Reim Reisen
GmbH
Bobingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
166.733,00 |
181.121,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
166.131,00 |
180.519,00 |
| III.
Finanzanlagen |
600,00 |
600,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
651.643,56 |
658.133,66 |
| I.
Vorräte |
700,00 |
700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
648.467,98 |
653.951,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
646.879,14 |
645.180,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.475,58 |
3.482,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.625,20 |
7.896,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
820.001,76 |
847.151,22 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
225.689,69 |
108.681,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
200.125,10 |
83.117,25 |
| davon
Gewinnvortrag |
83.117,25 |
163.606,39 |
| B.
Rückstellungen |
17.027,90 |
21.297,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
577.284,17 |
717.172,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
166.990,82 |
140.856,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
410.293,35 |
576.316,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
820.001,76 |
847.151,22 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Reim Reisen GmbH,
Bobingen (Amtsgericht Augsburg, HRB 10105) wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt ohne
Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Die
Gliederungsgrundsätze der §§ 265, 266 und
275 HGB wurden eingehalten.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256
HGB sowie der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften sowie bestimmte
Personenhandelsgesellschaften nach §§ 264 bis 283
HGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
den Nominalwerten angesetzt; es sind keine Ausfallwagnisse
gegeben.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Wert der Ausleihungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 646.879,14
(Vorjahr: EUR 644.969,77).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 34.954,79).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 646.879,14
(Vorjahr: EUR 645.180,26).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 191.795,64
(Vorjahr: EUR 240.890,48).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
393.552,40 (Vorjahr: EUR 476.281,81).
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 4.
Geschäftsführung
In 2017 bestand die Geschäftsführung aus
folgenden Mitgliedern:
Herr Wolfgang Reim
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 646.879,14 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 644.969,77 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Bobingen, den 11.05.2018
gez. Wolfgang Reim
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2018 festgestellt.
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