VHV
Industrietechnik GmbH
Hörstel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
3,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.569,10 |
80.962,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.310,72 |
21.296,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.258,38 |
59.666,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.570,10 |
80.965,57 |
Passiva
|
|
30.9.2011
EUR |
30.9.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.292,75 |
65.341,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
40.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
41.292,75 |
25.341,05 |
| B.
Rückstellungen |
3.600,00 |
3.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.677,35 |
12.024,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.570,10 |
80.965,57 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 30. September 2011 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften
des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB). In der Bilanz wurde zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Die
maßgeblichen Grundsätze der
Jahresabschlusserstellung zum Bilanzansatz, -ausweis oder
-gliederung sind im Vergleich zum Vorjahr eingehalten
worden.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen haben
sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des BilMoG nicht ergeben.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des materiellen
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen
Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2010/2011 ist
im Anlagenspiegel dargestellt worden.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr bestanden nicht.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten in Höhe von 11.590,38
€ haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Kfz-Leasingvertrag.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft
durch folgende Geschäftsführer:
Bernhard Veltmann, Hörstel
Bernhard Verlage, Hörstel
Edmund Windpassinger, Mühlacker
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Hörstel, 16. März 2012
Bernhard Veltmann
Bernhard Verlage
Edmund Windpasssinger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.03.2012 festgestellt.
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