Wellmann Sicherheitstechnik GmbH

Frankenstraße 5, 46499 Hamminkeln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 30224
Eingetragen
22.12.2017
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von militärischen KampffahrzeugenHerstellung von Turbinen
Gegenstand
die Wartung und die Herstellung bzw. der Bau von Sicherheitsanlagen für Industrieund Gewerbebetriebe sowie für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Privatkundschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Prokura
David Jerome Deutsch
seit 20.8.2025
Prokura
Patrick Wulff
seit 13.1.2025
Prokura
Wilhelm Wellmann
seit 28.11.2023
Prokura
Ulrich Eicken
seit 28.11.2023
Prokura
Lars Hümmerich
seit 28.11.2023
Prokura
Julia Rothbart
seit 28.11.2023
Prokura
Andrea Szrama
seit 28.11.2023
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wellmann Sicherheitstechnik GmbH

Hamminkeln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 206.492,60 166.065,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 104.736,60 78.902,00
II. Sachanlagen 100.716,00 86.123,00
III. Finanzanlagen 1.040,00 1.040,00
B. Umlaufvermögen 4.896.628,87 3.760.295,75
I. Vorräte 1.949.808,59 1.600.500,51
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.122.810,95 3.017.059,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.377.486,27 1.281.235,29
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 74.023,12 90.779,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.569.334,01 878.559,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 75.596,12 20.080,47
D. Aktive latente Steuern 2.380,42 2.093,77
Aktiva 5.181.098,01 3.948.534,99

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 3.181.012,64 2.291.113,59
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.266.113,59 772.788,89
III. Jahresüberschuss 1.889.899,05 1.493.324,70
B. Rückstellungen 841.593,15 606.135,56
C. Verbindlichkeiten 1.158.492,22 1.051.285,84
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.158.492,22 1.051.285,84
Passiva 5.181.098,01 3.948.534,99

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

1. Allgemeine Angaben

Die Wellmann Sicherheitstechnik GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handelsrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Bilanzierung und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2021 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen.

Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Im Geschäftsjahr 2021 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Die Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art nicht von untergeordneter Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, liegen nicht vor (Periodenfremde Ergebnisse gem. § 285 Nr. 32 HGB).

Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind (Wertbegründende Ereignisse gem. § 285 Nr. 33 HGB).

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB):
Firmenname laut Registergericht: Wellmann Sicherheitstechnik GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamminkeln
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Register-Nr.: HRB 30224
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Notwendige Abschläge aufgrund des Niederstwertprinzips wurden vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. Die Umsatzerlöse werden gem. § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die erkennbaren Risiken sind -soweit erforderlich- durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige linearer Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Steuerliche Sonderabschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2021 nicht in Anspruch genommen. Die Sachanlagen wurden, mit Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter, linear abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut 800,00 Euro nicht übersteigen.

Vorräte

Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Die Vertriebsgemeinkosten wurden nicht aktiviert.

Bei den teilfertigen Leistungen handelt es sich um Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden.

Die erhaltenen Anzahlungen werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB in Teilbeträgen offen von den Vorräten abgesetzt, soweit ihnen für den einzelnen Auftrag Vorräte gegenüberstehen.

Die fertigen Erzeugnisse und Waren und die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren und den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen.

Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 74.023,12 Euro.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 Euro und ist in voller Höhe eingezahlt.

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende Ergebnisverwendung vor (§ 285 Nr. 34 HGB):

Der Jahresüberschuss beträgt 1.889.899,05 Euro. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von 3.156.012,64 Euro, der zu verwenden ist.

Als Gewinnvortrag werden 3.156.012,64 Euro auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen die Verpflichtungen der Gesellschaft für ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden, für Gewährleistungen, für ausstehende Beiträge und interne Jahresabschlusskosten, sowie für Jahresabschlusserstellung, Archivierungskosten und Rechts- und Beratungskosten.

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle des vorangegangenen Geschäftsjahres berücksichtigt. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Sicherungsübereignung am beweglichen Anlagevermögen gesichert ist, beträgt 0,00 Euro (§ 285 Nr. 1 b HGB).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, der durch Grundpfandrechte (Grundschuld) gesichert ist, beträgt 0,00 Euro (§ 285 Nr. 1b HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften. Für zu leistende Sicherheiten in Verbindung mit Aufträgen sind Bürgschaften durch Kreditinstitute und Versicherungen in Höhe von 486.393,10 Euro übernommen worden.

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern seit dem 01. Januar 2010 wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Hinsichtlich der Zusammensetzung der Aufwendungen und Erträge wird auf die dem Bericht beigefügten Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss verwiesen. (§ 277 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

Im Geschäftsjahr 2021 liegen keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Aufwendungen und Erträge, die hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art nicht von untergeordneter Bedeutung sind und einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind liegen nicht vor (Periodenfremde Ergebnisse gem. § 285 Nr. 32 HGB).Des Weiteren liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind (Wertbegründende Ereignisse gem. § 285 Nr. 33 HGB).

5. Sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2021 werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan
Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen zur Vertretung der Wellmann Sicherheitstechnik GmbH berufen:

 - Herr Wilhelm Wellmann 

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer Herr Wilhelm Wellmann vertritt die Gesellschaft allein.

Verbundene Unternehmen
Die Wellmann Sicherheitstechnik GNW GmbH ist ein verbundenes Unternehmen und hat ihren Sitz in Nordwalde.
Die Wellmann Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG ist ein verbundenes Unternehmen und hat ihren Sitz in Hamminkeln.
Die Wellmann Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG ist ein verbundenes Unternehmen und hat ihren Sitz in Hamminkeln.

Gegenüber verbundene Unternehmen bestehen nachfolgend aufgeführte Forderungen bzw. Verbindlichkeiten:


Name:

Verzinsung:

Euro
Forderungsverrechnungskonto
Wellmann Sicherheitstechnik GNW GmbH

0,0 % p. a.


39.671,13

Forderungsverrechnungskonto
Wellmann Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG

0,0 % p. a.

5.292,16

Forderungsverrechnungskonto
Wellmann Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

0,0 % p. a.

13.393,26

Verbindlichkeitenverrechnungskonto
Wellmann Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG

0,0 % p. a.

15.982,53

Verbindlichkeitenverrechnungskonto
Wellmann Sicherheitstechnik GNW GmbH
0,0 % p. a.
8,43


Die vorgenannten Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden mit den angegebenen Prozentsätzen verzinst.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen bestanden zum Stichtag in Höhe von 75.958,60 Euro. Sämtliche finanziellen Verpflichtungen haben eine Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

Darüber hinaus bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus Pacht- und Dienstleistungsverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen zum Stichtag in Höhe von 2.939.426,00 Euro. Davon fällig innerhalb von einem Jahr 661.470,75 Euro, innerhalb von zwei bis fünf Jahren 1.797.955,25 Euro und nach fünf Jahren 480.000,00 Euro.

Darüber hinausgehende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Stichtag im geschäftsüblichen Umfang.

Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag keine.

Ausschüttungssperre
Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2021 unterliegen die latenten Steuern in Höhe von 2.380,42 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Hamminkeln, den 15. Juli 2022

gez. Herr Wilhelm Wellmann


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.07.2022 festgestellt.

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