H. Klostermann Baugesellschaft mbH
Auf den Kämpen 16, 59071 Hamm, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dipl.oec Hingst seit 22.10.2025 | Prokura |
Marcel Neust seit 22.5.2025 | Prokura |
Gunar Dipl.-Wirt.-Ing. Michael seit 1.4.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Polster seit 9.3.2020 | Prokura |
Erika Marie Kühner seit 10.4.2012 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
Kirsten Alice Kühner | 25.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Michael und Giesela Kühner-Stiftung | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H. Klostermann Baugesellschaft mbHHammJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Das 1925 in Hamm (Westf.) gegründete mittelständische Familienunternehmen Bauunternehmung Heinrich Klostermann, seit 2008 als H. Klostermann Baugesellschaft mbH geführt, realisiert bundesweit Bauvorhaben im Gleis- und Tiefbau sowie im Ingenieurbau und Spezialtiefbau, vorrangig für die Deutsche Bahn AG. Klostermann bietet aus einer Hand fast sämtliche Leistungen rund um den Bahnbau an, von der Erneuerung und Instandsetzung der Gleise und Weichen mit dem dazugehörigen Tief- und Kabeltiefbau, über den Bau von Eisenbahnüberführungen hin zu den (Um)Bauten von Bahnhofsanlagen. Das Leistungsspektrum der größeren Bereiche, nämlich vom Gleis- und Ingenieurbau, wird ergänzt durch kleine, spezialisierte Nischenprodukte, wie die Stromrückführung/Erdung, das Oberbauschweißen, die Schotterverklebungstechnik, den Spezialtiefbau mit eigenem Großbohrgerät sowie die Betonsanierung im Bereich Ingenieurbau. Auf der Basis dieser Leistungsbereiche stehen komplexe, gewerkeübergreifende Bauvorhaben, wie z. B. Streckenbau mit Gleis-, Erd- und Ingenieurbau, oder Bau bzw. Umbau von Verkehrsstationen, symptomatisch für die Stärken von Klostermann. Die gleisgebundene Logistik zur Ver- und Entsorgung der Baustellen ist Anfang 2023 neu hinzugekommen. Neben der Hauptniederlassung in Hamm ist Anfang der 90er Jahre eine Zweigniederlassung in Velten bei Hamms Partnerstadt Oranienburg gegründet worden. Um im größeren Umfang maschinelle Gleisoberbauarbeiten auszuführen, sind zusammen mit weiteren mittelständischen Unternehmen zwei Maschinenpools gegründet worden, die notwendige Großmaschinentechnik vorhalten: Im Jahr 1991 die MGW Gleis- und Weichenbau-Gesellschaft mbH & Co. KG, Berlin, mit Großgeräten, wie Reinigungs- und Hebetechnik, sowie in 2006 die DGU Deutsche Gleisbau-Union GmbH & Co. KG, Koblenz, mit ihren Stopfmaschineneinheiten - wobei diese auch bedeutend sind für Bahn-Bauvorhaben im Ingenieurbaubereich. Neben dem Hauptauftraggeber, der DB AG, zählen nicht nur im Gleisoberbau, sondern auch im Ingenieur- und Tiefbau, sowohl öffentliche Träger als auch private Unternehmen zu den Auftraggebern von Klostermann. Die Qualität der Leistungen wird durch das Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 kontrol liert. Darüber hinaus ist Klostermann durch die nationale Präqualifikation, durch umfangreiche Präqualifikationen der DB AG sowie durch ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS Bau der BG BAU, seit 2021 unter der ISO 45001) zertifiziert und durch eine Nachhaltigkeitsbewertung begutachtet. Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb liegt seit Anfang 2023 vor. Heute beschäftigt Klostermann rd. 235 Mitarbeiter, wovon circa ein Viertel der Zweigniederlassung Oranienburg zugeordnet und 13 Auszubildende sind. Ausgerüstet mit einem modernen Gerätepark, besonders gleisfahrbaren Baggern, erlaubt dieser dem Unternehmen, fast alle Bauvorhaben im Bahnbau in Eigenregie durchzuführen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Wirtschaftsjahr 2023 stand weiterhin unter dem Einfluss und den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation resultierend aus dem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine. Die sich daraus ergebenden, gestiegenen Preise wirkten sich auf alle Wirtschaftsstufen in Deutschland aus. Die Folgen der globalen Krisen belasteten das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands. Das preisbereinigte BIP lag im Wirtschaftsjahr 2023 somit um 0,3% niedriger als im Vorjahr. Hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen, schlechtere Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpften die Konjunktur und trugen somit nicht zu einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands bei. Die Jahresteuerungsrate lag im Jahresdurchschnitt bei +6% und damit unter dem historischen Höchststand des Vorjahres. Das zweite Jahr in Folge sank die Wirtschaftsleistung des deutschen Bauhauptgewerbes. Der Umsatz sank real im Vergleich zum Vorjahr um 3,3%. Anhaltend hohe Material-, Energie- und Zinskosten hatten eine Auswirkung auf die Nachfrage. Zwar zeigte sich im Verlauf des Jahres 2023 eine Entspannung bei den Bau materialpreisen, das Preisniveau war aber weiter hoch. Preisrückgänge vs. dem Vorjahr waren bei Metallen und Holz zu beobachten. Dagegen stiegen die Preise für mineralische Gemische, wie Zement (+59%), und für Bitumen (+79%) weiter. Die Preisentwicklung bei Kraftstoffen vs. dem Vorjahr war sehr heterogen, wobei Diesel (-11,3%) und Superbenzin (-4,0%) sich im Vergleich zum Autogas verbilligten. Weiterhin belastete der Fachkräftemangel die Bauunternehmen schwer. Der Wohnungsbau verzeichnete in 2023 die höchsten Einbußen in den Auftragseingängen (real -19,8%) und im preisbereinigten Umsatz (real -11%). Dagegen stieg der Auftragseingang im Wirtschaftstiefbau, zu dem auch der Eisenbahnbau gehört, real um +20%. Auch eine deutlich positive Entwicklung spiegelt sich im Umsatz wieder (real +13,8%). Der größte Auftraggeber im Wirtschaftstiefbau im Jahr 2023 war die Deutsche Bahn AG. Die sich innerhalb der Bauindustrie öffnende Schere zwischen dem eingebrochenen Wohnungsbau und dem Hochlauf im Infrastrukturbau stellt eine Herausforderung dar. Die politischen Rahmenbedingungen mit kontinuierlich steigender Bürokratie und gesetzlichen Anforderungen, die (Bau)Unternehmen zu erfüllen haben, wirken sich weiterhin negativ auf die Stimmung und Situation in der Bauindustrie, vor allem bei wirtschaftlich belasteten Unternehmen, aus. Dringend benötigte Mittel zum Erhalt und Ausbau der maroden Eisenbahninfrastruktur wurden mit dem Urteil vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Die gute Intention der Bundesregierung, die Mittel aus dem Coronafonds in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF), auch zu Gunsten der Eisenbahninfrastruktur, umzuwidmen, scheiterte an diesem Urteil, womit 13 Mrd. Euro zusätzliche und bereits eingeplante Mittel für die Eisenbahninfrastruktur für die nächsten Jahre potentiell fehlen. Einer bis 2030 vorgesehenen Verdopplung der Beförderungsleistung im Eisenbahnpersonenverkehr stehen dem nunmehr voraussichtlich gemin derte Investitionsmittel entgegen. Dies wird weitere Auswirkungen auf die bereits stark maroden Strecken haben und die umweltpolitischen Ziele der Bunderegierung, u.a. durch die Verkehrswende, werden laut dem Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung nicht erreicht werden können. 2. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 schloss mit einem Rohergebnis von rd. 31,4 Mio. Euro ab und verlief somit für das Unternehmen H. Klostermann Baugesellschaft mbH positiv gegenüber dem Vorjahr (29,7 Mio. Euro). Die grundsätzlich positive Erwartung an das Baujahr 2023 wurde trotz aller marktbezogenen Herausforderungen, u.a. aus gestiegenen Preisen aufgrund des russischen Angriffskrieges und sonstiger zunehmender Herausforderungen, insgesamt übertroffen. Alle Betriebsabteilungen der Hauptniederlassung Hamm, dazu gehören der Ingenieur- und Gleisbau, Oberbauschweißtechnik und Stromrückführung/Erdung, hatten im Geschäftsjahr 2023 eine sehr gute Auftragslage und Kapazitätsauslastung. Die Planleistungen wurden in allen Bereichen voll erfüllt und meist übertroffen. Interessante Projekte wurden bundesweit akquiriert und abgewickelt. Auch die Zweigniederlassung Oranienburg in Velten bei Berlin konnte im Geschäftsjahr 2023 ein weiteres sehr erfolgreiches Jahr nachweisen. Neben dem mehrjährigen, gewerkeübergreifenden Großprojekt auf der Strecke ABS Berlin-Dresden wurden weitere Projekte zur Kapazitätsauslastung der Hauptabteilungen Ingenieur- und Gleisbau erfolgreich ausgeführt. Arbeitsgemeinschaften wurden in beiden Niederlassungen akquiriert und werden (überjährig) abgewickelt. 3. Lage des Unternehmens a. Vermögenslage Das Anlagevermögen liegt bei rd. 7,1 Mio. Euro und ist somit um rd. 6,0 % (401 TEuro) höher als in 2022. Im Bereich des Sachanlagevermögens sind Zugänge im Geräte- und Maschinenpark in Höhe von rd. 1,1 Mio. Euro zu verzeichnen. Geräte, die nicht mehr einsetzbar waren, wurden veräußert. Weitere Geräte im Einkaufwert von rd. 400 TEuro sind über Leasingverträge in den Bestand aufgenommen worden. Weiterhin wurden weitere Anschaffungen, u.a. Fahrzeuge, im Leasing zum Einkaufswert von rd. 991 TEuro in den Bestand genommen. Das Umlaufvermögen liegt mit rd. 19,0 Mio. Euro etwa 4,3 Mio. Euro über dem Vorjahr. Während weiterhin Forderungen abgebaut wurden und die Anzahlungen die unfertigen Leistungen übersteigen und insoweit passivisch ausgewiesen werden, sind hohe liquide Mittel vorhanden. b. Finanzlage Die bilanzielle Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr 2023 betrug 43,6 % Langfristige Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1,3 Mio. Euro sind dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuzurechnen, welches sich zum Abschlussstichtag auf rd. 12,7 Mio. Euro belief (Eigenkapitalquote bezüglich des wirtschaftlichen Eigenkapitals 48,6%). Vom Jahresüberschuss von rd. 1,5 Mio. Euro wurde der satzungsmäßige Anteil in die Gewinnrücklagen eingestellt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich vornehmlich zusammen aus Gewährleistungsrückstellungen, Rückstellungen für Personalaufwendungen, sowie ausstehenden Rechnungen. Die Verbindlichkeiten haben sich aufgrund der sehr guten Liquiditätslage und Zahlungsfähigkeit reduziert, wenn der passivische Ausweis der erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten abgezogen wird. c. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 schloss wie zuvor beschrieben mit einem Rohergebnis in Höhe von rd. 31,4 Mio. Euro ab und liegt somit um 1,7 Mio. Euro über dem Vorjahr. Aufgrund steigender Materialaufwendungen, maßgeblich beeinflusst durch steigende Aufwendungen für bezogene Leistungen, bei nur leicht gestiegenen Personalaufwendungen (+367 TEuro/ +2,0%), jedoch stark gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+25,1%) schließt das Geschäftsjahr mit einem im Vergleich zum Vorjahr um rd. 516 TEuro niedrigeren Betriebsergebnis mit 1,6 Mio. Euro ab. Weitere Erträge aus Beteiligungsgesellschaften, Zinsen und ähnlichen Erträgen beeinflussen das Jahresergebnis jedoch entsprechend positiv, dass es um rd. 173 TEuro höher ausfällt als im Vorjahr (+13,2 %) und das Jahresergebnis nach Zinsen und Steuern abschließt mit rd. 1,48 Mio. Euro. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das Ergebnis vor Steuern ist im Geschäftsjahr 2023 vs. Vorjahr leicht gestiegen. Dies lag vornehmlich an den skizzierten zusätzlichen Erträgen, die das Ergebnis positiv beeinflussten. In 2023 sind die notwendigen zyklischen (Ersatz-) Investitionen, u.a. in unsere Hauptleistungsgeräte, getätigt worden. Der Grad der (Ersatz)Investitionen in den Maschinen- und Gerätepark ist demnach als positiv zu werten. Die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, sind auch im Geschäftsjahr 2023 als relativ konstant zu werten. Teils sehr gute Lieferantenbewertungen zeigen die Zufrie den heit unserer Auftraggeber mit den ausgeführten Bauleistungen. Die Fluktuation innerhalb der Gesamtbe legschaft war im Geschäftsjahr 2023 leicht erhöht, u.a. auch durch den Eintritt mehrerer Mitarbeiter in die Rente. Dagegen stehen starke Bemühungen, neues Personal zu akquirieren, welches jedoch aufgrund des hohen Fachkräftemangels in der Industrie eine gestiegene Herausforderung bleibt, und sich auch auf die Einstellung zusätzlicher Auszubildender auswirkt. 5. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2023 wurde trotz aller Herausforderungen und Widrigkeiten aus der Kriegssituation, inkl. Preiserhöhung, sehr zufriedenstellend abgeschlossen. Die Weitergabe der nicht-kalkulierbaren, gestiegenen Baukosten an den Auftraggeber wird weiterhin eine wichtige Kernaufgabe des Tagesgeschäfts bleiben. III. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement stellt eines der wichtigsten Bestandteile des täglichen Handelns bei der H. Klostermann Baugesellschaft mbH dar. Die Chancen werden genauso in Angriff genommen, wie auch die Risiken in allen Unternehmensbereichen abgewogen werden und - wo notwendig - wird ihnen gegengesteuert. Das Wirtschaftsjahr 2023 war weiterhin geprägt von den Einflüssen und den Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Unterstützung durch den Bund für die deutsche Wirtschaft und für private Haushalte aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten wurden noch geleistet. Ausgaben für die Bekämpfung der Sars-CoV2-Pandemie hingegen entfielen. Der prinzipielle Ansatz der Bundesregierung, die nicht abgerufenen Mittel aus dem Coronafonds in den Klima- und Transformationsfond (KTF) umzuwidmen, war daher nachvollziehbar. Mit dem Haushaltsurteil vom 15.11.2023 vom Bundesverfassungsgericht wurde am 20.11.2023 durch das Bundesministerium für Finanzen eine Haushaltssperre verhängt, wodurch Haushaltsanpassungen notwendig wurden, womit der Deutschen Bahn AG (DB AG) vorerst wesentliche Mittel zum Erhalt und Ausbau der Schiene voraussichtlich komplett oder teilweise i.H.v. rd. 13 Mrd. Euro fehlen würden. So sollten ursprünglich vom Bund zugesagte, zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Mrd. Euro von 2024 bis 2027 in den Ausbau und den Erhalt der Eisenbahninfrastruktur investiert werden. Auch die politisch gewollten Generalsanierungen der Hochleistungskorridore werden über diese Gesamtmittel abgebildet und sind zusätzlich zu den Mitteln aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) von jährlichen rd. 8,7 Mrd. Euro bis 2030 zu betrachten. Konsequenz aus den Kürzungen der Haushaltsmittel war, dass die DB AG zu Beginn des Geschäftsjahres 2024 die Ausschreibungen für neue Projekte einstellte und Projekte zum Erhalt der Infrastruktur zukünftig vor die des Aus- und Neubaus stellen wird. Aufgefangen werden sollen die fehlenden Mittel für den Investitionshochlauf in die Schiene in 2024 durch eine Eigenkapitalerhöhung bei der DB AG i.H.v. 5,5 Mrd. Euro und durch Verpflichtungsermächtigungen, bei denen es Basis-Bedingungen zu erfüllen gibt, i.H.v. 8,5 Mrd. Euro und der Aufstockung der LuFV III i.H.v. rd. 1 Mrd. Euro von 2025 bis 2027. Weiterhin ist der politische Fokus auf die nicht mittelstandstauglichen Generalsanierungsmaßnahmen der Hochleistungskorridore mit Sorge zu betrachten, da hohe Finanzmittel hierfür benötigt werden, aber nur ein kleiner Pool an Mitbewerbern die Größe der Baumaßnahmen abwickeln kann. Dadurch potentiell fehlende Mittel für den Erhalt des restlichen Schienennetzes sind als sehr kritisch zu betrachten, da die immer maro der werdenden und stark belasteten Strecken aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs den heutigen Anforde rungen nicht mehr gewachsen sind. Auch die potentiell fehlende, zukünftige Auslastung der zusätzlich, in den letzten Jahren aufgebauten Kapazitäten in Personal und Maschinen in den Eisenbahnbau-Unternehmen Deutschlands ist kritisch zu betrachten. Weiterhin fehlen im großen Rahmen der Hochlauf der Investitions mittel in neue Brückenbauwerke. Dies liegt weiterhin u.a. an der stockenden Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Darüber hinaus belasten bürokratische Hürden, wie aus der Erfüllung zusätzlicher Gesetze und Vorgaben, wie bspw. aus Umwelt- und Sozialbelangen, erhöhte Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten usw., die Bauunternehmen. Dazu gehört u.a. die kostenintensive Bindung von Personalkapazitäten an die Aufgabe der Erfüllung der zusätzlichen Pflichten, die die Effizienz und Qualität der Arbeit bremst. Vor allem in Zeiten hohen Fachkräftemangels ist dies kontraproduktiv zum eigentlichen Ziel der Personalbindung. Der Erhalt und Aufbau von mehr Kapazitäten in Personal für die Bauindustrie, wo der Fachkräftemangel nach wie vor besorgniserregend hoch ist, wird weiterhin eine Kernherausforderung der Zukunft bleiben unter Ausnutzung der ausländischen Fachkräfte, die bereits im Land sind bzw. unter Erleichterung der Zuwanderung dieser potentiellen Fachkräfte. Der weitere Ausbau des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes könnte somit auch eine Chance für die Bauindustrie darstellen. Weiterhin werden als Chance zur Entbürokratisierung das Wachstumschancengesetz und das Bürokratieentlastungsgesetz IV betrachtet, die eine Entlastungswirkung für die deutsche Wirtschaft mit sich bringen könnten. Welcher Effekt sich in Zukunft einstellen wird, bleibt jedoch abzuwarten. Festzuhalten bleibt, dass der Infrastrukturmarkt im Vergleich zum Wohnungs- und Hochbau verhältnismäßig gut dasteht, wenn auch zugleich die Stimmung im Infrastrukturmarkt zunehmend schlechter wird aufgrund der teils einkassierten Mittel und der hohen bürokratischen Hürden. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhal ten, dass gute Ansätze durch den Bund und die DB AG - für den Erhalt und die Steigerung der Investitions volumina in die Schiene Deutschlands - vereinbart wurden und Konzepte zur Entlastung der Wirtschaft geplant sind. Dies lässt verhalten positiv in die nächsten Jahre blicken. In Bezug zum Fachkräftemangel bietet der Bausektor mit angekündigten Tarifsteigerungen im Ausbildungsbereich Jugendlichen einen sicheren und krisenfesten Ausbildungs- und Arbeitsplatz, welches es in der Kommunikation mit zukünftigen Auszubilden den zu nutzen gilt. Die Personalgewinnung, -sicherung und -entwicklung bei gleichzeitigem Qualitätserhalt bleibt somit einer der zentralen Führungsaufgaben auch bei H. Klostermann. Trotz anhaltender markt- und umfeldbedingter Herausforderungen konnte sich die H. Klostermann Baugesellschaft mbH mit ihren Mitarbeitern stets an die neuen Markt- und Rahmenbedingungen erfolgreich und flexibel anpassen und die existierenden Herausforderungen Erfolg bringend lösen. Die Stärke und Resilienz des Unternehmens H. Klostermann, welches 2024 in das 100. Geschäftsjahr seit Gründung startet, sind so mit eine gute Voraussetzung, um als "Anbieter aller bahnbezogenen Bauleistungen aus einer Hand" mit der DB AG partnerschaftlich zusammen die Verbesserung und den Aufbau der Infrastruktur deutschlandweit zu meistern. IV. Prognosebericht Der Auftakt ins Geschäftsjahr 2024 ist positiv zu werten, da dieser mit sehr guter Auftragslage und Kapazitätsauslastung begangen wurde. Dabei werden die herausfordernden Rahmenbedingungen stets im Blick behalten werden, um, wenn notwendig, umgehende Anpassungen, auch aufgrund sich ändernder Preise und steigender Gehälter und Löhne, zu vollziehen. Die risikooptimierte Akquise und Abwicklung der Baustellen wird weiterhin eine Hauptaufgabe bleiben, unter strategischer Betrachtung und Weitergabe, wo möglich, der gestiegenen Preise an den Auftraggeber. Die starke Kapitalbasis bietet in unvorhersehbaren und volatilen Zeiten ein sehr gutes Maß an Sicherheit, was die positiven Erwartungen an das Geschäftsjahr 2024 stärkt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird von einem positiven, mit dem Berichtsjahr vergleichbaren, Ergebnis vor Steuern ausgegangen. V. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält neben der Hauptniederlassung in Hamm die Zweigniederlassung Oranienburg in Velten bei Berlin. Die Ergebnisse werden im Jahresabschluss konsolidiert bewertet.
Hamm, 31. März 2024 H. Klostermann Baugesellschaft mbH vertreten durch gez. Dipl.-Ing., Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Marcel Neust vertreten durch gez. Dipl.-Ing. (FH), Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Günter Wille vertreten durch gez. Dipl.-Kffr. Erika M. Kühner BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die H. Klostermann Baugesellschaft mbH hat ihren Sitz in Hamm, sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Amtsgericht Hamm unter HRB 6313 eingetragen. Der Jahresabschluss der H. Klostermann Baugesellschaft mbH ist für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist wie bisher das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen, nutzungsbedingten Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Für Zugänge im Geschäftsjahr wurden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250,00 Euro und bis zu 800,00 Euro betragen, sind im Zugangsjahr voll abgeschrieben worden. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe grundsätzlich mit den Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tagespreisen bewertet worden. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden mit ihren jeweiligen Herstellungskosten oder ggf. zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Bei der Berechnung der Herstellungskosten sind angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung einbezogen worden, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Fremdkapitalzinsen sind nicht aktiviert worden. Die verlustfreie Bewertung erfolgte nach der retrograden Methode. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden auf der Aktivseite von dem Posten "Vorräte" offen abgesetzt, soweit diese nicht die Summe der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen übersteigen. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene Rückdeckungsversicherungen wurden im Rahmen des IDW RH FAB 1.021 unter der Annahme des Passivprimats und der Anwendung des faktorbasierten Deckungskapitalverfahrens bewertet. Im übrigen wurden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit dem Nennwert oder niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert; alle erkennbaren Ausfallrisiken wurden durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt gemäß versicherungsmathematischen Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Dabei wird ein jährlicher Rententrend von 1,5 % berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgt mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der angewandte Zinssatz beträgt 1,82 %. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen und ausreichend; sie wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgt gemäß versicherungsmathematischen Gutachten auf Basis der biometrischen Rechnungsgrundlagen nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Abzinsung erfolgt auf Basis einer durchschnittlichen Restlaufzeit von zwei Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz. Dieser beträgt 1,03 %. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zur Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern aufgrund bestehender temporärer Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen werden nach Saldierung von Steuerbe- und Steuerentlastungen in der Bilanz als passive latente Steuern angesetzt, wenn sich insgesamt eine Steuerbelastung ergibt. Ergibt sich per Saldo insgesamt eine Steuerentlastung, werden aktive latente Steuern in der Bilanz nicht angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Gliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im folgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Unter den Beteiligungen werden folgende Anteile ausgewiesen:
Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 18.922,80 Euro (Vorjahr: 18.794,01 Euro). Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Forderungen gegen Arbeitsgemeinschaften in Höhe von 762 TEuro (Vorjahr: 1.330 TEuro) setzen sich aus laufenden Verrechnungen und aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 169,00 Euro (Vorjahr: 817,00 Euro). Die Sicherung von Wertguthaben bei Altersteilzeit erfolgt durch pfandrechtlich gesicherte Hinterlegung über ein Sicherungskonto für den jeweiligen Arbeitnehmer bei einem Sicherungstreuhänder. Nach Verrechnung dieses Deckungsvermögens (130 TEuro) mit dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtung (165 TEuro) ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Verbindlichkeiten Die Strukturierung der Verbindlichkeiten sowie deren Besicherung sind in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundschulden, Sicherungsübereignung und Globalzession von Forderungen gesichert: 2.084.740,09 Euro (Vorjahr: 2.139.294,05 Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Diejenigen gegenüber Gesellschaftern betreffen Darlehen. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von 1.809 TEuro zwecks Besicherung der von Beteiligungsgesellschaften abgeschlossenen Kredit-, Mietkauf- und Leasingverträge. Die eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten aus dieser Besicherung waren nicht zu passivieren, da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten durch die Gesellschaften voraussichtlich erfüllt werden können und daher mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Letzteres gilt auch für die branchenübliche gesamtschuldnerische Haftung als Gesellschafter von Arbeitsgemeinschaften. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren von insgesamt 1.119 TEuro; davon zahlbar im folgenden Geschäftsjahr: 500 TEuro. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von 784 TEuro im Wesentlichen aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten enthalten. Darüber hinaus sind Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 250 TEuro enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 17 TEuro enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 12 TEuro (Vorjahr: 11 TEuro). Abschreibungen auf Finanzanlagen Auf Beteiligungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 50 TEuro wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von 4 TEuro (Vorjahr: 2 TEuro) enthalten. V. Sonstige Angaben Personal Die H. Klostermann Baugesellschaft mbH beschäftigte im Jahresdurchschnitt 222 Arbeitnehmer (157 gewerbliche Arbeitnehmer, 65 Angestellte). Organe Als Geschäftsführer waren bzw. sind bestellt: Herr Dipl.-Ing., Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Marcel Neust, Ingenieur (techn. Geschäftsführer) Herr Dipl.-Ing. (FH), Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Günter Wille, Ingenieur (techn. Geschäftsführer) Frau Dipl.-Kffr. Erika M. Kühner, Kauffrau (kfm. Geschäftsführerin) Ergebnisverwendung Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.483.894,21 Euro ab. Gemäß Gesellschaftsvertrag wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses 371.205,30 Euro in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt.
Hamm, 24. Juni 2024 H. Klostermann Baugesellschaft mbH vertreten durch gez. Dipl.-Ing., Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Marcel Neust vertreten durch gez. Dipl.-Ing. (FH), Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH) Günter Wille vertreten durch gez. Dipl.-Kffr. Erika M. Kühner sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die H. Klostermann Baugesellschaft mbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der H. Klostermann Baugesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der H. Klostermann Baugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamm, 24. Juni 2024 Flottmeyer
• Steghaus + Partner m b B
Mona Flottmeyer, M.Sc., Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Robert Flottmeyer, Wirtschaftsprüfer |
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