Stammdaten

Register
Amtsgericht Osnabrück HRB 207858
Eingetragen
21.11.2013
Branche
Bau von Industrieanlagen, außer GebäudenHerstellung von MetallkonstruktionenReparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen
Gegenstand
Planung und Errichtung von Stahlbaukonstuktionen, die Wartung und Reparatur von Industriemaschinen, Serienschweißarbeiten, der Zustschnitt und das Bohren von Serienteilen sowie der Groß- und Einzelhandel mit den vorgenannten Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johann Erich Wilms
seit 21.11.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HWB GmbH & Co. KG
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
1.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BV Anlagenbau GmbH

Salzbergen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

BV ANLAGENBAU GMBH, SALZBERGEN

A K T I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 407.290,00 179.950,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 16.378,00 14.095,00
II. Sachanlagen 390.912,00 165.855,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 4.407.815,61 2.744.773,40
I. Vorräte 2.760.976,82 1.808.347,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.541.761,56 880.928,15
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 105.077,23 55.498,10
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 17.059,30 18.320,65
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 14.097.035,38 13.276.950,66
18.929.200,29 16.219.994,71

P A S S I V A

31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 228.203,80 0,00
III. Verlustvortrag -14.276.950,66 -13.924.455,60
IV. Jahresfehlbetrag -1.048.288,52 -352.495,06
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 14.097.035,38 13.276.950,66
B. RÜCKSTELLUNGEN 425.188,97 387.927,72
C. VERBINDLICHKEITEN 18.504.011,32 15.832.066,99
- davon aus Steuern: EUR 30.325,70 (Vorjahr: EUR 197.141,29)
18.929.200,29 16.219.994,71

BV Anlagenbau GmbH, Salzbergen
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses der BV Anlagenbau GmbH, Salzbergen (nachfolgend "BV Anlagenbau" oder "Gesellschaft" genannt), erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags waren nicht zu beachten. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 207858 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Salzbergen.

Alleinige Gesellschafterin der BV Anlagenbau ist die WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Menden (nachfolgend "WG Anlagenbau" genannt). Als verbundene Unternehmen werden solche im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB ausgewiesen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WG Anlagenbau einbezogen. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Zur Begründung der Annahme der Unternehmensfortführung verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt IV. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit dieses Anhangs.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Berichtsjahr ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen in den auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus ergeben sich keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Soweit Geschäftsvorfälle in fremder Währung nicht kursgesichert sind, erfolgt gemäß § 256a HGB am Bilanzstichtag eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (5 Jahre) abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt die Bilanzierung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten beinhalten ausschließlich die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile. Auf die Einbeziehung weiterer Kosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wird zulässigerweise verzichtet. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt worden:

Jahre
technische Anlagen und Maschinen 5
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 7

Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der Sachanlagen erfolgt die Bilanzierung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis EUR 800,00 netto werden im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Börsen- und Marktpreise am Abschlussstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt nach gegenüber dem Vorjahr unveränderten Grundsätzen zu den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten ausschließlich die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile. Auf die Einbeziehung weiterer Kosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wird zulässigerweise verzichtet. Soweit die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB einen Ansatz unter den Herstellungskosten erfordert, wird eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertberichtigung entfallen sind, werden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Handelsware wird mit den Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung der Handelsware wird die sogenannte doppelte Maßgeblichkeit beachtet, d.h. es wird jeweils der niedrigere Wert aus der Beurteilung nach dem Beschaffungs- bzw. Absatzmarkt herangezogen.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3 % des risikobehafteten Forderungsbestandes Rechnung getragen.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Bildung der pauschalen Garantierückstellung erfolgt in Höhe von 2 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes. Darüber hinaus werden bei erkennbaren Einzelfallrisiken Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

III. Angaben zu den Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 8.704 (Vorjahr: TEUR 6.032) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 9.800 (Vorjahr: TEUR 9.800) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren. Besichert durch Sicherungsübereignung werden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.800.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 17.739 (Vorjahr: TEUR 15.047) entfallen zu TEUR 17.735 (Vorjahr: TEUR 15.041) auf Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin WG Anlagenbau. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 17.045 (Vorjahr: TEUR 14.420) die von der Gesellschafterin gewährten Darlehen, mit TEUR 696 (Vorjahr: TEUR 625) die aus diesen gewährten Darlehen zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Zinsverbindlichkeiten und mit TEUR -2 (Vorjahr: TEUR 2) Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

IV. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Es bestehen wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Diese ergeben sich aufgrund der anhaltenden Verlustsituation und der erheblichen Überschuldung der Gesellschaft. Die bis einschließlich dem Berichtsjahr realisierten Verluste haben zu einer vollständigen Aufzehrung des Eigenkapitals geführt. Die Berichtsgesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag belief sich zum Abschlussstichtag auf TEUR 14.097. Zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Folgen einer tatsächlichen Überschuldung hatte die Alleingesellschafterin, WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH, mit der Gesellschaft bereits in den vergangenen Geschäftsjahren Forderungsverzichte gegen Besserungsschein geschlossen. Die gewährten Forderungsverzichte gegen Besserungsschein belaufen sich in Summe auf TEUR 8.650. Die erloschenen Darlehensforderungen werden dann und insoweit wiederaufleben, wie ihre Erfüllung der Gesellschaft aus ihren künftigen Gewinnen bzw. aus ihrem sonstigen, die Schulden übersteigenden Vermögen möglich ist. Darüber hinaus wurde zur Vermeidung einer möglichen insolvenzrechtlichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit die zwischen der WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH und der BV Anlagenbau GmbH zum 31. Dezember 2014 abgeschlossene Rangrücktrittsvereinbarung zum 31. Dezember 2018, zum 31. Dezember 2021, zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2023 erweitert. Demnach tritt die WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH hinsichtlich ihrer Darlehensforderungen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von insgesamt TEUR 17.045,00 mit ihrem Anspruch auf Tilgung und Verzinsung in der Weise im Rang hinter alle derzeitigen und künftigen Forderungen anderer Gläubiger zurück, dass dieser Anspruch entsprechend § 39 Abs. 2 InsO in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BV Anlagenbau GmbH nur nachrangig nach allen anderen Ansprüchen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO berücksichtigt wird. Eine Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz InsO ist nicht gegeben, da nach Durchführung der genannten Forderungsverzichte und des durch die Gesellschafterin erklärten Rangrücktritts das Vermögen der BV Anlagenbau GmbH die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Allerdings ist der Fortbestand der Gesellschaft auch weiterhin ausschließlich von der Liquiditätsversorgung durch die Muttergesellschaft, WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH, und deren Gesellschafter abhängig.

V. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Form von Miet- und Leasingverpflichtungen im Gesamtumfang von TEUR 1.632 (hiervon fällig innerhalb eines Jahres: TEUR 316). Diese bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen. Bestellobligos bestehen zum Bilanzstichtag im üblichen Rahmen. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag keine weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen bzw. Haftungsverhältnisse.

VI. Sonstige Angaben

Beschäftigte

Die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter im Sinne von § 285 Nr. 7 HGB ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:

Angestellte 15
gewerbliche Mitarbeiter 53
68

Geschäftsführung

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Johann Erich Wilms, Marburg (operativer und kaufmännischer Geschäftsführer). Herr Johann Erich Wilms ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die weitere Angabe der Bezüge der Geschäftsführung sowie ehemaliger Organmitglieder wird unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.

BV Anlagenbau GmbH

 

Salzbergen, den 12. April 2024

gez. Johann Erich Wilms, (Geschäftsführer)

Datum der Feststellung: 19. April 2024

Nachrichten & Medien

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