Autohaus B
+ L GmbH
Glauchau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.224,00 |
154.684,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
63.223,00 |
154.683,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
409.018,96 |
420.594,89 |
| I.
Vorräte |
375.656,69 |
349.408,74 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.141,90 |
67.468,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.220,37 |
3.718,07 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
28.596,94 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
500.839,90 |
575.278,89 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
55.171,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
108.596,94 |
24.828,27 |
| davon
Verlustvortrag |
24.828,27 |
-11.323,41 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
28.596,94 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
192.238,00 |
183.325,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
308.601,90 |
336.782,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
4.999,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
500.839,90 |
575.278,89 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Autohaus B + L GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgt nach Berücksichtigung der
Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft ist Service-Partner der Adam Opel
AG.
Die Finanzbuchhaltung der Gesellschaft wird nach dem
allgemeinen Kontenrahmen der Kraftfahrzeughersteller (SKR
51) gebucht.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagengitter zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Die Finanzanlagen sind mit dem Wert der
Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder
zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im Warenbestand sind durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde das Anschaffungskostenprinzip
ausnahmslos beachtet, insbesondere sind keine nicht
realisierten Gewinne ausgewiesen worden. Dem
Niederstwertprinzip wurde beim Umlaufvermögen
ausnahmslos, beim Anlagevermögen soweit gesetzlich
zulässig, Folge geleistet.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlußstichtag
rechtlich entstehen.
Die versicherungsmathematisch berechneten Werte der
Rückstellungen zum 31. Dezember 2016 werden
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
Aktivwerten, die auf Deckungsvermögen entfallen, mit
den Rückstellungen saldiert ausgewiesen.
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BiLMoG ergab sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 19.275,00 €,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Die nicht in der Bilanz ausgewiesenen
Rückstellungen für Pensionen betragen zum
Bilanzstichtag 7.710,00 €.
Das mit den Rückstellungen saldierte
Deckungsvermögen sind Ansprüche, die erst nach
dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.Sonstige Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht
vorhanden.
Die Vorschrift über die Bildung von passiven
Rechnungsabgrenzungsposten wurden beachtet.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden
keine Abschreibungen vorgenommen. Abschreibungen im
Umlaufvermögen, sowie aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr
nicht zu verzeichnen.
Die Verbindlichkeiten wurden entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften mit ihrem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Laufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
308.601,90 €, Vorjahr 336.782,16 €.
Aus dem Vorjahr wurde ein Bilanzverlust in Höhe
von 24.828,27 € vorgetragen.
Der Jahresabschluss weist einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
28.596,94 € aus. Auf Grund der im
Vermögensgegenstand Grund und Boden enthaltenen
erheblichen stillen Reserven wird der gesamte
Bilanzverlust ausgeglichen und das Stammkapital der
GmbH wirtschaftlich ungeschmälert zur Verfügung
steht.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
Geschäftsführer:
Kraftfahrzeugmechanikermeister Frank Listl, Glauchau
Von der Schutzklausel gemäß § 286
Abs. 4 HGB hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Glauchau, den 23. Mai 2019
gez. Frank Listl
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2019 festgestellt.
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