FS-Wertstoffe GmbH
Kastellaun
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
213.857,00 |
202.682,00 |
| I.
Sachanlagen |
213.857,00 |
202.682,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
240.458,26 |
258.455,52 |
| I.
Vorräte |
77.607,04 |
42.607,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
159.991,54 |
166.991,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
151.183,16 |
142.005,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.859,68 |
48.857,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.625,40 |
22.865,00 |
| davon
Disagio |
10.480,00 |
15.580,00 |
| Aktiva |
477.940,66 |
484.002,52 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
296.767,12 |
248.400,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
223.400,11 |
186.177,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
48.367,01 |
37.222,46 |
| B.
Rückstellungen |
19.219,58 |
11.792,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
161.953,96 |
197.840,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
66.428,84 |
86.842,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
95.525,12 |
110.997,74 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
19.391,11 |
19.104,54 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
25.970,40 |
| Summe
Passiva |
477.940,66 |
484.002,52 |
Anhang
A) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss des Berichtsunternehmens
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
2. Die Form der Darstellung, insbesondere die
Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den
gesetzlichen Regelungen, wobei sie gegenüber der
Bestimmung des § 266 Abs. 2 HGB zum besseren
Verständnis etwas erweitert wurde. Die Gliederung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.
3. Die Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer
Zusammensetzung und Ermittlung denen zum 31. Dezember 2022.
Insoweit sind die Beträge vergleichbar und Anpassung
soweit erforderlich vorgenommen (§ 265 Abs. 2 HGB).
4. Die gemäß § 284 Abs. 4 Nr.1
HGB erforderlichen Angaben zu den angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
ausführlich innerhalb dieses Bilanzberichtes
erläutert. Insoweit kann auf Wiederholung der
angabenpflichtigen Angaben verzichtet werden.
5. Die Regeln des
Bilanzrechtmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden für
das Kalenderjahr 2023 beachtet. Für die
Eröffnungsbilanzwerte wurde von den
Fortführungswahlrechten gemäß Artikel 67
EGHGB Gebrauch gemacht.
B)
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Bewertungsmethoden nach § 240 Abs. 4
und § 256 Satz 2 HGB wurden nicht angewendet. Eine
Berechnung des Unterschiedsbetrages gemäß §
284 Abs. 2 Nr. 4 HGB war demnach nicht erforderlich.
2. Die Posten des Anlagevermögens wurden
allesamt zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die
Wertfindung konnte, aufgrund des von der Berichtsfirma
geführten Inventarverzeichnisses zweifelsfrei
nachgewiesen werden (Art. 24 EG HGB).
3. Soweit in der Bilanz gemäß §
265 Abs. 7 HGB Positionen unter arabischen Ziffern
zusammengefasst wurden, sind diese im Erläuterungsteil
des Bilanzberichtes im Einzelnen aufgeschlüsselt.
Hierauf darf verwiesen werden. Zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung ergaben sich keine Anhaltspunkte für
das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen,
die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden
sein könnten (§ 268 Abs. 4 HGB).
4. Auch größere Verbindlichkeiten,
die nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sein
könnten, sind nicht gegeben (§ 268 Abs. 5 HGB).
5. Die Zugänge zum Anlagevermögen sind
mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet (§ 253
Abs. 2 HGB). Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern
ist als planmäßige Abschreibung die
Sofortabschreibung des Zugangs erfolgt. Eine
außerplanmäßige Abschreibung auf den
beizulegenden Wert wurde für die Beteiligung am VVR
Verkehrsverlag GmbH vorgenommen (§ 253 Abs. 3 S.5
HGB).
6. Beim Umlaufvermögen sind die
Vorräte mit den Anschaffungskosten bewertet
(§ 253 Abs. 1 HGB). Forderungen, Kassenbestand
und Bankguthaben sind mit den Nennwerten bilanziert.
Abschreibungen werden nicht vorgenommen.
7. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
für Positionen i.S. von § 250 Abs. 1 HGB
angesetzt.
8. Die Rückstellungen wurden für
Positionen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nennwert
bzw. den Rückzahlungsbeträgen angesetzt (§
253 Abs. 1 HGB).
10. Die bilanzierten
Rückstellungsbeträge haben ebenso wie die anderen
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr
(§ 285 Ziffer 1 a HGB), mit Ausnahme der
Darlehensschulden.
11. Die Ermittlung des Jahresüberschusses
2023 ergibt sich aus dem Bilanzbericht.
12. Gewinnausschüttungen sind nicht
vorgeschlagen.
C)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Im Jahresabschluss 2023 sind keine
Erträge und Aufwendungen von nicht unerheblicher
Bedeutung ausgewiesen, die einem anderen Geschäftsjahr
zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB).
2. Im Berichtsjahr sind keine
außerplanmäßige Forderungsabschreibungen
gemäß
§ 253 Abs. 2 HGB gebildet.
3. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine
außerordentlichen Erträge und keine
außerordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die
außerhalb der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft gefallen
sind.
D) Sonstige Angaben
1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführung:
Herr Frank Scherer, 56288 Kastellaun
ist als Geschäftsführer/in berufen.
2. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die
durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer:
9 Angestellte
56288 Kastellaun, den 12. März 2025
gez. Frank Scherer
Registergericht: Bad Kreuznach
Register-Nr.: HR B 22445
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024 festgestellt.
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