplan abweichen. Durch die Implementierung des Deutschlandtickets hat die Ruhrbahn GmbH es geschafft, den Abonnentenbestand nicht nur aus der Zeit vor der Corona-Pandemie zu erreichen, sondern deutlich zu übertreffen. Die entstehenden Mindereinnahmen aus der Einführung des Deutschlandtickets werden vom Bund und Land auf Grundlage eines an den Corona-Rettungsschirm angelehnten Mechanismus ausgeglichen. Zudem werden die mit der Einführung verbundenen vertrieblichen Umstellungskosten ebenfalls ausgeglichen. Darunter fallen u. a. die Ertüchtigung der Kontrollinfrastruktur als auch die Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung der Bestandskunden. Neben der Auswirkung auf Ebene der kassentechnischen Einnahmen sind die Auswirkungen aus der VRR- Einnahmenverteilung sowie die damit verbundenen Provisionszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses angepasst worden. Diese Anpassung basiert auf der aktuellen Prognose des VRR über die zu erwartenden Ausgleichsbeträge im Rahmen der Einnahmenaufteilungsrechnung 2023. Die unerwartete Insolvenz der Firma Wirtz, des ursprünglichen Diesellieferanten, führte nicht zu einer plötzlichen Unterbrechung der Treibstoffversorgung. Die zügige Identifizierung und Beauftragung eines Ersatzlieferanten, darunter die Firma Garant Energie GmbH, erwiesen sich als entscheidend, um eine Treibstoffknappheit zu vermeiden und den fortlaufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Umstellung auf einen neuen Lieferanten zu tagesaktuellen Preisen war erforderlich, führte jedoch dazu, dass die Ruhrbahn GmbH nun direkten Marktpreisschwankungen gegenüberstand. Die vertragliche Preisabsicherung mit der Firma Wirtz hatte aufgrund der Insolvenz keine Gültigkeit mehr. Es ist anzunehmen, dass sich diese Preisschwankungen in Zukunft fortsetzen, insbesondere angesichts der volatilen globalen Energiemärkte und geopolitischer Unsicherheiten. Um sich gegen solche Schwankungen zu schützen, hat die Ruhrbahn GmbH Sicherheitsmechanismen in Form von Absicherungsgeschäften etabliert. Zusätzlich wird die Umstellung auf alternative Treibstoffe wie Wasserstoff aktiv vorangetrieben. Obwohl der durchschnittliche Dieselpreis im Jahr 2023 unter dem geplanten Wert von 1,65 € pro Liter lag, ist es wichtig anzumerken, dass dies in Zukunft nicht zwingend der Fall sein wird. Die negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine auf bestehende Lieferketten sind weiterhin spürbar. Auch andere weltpolitische Krisen wirken sich auf die Verfügbarkeit von Material aus. Daher wurden gezielte Anpassungen kritischer Lagerbestände sowie die vorgezogene Nachbestellung von Material erfolgreich Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen. Erschwerend kommt die Demographische Entwicklung hinzu, die insbesondere in den technischen Fachbereichen der Ruhrbahn personelle Lücken reißt, welche nur sehr schwer zu schließen sind. Der Fachkräftemangel erhöht das Risiko, dass sich notwendige Investitionsmaßnahmen verzögern. Des Weiteren erschwert der hohe Krankenstand insbesondere im Fahrbetrieb die reibungslose Umsetzung des Fahrplanangebots. Maßnahmen, wie eine intensivierte Personalakquisition, sollen die negativen Effekte abmildern. Operative Risiken im Bereich der Fahrzeugtechnik in Form der Achsenproblematik bei den NF1-Fahrzeugen konnten durch Ersatz eines Großteils der schadhaften Teile weitestgehend behoben werden. Des Weiteren besteht das Risiko, alte Stadtbahnwagen der Serie HF1 einer Sanierung unterziehen zu müssen, falls es bei der Herstellung und Auslieferung der bestellten Neufahrzeuge u. a. aufgrund der gestörten Lieferketten zu Verzögerung kommen sollte. Aus dem Themenblock der Finanzierung ist hier das US-Lease zu erwähnen. Hierbei wurden durch komplexe Vertragswerke geregelte Finanzanlagen von amerikanischen Investoren mit den Infrastrukturanlagen der ehemaligen EVAG verknüpft. Die Rückzahlungsverpflichtungen werden im Jahr 2033 komplett beglichen und der Vertrag somit erfüllt sein. Bis dahin ist das Risiko zu tragen, wobei die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens gering ist. Die Fortlaufende Abstimmung zwischen dem Rechtsamt der Stadt Essen und der Ruhrbahn sowie die punktuelle Einbindung externer Expertise sichern einen reibungslosen Ablauf. Herausfordernd ist hingegen die Sicherstellung einer auseichenden Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen. Trotz einer umfangreichen Förderung bei der Erneuerung der Infrastruktur, müssen beispielsweise neue Straßenbahnen über Darlehen finanziert werden. Die Vorgabe der Mindesthöhe der Eigenkapitalquote setzen einer Fremdfinanzierung folglich Grenzen. Erhebliche Kostensteigerungen im Bereich der Energie, Materialbeschaffung und Dienstleistungen werden aufgrund der fortlaufenden Inflationsentwicklung weiterhin belastend wirken. Es bleibt unklar, inwieweit finanzielle Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen begrenzt werden können. Dies hängt maßgeblich von der Dauer des Angriffskriegs auf die Ukraine und der Inflationsentwicklung ab. Des Weiteren könnten sich mögliche Veränderungen im Mobilitätsverhalten als entscheidend erweisen, um die finanzielle Belastung zu mildern oder zu verstärken. Anhaltende Bedenken hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit könnten dazu führen, dass Menschen wieder öffentliche Verkehrsmittel meiden und stattdessen vermehrt auf alternative Transportmittel wie Fahrräder oder private Fahrzeuge zurückgreifen. Dies könnte zu einer geringeren Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs führen und somit die Einnahmen der Ruhrbahn GmbH wieder nachhaltig beeinträchtigen. Auf der anderen Seite könnten staatliche Anreize oder Förderprogramme, die darauf abzielen, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu erhöhen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Transportmittel zu fördern, zu einer positiven Veränderung des Mobilitätsverhaltens führen. Diese könnten dazu beitragen, die Fahrgastzahlen weiter zu steigern und somit die Einnahmesituation der Ruhrbahn GmbH zu verbessern. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Diskussion um eine Fortsetzung des Deutschlandtickets durch die Bereitstellung einer adäquaten und nachhaltigen Finanzierung durch den Bund und die Länder so wichtig. Darüber hinaus könnten sich auch strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt, wie vermehrtes Homeoffice oder noch flexiblere Arbeitszeiten, auf das Mobilitätsverhalten auswirken. Eine weitere Zunahme des Homeoffice könnte zu einer Verringerung der Pendlerströme führen und somit den Bedarf an öffentlichen Verkehrsmitteln reduzieren. Flexible Arbeitszeiten könnten wiederum dazu führen, dass sich die Stoßzeiten im öffentlichen Nahverkehr verteilen, was zu einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Kapazitäten führen könnte. Insgesamt bleibt die genaue Entwicklung des Mobilitätsverhaltens in der aktuellen Situation noch ungewiss und wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Die Ruhrbahn GmbH muss flexibel auf Veränderungen reagieren und möglicherweise ihre Angebote und Dienstleistungen entsprechend anpassen, um den sich wandelnden Bedürfnissen ihrer Fahrgäste gerecht zu werden. Grundsätzlich hat das Deutschlandticket gezeigt, dass ein attraktiver Preis in Verbindung mit einer zugänglichen Tarifstruktur die Eintrittsbarrieren zum ÖPNV deutlich reduziert. Erweitert man diesen Impuls durch einen Ausbau des Angebots im Sinne einer höheren Qualität und eines größeren Umfangs, wird der Nahverkehr erheblich mehr zur Mobilitätswende beitragen als es heute der Fall ist. 6. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen ZwecksetzungUnternehmensgegenstand der Ruhrbahn ist die Beförderung von Personen mit den verschiedenen Verkehrsmitteln im öffentlichen Personennahverkehr. Die Ruhrbahn ist durch Beschlüsse des Rates der Stadt Essen sowie des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr mit der Erbringung der Nahverkehrsleistungen im jeweiligen Stadtgebiet betraut (s.a. unter Betrauung der Ruhrbahn). Die Aufgabenträger Essen und Mülheim an der Ruhr haben in Verbindung mit dem VRR die Betrauung zum 01.06.2020 nach der neuen EU-VO 1370/2007 umgesetzt und somit die alte Rechtsnorm abgelöst. Durch die gewünschte wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaft im Rahmen des durch § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages vorgegebenen Gesellschaftszweckes und die Erfüllung der im Betrauungsakt definierten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen wird die öffentliche Zwecksetzung des Unternehmens erfüllt und der öffentliche Zweck erreicht. 7. Angabe nach § 289 f Abs. 4 HGBDer Aufsichtsrat hat die bisherige erfüllte Zielgröße des Anteils von Frauen im Aufsichtsrat der RB von bisher 8 % neu beschlossen und für den Zeitraum vom 1.07.2022 bis zum 30.06.2027 auf 15 % erhöht und somit auf 3 weibliche Personen festgeschrieben (Besetzung s. Anhang der RB). Die Beteiligungsquote in der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat für den Fall der Besetzung der Geschäftsführung mit 1 oder mit 2 Geschäftsführern auf 0%, im Fall der Besetzung der Geschäftsführung mit 3 Personen auf 33% (1 weibliche Person) festgesetzt.
Essen, 28.03.2024 Feller Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Ruhrbahn GmbH, EssenI. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und VerlustrechnungDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG und der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Zusammensetzung des Anlagevermögens ist in der Bilanz zusammengefasst dargestellt. Die Zusammensetzung und Entwicklung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften erfolgen in der Anlage zum Anhang. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Vorschriften des Public Corporate Governance Codex wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Essen und wird beim Handelsregister in Essen unter der Registernummer HRB 28361 in Essen geführt. II. Erläuterungen zu den Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
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| Nutzungsdauern der Sachanlagen | |
| U-Bahn-Bauwerke | 75 |
| Betriebsgebäude | 50 |
| Gleisanlagen | 25 |
| Weichen | 20 |
| Fahrleitungen | 20 |
| Zugsicherungs- und Signalanlagen | 20 |
| Bahnsteige und Rampen | 25 |
| Lichtwellenkabel | 20 |
| Unterwerke | 20 |
| Tram- und Stadtbahnwagen | 20-33 |
| Busse | 9-10 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-20 |
Soweit Anlagegegenstände bezuschusst oder finanziell gefördert wurden, sind diese Mittel zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage auf der Passivseite unter dem gesonderten Posten "Fördermittel und Zuschüsse von Dritten" ausgewiesen. Sie werden nach Maßgabe der Nutzungsdauer der jeweiligen Sachanlagen aufgelöst.
Die Bewertung der Beteiligungen und Wertpapiere entspricht den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Stichtagskurs.
Die sonstigen Ausleihungen sind mit den um die Tilgungen verminderten Nominalbeträgen bewertet.
Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wertberichtigt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu fortgeführten durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr sämtlich kürzer als ein Jahr.
Auf Grund der bestehenden steuerlichen Organschaft sind latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinserträgen bei der Organträgerin EVV zu bilden.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Teilwertverfahren, bei Tarifmitarbeitern zum Barwert des Besitzstandes, gebildet. Sie wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurde ein Rententrend von jährlich 2,0 % und bei Tarifmitarbeitern 1 % berücksichtigt. Außerdem wurde ein Trend der Anwartschaften von jährlich 2 %, bei Tarifmitarbeitern 1 % bzw. 0 % je nach Eintrittsdatum in die Pensionskasse unterstellt.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde entsprechend der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V., Düsseldorf, (IDW RS HFA 3) in voller Höhe gebildet und mit einem Zinssatz von 0,99 % (im Vorjahr 0,42 %), einer Einkommensdynamik von 1,5 % und nach den Heubeck-Richttafeln 2018 G bewertet. Die Rückstellung hat sich im Geschäftsjahr um 319 T€ vermindert. Davon wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung 321 T€ als Verminderung des Personalaufwandes durch Inanspruchnahme der Rückstellung und 2 T€ als Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen.
Die langfristigen sonstigen Rückstellungen sind mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
2. Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens werden in der Anlage zum Anhang dargestellt.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen die Stadt Essen in Höhe von 3.101 T€ enthalten.
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen in Höhe von insgesamt 2.876 T€ auf die Gesellschafterin EVV. Davon betreffen mit 4.923 T€ Steuerforderungen gegen die EVV, 2.046 T€ Verbindlichkeiten aus der Unterdeckung des Verlustausgleiches nach Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1 T€. In Höhe von 1.410 T€ entfallen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf die Stadtwerke Essen AG und 26 T€ gegen die Entwässerung Essen GmbH. Alle Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten i. W. Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 2.183 T€ und Vorsteuerabgrenzungen in Höhe von 999 T€ sowie diverse wertberichtigte Schadenersatzforderungen in Höhe von 559 T€.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im i. W. die im Dezember 2023 für den Zeitraum Januar 2024 vorausbezahlte Versorgungsleistungen für Pensionen.
Das Stammkapital und die Kapitalrücklage sind in voller Höhe eingebracht und gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Fördermittel und Zuschüsse von Dritten entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
| T€ | |
| Anfangsbestand | 99.603 |
| Auflösung | 6.991 |
| Abgänge | 11 |
| Zugänge | 10.198 |
| Endbestand | 102.799 |
Die Pensionsrückstellung hat sich um insgesamt 4.272 T€ gemindert. Davon wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung 1.602 T€ als Zinsen und ähnliche Aufwendungen und -5.874. T€ als Personalaufwand ausgewiesen. Für die Bemessung der Pensionsverpflichtung wurden auch die durch Überschussanteile der von der Pensionskasse der Straßenbahnen und Eisenbahnen erworbenen Rentenansprüche der Beschäftigten berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zu der Pensionsrückstellung, berechnet mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, beträgt 772 T€. Der Unterschiedsbetrag ist ausschüttungs- aber nicht abführungsgesperrt.
Sonstige Rückstellungen:
| T€ | |
| Drohende Rückforderungen | 11.300 |
| Verpflichtungen für den Rückbau i.W. stillgelegter Gleiskörper | 7.686 |
| Gleitzeitguthaben | 4.760 |
| Ausstehende Eingangsrechnungen | 1.650 |
| Berufsgenossenschaft | 1.550 |
| Urlaubsansprüche | 1.507 |
| Leistungsorientierte Vergütung | 1.385 |
| Beihilfen | 927 |
| Kommunale Ausgleichsbeträge | 814 |
| Unstete Entgeltbestandteile | 575 |
| HDN Versicherung | 574 |
| Übrige | 1.411 |
| Gesamt | 34.139 |
Bei dem Posten "Übrige" handelt es sich um Jahresabschlusskosten, Pachtzahlungen an die Stadt Essen für die U-/Stadtbahn, Rückzahlung von Fördermitteln, Jubiläumsverpflichtungen, Personelle Einzelmaßnahmen sowie Verpflichtungen zur Altersteilzeit. Bei den sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurde das Abzinsungswahlrecht nicht in Anspruch genommen.
Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
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31.12.2023
€ |
bis zu 1 Jahr
€ |
über 1 Jahr
€ |
davon über 5 Jahre
€ |
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| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 118.431.987,03 | 8.944.247,28 | 109.487.739,75 | 73.896.199,75 |
| Vorjahr | 104.241.894,91 | 5.552.456,16 | 98.689.438,75 | 63.046.914,75 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.289.670,89 | 17.289.670,89 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 16.337.487,35 | 16.337.487,35 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.797,77 | 8.797,77 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter | 43.076.501,83 | 1.747.307,63 | 41.329.194,20 | 41.329.194,20 |
| Vorjahr | 37.219.715,95 | 0,00 | 37.219.715,95 | 37.219.715,95 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 152.685,41 | 152.685,41 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr | 160.553,35 | 160.553,35 | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 107.922.783,77 | 13.116.523,77 | 94.806.260,00 | 81.433.408,00 |
| Vorjahr | 80.877.561,71 | 10.883.881,71 | 69.993.680,00 | 61.787.032,00 |
| Summe | 286.882.426,70 | 41.259.232,75 | 245.623.193,95 | 196.658.801,95 |
| Vorjahr | 238.837.213,27 | 32.934.378,57 | 205.902.834,70 | 162.053.662,70 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit 4.301 T€ durch Sicherungsübereignung von Fahrzeugen sowie die Verpfändung des Wertpapierdepots besichert. Die übrigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gegenüber der Weisse Flotte Baldeney-GmbH Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen gegen die Ruhrbahn Mülheim GmbH aus Gesellschafterdarlehen i.H. von 41.329 T€. Es wurde i.H. von 29.001 T€ mit 2,69 % verzinst. Das Darlehen zur Anschaffung der HF1 i.H. von 12.328 T€ wurde für das Jahr 2023 mit einem Zinssatz von 1,41% bis 3,82 % i.H. von 1.030 T€ verzinst. Andere Verbindlichkeiten i.H. von 718 T€ bestehen i.W. aus der Spitzabrechnung zum Verkehrsdurchführungsvertrag (1.322 T€) und den Pachtzinsen (218 T€) gegenüber den Forderungen aus der Weiterberechnungen von Anlagekäufen (817 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, entfallen überwiegend auf Lieferungen und Leistungen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Essen i.H. von 4.640 T€ (Vorjahr: 3.342 T€) sowie Darlehensverbindlichkeiten i.H. von 96.937 T€ (Vorjahr: 71.726 T€) enthalten.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 211 T€ Verkehrserträge und 10 T€ Mieten des Jahres 2024.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Von den Umsatzerlösen entfielen - unter Einbeziehung von Abgeltungsleistungen für die Beförderung von Schwerbehinderten und Schülern (6.866 T€) sowie nach Verrechnung von Ausgleichsleistungen an andere Verkehrsunternehmen im VRR (10.582 T€) - 96.210 T€ auf Verkehrsleistungen des laufenden Jahres im Personennahverkehr. Umsatzberichtigungen für Vorjahre in Höhe von 586 T€ sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Umsätze mit der Ruhrbahn Mülheim GmbH betrugen 64.596 T€. Mit Lieferungen und Leistungen an Dritte wurden Umsätze in Höhe von 7.294 T€ realisiert. Auf die Aufgabenträgerpauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW entfielen 1.810 T€ und auf sonstige Erlöse aus Nebenleistungen 3.862 T€. Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus dem Zuschüssen zum Deutschlandticket i.H. von 21.467 T€ und der Energiekostenpauschale i.H. von 2.991 T€ (Vorjahr: 34.667 T€ aus Corona-Rettungsschirm und Corona-Hilfen), Schadensersatzforderungen 2.250 T€ (Vorjahr: 1.519 T€) und Erträge aus der pauschalen Wertberichtigung i.H. von 47 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Der Mehrerlös aus Anlagenabgängen beträgt 5 T€ (Vorjahr: 45 T€). Aus der Auflösung von Rückstellung gibt es einen Ertrag i.H. von 1.323 T€ (Vorjahr: 861 T€). Hierbei handelt es sich um einen periodenfremden Ertrag.
Die Erträge aus der Auflösung von Fördermitteln und Zuschüssen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung offen von den Abschreibungen abgesetzt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 982 T€ (Vorjahr: 901 T€) enthalten, die im Wesentlichen Forderungsausfälle betreffen.
Die Erträge aus anderen Wertpapieren enthalten mit 158 T€ Dividendenerträge der RWE AG sowie vom GEWOBAU mit 3 T€.
Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellungen für Pensionen (1.602 T€, Vorjahr 1.724 T€), die Verzinsung des Gesellschafterkontos Ruhrbahn Mülheim GmbH (1.030 T€) und der Bankdarlehen (4.121 T€) sowie aus Altersteilzeit (2 T€) und Jubiläumsverpflichtungen (3 T€) und aus Bereitstellungszinsen (255 T€) sowie Cashpoolzinsen (2 T€) enthalten.
Die sonstigen Steuern enthalten eigene Steuern von 205 T€ und vom Mutterunternehmen weiterbelastete Steuern von 72 T€.
III. Angaben zum Jahresergebnis
Die Aufwendungen überstiegen die Erträge um 86.954 T€. Dieser Betrag wird aufgrund des mit der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV), Essen, abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages übernommen. Das Ergebnis ist somit im Saldo ausgeglichen.
IV. Ergänzende Angaben
Sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 328.501 T€. Davon entfallen auf Miete 9.646 T€ und auf das Bestellobligo 318.855 T€.
Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber Arbeitnehmern bestehen bei der RZVK. Die Summe der beitragspflichtigen Entgelte beläuft sich im Geschäftsjahr 2023 auf rund 19.689 T€ bei einem Beitragssatz von 7,75 %.
Das von der Ruhrbahn Mülheim GmbH auf die Gesellschaft ausgegliederte Vermögen betrifft u.a. 9 Busse, die zur Absicherung von Darlehensverbindlichkeiten der Ruhrbahn Mülheim GmbH an die kreditgebenden Banken sicherungsübereignet sind.
Zusammensetzung der Organe, Aufwendungen für Organe
| Ulrich Beul, Essen, Dipl.-Ingenieur, Qualitätsmanager, Ratsherr der Stadt Essen | Vorsitzender des Aufsichtsrates Anteilseignervertreter |
| Ahmet Avsar, Mülheim an der Ruhr, | Stellvertretender Vorsitzender |
| Meister im Kfz.-Techniker Handwerk, Vorsitzender des Betriebsrates | Arbeitnehmervertreter |
| Severin Brinkhaus, Köln Gewerkschaftssekretär, ver.di Köln | Arbeitnehmervertreter |
| Christian Boden, Essen, Elektromechaniker, Mitglied des Betriebsrates | Arbeitnehmervertreter |
| Hermann Dumke, Hattingen, Bauingenieur, Architekt, Bereichsleitung Infrastruktur & Bauwerke | Arbeitnehmervertreter |
| Rolf Fliß, Essen, Bürgermeister der Stadt Essen | Anteilseignervertreter |
| Dr. Stefan Hochstadt, Essen, Soziologe, Sachkundiger Bürger im Rat der Stadt Essen | Anteilseignervertreter |
| Dirk Hoffmann, Mülheim an der Ruhr, Schlosser, Mitglied des Betriebsrates | Arbeitnehmervertreter |
| Dennis Kurz, Köln, Gewerkschaftssekretär ver.di | Arbeitnehmervertreter |
| Joelle Lockmann, Essen, Sachbearbeiterin, Bereich Infrastruktur & Bauwerke | Arbeitnehmervertreterin |
| Walburga Ludwig-Nikodem, Mülheim an der Ruhr, Sachbearbeiterin, Bereich Betriebshofmanagement | Arbeitnehmervertreterin |
| Ulrich Malburg, Essen, Bauingenieur, Ratsherr der Stadt Essen | Anteilseignervertreter |
| Frank Mendack, Mülheim an der Ruhr, Beigeordneter, Kämmerer der Stadt Mülheim an der Ruhr | Anteilseignervertreter |
| Simone Raskob, Essen, Beigeordnete der Stadt Essen | Anteilseignervertreterin |
| Dr. Siegfried Rauhut, Mülheim a.d.Ruhr, Geschäftsführer, Stadtverordneter der Stadt Mülheim an der Ruhr | Anteilseignervertreter |
| Martina Schürmann, Essen, Rechtsanwältin, Ratsfrau der Stadt Essen | Anteilseignervertreterin |
| Dirk Seibel, Grevenbroich, Gewerkschaftssekretär ver.di | Arbeitnehmervertreter |
| Timo Spors, Mülheim an der Ruhr, Student, Stadtverordneter der Stadt Mülheim an der Ruhr | Anteilseignervertreter |
| Ingo Vogel, Essen Polizeibeamter, Ratsherr der Stadt Essen | Anteilseignervertreter |
| Selim Yildiz, Essen, Busfahrer, Mitglied des Betriebsrates | Arbeitnehmervertreter |
Der Geschäftsführer der Ruhrbahn GmbH:
|
Michael Feller, Essen |
Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten folgende Vergütung:
| Ulrich Beul | 4.200,00 € |
| Ahmet Avsar | 3.300,00 € |
| Severin Brinkhaus | 2.600,00 € |
| Christian Boden | 2.400,00 € |
| Hermann Dumke | 3.200,00 € |
| Rolf Fliß | 3.100,00 € |
| Dr. Stefan Hochstadt | 2.700,00 € |
| Dirk Hoffmann | 2.200,00 € |
| Dennis Kurz | 1.700,00 € |
| Joelle Lockmann | 2.500,00 € |
| Walburga Ludwig-Nikodem | 2.300,00 € |
| Ulrich Malburg | 2.800,00 € |
| Frank Mendack | 2.000,00 € |
| Simone Raskob | 2.400,00 € |
| Dr. Siegfried Rauhut | 2.900,00 € |
| Martina Schürmann | 1.800,00 € |
| Dirk Seibel | 1.900,00 € |
| Timo Spors | 2.400,00 € |
| Ingo Vogel | 2.700,00 € |
| Selim Yildiz | 2.500,00 € |
| Summe | 51.600,00 € |
Der Geschäftsführer erhielt folgende Vergütung:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführer besteht aus einem Jahresfestgehalt, einer erfolgsabhängigen Tantieme, einer arbeitgeberfinanzierten Altersversorgung sowie sonstigen Vergütungsbestandteilen, insbesondere Dienstwagen und Versicherungsbeiträge.
Die Gesamtbezüge für Herrn Feller setzten sich aus eine Festvergütung von 214 T€, einer Prämie von 57 T€, einer Vertreterzulage von 25 T€, einer Altersversorgung in Höhe von 151 T€ sowie einen Wert für den Dienstwagen i.H. von 6 T€ zusammen.
An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 864 T€ gezahlt. Der Betrag der Pensionsrückstellungen, der für diese Personengruppe gebildet wurde, beträgt 11.462 T€. Die Rückstellung wurde in Höhe der Verpflichtung gebildet.
Zum Abschlussstichtag belief sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf 91 T€. Das als Aufwand erfasste Honorar entfiel zu 76 T€ auf die Abschlussprüfungsleistungen und zu 15 T€ auf sonstige Leistungen.
Geschäfte mit nahestehenden Personen
| Art der Beziehung | Verbundene Unternehmen | Bereich Stadt Essen | Sonstige |
| Art des Geschäftes | |||
| Instandsetzung / Wartung | 26.366,73 € | 5.652.672,51 € | 0,00 € |
| Diesel, Kraftstoff | 154.126,97 € | 94.235,29 € | 199.562,57 € |
| Post, Druck, Telekommunikation | 108,75 € | 27.483,07 € | 0,00 € |
| Personalgestellung, Personalwesen | 0,00 € | 8.411,34 € | 0,00 € |
| Miete | 57.600,00 € | 23.667,08 € | 0,00 € |
| Verkehrsleistung | 1.321.277,72 € | 11.202.801,63 € | 0,00 € |
| Sonstiges | 92.211,41 € | 311.380,36 € | 6.496,22 € |
| Summe Angebotene Leistungen | 1.651.691,58 € | 17.320.651,28 € | 206.058,79 € |
| Dienstleistungen | 114.389,35 € | 6.344.796,25 € | 1.786.132,32 € |
| Sonstiges | 416.731,18 € | 470.191,73 € | 0,00 € |
| Darlehen | 0,00 € | 25.831.000,00 € | 0,00 € |
| Summe Bezogene Leistungen | 531.120,53 € | 32.645.987,98 € | 1.786.132,32 € |
Verbundene Unternehmen: Stadtwerke Essen AG, Weisse Flotte Baldeney-GmbH, Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Entwässerung Essen mbH
Stadt Essen: Arbeit & Bildung Essen GmbH, Messe Essen GmbH, Essener Systemhaus, Essener Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH, GSE gGmbH, Essen Marketing GmbH, Theater und Philharmonie Essen GmbH, SBE Sport- und Bäderbetriebe Essen, Jugendberufshilfe Essen gGmbH, RGE Servicegesellschaft Essen mbH, Allbau Managementgesellschaft mbH, Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH, Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, Immobilien Management Essen GmbH
Sonstige Unternehmen: Otto Lingner Verkehrs-GmbH, BEKA
Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen
Aufstellung des Anteilbesitzes
|
Anteil am Kapital
% |
Eigenkapital
T€ |
Ergebnis des Geschäftsjahres
T€ |
|
| beka GmbH, Köln (Werte zum 31.12.2022) | 0,63 | 1.175 | 33 |
| Otto Lingner Verkehrs GmbH, Bochum (Werte zum 31.12.2022) | 50,00 | 633 | -4 |
Angaben zum Konzernabschluss
Die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) mit Sitz in Essen hält 69,23 % der Anteile am gezeichneten Kapital der Ruhrbahn GmbH. Die Ruhrbahn GmbH ist damit ein Konzernunternehmen der EVV und wird in deren Konzernabschluss einbezogen (großer Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister bekannt gemacht. Die Ruhrbahn GmbH ist von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
| Arbeitnehmer | 2023 | 2022 |
| Lohn- und G0ehaltsempfänger | 2.354 | 2.384 |
| Auszubildende | 78 | 57 |
| Gesamt | 2.432 | 2.441 |
V. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag
Es haben sich keine maßgeblichen Vorgänge nach dem Abschlussstichtag ergeben.
Essen, 28.03.2024
Ruhrbahn GmbH
Feller
Entwicklung des Anlagevermögens in 2023
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|
Stand 1.1.2023
€ |
Zugänge
€ |
Umbuchungen
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 15.262.262,78 | 479.572,10 | 1.659.207,14 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 4.536.226,18 | 2.973.525,65 | -1.553.130,16 |
| 19.798.488,96 | 3.453.097,75 | 106.076,98 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | |||
| a) Grundstücke, Geschäfts- Betriebs- und andere Bauten | 94.078.839,23 | 1.815.865,33 | 13.242.154,78 |
| b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges | 109.509.948,27 | 62.138,34 | 103.887,46 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 377.712.543,50 | 9.467.329,15 | 6.630.277,14 |
| 3. Fahrzeuge für den Personenverkehr | 376.698.444,11 | 10.123.175,96 | 27.086.413,11 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören | 86.337.624,07 | 324.022,89 | 1.393.076,97 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 76.095.977,15 | 1.388.140,63 | 584.986,37 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 209.890.050,55 | 72.052.735,79 | -49.146.872,81 |
| 1.330.323.426,88 | 95.233.408,09 | -106.076,98 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Beteiligungen | 113.818,33 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.952.887,90 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 38.302,75 | 13.706,86 | 0,00 |
| 4. Genossenschaftsanteile | 32.005,66 | 0,00 | 0,00 |
| 2.137.014,64 | 13.706,86 | 0,00 | |
| 1.352.258.930,48 | 98.700.212,70 | 0,00 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|
Auf Zugänge u. Umbuchungen entf. Zuschüsse
€ |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2023
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 110.370,83 | 4.525,81 | 17.396.516,21 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 73.339,31 | 0,00 | 5.956.621,67 |
| 183.710,14 | 4.525,81 | 23.353.137,88 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | |||
| a) Grundstücke, Geschäfts- Betriebs- und andere Bauten | 800.000,00 | 0,00 | 109.136.859,34 |
| b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges | 0,00 | 0,00 | 109.675.974,07 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 5.768.700,00 | 0,00 | 393.810.149,79 |
| 3. Fahrzeuge für den Personenverkehr | 0,00 | 96.905,33 | 413.811.127,85 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören | 481.480,12 | 0,00 | 88.054.723,93 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 1.443.975,88 | 76.625.128,27 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.964.190,52 | 145.818,19 | 232.650.095,34 |
| 10.014.370,64 | 1.686.699,40 | 1.423.764.058,59 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 113.818,33 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 1.952.887,90 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 32.954,92 | 19.054,69 |
| 4. Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 32.005,66 |
| 0,00 | 32.954,92 | 2.117.766,58 | |
| 10.198.080,78 | 1.724.180,13 | 1.449.234.963,05 | |
| Abschreibungen | |||
|
Stand 1.1.2023
€ |
Zugänge
€ |
Davon zuschuss- finanziert
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 14.508.432,68 | 766.999,66 | 102.874,67 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 14.508.432,68 | 766.999,66 | 102.874,67 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | |||
| a) Grundstücke, Geschäfts- Betriebs- und andere Bauten | 41.004.795,76 | 2.783.892,18 | 279.021,50 |
| b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges | 54.609.660,98 | 2.130.786,94 | 346.429,62 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 230.393.200,95 | 10.239.003,48 | 2.760.197,12 |
| 3. Fahrzeuge für den Personenverkehr | 246.255.501,00 | 17.643.345,74 | 2.012.159,15 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören | 60.681.641,33 | 4.025.884,54 | 1.219.114,60 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 61.776.366,25 | 3.640.123,67 | 271.219,24 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 694.721.166,27 | 40.463.036,55 | 6.888.141,23 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 709.229.598,95 | 41.230.036,21 | 6.991.015,90 | |
| Abschreibungen | |||
| Umbuchung |
Abgänge
€ |
Stand 31.12.2023
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 0,00 | 4.525,81 | 15.270.906,53 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 4.525,81 | 15.270.906,53 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | |||
| a) Grundstücke, Geschäfts- Betriebs- und andere Bauten | 0,00 | 0,00 | 43.788.687,94 |
| b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges | 0,00 | 0,00 | 56.740.447,92 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 0,00 | 0,00 | 240.632.204,43 |
| 3. Fahrzeuge für den Personenverkehr | 0,00 | 96.905,33 | 263.801.941,41 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören | 0,00 | 0,00 | 64.707.525,87 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 1.364.126,23 | 64.052.363,69 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 1.461.031,56 | 733.723.171,26 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Genossenschaftsanteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| 0,00 | 1.465.557,37 | 748.994.077,79 | |
| Buchwerte | ||
|
Stand 31.12.2023
€ |
Vorjahr
€ |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 2.125.609,68 | 753.830,10 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 5.956.621,67 | 4.536.226,18 |
| 8.082.231,35 | 5.290.056,28 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken | ||
| a) Grundstücke, Geschäfts- Betriebs- und andere Bauten | 65.348.171,40 | 53.074.043,47 |
| b) Bahnkörper und Bauten des Schienenweges | 52.935.526,15 | 54.900.287,29 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 153.177.945,36 | 147.319.342,55 |
| 3. Fahrzeuge für den Personenverkehr | 150.009.186,44 | 130.442.943,11 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 und 3 gehören | 23.347.198,06 | 25.655.982,74 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.572.764,58 | 14.319.610,90 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 232.650.095,34 | 209.890.050,55 |
| 690.040.887,33 | 635.602.260,61 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 113.818,33 | 113.818,33 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 1.952.887,90 | 1.952.887,90 |
| 3. Sonstige Ausleihungen | 19.054,69 | 38.302,75 |
| 4. Genossenschaftsanteile | 32.005,66 | 32.005,66 |
| 2.117.766,58 | 2.137.014,64 | |
| 700.240.885,26 | 643.029.331,53 | |
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Ruhrbahn GmbH, Essen
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Ruhrbahn GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ruhrbahn GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 24. Mai 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Stephan Schims, Wirtschaftsprüfer
ppa. Christoph Drewes, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat ließ sich während des Geschäftsjahres 2023 in regelmäßigen Sitzungen von der Geschäftsführung über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäfte unterrichten. Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle wurden eingehend beraten. Anhand der übergebenen Unterlagen und der erteilten Auskünfte hat er die Tätigkeit der Gesellschaft überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen.
Der Jahresabschluss 2023 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Abschlussprüfers der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Essen, hat dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Abschlussprüfer hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2023 in der vorliegenden Form festzustellen.
Für die erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank aus.
Essen, im Juni 2024
Der Aufsichtsrat
Ulrich Beul, Vorsitzender
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 21.06.2024 festgestellt.
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