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Andree Brunner GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2013
EUR |
30.9.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.519,00 |
571,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.725,23 |
40.192,15 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.660,14 |
2.080,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
57,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.244,23 |
40.820,81 |
Passiva
|
|
30.9.2013
EUR |
30.9.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.272,50 |
8.525,72 |
| B.
Rückstellungen |
4.798,00 |
5.638,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.173,73 |
26.657,09 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
3.975,70 |
1.039,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.173,73 |
26.657,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.244,23 |
40.820,81 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Jahresabschluss auf den 30. September
2013
A. Allgemeines
1. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des § 42
GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
2. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
4. Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungshilfen wurden nicht wahrgenommen,
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt.
2. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Planmäßige Abschreibungen (§ 253
HGB) wurden nach der linearen Abschreibungsmethode
vorgenommen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 150,00 netto wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
über € 150,00 (netto) liegen, aber den Betrag von
€ 1.000,00 (netto) nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle entsprechenden
Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres
zusammengefaßt sind. Dieser Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflußt
die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
3. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten auch Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
1.660,14, verzinst mit 6%.
4. Das übrige Umlaufvermögen wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
5. Das im Eigenkapital ausgewiesene gezeichnete
Kapital in Höhe von € 25.000,00 ist zum
Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
6. Die Rückstellungen sind
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
7. Die Verbindlichkeiten wurden unter
Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen und einzeln
nachgewiesen.
8. Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten
hauptsächlich die Verbindlichkeiten aus Steuern
(€ 2.016,69) und die Verbindlichkeiten gg.
Gesellschafter (3.975,70).
9. In Fremdwährung valutierende Schuldposten
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Andree Brunner, Kaufmann.
2. Im Wirtschaftsjahr 2012/2013 betrug die
durchschnittliche Beschäftigtenzahl
einschließlich
Gesellschafter-Geschäftsführer und
geringfügig Beschäftigten 2 Angestellte.
3. Es wird vorgeschlagen, den handelsrechtlichen
Jahresgewinn in Höhe von € 1.746,78 mit den
bestehenden Jahresfehlbetrag in Höhe von €
16.474,28 zu verrechnen und den gesamten Fehlbetrag in
Höhe von € 14.727,50 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Düsseldorf, den 18. Dezember 2014
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Andree Brunner
(Geschäftsführer)
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2014 festgestellt.
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