Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Telcomplete Services GmbH
Stollberger Straße 3, 09353 Oberlungwitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Fiedler seit 4.11.2020 | Prokura |
Karsten Meyer seit 4.11.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Telcomplete Services GmbHOberlungwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2023 BIS 31. DEZEMBER 2023I. Grundlagen des Unternehmens Die Telcomplete Services GmbH wurde am 04.11.2020 gegründet. Sie ist ein Tochterunternehmen der Prof. Mugler GmbH & Co. KG und erbringt Dienstleistungen im Bereich des Fieldservice für Telekommunikationsanlagen. Es existieren Dienstleistungsverträge mit der MUGLER SE, auf deren Grundlage die Telcomplete Services GmbH für die MUGLER SE arbeitet. Neben der MUGLER SE gibt es keine weiteren Kunden, für die Dienstleistungen erbracht werden. II. Wirtschaftsbericht Der Geschäftsverlauf der Telcomplete Services GmbH steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Geschäftsverlauf der MUGLER SE, weil die Telcomplete Services GmbH als Leistungserbringer für das Schwesterunternehmen agiert. Andererseits ist die Telcomplete Services GmbH auch Leistungsempfänger verschiedener Arbeiten, die die MUGLER SE übernimmt. Geregelt wird dies in folgenden Verträgen: Dienstleistungsvertrag über Verwaltungsdienstleistungen, Vertrag zur leihweisen Überlassung von beweglichen Wirtschaftsgütern, Mietvertrag von Büroräumen und Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung. Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis. Der Umsatz im Geschäftsjahr 2023 beträgt 16,47 Mio. EUR und hat sich gegenüber dem Vorjahr (16,77 Mio. EUR) leicht verringert. Begründet ist dies insbesondere durch weniger Ticketeingänge im 2. Quartal 2023. Personalkosten sind im Geschäftsjahr 2023 mit 12,93 Mio. EUR erneut der dominante Kostenfaktor. Die Ertragslage der Telcomplete Services GmbH hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Für das Geschäftsjahr 2023 weist die Telcomplete Services GmbH einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 62 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 356 TEUR) aus. Die Ertragslage der Telcomplete Services GmbH wird wesentlich beeinflusst von der Entwicklung des Deckungsvermögens der Pensionsrückstellungen, das von der weltwirtschaftlichen Entwicklung an den Anleihemärkten und Börsen abhängt sowie von Rückstellungen, die auf Grund der Pensionszusagen gebildet werden müssen. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Planwert für 2023. Das Jahresergebnis ist um 526.000,00 EUR niedriger als der Planwert für 2023. Hintergrund dieser Entwicklung ist auch hier die Entwicklung der Pensionsrückstellungen. Die Vermögenslage setzt sich aus dem Anlage- und dem Umlaufvermögen zusammen. Das Anlagevermögen beträgt 14 TEUR (TEUR 19 TEUR) und das Umlaufvermögen 3.101 TEUR (Vorjahr 3.081 TEUR). Das geringe Anlagevermögen ist bedingt durch die Anmietung der wesentlichen Wirtschaftsgüter von der MUGLER SE. Die Höhe des Umlaufvermögens wird wesentlich von Forderungen gegen verbundene Unternehmen geprägt; daraus ergeben sich keine Zahlungsrisiken. Das Eigenkapital hat sich verringert und beläuft sich am Bilanzstichtag auf 327 TEUR (Vorjahr 389 TEUR). III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht A. Prognosebericht Der zunehmende Datenverkehr und die steigende Anzahl an vernetzten Geräten erfordern eine effiziente Netzwerkinfrastruktur und eine zuverlässige Entstörung und Wartung. Dienstleister im Bereich Fieldservice können ihre Dienstleistungen anbieten, um sicherzustellen, dass Betreiber von Kommunikationsnetzen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können. Dennoch besteht auch in Bezug auf die Prognose, sowie Chancen und Risiken eine Abhängigkeit zwischen der Telcomplete Services GmbH und der MUGLER SE. Für das Jahr 2024 erwartet die Gesellschaft Umsatzerlöse in Höhe von 17.000 TEUR und einen Jahresüberschuss von 414 TEUR. B. Chancenbericht Im Konzernverbund mit der MUGLER SE gibt es eine regelmäßige Bewertung von Kunden, potenziellen Kunden und Marktentwicklungen. Es besteht ein intensiver Wettbewerb unter den Dienstleistern im Bereich öffentliche und private Netze, der zu einer weiteren Marktbereinigung unter den spezialisierten Anbietern führen kann. Wesentlichen Einfluss auf das Servicegeschäft in den Folgejahren werden die anhaltenden Umbau- und Erweiterungsaktivitäten aller Netzbetreiber haben. Durch die steigenden Anforderungen von Kunden und Gesellschaft an die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit von Telekommunikationsnetzen wird die Nachfrage nach spezialisierten Dienstleistungen zunehmen. Das wird zu einer Stärkung des Servicegeschäftes führen. C. Risikobericht Im Konzernverbund mit der MUGLER SE sind ein Risikomanagementsystem und ein Business Continuity Managementsystem eingeführt. Es erfolgt eine fortlaufende Bewertung von Risiken. Alle Bereiche sind in die Risikosteuerung aufgabenadäquat einbezogen. Die Geschäftsentwicklung im Telekommunikationsbereich hängt wesentlich von der allgemeinen Konjunkturentwicklung in Deutschland und Zentraleuropa, der Wettbewerbssituation, regulatorischen Maßnahmen und der geopolitischen Entwicklung ab. Allerdings birgt der demografische Wandel Herausforderungen im Personalbereich, denen u. a. durch angepasste Arbeitszeitmodelle und Vergütungen, Gesundheitsprogramme sowie die Digitalisierung von Prozessen begegnet wird. Durch die ausschließliche Leistungserbringung für die MUGLER SE ergeben sich keine eigenständigen Finanz- oder Liquiditätsrisiken. Die Telcomplete Services GmbH hat keine Fremdfinanzierung im nennenswerten Umfang. IV. Forschungs- und Entwicklungsbericht Es gibt keine Unternehmungen der Telcomplete Services GmbH, die dem Themengebiet der Forschung und Entwicklung zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Arbeit für die MUGLER SE wirkt das Unternehmen an der Weiterentwicklung von verschiedenen Software-Anwendungen mit. V. Bericht über Zweigniederlassungen Die Telcomplete Services GmbH hat keine Zweigniederlassungen im gesetzlichen Sinne. Es gibt Betriebsstätten in Hannover, Berlin und Nürnberg. HandelsbilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2023 BIS 31. DEZEMBER 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Telcomplete Services GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB und des GmbHG aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden genutzt. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten werden. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer (Orientierung an den amtlichen AfA-Tabellen) der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind verschiedene Ausgaben enthalten, die erst in den Folgejahren aufwandswirksam werden. Die Gesellschaft macht vom Aktivierungswahlrecht für den Überhang an latenten Steuern Gebrauch. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Außerdem sind Rückstellungen für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags im Sinne von § 253 Abs. 1 HGB. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautenden Sachverhalte. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zu den Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahres verweisen wir auf den Anlagenspiegel. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Es bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.527.797,67 EUR (Vorjahr: 2.838.074,03 EUR). Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Sonstige Vermögensgegenstände In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Im Wesentlichen sind dies Steuerrückforderungen i.H.v. 25.269,98 EUR, sowie Vorsteuer, welche erst im Folgejahr abziehbar ist, i.H.v. 73.430,78 EUR. Latente Steuern Es wurden aktive latente Steuern in Höhe von 73.687,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) erfasst. Hierfür besteht eine Ausschüttungssperre.
Der Ansatz resultiert aus den unterschiedlichen Wertansätzen bei den Personalrückstellung (insbesondere Pensionsrückstellungen). Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 EUR. Die Gewinnrücklage beträgt 250.000,00 EUR. Bei Aufstellung der Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von 114.181,05 EUR einbezogen. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen betragen 1.576.878,00 EUR. Die Bewertung erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Es wird eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Diese Annahmen wurden auch bei der Bewertung der Jubiläumsrückstellung verwendet. Mit der Ausnahme, dass der 7-Jahresdurchnschitt als Rechnungszinssatz (1,74 %) Anwendung fand. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 17.940 EUR, der ausschüttungsgesperrt ist (§ 253 Abs. 6 HGB). Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten (Deckungsvermögen infolge Treuhand) wurden folgende Werte ermittelt:
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen wurden nicht vorgenommen. Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen Für die Saldierung im Zusammengang mit den Altersvorsorgeverpflichtungen wurden Erträge in Höhe von 387.534,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) mit Aufwendungen in Höhe von 78.253,00 EUR (Vorjahr: 602.600,00 EUR) verrechnet. Der Effekt aus der Änderung des Zinssatzes wurde im Finanzergebnis erfasst. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Es bestehen Mietverträge ausschließlich gegenüber verbundenen Unternehmen, die jeweils innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar sind. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 138. Die Anzahl der Beschäftigten gliedert sich wie folgt: Verwaltungsbereiche 8 Leistungsbereiche 130 Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Karsten Meyer geführt. Die Berufsbezeichnung ergibt sich aus der Tätigkeit. Auf die Angabe der Bezüge wird nach §286 Abs. 4 HGB verzichtet. Konzernzugehörigkeit Die Telcomplete Services GmbH wird in den Konzernabschluss sowie in den befreienden Konzernabschluss der Prof. Mugler GmbH & Co. KG, mit Sitz in Oberlungwitz, als kleinster und größter Konsolidierungskreis einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungAuf neue Rechnung sollen 51.783,51 EUR vorgetragen werden.
Chemnitz, den 14. Juni 2024 Telcomplete Services GmbH gez. Karsten Meyer Geschäftsführung Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat dem Vorschlag der Ergebnisverwendung zugestimmt. BestätigungsvermerkIn dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Telcomplete Services GmbH, Oberlungwitz PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Telcomplete Services GmbH, Oberlungwitz - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Telcomplete Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 14. Juni 2024 BDO
AG
gez. Hohmann, Wirtschaftsprüfer gez. Assmann, Wirtschaftsprüferin |
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