Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 6580
Eingetragen
10.3.2005
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeVermietung von SchienenfahrzeugenHerstellung von Lokomotiven und anderen Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Die Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen insbesondere im Bereich der Bahnund Verkehrstechnik für Fahrzeuge, Komponenten und Systeme sowie die Prüfung, Kalibrierung und Erprobung von Bahn- und Verkehrstechnik und die hiermit zusammenhängenden Nebenleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (5)

Ungelöste Beteiligungen (3)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Assessimus Sustainalytics GmbH
Germany
65.00%
TGPR Holding GmbH
Germany
35.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RST Rail System Testing GmbH

Hennigsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.558.937,62 1.803.075,72
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 92,00 973,00
II. Sachanlagen 1.558.845,62 1.802.102,72
B. Umlaufvermögen 1.487.651,01 1.097.178,28
I. Vorräte 131.371,11 117.275,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 480.476,37 480.515,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 875.803,53 499.387,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 15.265,10 16.321,90
Aktiva 3.061.853,73 2.916.575,90

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.363.615,02 2.260.292,76
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 140.000,00 140.000,00
III. Gewinnrücklagen 40.230,92 40.230,92
IV. Bilanzgewinn 2.083.384,10 1.980.061,84
B. Rückstellungen 582.228,88 503.477,26
C. Verbindlichkeiten 116.009,83 152.805,88
Passiva 3.061.853,73 2.916.575,90

Anhang

2.1  Allgemeine Angaben

Die RST Rail System Testing GmbH hat ihren Sitz in Hennigsdorf und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Neuruppin
Register-Nr.: 6580

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung-  und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde gebrauch gemacht.

2.2  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3  Erläuterungen zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs-  bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Vorräte an unfertigen Leistungen ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 140.000,00 betrifft das Agio, welches von dem in 2005 neu eingetretenen Gesellschafter in voller Höhe eingezahlt wurde. Satzungsmäßige Rücklagen wurden in Höhe von EUR 40.230,92 gebildet. Der Bilanzgewinn beträgt EUR 2.083.384,10.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Pensionsrückstellung zum 31.12.2023 wurde gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 1 EGHGB mit dem Mindestbertag dotiert. Die insoweit auf Grund der geänderten Berechnungsvorschriften des BilMoG nicht in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 betragen 7.614,00 €. Der Unterschiedsbertag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31.12.2023  4.788,00 €.



Art der Rückstellung
Stand zum
Stand zum
Änderung ggü.


31.12.2023
31.12.2022
d. Vorjahr in


TEUR
TEUR
TEUR
%
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
428,7
425,4
3,3
0,8
Pensionsrückstellungen
428,7
425,4
3,3
0,8
Steuerrückstellungen
43,7
0,0
43,7
-
Gewerbesteuer
20,3
0,0
20,3
-
Körperschaftsteuer, Solizuschlag
23,4
0,0
23,4
-
Sonstige Rückstellungen
109,9
78,1
31,8
40,7
Abschluss- und Prüfungskosten
15,0
14,0
1,0
7,1
sonstige Rückstellungen
94,9
64,1
30,8
48,0
Rückstellungen gesamt
582,3
503,5
78,8
15,7


Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 109.900,88.

Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023

kleiner 1 J.
größer 1 Jahr

TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
57,2
57,2
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
58,8
58,8
0,0
Summe
116,0
116,0
0,0



2.4  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden Periodengerecht zugeordent. Das Realisationsprinzip, wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz Steuern.

Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5  Sonstige Angaben 2.5.1  Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2  Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB:

Miet-, Pacht-, und Leasingverträge Immobilien/Mobilien

- Höhe der Verpflichtungen monatlich: 20.602,00 €
- Höhe der Verpflichtung Jahresbetrag: 247.224,00 €
2.5.3  Geschäftsführer

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

-  Dipl.-Kfm. Thomas Reppe

- Dr.Ing. Andreas Wende (Abberufung 20.12.2023 HR-Auszug)

2.5.4  Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.



 

Berlin, den 28. Februar 2024

gez. Thomas Reppe,


RST Rail System Testing GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2024 festgestellt.

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