Beteiligungsgesellschaften
Medien Verlag Weiss GmbHLiquidiert
55124 Mainz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Christian Weiß seit 28.2.2014 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medien Verlag Weiss GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 26.08.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode Da die Gesellschaft im Laufe des Jahres 2010 gegründet wurde, sind keine Wertansätze zum Bilanzstichtag des Vorjahres vorhanden. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. - Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethoden kam sowohl die lineare als auch die degressive Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 EStG zur Anwendung. Beide Methoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,- werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe berücksichtigt. Beide Methoden entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden, soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18 HGB). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist nicht notwendig. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrags passiviert. Im vorliegenden Jahresabschluss sind keine Währungsforderungen bzw. Währungsverbindlichkeiten angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB). Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB) Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um Barbara Reiser, David Weiß, Geschäftsführer. Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11, bzw.11a HGB) bestehen nicht. Forderungen gegenüber den Gesellschaftern haben in Höhe von € 174,15 bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB). Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden nicht geleistet. Zudem wurden für Mitglieder der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB). Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB). Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB). Ausschüttungssperren im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28 HGB). Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 174,15 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2011 festgestellt. |
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