CB
Bögl GmbH
Neumarkt
i.d.Opf.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.613,00 |
30.543,00 |
| I.
Sachanlagen |
22.613,00 |
30.543,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
188.400,12 |
130.391,71 |
| I.
Vorräte |
130.352,00 |
86.896,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.415,33 |
41.964,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
632,79 |
1.531,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.005,00 |
1.691,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
276.519,90 |
256.282,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
488.538,02 |
418.908,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
-379,77 |
-379,77 |
| III.
Verlustvortrag |
280.902,83 |
101.335,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
20.237,30 |
179.567,42 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
276.519,90 |
256.282,60 |
| B.
Rückstellungen |
8.800,00 |
10.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
479.738,02 |
408.908,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
462.966,60 |
388.979,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
488.538,02 |
418.908,31 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma CB Bögl GmbH, mit Sitz in 92318
Neumarkt, handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs wurde von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurden nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die im Vorjahr angewandten
Darstellungsgrundsätze und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
In der Bilanz ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind zum einen in der Bilanz gesondert bzw.
durch einen "Davon-Vermerk" ausgewiesen und zum anderen im
Anhang nochmals vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Zur Stärkung der Liquidität wurde ein
Darlehen aufgenommen. Dieses Darlehen wurde mit dem
üblichen Zinssatz verzinst. Der Darlehensgeber hat
eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung
unterschrieben. Die Geschäftsführung geht davon
aus, dass die drohende Überschuldung hierdurch
abgewandt ist.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma CB Bögl GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die gegenüber dem Vorjahr unveränderten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen.
Die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Höhe der Rückstellungen wurde nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Bilanzverlust des Kalenderjahres 2010
beträgt EUR 20.237,30 €. Einschließlich der
Verlustvorträge aus früheren Jahre in Höhe
von EUR 280.902,83 € ergibt sich ein gesamter
Bilanzverlust in Höhe von EUR 301.140,13 der auf
neue Rechnung vorgetragen wird.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen per
31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00
€ sowie Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
EUR 0,00 € .
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Frau Christine
Bögl
vertreten.
gez. Christine Bögl, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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