SanSwiss
GmbH
Forst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.969,00 |
29.907,98 |
| I.
Sachanlagen |
45.969,00 |
29.907,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.387.917,59 |
2.369.734,85 |
| I.
Vorräte |
629.187,47 |
806.130,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.022.951,47 |
1.153.403,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
735.778,65 |
410.200,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.628,24 |
39.229,58 |
| D.
Aktive latente Steuern |
|
462.890,00 |
| Aktiva |
2.444.514,83 |
2.901.762,41 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
31.3.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
170.099,17 |
581.121,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
900.000,00 |
900.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.650.000,00 |
3.700.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
4.018.878,78 |
3.968.800,97 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.361.022,05 |
50.077,81 |
| B.
Rückstellungen |
289.420,11 |
308.756,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.984.995,55 |
2.011.884,71 |
| Passiva |
2.444.514,83 |
2.901.762,41 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die SanSwiss GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S. der §§264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April eines
Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.
Die SanSwiss GmbH, Freiherr-von-Drais-Str.5, 76694
Forst; Registergericht Mannheim HRB 706612 ist eine
100%-ige Tochter der SanSwiss AG in Härkingen/Schweiz.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum
Abschlussstichtag bis auf T€ 170,1 aufgebraucht.
Aufgrund geeigneter Maßnahmen (Rangrücktritt und
Patronatserklärung der Muttergesellschaft) und der
positiven Fortführungsprognose erfolgte die
Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der
Unternehmensfortführung.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3
HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die abnutzbaren
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 250,- wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 800 € werden innerhalb eines
Jahres abgeschrieben.
Waren
Waren sind zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB)
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken ist durch Bildung angemessen
dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Anzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie
Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird zum Nominalwert
bilanziert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 Abs.2 Nr. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beträgt weniger als 1
Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von T€ 395,2 (Vorjahr T€
309,2) resultieren aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
saldiert mit der Forderung aus einer treuhänderischen
Beteiligung in Höhe von € 1 (Vorjahr € 1)
und Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr in
Höhe von T€ 39,8 (Vorjahr T€ 0,0)
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
in Höhe von T€ 1.110,0 (Vorjahr T€ 1.100,0)
resultieren aus dem Finanzverkehr, in Höhe von T€
40,3 (Vorjahr T€ 31,3) aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr saldiert mit Forderungen aus dem
Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von T€
71,3 (Vorjahr T€ 37,3).
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten beträgt
weniger als 1 Jahr.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 198,7
(Vorjahr T€ 198,7) sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen (insb.
Leasingaufwendungen). Aufgrund von Liquiditäts- und
Flexibilitätsaspekten entschied sich die Gesellschaft
für Leasingverträge und langfristige
Mietverträge.
V. Sonstige Angaben
Der Personalstand betrug im Durchschnitt 27,8
(Vorjahr 25,5) Angestellte. Teilzeitbeschäftigte
Mitarbeiter wurden zeitanteilig berücksichtigt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der RONAL AG mit Sitz in Härkingen,
Schweiz (kleinster und größter
Konsolidierungskreis) einbezogen.
Forst, den 30.05.2023
Dirk Steinacher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2023
festgestellt.
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