Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 1356
Eingetragen
8.7.1949
Branche
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen ErzeugnissenHerstellung von pharmazeutischen GrundstoffenGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb pharmazeutischer Präparate.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Flach
seit 3.7.2008
Prokura
Julia Flach
seit 17.11.2006
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Febena Pharma GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31. Dezember 2022

AKTIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 1.016,00 1.252,00
III. Finanzanlagen 2,04 2,04
1.018,54 1.254,54
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 69.880,04 83.270,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 390.195,29 328.742,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.297,20 68.560,86
499.372,53 480.573,90
500.391,07 481.828,44

PASSIVA

31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 281.210,53 281.210,53
II. Kapitalrücklage 187.411,33 187.411,33
III. Jahresüberschuss 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 468.621,86 468.621,86
B. Rückstellungen 2.400,00 2.250,00
C. Verbindlichkeiten 29.369,21 10.956,58
500.391,07 481.828,44

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2022

A. Allgemeine Angaben

Die Febena Pharma GmbH hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 1356 eingetragen.

Nach den in § 267 HGB vorgegebenen Größenklassen gehört die Gesellschaft unter Zugrundelegung der Daten für die Geschäftsjahre 2022 und 2021 zu den kleinen Kapitalgesellschaften, nach § 267a HGB gehört sie zu den Kleinstkapitalgesellschaften.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Darüber hinaus waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

B. Erläuterungen der Bilanz

I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB). Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Aufstellung, Gliederung und die Anhangangaben (§ 274a HGB, § 276 HGB, § 288 Abs. 1 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach sorgfältiger kaufmännischer Prüfung Rechnung.

Im Einzelnen wurde wie folgt verfahren:

Entgeltlich erworbene immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens sowie die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder steuerlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern werden in Anlehnung an die steuerlichen AfA- Tabellen ermittelt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden - soweit vorhanden - im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Abwertungen für mangelnde Gängigkeit werden in ausreichendem Umfang vorgenommen.

Die Forderungen werden nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Liquide Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Durch die Bildung von Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem am Tage der Abwicklung maßgeblichen Kurs umgerechnet. Bestände an Vermögensgegenständen oder Schulden werden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, bei Restlaufzeiten über einem Jahr unter Berücksichtigung der §§ 253 Abs.1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

C. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB

Die Gesellschaft ist zusammen mit der ACB Marken GmbH & Co. KG und der Karl Flach GmbH & Co. KG Träger der ACB Unterstützungskasse GmbH. Die Trägerunternehmen haben arbeitsrechtlich für die Leistungsfähigkeit der Unterstützungskasse einzustehen. Die ACB Unterstützungskasse GmbH verfügt am Bilanzstichtag über ein Deckungskapital, das für die laufenden Leistungen der kommenden Jahre ausreichend ist.

D. Sonstige Angaben

In den Forderungen sind Forderungen gegenüber der Gesellschafterin Karl Flach GmbH & Co. KG, Köln, in Höhe von € 335.808,92 enthalten. Diese Forderung wird mit 2 % über dem Basiszins auf den durchschnittlichen Stand der Forderung verzinst.

Zwischen der Gesellschaft und der Karl Flach GmbH & Co. KG, Köln, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Das gezeichnete Kapital beträgt DM 550.000,00.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Die Gesellschaft beschäftigt neben dem Geschäftsführer am Bilanzstichtag keinen weiteren Mitarbeiter.

Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2022:

Frau Dipl.-Kffr. Julia Flach, Kauffrau.

 

Köln, den 20. November 2023

gez. Julia Flach, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Febena Pharma GmbH, Köln, wurde durch den Gesellschafterbeschluss vom 11. Dezember 2023 festgestellt.

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