Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 22445
Eingetragen
3.1.2017
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugZerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren
Gegenstand
Der Wertstoffhandel, die Wertstoffentsorgung und - verwertung, die Durchführung von Container-Diensten, Abbrucharbeiten, Haushalts-, Wohnungsund Betriebsauflösungen, Entrümpelungen aller Art, Abfall- und Altreifenannahme und fachgerechte Entsorgung, der Schrotthandel sowie der Vertrieb von Flüssiggas.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Scherer
seit 3.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
Sylvia Bersch
30.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Scherer
56288 Kastellaun, Rother Weg 24
17.500 €
70.00%
Sylvia Bersch
56288 Kastellaun, Rother Weg 24
7.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FS-Wertstoffe GmbH

Kastellaun

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 213.857,00 202.682,00
I. Sachanlagen 213.857,00 202.682,00
B. Umlaufvermögen 240.458,26 258.455,52
I. Vorräte 77.607,04 42.607,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 159.991,54 166.991,41
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 151.183,16 142.005,78
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.859,68 48.857,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.625,40 22.865,00
davon Disagio 10.480,00 15.580,00
Aktiva 477.940,66 484.002,52

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 296.767,12 248.400,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 223.400,11 186.177,65
III. Jahresüberschuss 48.367,01 37.222,46
B. Rückstellungen 19.219,58 11.792,00
C. Verbindlichkeiten 161.953,96 197.840,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 66.428,84 86.842,27
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 95.525,12 110.997,74
davon gegenüber Gesellschaftern 19.391,11 19.104,54
D. Passive latente Steuern 0,00 25.970,40
Summe Passiva 477.940,66 484.002,52

Anhang

A) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Der Jahresabschluss des Berichtsunternehmens vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

2. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen, wobei sie gegenüber der Bestimmung des § 266 Abs. 2 HGB zum besseren Verständnis etwas erweitert wurde. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

3. Die Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31. Dezember 2022. Insoweit sind die Beträge vergleichbar und Anpassung soweit erforderlich vorgenommen (§ 265 Abs. 2 HGB).

4. Die gemäß § 284 Abs. 4 Nr.1 HGB erforderlichen Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ausführlich innerhalb dieses Bilanzberichtes erläutert. Insoweit kann auf Wiederholung der angabenpflichtigen Angaben verzichtet werden.

5. Die Regeln des Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden für das Kalenderjahr 2023 beachtet. Für die Eröffnungsbilanzwerte wurde von den Fortführungswahlrechten gemäß Artikel 67 EGHGB Gebrauch gemacht.

B) Erläuterungen zur Bilanz

1. Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 2 HGB wurden nicht angewendet. Eine Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.

2. Die Posten des Anlagevermögens wurden allesamt zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Wertfindung konnte, aufgrund des von der Berichtsfirma geführten Inventarverzeichnisses zweifelsfrei nachgewiesen werden (Art. 24 EG HGB).
3. Soweit in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 7 HGB Positionen unter arabischen Ziffern zusammengefasst wurden, sind diese im Erläuterungsteil des Bilanzberichtes im Einzelnen aufgeschlüsselt. Hierauf darf verwiesen werden. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ergaben sich keine Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sein könnten (§ 268 Abs. 4 HGB).

4. Auch größere Verbindlichkeiten, die nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sein könnten, sind nicht gegeben (§ 268 Abs. 5 HGB).
 
5. Die Zugänge zum Anlagevermögen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet (§ 253 Abs. 2 HGB). Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern ist als planmäßige Abschreibung die Sofortabschreibung des Zugangs erfolgt. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert wurde für die Beteiligung am VVR Verkehrsverlag GmbH vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S.5 HGB).

6. Beim Umlaufvermögen sind die Vorräte mit den Anschaffungskosten bewertet
(§ 253 Abs. 1 HGB). Forderungen, Kassenbestand und Bankguthaben sind mit den Nennwerten bilanziert. Abschreibungen werden nicht vorgenommen.
 
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind für Positionen i.S. von § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.

8. Die Rückstellungen wurden für Positionen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nennwert bzw. den Rückzahlungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
10. Die bilanzierten Rückstellungsbeträge haben ebenso wie die anderen Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr (§ 285 Ziffer 1 a HGB), mit Ausnahme der Darlehensschulden.
 
11. Die Ermittlung des Jahresüberschusses 2023 ergibt sich aus dem Bilanzbericht.

12. Gewinnausschüttungen sind nicht vorgeschlagen.

C) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Im Jahresabschluss 2023 sind keine Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher Bedeutung ausgewiesen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB).

2. Im Berichtsjahr sind keine außerplanmäßige Forderungsabschreibungen gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB gebildet.

3. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine außerordentlichen Erträge und keine außerordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gefallen sind.

D) Sonstige Angaben

1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführung:

Herr Frank Scherer, 56288 Kastellaun 

ist als Geschäftsführer/in berufen.

2.  Im Geschäftsjahr 2023 betrug die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer:

 9 Angestellte

56288 Kastellaun, den 12. März 2025

gez. Frank Scherer

Registergericht: Bad Kreuznach
Register-Nr.: HR B 22445

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.

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