Waiwad GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jelena Tadic seit 24.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BERTSCH-IT GmbHNeuensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGBilanzierungsvorschriften Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten angesetzt. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden. Unter der Bilanz sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckverhältnissen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrag vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind berücksichtigt. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert sind. Die einzelnen Bilanzpositionen sind wie folgt bewertet worden. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen Abschreibungstabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze Nutzungsdauern gewählt wurden. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen bzw. degressiven Methode vorgenommen. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamt Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Nettobetrages (ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe von EUR 0,00 vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Forderungsverluste in Höhe von EUR 20.225,79 zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist. Zum Bilanzstichtag war kein Anlagevermögen vorhanden. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind - wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Forderung in Höhe von EUR 15.891,03. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten waren für Versicherungen und für vorausbezahlte Werbeleistungen, Internetkosten, Kfz-Steuern und Versicherungen zu bilden. 4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, Buchhaltungskosten und Kosten für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger. 5. Verbindlichkeiten Sämtliche sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden aus einer Fahrzeugfinanzierung und haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 0,00. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Rücklagen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00) aufgelöst. Sonstiges Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außerordentliche Ergebnis wie folgt (§ 285 Nr. 6 HGB): Steuern für gewöhnliche Geschäftstätigkeit EUR 624,87 Steuern für außerordentliches Ergebnis EUR 0,00 Gesamt EUR 0,00 Mitglieder der Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB Reinhold Bertsch Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezügl. der Vergütung der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemach. Die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl teilt sich im Berichtsjahr wie folgt auf (§ 285 Nr. 7 HGB): Geschäftsführer 1 gewerbl. Arbeitnehmer 0 Angestellte 0 Gewinnverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Neuenstein, den 11. November 2013 gez. Reinhold Bertsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.11.2013 |
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