Aviation Quality Services GmbH

Airportring 1, 60549 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52168
Vorher
Aviation Quality Services Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
26.4.2001
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.LuftsicherheitsdienstePraxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
Gegenstand
die umfassende Aus- und Weiterbildung von Luftpersonal, die Zertifizierung von Qualitätsauditoren, die Durchführung von Qualitätsaudits nach internationalen Standards der Luftfahrt, die Aus- und Weiterbildung von Luftfahrtpersonal in sicherheitsrelevanten Bereichen im In- und Ausland und damit verbundene Service und Nebenleistungen, sowie alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Oliver Hofmann
seit 24.9.2024
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aviation Quality Services GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahrvom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Bestätigungsvermerk

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.322,36 219,80
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 159.701,26 66.694,61
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.309.448,30 2.983.829,03
3. sonstige Vermögensgegenstände 78,05 2.743,10
2.469.227,61 3.053.266,74
II. Guthaben bei Kreditinstituten 0,01 21,80
2.469.227,62 3.053.288,54
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 342,87 0,00
2.471.892,85 3.053.508,34

PASSIVSEITE

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 435.513,83 799.521,58
C. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen 447.371,61 363.510,26
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47.607,52 1.120,07
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.169.585,60 1.506.272,64
4. sonstige Verbindlichkeiten 165.301,32 131.433,71
- davon aus Steuern: EUR 9.074,25 (Vj.: EUR 8.838,03)
1.829.866,05 2.002.336,68
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 181.512,97 226.650,08
2.471.892,85 3.053.508,34

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 3.763.833,15 4.284.765,51
2. sonstige betriebliche Erträge 369.429,35 743.736,87
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (7.530,84) (7.295,27)
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen (1.312.356.33) (1.497.594,22)
(1.319.887,17) (1.504.889,49)
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter (739.206,28) (786.563,50)
b) soziale Abgaben (149.183,80) (134.499,31)
(888.390,08) (921.062,81)
5. Abschreibungen auf Sachanlagen (800,38) (390,94)
6. sonstige betriebliche Aufwendungen (829.587,34) (1.092.095,56)
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 40.259,00 0,00
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 40.259,00 (Vj.: EUR 0,00)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (83,26) (6.118,36)
- davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 83,26 (Vj.: EUR 6.118,36)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (352.870,70) (467.542,15)
10. Ergebnis nach Steuern 781.902,57 1.036.403,07
11. aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführtes Ergebnis (781.902,57) (1.036.403,07)
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Jahresabschlusses

Die Aviation Quality Services GmbH (AQS) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (Reg.-Nr. 52168 B).

Der Jahresabschluss der Aviation Quality Services GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften und des GmbHG erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266, 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mit der Lufthansa Aviation Training GmbH, München, als herrschendem Unternehmen ist am 18.12.2007, zuletzt geändert am 23.04.2013, ein Ergebnisübernahmevertrag abgeschlossen worden. Es bestehen steuerliche Organschaftsverhältnisse auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs sofort als Kosten erfasst, wenn deren Anschaffungskosten einen Wert bis € 250 haben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden gebildet für vor dem Bilanzstichtag geleistete Auszahlungen und Einzahlungen, soweit sie Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Nennwert bewertet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Erlöse von IATA Operational Safety Audits ("IOSA-Audits") werden in zwei Teilleistungen realisiert. Die erste Teilleistung (i. d. R. 9/11 des Verkaufserlöses) wird zum Zeitpunkt der Erstellung der "IOSA Audit Summary", die zweite Teilleistung (i. d. R. 2/11 des Verkaufserlöses) zum Zeitpunkt der Erstellung des "IOSA Audit Reports" vereinnahmt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.309 (Vorjahr T€ 2.984) bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus dem Finanzverrechnungskonto der Deutsche Lufthansa AG, Köln, (T€ 2.299; Vorjahr T€ 2.984).

Eigenkapital

Das Stammkapital wird von der Lufthansa Aviation Training GmbH, München, gehalten. Mit der alleinigen Gesellschafterin besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Rückstellungen

Die Rückstellungen (T€ 436; Vorjahr T€ 800) beinhalten mit T€ 258 (Vorjahr: T€ 632) im Wesentlichen solche für ausstehende Rechnungen sowie mit T€ 89 (Vorjahr: T€ 111) für Boni.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Gesellschafterin (T€ 1.170; Vorjahr: T€ 1.506) und resultieren im Wesentlichen aus der Gewinnabführung und der Steuerumlage (T€ 1.135; Vorjahr: T€ 1.503) und damit verrechneten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur GuV

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 369; Vorjahr: T€ 744) betreffen i.H.v. T€ 27 (Vorjahr: T€ 89) solche aus Kursgewinnen während in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 830; Vorjahr: T€ 1.092) Kursverluste i.H.v. T€ 60 (Vorjahr: T€ 91) enthalten sind.

Periodenfremde Erträge und periodenfremde Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 90 (Vorjahr T€ 230) aus der Auflösung von Rückstellungen.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 72, davon fällig T€ 72 im kommenden Geschäftsjahr. Sie betreffen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Mietvertrag für Gebäude.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 15 (Vorjahr 15) Angestellte.

Geschäftsführung

Es ist folgende Person zum Geschäftsführer bestellt:

Herr Patrick Lutz (Diplom-Soziologe), Halstenbek

Herr Lutz ist hauptamtlich mit der Führung der Geschäfte der Gesellschaft beschäftigt.

Konzernabschluss

Die AQS wird in den zum Konzernabschluss der Deutschen Lufthansa AG, Köln, einbezogen. Deren Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und im elektronischen Bundesanzeiger offen gelegt.

6. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres sind keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben.

 

Frankfurt am Main, den 22. Mai 2024

Patrick Lutz

Geschäftsführung

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Aviation Quality Services GmbH, Frankfurt am Main:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Aviation Quality Services GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wie pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn, den 22. Mai 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Giebermann, Wirtschaftsprüfer

Schöffel, Wirtschaftsprüfer

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