Real Estate I.V.S. GmbHLiquidiert

Werner-Heisenberg-Straße 3, 86156 Augsburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 23400
Vorher
I.V.S. Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
20.6.1994
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Hausverwaltung und Übernahme von Hausmeistereien, Vermittlung von Grundstücken, Bauleistungen und Einrichtungen sowie Kauf und Verwertung von Grundstücken.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Claus Kötter
Perlacher Str. 17, 81539 München
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Real Estate I.V.S. GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Umlaufvermögen 91.957,18 96.663,25
I. Vorräte 0,00 45.400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 91.920,12 42.303,49
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37,06 8.959,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.957,18 96.663,25

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 60.840,01 59.019,76
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 33.455,17 74.874,49
III. Jahresüberschuss 1.820,25 -41.419,32
B. Rückstellungen 20.941,82 18.638,38
C. Verbindlichkeiten 10.175,35 19.005,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.957,18 96.663,25

Anhang

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014

REAL ESTATE I.V.S. GMBH

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten trotz der am 31. Dezember 2014 beschlossenen Liquidation der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften beibehalten werden.

Ein grundsätzlicher Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr fand trotz des Liquidationsbeschlusses nicht statt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 I HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahres-abschlusses wurden überwiegend in Anspruch genommen.

2. Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferunfgen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen werden nach kaufmännischer Beurteilung in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgt eine Abzinsung nach § 253 II HGB.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Laufzeit der Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von € 8.550,00 (Vj.: € 1.870,93) enthalten.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a HGB hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag bestehen keine nach § 251 HGB angabepflichtigen Haftungsverhältnisse und keine angabepflichtigen finanziellen Verpflichtungen.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2014 ( bis zum 28. Februar 2014) durchschnittlich vier Mitarbeiter.

Die Gesellschaft wurde in 2014 durch Herrn Edgar Köppel als Geschäftsführer vertreten. Herr Edgar Köppel vertritt die Gesellschaft ab 1. Januar 2015 als Liquidator.

Im Hinblick auf § 264 I S.3 HGB und die beschlossene Auflösung der Gesellschaft wurde ein Lagebricht nicht erstellt.

Augsburg im Oktober 2015

Edgar Köppel

Liquidator

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