SUN
Technique GmbH
Ratingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
412,01 |
116,00 |
| I.
Sachanlagen |
412,01 |
116,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.570,54 |
32.258,92 |
| I.
Vorräte |
19.275,10 |
12.578,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.131,31 |
13.304,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.164,13 |
6.376,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.942,66 |
2.746,12 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
95.164,43 |
83.451,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.089,64 |
118.572,83 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
108.451,79 |
107.623,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.712,64 |
828,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
95.164,43 |
83.451,79 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.689,64 |
117.372,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.089,64 |
118.572,83 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sun Technique GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach
dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
die Regelungen des § 253 n.F. HBG gem. Art . 66 Abs. 5
EGHGB nur für Vermögensgegenstände, die nach
dem 31.12.2009 angeschafft wurden, angewandt.
Die Nutzungsdauer geringwertiger
Vermögengsgegenstände wurde in
Übereinstimmung mit den steuerlichen
Bewertungsgrundsätzen geschätzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Übernahme der Restbuchwerte statt historische
Anschaffungskosten
Als ursprüngliche Anschaffungs- und
Herstellungskosten sind die Buchwerte aus dem
Jahresabschluss zum 31.12.2010 übernommen und
fortgeführt worden.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
- den Jahresabschluss in der vorgelegten Form
festzustellen,
- den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2011 in
Höhe von EUR -11.712,64 auf die neue Rechnung
vorzutragen,
- der Geschäftsführung Entlastung zu
erteilen.
Die Gesellschaft weißt zum 31.12.2011 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von Euro 95.164,43 aus.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 126.109,42 EUR
ausgewiesen.
Der Gesellschafter tritt mit diesen Forderung hinter
die Forderungen aller Gläubiger in der Weise
zurück, dass seine Forderung nur zu Lasten von
Bilanzgewinnen, aus einem Liquidationsüberschuss oder
aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft
übersteigenden Vermögen bedient zu werden
brauchen. Ein Verzicht auf die Forderungen wurde nicht
vereinbart.
Nach den Feststellungen der
Geschäftsführung ist die Fortführung des
Unternehmens nach den Umständen überwiegend
wahrscheinlich.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom wurde der
Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Herr Edgar Land
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Die Geschäftsführung war von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2012 festgestellt.
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