Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuss HRB 4835
Eingetragen
31.10.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
der Handel mit gebrauchten Maschinen aller Art. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Heinz Dieter Hasemann
seit 30.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Heinz Dieter Hasemann
Düsseldorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hasemann GmbH

Kaarst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.978,50 4.085,50
I. Sachanlagen 2.978,50 4.085,50
B. Umlaufvermögen 312.584,96 735.694,96
I. Vorräte 229.639,00 292.159,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40.092,27 364.912,09
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.613,81 11.686,11
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.853,69 78.623,37
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.306,41 9.104,56
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 115.986,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 433.855,96 748.885,02

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 185.727,02 351.708,60
I. gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Gewinnvortrag 316.708,60 524.854,42
III. Jahresfehlbetrag 165.981,58 208.145,82
B. Rückstellungen 555,16 178.634,02
C. Verbindlichkeiten 247.573,78 218.542,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 247.573,78 218.542,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 433.855,96 748.885,02

Anhang


Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung


Allgemeine Angaben

Die Hasemann GmbH ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von der Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss der Hasemann GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.


Angaben zur Buchführung

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle erfolgten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. ausgewertet.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV e.G. bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird mit dem Lohnprogramm LEXWARE geführt.


Angaben zu Bilanzierung und Bewertung

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung Unternehmenstätigkeit beachtet.

Alle am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rück­stellungen Rechnung getragen.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,- wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Das aktivierte Anlagevermögen von Euro 150,- bis Euro 1.000,- wurde in einen Sammelposten eingestellt und über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben (Poolabschreibung).

Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Durch die erstmalige Anwendung der geänderten Vorschriften des BilMoG zur Rückstellungsbewertung gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs.2 HGB ergibt sich zum 01.01.2010 ein Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung in Höhe von Euro 185.124,00. Regulär wird der Pensionsrückstellung im Geschäftsjahr 2010 ein Betrag von Euro 4.557,00 zugeführt, der einen anteiligen Zinsanteil von Euro 9.397,00 enthält. Der nach steuerlichen Kriterien ermittelte Teilwert im Sinne des § 6a EStG beläuft sich zum 31.12.2010 auf Euro 177.338,00. Der Zuführungsbetrag in Höhe von Euro 4.557,00 inklusive des darin enthaltenen Zinsanteils deckt sich mit dem handelsrechtlichen Wert. Die vorgenannten Werte wurden aus dem Versicherungsmathematischen Gutachten der SLPM Versicherungs-AG entnommen.

Ergänzende Angaben

Außerhalb der Bilanz bestehen keine finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

Im Bilanzzeitraum wurden die Geschäfte von Frau Hasemann, Kauffrau, Neuss geführt. Der Geschäftsführer hat Alleinvertretungsvollmacht und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Neuss,23.12.2011  _______________________
   Andrea Hasemann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2011 festgestellt.

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