Kobalt
Konzept GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.113,69 |
70.371,27 |
| I.
Sachanlagen |
104,00 |
142,00 |
| II.
Finanzanlagen |
70.009,69 |
70.229,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.853.693,78 |
1.792.066,92 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.417.751,16 |
1.029.783,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
392.046,67 |
290.180,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
100.416,67 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
435.942,62 |
762.283,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.606,26 |
6.365,75 |
| Aktiva |
1.925.413,73 |
1.868.803,94 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
930.262,55 |
919.195,83 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
34.472,60 |
34.472,60 |
| III.
Bilanzgewinn |
843.789,95 |
832.723,23 |
| davon
Gewinnvortrag |
832.723,23 |
661.688,49 |
| B.
Rückstellungen |
944.088,49 |
809.872,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.062,69 |
139.735,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
51.062,69 |
139.735,77 |
| Passiva |
1.925.413,73 |
1.868.803,94 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
dritten Buches des HGB aufgestellt. Die ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften im zweiten
Abschnitt des dritten HGB-Buches wurden
berücksichtigt. Die Gesellschaft erfüllt die
Merkmale von § 267a Abs. 1 HGB und nimmt die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch.Die Kobalt Konzept GmbH mit Sitz Berlin ist
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB 68118.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des zweiten
Abschnitts im dritten Buch des HGB. Bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
angewandt.Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit
den Anschaffungskosten unter Einbeziehung von
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert und entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung erfolgt die
Abschreibung der Vermögensgegenstände pro rata
temporis.
Selbstständig nutzungsfähige bewegliche
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von 250,00 EUR
bis zu 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten unter
250,00 EUR werden direkt im Aufwand verrechnet. Die
handelsrechtliche Abschreibung folgt der steuerrechtlich
zulässigen Bewertung.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips.
Forderungen werden grundsätzlich zum
Nominalbetrag, Fremdwährungsforderungen zum
Umrechnungskurs im Zeitpunkt der Entstehung, flüssige
Mittel zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank erhoben und veröffentlicht werden (§
253 Abs. 2 HGB).
Die Pensionsrückstellungen wurden nach den
Richtlinien des Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetzes
(BilMoG) für die deutsche Handelsbilanz
gemäß § 249 (1) Satz 1 HGB i. V.
m. § 253 (1) Satz 2 HGB ermittelt. Eine
mögliche Verteilung des Zuführungsbetrags
gemäß Art. 67 (1) EGHGB wurde
dabei nicht berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlage
dienten die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck - Lizenz Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln mit
einem Rechnungszinsfuß von 1,78 % p.a.
Der Rechnungszinsfuss stellt den Abzinsungszinssatz
gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung
(RückAbszinsV) für Dezember 2021 bei einer
Restlaufzeit von 15 Jahren dar, basierend auf einem
Jahresdurchschnitt von 10 Jahren.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach der
projected unit credit method (PUC-Methode) i. S. d. AIS 19
ermittelt.
Als rechnungsmäßige Altersgrenze wurde
jeweils das vertraglich zugesagte Pensionsalter angesetzt.
In der Versorgungszusage wurde ein fester Rententrend von
2 % vereinbart. Ein Gehaltstrend wurde mit 2 % p.
a. berücksichtigt. Fluktuation wurde nicht
berücksichtigt.
Die Pensionsrückstellungen
(Erfüllungsbetrag der Pensionsverbindlichkeit nach dem
BilMoG 2.322.091,00 EUR) wurden unter Verrechnung der
zur Sicherung der Pensionsansprüche verpfändeten
Wertpapierdepots (Zeitwert 923.188,80 EUR) und der
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen
(Zeitwert 479.603,71 EUR) als Nettowert gem.
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB
ausgewiesen (919.298,49 EUR). Die Anschaffungskosten
für die verrechneten Vermögensgegenstände
betragen 1.035.999,71 EUR. Damit ergibt sich für
das Eigenkapital ein Sperrbetrag gem.
§ 268 Abs. 8 HGB in Höhe von
366.792,00 EUR, der nicht für
Ausschüttungszwecke zur Verfügung steht. Daneben
besteht ein ausschüttungsgesperrter Betrag von
157.121,00 EUR nach
§ 253 Abs. 6 HGB
(Unterschiedsbetrag bei einer
Rückstellungsberechnung unter Verwendung eines
Rechnungszinsfußes von 1,44 % bei einem
siebenjährigen Jahresdurchschnitt). Insgesamt ergibt
sich eine Ausschüttungssperre für frei
verfügbare Rücklagen einschließlich des
Bilanzgewinns von 523.913,00 EUR.
Der Zeitwert der Wertpapierdepots wurde aus
Börsenpreisen abgeleitet. Es wird davon ausgegangen,
dass es sich dabei um einen ausreichend aktiven Markt
handelt.
Die Zuführungen zum Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen betragen 53.568,00 EUR
(Personalanteil 11.146,62 EUR und Zinsanteil
42.421,38 EUR). Es wurden Aufwendungen aus der
Zeitwertbilanzierung der Sicherungsdepots in Höhe von
135.268,00 EUR verrechnet (ausgewiesen unter dem
Posten "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens").
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
832.723,23 EUR enthalten.
3. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr war durchschnittlich kein Mitarbeiter
(mehr) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem.
§ 285 Abs. 1 Nr. 3a HGB
ergeben sich aus dem Mietverhältnis für
Geschäftsräume. Die jährliche Miete
beträgt 4 TEUR.
Die Geschäftsführung oblag Frau Katharina
von Habsburg-Lothringen-Kyburg und Herrn Stefan Mathieu.
Sie haben Alleinvertretungsbefugnis.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende
des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn in
Höhe von 843.789,95 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Berlin, 22. Dezember
2023
gez.
Katharina von Habsburg-Lothringen-Kyburg
gez.
Stefan Mathieu, Kobalt Konzept GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.12.2023
festgestellt.
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