Science-Lab Service GmbH
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heike Dr. Schettler seit 24.1.2017 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Heike SchettlerScience-Lab Service GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Science-Lab gemeinnützige Bildungs GmbHFeldafingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde, falls überhaupt erforderlich, gegenüber dem Vorjahr lediglich aus folgenden Gründen abgewichen: Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung Anpassung an rechtliche Änderungen Ungenügender Darstellungsraum Vereinheitlichung verschiedener Einzelabschlüsse Umstellung auf neue EDV-Anwenderprogramme Einordnung des Unternehmens in eine andere Größenklasse Währungsumstellung Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Insgesamt ist jedoch zu beachten, dass es sich beim Vorjahr um das erste Jahr des Bestehens der Gesellschaft handelte und somit ein Rumpfwirtschaftsjahr vorgelegen hat. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden, falls vorliegend, die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Der Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter ist für die Kapitalgesellschaft von lediglich untergeordneter Bedeutung, weshalb dieser, unter Hinweis auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, wohl auch in Übereinstimmung mit dem HFA des IdW, auch für die Handelsbilanz übernommen worden ist. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Vom Wahlrecht der Aktivierung von Finanzierungskosten während der Herstellungsphase wurde kein Gebrauch gemacht. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivposten Anlagevermögen Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Umlaufvermögen Es bestanden keine Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Nachdem der nach steuerlichen Vorschriften zu ermittelnde Gewinn, mit Ausnahme der permanenten Differenzen in Form nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben, nicht höher oder niedriger war, als das handelsrechtliche Ergebnis, konnte auf die Bildung eines aktiven Abgrenzungspostens für latente Steuern gem. § 274 Abs. 2 HGB bzw. eine latente Steuerrückstellung verzichtet werden. Passivposten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestanden am Abschlussstichtag nicht. Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) betrug EUR 0,00. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und ggf. die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Kontennachweis ersichtlich. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt. Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige AngabenBeteiligungen Das Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt. Ergänzende AngabenGeschäftsführer
Bezüge Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden. BeschlussGemäß Gesellschafterbeschluss vom 9. April 2012 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
Feldafing, 10.04.2012 gez. Dr. Heike Schettler, Geschäftsführerin |
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