Neunkircher Verkehrs-AG - NVGLiquidiert

66538 Neunkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Saarbrücken HRB 91044
Eingetragen
21.1.1926
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßePersonenbeförderung im EisenbahnverkehrSonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
Gegenstand
Beförderung von Personen.

Historie

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Management

NameRolle
Pascal Koch
seit 17.1.2004
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neunkircher Verkehrs-AG

Neunkirchen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010 31.12.2009
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 40.789,00 170.570,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.048.886,15 1.982.054,15
2. Streckenausrüstung 1,00 1,00
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 3.672.903,00 3.229.513,00
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 408.966,00 327.098,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 100.406,00 106.275,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 28.750,00
3. sonstige Ausleihungen 244,46 445,73
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 77.585,76 40.290,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 684.797,45 670.391,61
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 864.790,11 796.186,68
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 238.724,13 244.748,80
4. sonstige Vermögensgegenstände 1.238.047,16 1.572.705,65
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.039.731,58 266.345,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.500,25 30.814,32
10.498.130,18 9.489.197,26

Passiva

31.12.2010 31.12.2009
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.291.012,00 1.291.012,00
II. Gewinnrücklage
Gesetzliche Rücklage 129.101,20 129.101,20
B. Sonderposten aus Investitionszuschüssen 2.908.406,64 2.680.455,77
C. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 177.801,00 190.737,00
2. sonstige Rückstellungen 4.039.496,48 3.846.094,20
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 471.187,30 857.965,78
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.293.084,52 263.682,41
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 94.590,97 108.843,20
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 41.114,86 67.033,21
5. sonstige Verbindlichkeiten 51.188,20 51.367,24
davon
aus Steuern € 29.060,21 (Vorjahr: € 20.717,71)
im Rahmen der sozialen Sicherheit € 21.539,61 (Vorjahr: € 28.050,42)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 1.147,01 2.905,25
10.498.130,18 9.489.197,26

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010 (1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010)

2010 2009
1. Umsatzerlöse 7.866.690,22 7.668.633,18
2. Leistungen der Gesellschafter gemäß § 8 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz 1.202.555,34 1.326.978,13
3. sonstige betriebliche Erträge 6.285.223,63 5.615.514,13
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 944.732,17
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.725.062,73 9.669.794,90 9.128.353,35
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.080.259,39
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 742.061,48 3.822.320,87 3.760.695,95
davon für Altersversorgung € 104.525,80 (Vorjahr: € 84.837,97)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 687.325,86 650.065,90
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.198.224,25 1.321.754,00
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 7,33 16,60
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 60.592,83 292.307,32
10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.127,70 8.946,38
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 38.799,95 45.789,32
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.731,22 5,737,22
13. außerordentliche Erträge 238.325,00 0,00
14. außerordentliche Aufwendungen 238.325,00 0,00
15. außerordentliche Ergebnis 0,00 0,00
16. sonstige Steuern 5.731,22 5.737,22
17. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Im Hinblick auf die - an die Gesellschafter gerichteten - Vorgaben des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) hat die Gesellschaft den Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu jedem Posten der jeweilige Vorjahresbetrag angegeben und die Darstellungsstetigkeit beibehalten.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden, soweit erforderlich, angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit grundsätzlich nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Erläuterung zu den Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, bislang gekürzt um ggf. erhaltene Zuschüsse und Fördermittel (beispielsweise nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), bewertet.

An Stelle einer unmittelbaren "aktivischen" Absetzung der Zuschüsse von den damit in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen, erfolgt für Aktivierungen seit dem Wirtschaftsjahr 2006 der Ausweis in einem gesonderten Passivposten der Bilanz "Sonderposten aus Investitionszuschüssen", was wegen der beträchtlichen Größenordnung der Zuwendungen einen verbesserten Einblick in die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ermöglicht. Konsequenz dieser Überlegung, ist die analog den Abschreibungsbeträgen vorgenommene Auflösung der Zuschussbeträge.

Im Wirtschaftsjahr 2010 sind Fördergelder des Saarlandes in der Hauptsache zur energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes sowie zur Busbeschaffung in Höhe von € 516.000,00 zugeflossen. Zum Bilanzstichtag wurde - wie zuvor angesprochen - dieser Betrag bilanziell in einen passivischen Sonderposten eingestellt und wegen Abschluss der genannten Investitionen mit € 288.049,12 ertragswirksam aufgelöst. Erhebliche künftige Belastungen aufgrund der Bildung des Sonderpostens sind nicht erkennbar.

Das Anlagevermögen wird planmäßig über den Zeitraum der jeweiligen Nutzung linear abgeschrieben, wobei die Abschreibungsverrechnung seit 2004 bei Anlagezugängen nur. noch zeitanteilig erfolgt. Geringwertige Vermögensgegenstände werden ab dem Jahr 2008 mit einer vereinfachten planmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungsmethode nach § 253 HGB, die der neuen steuerrechtlichen Regelung der Sofortabschreibung entspricht, abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 a EStG). Danach werden Wirtschaftsgüter bis zu € 150,00 , bei Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgezogen. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, wenn der Wert € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigt. Dieser wird mit je 1/5 pro Jahr aufgelöst bzw. abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen im Anlagevermögen waren nicht erforderlich. Die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten wird nicht vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Beteiligungsbesitz wurden zu Anschaffungskosten bilanziert.

Die Finanzanlagen (Sonstige Ausleihungen), bei denen es sich um Darlehen an Belegschaftsmitglieder handelt, die mit 2% verzinst werden, sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Gestalt der Dieselvorräte sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungswerten oder zum niedrigeren Tagespreis bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind dem Grunde nach zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.

Im laufenden Wirtschaftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen von T€ 7 vorgenommen und zwar für nicht mehr beitreibare Forderungen auf Fahrkartenverkäufe.

Die Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte und vorausgezahlte Beträge des Jahres 2011 und wurde zum Nominalbetrag angesetzt.

Den Rückstellungen für Pensionen und denen für Altersteilzeitguthaben liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen erfolgte auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und hier nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC Methode, Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit). Der Rückstellungsbetrag wurde unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich des zukünftigen Gehalts- bzw. Rentenniveaus ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszinssatz und der Anwartschaftstrend p.a. betragen 5,25% bzw. 1,50%.

Mangels Rückdeckungsversicherung ist eine Anhangangabe nach § 285 Nr. 25 HGB n.F. entbehrlich.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde dadurch um T€ 238 beeinflusst. Gleichsam wurde die Rückstellung für den Differenzbetrag zum vollen Erwerbsminderungsrentenbetrag auf der Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes bewertet.

Bei den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Diese wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (Erfüllungsbetrag).

Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

2. Angaben zu Positionen der Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung

Das Anlagengitter einschließlich der Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres ist diesem Anhang beigefügt.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten nach wie vor mit T€ 358 Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Gestalt der Förderansprüche Werkstattgebäude.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 0 Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen mit T€ 33 den Leistungsverkehr (Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) mit der FSN GmbH und mit T€ 206 die Liquiditätsbereitstellung. Diese Beträge sind kurzfristiger Natur.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 156 den Leistungsverkehr (Mitzugehörigkeitsvermerk zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) mit der NVD.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Verbindlichkeiten aus dem Leistungsverkehr in Höhe von T€ 41 (Mitzugehörigkeitsvermerk Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) mit der FSN GmbH.

Das gezeichnete Kapital besteht aus 505 Namensaktien mit je € 2.556,46 (ehemals DM 5.000,00) Nennbetrag und beträgt € 1.291.012,00.

Für die unter dem Anlagevermögen beschriebenen Zuschüsse wurde zulässigerweise nach St/HFA 1/1984 ein Passivposten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" gebildet. Der Auflösungsbetrag beträgt im Geschäftsjahr 2010 T€ 288. Dieser Posten ist nach Auffassung des IDW nicht von der Streichung nach § 247 Abs. 3 HGB durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz betroffen und darf unverändert fortgeführt werden.

Für Pensionsberechtigte, die ihre Ansprüche vor dem 01.07.1987 erworben haben, wurde nach Artikel 28 EGHGB keine Pensionsrückstellung gebildet. Die in der Bilanz nicht passivierte Rückstellung belief sich zum 31.12.2010 auf T€ 456.

Übergangsregelung Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.F. für die Pensionsrückstellung

Erforderlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung zum 01.01.2010 15.810,00 €
Davon Zinsaufwand für 2010 0,00 €
geteilt durch 15 Jahre (Zuführungsbetrag 1) 1.054,00 €
geteilt durch 15 Jahre (Zuführungsbetrag 2) 0,00 €
Unterschiedsbetrag 1.054,00 €

Ausweis Gewinn- und Verlustrechnung § 277 Abs. 5 HGB n.F.

Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung Zinsaufwand 0,00 €
Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung
Personalaufwand 1.054,00 €

Entwicklung der Pensionsrückstellung

Wert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 190.737,00 €
Jährlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung 1.054,00 €
Reguläre Zuführung für das Jahr 2010 -13.990,00 €
Wert der Pensionsrückstellung 31.12.2010 177.801,00 €

Anhangangabe Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB n.F.

erforderlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung zum 01.01.2010 15.810,00 €
abzüglich bereits zum 31.12.2010 vorgenommene Zuführung aus der Umstellung 1.054,00 €
Unterdeckung zum 31.12.2010 14.756,00 €

Wert der Altersteilzeitrückstellung zum 01.01.2010 nach HGB n.F.

Rückstellung für Altersteilzeit 3.595.835,00 €
Rückstellung für Abfindungszahlungen 4.378,00 €
Gesamt 3.600.213,00 €
abzüglich
Wert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 nach HGB a.F. 3.359.663,00 €
Rückstellung für Abfindungszahlungen 4.179,00 €
Gesamt 3.363.842,00 €
Erforderlicher Zuführungsbetrag aus der Umstellung zum 01.01.2010 236.371,00 €
Davon Zinsaufwand für 2010 173.752,00 €

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Stand 01.01.2010 Umstellung BilMoG Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2010
Umlageforderung Haftpfl. 174.840,00 0,00 0,00 0,00 21.985,00 196.825,00
Archivierungskosten 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 010.000,00
SchwbH-Ausgl. Abgabe 10.660,00 0,00 10.660,00 0,00 5.214,62 5.214,62
Leistungsprämie 21.808,87 0,00 21.808,87 0,00 23.525,86 23.525,86
Urlaubsrückstellung 56.400,00 0,00 56.400,00 0,00 72.107,00 72.107,00
Kaskoversicherung 0,00 0,00 0,00 0,00 9.400,00 9.400,00
Jahresabschlussprüfung 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 15.000,00 15.000,00
Eigene JA-Kosten 3.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.500,00
Altersteilzeit 3.363.842,00 236.371,00 0,00 0,00 67.511,00 3.667.724,00
Zuschüsse BU-Rente 18.400,00 900,00 0,00 3.100,00 0,00 16.200,00
Selbstbehalt Schwerb. 166.643,33 -166.643,33 0,00 0,00 0,00 0,00
Berufsgenossenschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00
3.846.094,20 70.627,67 108.868,87 3.100,00 234.743,48 4.039.496,48

Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr von 2 bis 5 Jahren über 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 471 166 151 154
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.293 1.293 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95 95 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen 41 41 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 51 51 0 0
1.951 1.646 151 154

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind beträgt T€ 471.

III. Angaben zum Jahresergebnis

Das Berichtsjahr schließt nach Leistungen der Gesellschafter mit einem ausgeglichenen Ergebnis. Insofern ergibt sich kein Ergebnisverwendungsvorschlag seitens der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr wurde eine Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung in Höhe von T€ 67 vorgenommen und kann unter Umständen in Gestalt der aufgelösten Aufstockungsbeträge periodenfremde Aufwendungen und Erträge enthalten.

Die außerordentlichen Aufwendungen enthalten die Bewertungsanpassungen nach dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz in Höhe von T€ 238. Dagegen enthalten die außerordentlichen Erträge die Ausgleichszahlungen zur Verlustabdeckung dieser Korrekturen zum 1. Januar 2010.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge von T€ 2 und periodenfremde Aufwendungen von T€ 10 enthalten, die für die Beurteilung der Ertragslage eine untergeordnete Rolle spielen.

Erläuterungen zu Außerplanmäßigen Abschreibungen wurden bereits unter Abschnitt II. gegeben.

IV. Ergänzende Angaben

1. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Vorstand:

 

Herr Pascal Koch, Neunkirchen

Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern:

1.

Jürgen FRIED, Oberbürgermeister, Neunkirchen, Vorsitzender

2.

Cornelia HOFFMANN-BETHSCHEIDER, Landrätin, Ottweiler, stellv. Vorsitzende (ab 01.04.2011)

3.

Dr. Rudolf HINSBERGER, Landrat, Ottweiler, stellv. Vorsitzender (bis 31.03.2011)

4.

Christine BOSEL, Busfahrerin, Ottweiler

5.

Jörg BRITZ, Rechtsanwalt, Schiffweiler

6.

Tobias HANS, Mitglied des Landtages, Neunkirchen

7.

Ralf MÜLLER, Rechtsanwalt, Neunkirchen

8.

Roland TRUMM, kaufmännischer Angestellter, Neunkirchen

9.

Gerhard SCHMIDT, Betriebsleiter NVG, Neunkirchen

10.

Martin WIEHN, Kraftfahrer, Neunkirchen

Die Bezüge des Aufsichtsrates betrugen € 14.380,68, diejenigen des Beirates € 11.624,48. Unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB werden die Bezüge des Alleinvorstandes nicht angegeben.

Die Gesellschaft weist zugunsten des früheren Vorstandes und deren Angehörige eine Pensionsrückstellung von T€ 178 aus.

2. Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt waren 88,25 (Vorjahr 84,00) Arbeitnehmer beschäftigt.

V. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Am Gezeichneten Kapital € 25.564,59 (DM 50.000,00) der am 28. Dezember 1998 gegründeten Neunkircher Verkehrsdienste GmbH, Neunkirchen, hält die NVG einen Anteil von nominell € 23.008,13 (DM 45.000,00) bzw. 90% (§ 285 Nr. 11, § 271 Abs. 2 HGB).

Im Jahr 2007 schloss die NVG mit der NVD zum Zwecke der Begründung einer gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Organschaft einen Ergebnisabführungsvertrag ab, der im gleichen Jahr ins Handelsregister eingetragen worden ist. Der Anspruch auf Gewinnabführung beträgt vorbehaltlich durch die Feststellung der Gremien im Jahr 2010 €60.592,83.

Die Gesellschaft ist abhängiges Unternehmen i.S. des § 17 AktG im Verhältnis zu der Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen mbH (Anteilsbesitz 60%), Neunkirchen. Im Verhältnis zu dem Mehrheitsaktionär Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen GmbH sowie dem mit diesem verbundenen Unternehmen Fernwärmeversorgung Neunkirchen GmbH (FVN), Neunkirchen, sind die KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Neunkirchen, und die Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD), Neunkirchen, verbundene Unternehmen. Die NVG hat gegenüber der VEN vorbehaltlich der Feststellung durch Gremien ein Anspruch auf Verlustausgleich in Höhe von T€ 864. Die Forderung hat eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Gegenüber der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG, Neunkirchen, besteht zum Bilanzstichtag ein Guthaben aus der Verbrauchsabrechnung 2010 in Höhe T€ 1.

Aus dem Leistungsverkehr mit der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH (NVD), Neunkirchen, besteht eine Verbindlichkeit von T€ 95, in Höhe von T€ 0 hat diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von T€ 0.

Mittels Testat im Rahmen der K4 Benchmarkingvergleiche wurde der Gesellschaft die Marktüblichkeit der Geschäfte mit der NVD bescheinigt.

VI. Beteiligungsunternehmen

Am Gezeichneten Kapital € 50.000 der am 21. November 2005 gegründeten FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH, Neunkirchen/Saar, hält die NVG einen Anteil von nominell € 23.750,00 bzw. 47,5%. Der Jahresüberschuss des Jahres 2010 beträgt € 17.926,44 das Eigenkapital zum 31.12.2010 € 116.535,16.

An der Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Saarbrücken, hält die NVG einen Anteil von nominal € 5.000 oder 10%. Insoweit können weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB unterbleiben.

Die Geschäfte mit den Beteiligungsunternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen.

 

Neunkirchen, den 2. März 2011

Neunkircher Verkehrs-AG
NVG

Koch

Anlagennachweis (Anlagengitter) der Neunkircher Verkehrs-AG zum 31.12.2010

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anfangsstand 1.1.2010 Zugänge Abgänge Endstand 31.12.2010
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 612.169,81 3.500,00 0,00 615.669,81
612.169,81 3.500,00 0,00 615.669,81
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 108.304,15 0,00 0,00 108.304,15
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 4.135.203,56 164.670,14 0,00 4.299.873,70
4.243.507,71 164.670,14 0,00 4.408.177,85
2. Streckenausrüstung 17.071,52 0,00 0,00 17.071,52
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 10.395.600,96 844.144,05 848.182,12 10.391.562,89
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 598.508,11 112.476,97 0,00 710.985,08
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 631.666,43 18.974,70 856,00 649.785,13
15.886.354,73 1.140.265,86 849.038,12 16.177.582,47
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 0,00 0,00 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 0,00 0,00 28.750,00
3. Sonstige Ausleihungen 3.186,34 0,00 201,27 2.985,07
54.944,47 0,00 201,27 54.743,20
16.553.469,01 1.143.765,86 849.239,39 16.847.995,48
Abschreibungen
Anfangsstand 1.1.2010 Zugänge Abgänge Endstand 31.12.2010
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 441.599,81 133.281,00 0,00 574.880,81
441.599,81 133.281,00 0,00 574.880,81
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 2.261.453,56 97.838,14 0,00 2.359.291,70
2.261.453,56 97.838,14 0,00 2.359.291,70
2. Streckenausrüstung 17.070,52 0,00 0,00 17.070,52
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 7.166.087,96 400.754,05 848.182,12 6.718.659,89
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 271.410,11 30.608,97 0,00 302.019,08
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 525.391,43 24.843,70 856.001 549.379,13
10.241.413,58 554.044,86 849.038,12 9.946.420,32
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Sonstige Ausleihungen 2.740,61 0,00 0,00 2.740,61
2.740,61 0,00 0,00 2.740,61
10.685.754,00 687.325,86 849.038,12 10.524.041,74
Buchwerte
31.12.2010 31.12.2009
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 40.789,00 170.570,00
40.789,00 170.570,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
a) Grundstücke 108.304,15 108.304,15
b) Geschäfts- und Betriebsbauten 1.940.582,00 1.873.750,00
2.048.886,15 1.982.054,15
2. Streckenausrüstung 1,00 1,00
3. Fahrzeuge für den Personenverkehr 3.672.903,00 3.229.513,00
4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nr. 2 oder Nr. 3 gehören 408.966,00 327.098,00
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 100.406,00 106.275,00
6.231.162,15 5.644.941,15
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.008,13 23.008,13
2. Beteiligungen 28.750,00 28.750,00
3. Sonstige Ausleihungen 244,46 445,73
52.002,59 52.203,86
6.323.953,74 5.867.715,01

Lagebericht 2010

Geschäftsverlauf und Rahmendbedingungen

EugH-Urteil Altmark Trans:

Nach wie vor bestimmt das EuGH-Urteil "Altmark Trans" den ÖPNV-Ordnungsrahmen mit der zentralen Fragestellung, ob öffentliche Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen Beihilfequalität haben können. Im Mittelpunkt der Betrachtungsweise stehen Ausgleichszahlungen an Unternehmen, die ohne Vergabeverfahren und unternehmensindividuell zum Ausgleich einer Kostenunterdeckung gewährt werden. Zu begrüßen ist die ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, welche die "deutsche" Eigenwirtschaftlichkeit ausdrücklich bestätigt.

Das Gericht stellte klar, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem seit 1. Januar 1996 geltenden Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit eine rechtswirksame Ausnahme von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 geschaffen hat und dass dieser Vorrang auch dann gilt, wenn die eigenwirtschaftlichen Verkehre durch öffentliche Zuschüsse (mit-) finanziert werden. Somit steht nach Ablauf von vielen Jahren der Rechtsstreitigkeiten fest, dass unternehmensindividuelle Finanzierungen nichtkostendeckender Verkehre, die von den Verkehrsunternehmen als "sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne" vereinnahmt werden, den Eigenwirtschaftlichkeitsstatus nicht gefährden. Diese Finanzierungsstruktur ist jedoch nur erlaubt, wenn sie im Zuge des "Altmark-Trans-Urteils" des EuGH vom 24. Juli 2003 beihilfefrei ausgestaltet werden. Dem Grunde nach wird sodann dem zuvor angesprochenen Urteil wieder Bedeutung beigemessen, was wohl auch in der nächsten Zeit den ÖPNV-Ordnungsrahmen noch bestimmen wird.

Im Zuge der nun geklärten Rechtslage nach dem Personenbeförderungsgesetz war es wichtig, die Finanzierung der Gesellschaft überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der "Altmark-Trans" Kriterien vorzunehmen.

Sowohl im Laufe des Jahres 2008 als auch im Jahr 2010 ist es der Gesellschaft gelungen, durch Gutachten zu belegen, dass ihr Kostenverbrauch des Jahres 2006 und des Jahres 2009 für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen den Maßstab "gut geführt" nach Benchmarks (Kriterium 4 des Altmark-Trans-Urteils) beurteilt entspricht. In Zukunft ist es vorgesehen, in einem dreijährigen Turnus die Kostenstruktur nach Maßgabe dieser Kriterien überprüfen zu lassen.

Die letzten Kommissionsentscheidungen belegen jedoch die stärkeren Anforderungen an Bestandsbetrauungen. Danach sind im Rahmen der Beihilfeprüfverfahren dreijährige Kostenfortschreibungen (jetzt jährliche Kostenprüfung) und nicht mehr auf dem neuesten Stand durchgeführte Trennungsrechnungen äußerst kritisch zu betrachten. Unser Unternehmen hat jedoch mit derart weitem Abstand die K4 Kriterien erfüllt, dass nach Angabe der testierenden Gesellschaft ein dreijähriger Prüfungszeitraum für die NVG und NVD absolut ausreicht. Des Weiteren erfüllt die bei unserer Gesellschaft durchgeführte Trennungsrechnung auf jeden Fall die qualitativen Anforderungen. Wir haben bereits entsprechende Bescheinigungen bei der K4 testierenden Gesellschaft angefordert.

Ende des Jahres 2007 wurde die Verordnung 1370/2007 (gültig ab dem 3. Dezember 2009) über die gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen veröffentlicht, nach der die Mitgliedstaaten öffentliche Personenverkehrsdienste regulieren können. Nach dieser Verordnung sollen die Behörden mit den Betreibern öffentlicher Personenverkehrsdienste öffentliche Dienstleistungsaufträge abschließen. Dem Grunde nach wurden die Vorschriften des "Altmark-Trans-Urteils" für die ersten drei Kriterien übernommen.

Ab Inkrafttreten wird dem nationalen Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt, um alle Vergaben von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen den Anforderungen dieser Neuregelung zu unterwerfen.

Nach den mir vorliegenden Informationen wird das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in dieser Legislaturperiode nicht mehr überarbeitet. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten auch nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 am 3. Dezember weiter. Aufgrund des Zusammenwirkens von vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten dieser Verordnung mit genehmigungsrechtlichen Regelungen des PBefG kann es wegen der fehlenden Abstimmung beider Vorschriften zu nicht unerheblichen Rechtsunsicherheiten kommen.

Die Gesellschaft hat im Hinblick auf diese widersprüchlichen Regelungen zur Unternehmenssicherung, nachhaltige (Busverkehre höchstens zehn Jahre) Finanzierungsregelungen in Übereinstimmung mit der "Altmark-Trans-Rechtsprechung (Erfüllung sämtlicher 4 Kriterien) bis zum 31. Dezember 2018 durch eine entsprechende Betrauungsregelung abgesichert.

In der Hauptversammlung am 11. Februar 2009 hat die Gesellschaft die gesellschaftsrechtliche

Umsetzung der vom Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen (Beschluss vom 17. Dezember 2008) und vom Kreistag des Landkreises Neunkirchen (Beschluss vom 12. Dezember 2008) gefassten Beschlüsse zur Betrauung umgesetzt.

Vertrag zur Finanzierung des saarVV:

Weiterhin werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von dem im Jahr 2005 abgeschlossenen Vertrag zur Finanzierung des saarVV, der durch die Einführung eines saarlandweit einheitlichen Preissystems für die Nutzung von Bus, Bahn und Saarbahn (saarVV) zum 1. August 2005 bestimmt, der die Fahrgeldeinnahmen wesentlich beeinflusst. Weiterhin wirkten sich sogenannte "Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste" im Jahresergebnis aus. Dadurch sollen die unterschiedlichen Tarif- und Leistungsgefüge der Unternehmen untereinander ausgleichen werden.

Folgende enorm existenziell wichtige Verträge wurden im Geschäftsjahr 2009 als Anschlussregelung zu dem zuvor angesprochenen Vertrag abgeschlossen:

Vertrag zur Finanzierung des saarVV im Anschluss an den Vertrag vom 26. Juli 2005 mit dem Saarland, Zweckverband Personennahverkehr Saarland, Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH und DB Regio AG, Region Südwest vom 29. Juli 2009.

Vertrag zwischen den verbundzugehörigen Verkehrsunternehmen und der Studierendenschaften über die Anerkennung deren Studierendenausweise als "saarVV Semesterticket" vom 2. November 2009.

Vertrag zur Finanzierung neuer Tarifangebote im saarVV zwischen dem Saarland, Zweckverband Personennahverkehr Saarland, SNS GmbH und DB Regio AG vom 1. März 2009 (Vertragsende 31. Juli 2010).

Nach obigen Anschlussregelungen gewährt das Land und der ZPS den am Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen einen finanziellen Ausgleich für die nächsten fünf Jahre, der auch die Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG sowie die Ausgleichszahlungen für das Semesterticket beinhaltet. Ab dem Jahr 2011 bestehen für höhere Ausgleichszahlungen Zusagen durch das Land.

Das zuständige Ministerium im Saarland hat bisher auch nach den ersten Verhandlungen nicht zu erkennen gegeben, dass es von einer zusätzlichen Senkung der Nutzungstage nach den fünf Jahren im Zuge der Anschlussverhandlungen über den Nachfolgevertrag zur Finanzierung des saarVV Gebrauch machen wird. Eine Solche Kürzung würde für unser Unternehmen zu Einnahmeausfällen in beträchtlicher Höhe führen.

Ungünstig hat sich für die Gesellschaft die neue sogenannte Einnahmenaufteilungsrechnung entwickelt, als Bestandteil des oben genannten Vertrages, welche die auf der Verbundebene gesammelten Verkehrseinnahmen den einzelnen Verbundpartnern mittels fest gelegten Schlüssels (Basis 2002) zuordnet. Das Institut Schoebel hat im Jahr 2010 im Auftrag der SNS GmbH ein Gutachten zur Überprüfung des Verteilungsschlüssels (Basis 2009/2010) erstellt. Konsequenz ist, dass sich der allgemeine Rückgang der Beförderungsfälle im neuen Verteilungsschlüssel niederschlägt und somit die NVG ab dem Jahr 2011 mit geringen Verbundausgleichszahlen rechnen muss. Dagegen werden die Zahlungen für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste im selben Jahr erhöht.

Das zuständige Ministerium im Saarland hat bisher auch nach den ersten Verhandlungen nicht zu erkennen gegeben, dass es von einer zusätzlichen Senkung der Nutzungstage nach den fünf Jahren im Zuge der Anschlussverhandlungen über den Nachfolgevertrag zur Finanzierung des saarVV Gebrauch machen wird. Eine Solche Kürzung würde für unser Unternehmen zu Einnahmeausfällen in beträchtlicher Höhe führen.

Die saarländischen Verkehrsunternehmen müssen weiterhin auf Länderebene auf eine Fort-Schreibung der, Kostensätze drängen. Andernfalls wäre die Konsequenz aus betriebswirtschaftlicher Sicht eine entsprechende Erhöhung der Fahrpreise, um so den Einnahmeausfällen entgegenzuwirken.

Werkstattgesellschaft FSN GmbH

Die NVG, die Regionalbus Saar-Westpfalz GmbH (RSW), das Omnibusunternehmen Zarth GmbH sowie die Dieter Schmidt GmbH gründeten am 21. November 2005 die "FSN Fahrzeugservice Neunkirchen GmbH". Ziel der Zusammenarbeit ist die Erbringung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen für die Fahrzeuge der Partner in Gestalt einer gemeinsamen Werkstattkooperation. Die kartellrechtliche Freigabe wurde mit Verfügung vom 28. September 2005 erteilt.

SNS GmbH:

Für die Übernahme der unternehmensbezogenen Aufgaben der kommunalen und privaten Nahverkehrsunternehmen im Saarland wurde die "Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Völklingen" (SNS), gegründet, an der die NVG beteiligt ist. Eine Aufgabe dieser Gesellschaft ist die Einnahmen- und Erlösaufteilung der verbundzugehörigen Betriebe untereinander. Nach Festlegung eines durch Gutachten festgestellten Aufteilungsschlüssels erfolgt seither die Erlösabwicklung über die SNS GmbH.

Ergebnisabführungsvertrag:

Im Jahr 2007 haben die NVG und die NVD einen Ergebnisabführungsvertrag mit dem Ziel der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft geschlossen.

TV-N Saar:

Am 18. Dezember 2008 wurde ein neuer Tarifvertrag Nahverkehr Saarland (TV-N Saar) mit dem KAV Saar, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH, Stadtbahn Saar GmbH, KVS GmbH und der Kreis-Verkehrsgesellschaft Saarlouis mbH sowie der Neunkircher Verkehrsdienste GmbH abgeschlossen mit dem Ziel, einen wettbewerbsfähigen Tarif zu schaffen, der den bisherigen Beschäftigten Bestandsschutz bietet und gleichsam Neueinstellungen zum Abbau der Fremdvergaben fördert.

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz:

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Dabei wurde der Handlungsbedarf zur Übergangsregelung per 1. Januar 2010 eingehend untersucht. Deutlich hat sich dabei die Bewertungsänderung für die Altersteilzeit ausgewirkt, da gerade hier keine großzügige Übergangsregelung besteht.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Ertragslage

Die Ergebnisberichterstattung erfolgt an dieser Stelle für das konsolidierte Unternehmen NVG und NVD, da nur eine zusammengefasste Würdigung die betriebswirtschaftlichen Geschehnisse zutreffend abbildet.

Die Entwicklung der Ertragslage des Jahres 2010 der Firmen NVG und NVD mit einer Verlustausgleichszahlung von insgesamt T€ 1.203 für das laufende Jahr und mit T€ 238 für den außerordentlichen Bereich, erfolgte plankonform mit der mittelfristigen Finanzplanung des Planungszeitraums 2010 bis 2014 (Verlustausgleich T€ 1.384). Ohne die immensen Bewertungsänderungen der Altersteilzeitrückstellung liegt die Verlustausgleichszahlung des laufenden Jahres mit T€ 124 deutlich unter derjenigen des Vorjahres.

Nicht vorhersehbar war die starke Dieselpreissteigerung des Jahres 2010. In der Planrechnung wurde zwar eine Preisanhebung vermutet, diese fiel jedoch bedeutend höher aus als erwartet. Diese Verteuerung war zu guter letzt ursächlich für die leichte Verschlechterung des Betriebsergebnisses. Die Fahrgeldeinnahmen, der Personalaufwand und der Materialaufwand entwickelten sich dem Grunde nach wie geplant. Der Gesellschaft wurde aktuell im Jahr 2010 mittels Testat - nach dem Jahr 2006 - erneut ein sehr gutes Kostenverhalten bestätigt. Nach Aussage der testierenden Gesellschaft gehört die NVG mit zu den besten "gut geführten" Betrieben in Deutschland, was in den letzten Jahren in Zeiten der ständigen Kostensteigerungen durch die durchweg annähernd konstanten Betriebsergebnisse belegt wird.

Die Kennzahl des Gesamtaufwanddeckungsgrades ist seit mittlerweile drei Jahren mit ca. 89% fast annähernd gleich, was in Anbetracht der bekannten Branchenvergleichszahlen absolut als Erfolg gewertet werden kann. Bestätigt wird das gute "Kostenverhalten" der Gesellschaft neuerlich, wie bereits oben angemerkt, durch das sehr gute Abschneiden im Rahmen der Überprüfung der Altmark-Trans Kriterien mittels Testat vom 19. Oktober 2010.

Zwar stiegen die Fahrgeldeinnahmen (Umsatzerlöse) im Jahr 2010 erneut preisbedingt an, aber dagegen verminderten sich weiterhin die Beförderungsfälle im Linienverkehr. Entscheidend hierfür war, dass die Tarife des saarVV sowie die hauseigenen Tarife zum 1. Januar 2010 um etwa 3,5% angehoben wurden. Zukünftig ungewiss ist, ob es auf Ebene des saarVV zukünftig ständig gelingt, derartige Preisanhebungen bei der Bevölkerung durchzusetzen. Wie schon in den letzten Jahren, verringerten sich dagegen die Beförderungsfälle im gesamten Linienverkehr um ca. -1,0%. Die gesamten beförderten Personen (einschließlich sonstige Verkehre) verringerten sich von 7.152.553 auf 7.134.131.

Ursächlich für die Zunahme der sonstigen betrieblichen Erträge waren in der Hauptsache die höheren Verbundzahlungen für die Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste, die durch die Regierung im Jahr 2010 leicht aufgestockt worden sind. Hinzu kamen noch die vereinnahmten Einspeisevergütungen für die Fotovoltaikanlage "Werkstattgebäude", die aufgrund der Inbetriebnahme der Anlage im Dezember des Jahres 2009 erstmalig im Jahr 2010 geflossen sind.

Der Anstieg des Materialaufwandes wurde im Jahr 2010 vorwiegend, wie bereits oben angesprochen, von der beträchtlichen Verteuerung der Dieselkosten geprägt; der Dieselpreis des Jahres 2010 lag im Durchschnitt bei ca. 0,88 €/Liter nach 0,78 €/Liter im Vorjahr und verursachte eine Preisdifferenz von ca. T€ 100.

Darüber hinaus verbrauchte der Linienverkehr rund 22.000 Liter Dieseltreibstoff mehr als im Vorjahr, was an den zusätzlich übernommenen Linienkilometer (ca. 32.000 km) bei der gleichzeitigen Reduzierung der Subunternehmervergabe liegt. Daraus resultiert eine Mengendifferenz von ca. T€ 20. Letztere Maßnahme beruhte auf der Strategie, die Subunternehmer verstärkt in Spitzenzeiten an Statt von morgens bis abends einzusetzen. Zugleich wurden verschiedene Subunternehmer auf die für die NVG günstigere Entlohnung mit Tagespauschalen umorganisiert. Dadurch erhöhten sich zwar die Subunternehmervergütungen wegen geänderter Wagenumläufe von insgesamt T€ 11, aber es konnte eine Verteuerung der Subunternehmerpreise je Kilometer vermieden werden, da auch diese mit der Preissituation am Markt ihre Kalkulationen überprüfen müssen.

Zusätzlich stieg der Instandhaltungsaufwand leicht um ca. 1,9% bzw. T€ 22 an. Im Jahr 2010 wurden der Werkstattgesellschaft ca. 291 mehr Aufträge als im Jahr 2009 vergeben. Prägend hierfür waren besonders die Unfallinstandsetzung und die im Gefolge anfallenden Reinigungskosten. Die von der Werkstattgesellschaft eingekauften Lohnstundensätze waren ab dem 1. Januar 2010 bis September 2010 auf einem geringfügig höheren Niveau. Seit diesem Zeitpunkt gingen die Preise infolge des kostenoptimierten Ergebnisses der FSN GmbH wieder deutlich nach unten und zwar sogar noch unterhalb des Preises für das Jahr 2009. Zusätzlich wirkten sich höhere Betriebskosten von ca. T€ 25 für die Linie Merchweiler aus, da diese im Vorjahr erst seit April des Jahres 2009 eingerichtet worden ist, Ausbesserungsarbeiten an und in den Betriebsgebäuden der Gesellschaft von ca. T€ 11 und geringere Personalkostenerstattungen für die an die Werkstattgesellschaft geliehene Arbeitskräfte (Mehr Altersteilzeitkräfte) von ca. T€ 50, da die geflossenen Gelder betriebswirtschaftlich mit den Instandhaltungskosten verrechnet werden.

Die Personalkosten in der Konzernbetrachtung NVG und NVD erhöhten sich, wobei es sich hierbei um einen vorwiegend zeitlich befristeten Kostenanstieg handelt, in der Hauptursache verursacht durch Ersatzeinstellungen im Fahrdienst. Sobald die ersetzten Fahrer aus der Freistellungsphase ausscheiden bzw. in Rente gehen, macht sich erst die Einsparung durch das Tarifgefälle bemerkbar. Auf dem Zeitstrahl betrachtet wird sodann die gezeigte Mehrbelastung in einen Kostenvorteil umschlagen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen veränderten sich relativ unmaßgeblich.

Vermögens- und Finanzlage

31.12.2010 31.12.2009 Veränderung
T€ % T€ % T€
Aktivseite
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 6.272 59,7 5.815 61,3 457
Finanzanlagen 52 0,5 52 0,5 0
Langfristig gebundenes Vermögen 6.324 60,2 5.867 61,8 457
Sonstige Vorräte 77 0,7 40 0,4 37
Kurzfristige Forderungen 2.699 25,7 2.971 31,3 -272
Flüssige Mittel 1.040 9,9 266 2,8 774
Kurzfristig gebundenes Vermögen 3.816 36,3 3.277 34,5 539
Längerfristige Forderungen 358 3,5 345 3,7 13
10.498 100,0 9.489 100,0 1.009
Passivseite
Eigenmittel 1.420 13,5 1.420 15,0 0
Sonderposten für Investitionszuschüsse 2.908 27,7 2.680 28,2 228
Pensionsrückstellungen 178 1,7 191 2,0 -13
Langfristige Rückstellungen 3.684 35,1 3.382 35,6 302
Langfristige Verbindlichkeiten 471 4,5 472 5,0 -1
Langfristig verfügbare Mittel 8.661 82,5 8.145 85,8 516
Kurzfristige Fremdmittel (Kurzfristige Schulden) 1.837 17,5 1.344 14,2 493
10.498 100,0 9.489 100,0 1.009

Die langfristig verfügbaren Mittel decken in vollem Umfang das langfristig gebundene Vermögen. Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2010 stets gewährleistet, da die kurzfristigen Mittel die kurzfristigen Schulden deutlich überragen.

Zusammengefasst sind folgende Gründe für die Veränderung der Vermögenslage verantwortlich:

Die Zunahme des langfristigen Bilanzbereiches ist wiederum auf die permanente Investitionsbereitschaft der Gesellschaft zurück zu führen, ausgedrückt durch in diesem Jahr vor allem zahlreichen Busbeschaffungen. Daneben sind die abgeschlossenen Maßnahmen "Photovoltaikanlage" und "energetische Sanierung Verwaltungsgebäude" zu nennen, da die Gesellschaft umweltbewusst handelt.

Gleichzeitig legte der Sonderposten in Gestalt der geflossenen Fördergelder auf der Passivseite der Bilanz als Teil der Finanzierung des Anlagevermögens zu, da die Busbeschaffungen und die energetische Sanierung des Verwaltungsgebäudes momentan durch das Land gefördert werden.

Die Gesellschaft konnte die Fördermittel der Zuschussgeber zügiger vereinnahmen als im Vorjahr; dies gelang vor allem bei der Omnibusförderung und der energetischen Sanierung des Verwaltungsgebäudes. Konsequenz war im Wesentlichen der Abbau der kurzfristigen Forderungen.

Dagegen blieben die langfristigen Forderungen, die zum überwiegenden Teil aus den Fördermittelansprüchen Werkstattgebäude und KOM Stellplatzanlage bestehen (Abwicklung in ca. zwei Jahren) nahezu unverändert. Die Zahlung der Fördermittel steht nach wie vor aus, da die Zuschussgeber den Verwendungsnachweis noch nicht abschließend geprüft hat.

Der gesteigerte Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit den Investitionen kommt insbesondere im Anstieg der kurzfristigen Fremdmittel zum Ausdruck, denen aber ausreichend flüssige Mittel auf der Aktivseite der Bilanz gegenüberstanden.

Insgesamt ist zu diesen Veränderungen die neuerliche Zuführung zur Altersteilzeitrückstellung aufgrund der Bewertungsänderung BilMoG in Höhe von T€ 236 getreten.

In Relation zur betriebswirtschaftlich aufbereiteten Bilanzsumme beträgt die Fremdkapitalquote, trotz der Darlehensneuaufnahme für die Photovoltaikanlage, 4,5% (Vorjahr 5,0%) und hat sich somit verbessert. Diese Kennziffer lässt Rückschlüsse auf die finanzielle Stabilität der Gesellschaft zu und stellt sich absolut positiv dar.

Außerbilanzielle Finanzierungselemente, wie z.B. Factoring oder Leasing, spielen bei der Gesellschaft keine Rolle.

Nachtragsbericht (Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und die eine zentrale Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen, waren keine zu verzeichnen.

Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft

Risikobericht

Die Zukunftsperspektiven und die Chancen der Gesellschaft im ÖPNV-Ordnungsrahmen wurden bereits im ersten Abschnitt eingehend geschildert, an dieser Stelle wird mehr auf die Risiken der zukünftigen Entwicklung eingegangen. Zur Risikoanalyse wurde hierzu speziell im Jahr 2005 ein EDV-gestütztes Riskofrüherkennungssystem eingeführt, welches die folgenden Schwerpunktthemen identifiziert hat.

Die Gesellschaft ist unvermindert in hohem Maße von den Verlustausgleichszahlungen der Anteilseigner abhängig. Entscheidend für den Fortbestand der Gesellschaft wird in Zukunft sein, inwieweit eine Steigerung der eigenen Ertragskraft zu realisieren ist und die Anteilseigner Willens und in der Lage sind, weiterhin die Gesellschaftsaktivitäten mit zugesagten Kapitalhilfen zu unterstützen. Insoweit kann es sich hier um ein bestandsgefährdendes Risiko handeln. Die Signale der Gesellschafter gehen jedoch nach wie vor in Richtung vollumfänglicher Unterstützung, wie jüngst die durchgeführte Betrauung zeigen lässt, so dass wir von einer mehr als geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ausgehen.

Auf das Risiko, dass nicht sämtliche Kriterien des "Altmark-Trans-Urteils" erfüllt sein könnten, wurde bereits ausführlich eingegangen. Derzeit sind insbesondere mit der Betrauung der NVG jedoch geeignete Gegenmaßnahmen und Strukturveränderungen eingeleitet worden. Deshalb ist das Risiko für die Gesellschaft überschaubar und die Eintrittswahrscheinlichkeit eher als gering einzustufen.

Die Problematik der rechtlichen Bedingungen der Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG aufgrund gesondertem Finanzierungsvertrag für eine Übergangsphase und die Behandlung dieser Beträge nach Ablauf der fünf Jahre wurde ebenfalls angesprochen. In diesem Kontext sind auch die Ausgleichszahlungen der SNS GmbH für die sogenannten Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste aufzuführen. Infolge des Abschlusses einer Anschlussfinanzierung Mitte des Jahres 2009 wurde dieses Risiko für eine Übergangszeit von weiteren fünf Jahren vermieden. Das Risiko der in Zukunft geringeren Verbundausgleichszahlungen wird für das Jahr 2011 leider eintreten. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, werden infolge der Änderung des Einnahmeaufteilungsschlüssels mittels Testat geringere Einnahmen in Höhe von ca. T€ 622 erwartet, was durch die demografische Entwicklung der Beförderungsfälle unvermeidbar war.

Gleichzeitig werden aber die Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste deutlich nach oben korrigiert, so dass es letztendlich zu einer Erlösminderung von insgesamt T€ 260 kommen wird. Die Geschäftleitung hat noch eine geeignete Gegenmaßnahme zur Kostenreduzierung geplant, die aber erst noch durch die Gremien beschlossen werden muss. Da die NVG eine innovative Gesellschaft mit permanentem Restrukturierungspotenzial ist, stellt diese Erlöseinbuße kein letztendliches Problem für die Ertragslage der Gesellschaft dar.

Ein momentanes Restrisiko verbleibt für die Gesellschaft im Hinblick auf den Einnahmenaufteilungsschlüssel, der wohl in kürzeren Zyklen ggf. sogar jährlich verifiziert wird. Sollte dieser für die NVG zuungunsten nach unten korrigiert werden, kann dies zu weiteren Einnahmeausfällen führen, deren Größenordnung noch nicht einschätzbar ist.

Eine unmittelbare Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der NVG wird derzeit nicht gesehen. Die demographische Entwicklung wird wohl weiter zur Reduzierung der beförderten Fahrgäste beitragen, jedoch wurden ausreichend Neustrukturierungen in die Wege geleitet, welche die Gesellschaft am Makt gut positioniert.

Zu den im Unternehmen bestehenden risikolosen Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über ein effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind meistens die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist eine absolut konservative auf Sicherheit angelegte Politik.

Zahlungsstromschwankungen sind selten und können sich, wenn überhaupt, aus der manchmal langfristigen Natur der Forderungen ergeben, wie z.B. Verlustausgleichszahlungen, Fördergelder, Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG etc. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan erstellt. Sobald bei finanziellen Vermögenswerten Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Langfristig finanzierte sich in der Vergangenheit die Gesellschaft über Bankkredite bei einer regionalen Geschäftsbank mit der eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht. Seit einigen Jahren ist die Gesellschaft jedoch in der Lage die anstehenden Verpflichtungen aus der Innenfinanzierung zu speisen. Somit werden, bis auf die Finanzierung der Fotovoltaikanlage, keine weiteren Darlehen momentan benötigt.

Darüber hinausgehende Risiken mit wesentlichem - negativen - Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft sowie bestandsgefährdende Risiken, sind derzeit nicht erkennbar.

Prognosebericht

Notwendige Sparvorgaben, schwierige rechtliche Rahmenbedingungen, drohende Kürzungen bei den staatlichen Mitteln zur Finanzierung im "ÖPNV" bei gleichzeitig steigenden Anforderungen an die Qualität und Umweltfreundlichkeit der erbrachten Verkehrsleistung: Der Kostendruck auf die Verkehrsunternehmen nimmt weiter zu. Da Reduzierungen des unter Umständen nicht rentablen Leistungsangebotes einzelner Linien und größere Preisanpassungen politisch nur schwer durchsetzbar sind, müssen die Verkehrsunternehmen ihre Prozesse weiter optimieren.

Unser Unternehmen hat sich bereits selbst ein Kostensenkungs- und Restrukturierungsprogramm verordnet. Um den Wettbewerbsanforderungen der EU und des Landes zu entsprechen, ist unsere Gesellschaft dabei, eine sogenannte "wettbewerbsorientierte Unternehmensteuerung" in Gestalt einer modernen, verbesserten Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen. Die zurzeit eingesetzten Steuerungsprozesse werden, trotz positiver Signale im Rahmen der Benchmarkuntersuchungen, den Anforderungen nur noch zum Teil gerecht. Deswegen wurde im Laufe des Berichtsjahres 2009 das Grundmodul der Kostenrechnung eingeführt und in Betrieb genommen. Die darin ermittelten Kostensätze haben im Rahmen der neuen Trennungsrechnungen für die Jahre 2007 bis 2009 (Benchmarking, Altmark-Trans) gute Zahlengrundlagen liefern.

Ferner hat die Gesellschaft die Aussagekraft der Finanzbuchhaltung im Laufe des Jahres 2009 deutlich verbessert. Zu diesem Zwecke wurde ein Kennzahlensystem für die Geschäftsführung entwickelt, welches je Monat auf einen Blick die wesentlichen Betriebskennzahlen zur Entscheidungsfindung aufbereitet und so ein permanenter Soll/Ist-Vergleich ermöglicht wird. Auf diese Art und Weise war es möglich, negative Tendenzen des Jahres 2010 sofort zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten, was letztendlich zu dem positiven Gesamtergebnis für die Anteilseigner geführt hat.

Die strategische Unternehmensplanung der Jahre 2011 bis 2015 lässt folgende Kernaussagen für die Entwicklung des Unternehmens zu:

Der neue im Jahr 2010 abgeschlossene Finanzierungsvertrag der verbundzugehörigen Betriebe wird besonders im Jahr 2011 eine deutliche Veränderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die NVG darstellen wird. Insgesamt fehlen der NVD dadurch Deckungsmittel in Höhe von rund T€ 260, die besonders im Jahr 2011 eine höhere Ausgleichszahlung der Anteilseigner verursachen werden. Ab diesem Zeitpunkt wird es jedoch gelingen durch eingeleitete Gegenmaßnahmen, die Verlustausgleichszahlung nach unten zu bewegen. Die NVG ist im Besitz eines weiteren Konzeptes zur Verminderung der Kostensituation des Liniennetzes in Höhe von etwa T€ 180, welches aber erst die Zustimmung der Gremien finden muss, insofern wurden diese Maßnahmen nicht mit eingeplant.

Obwohl eine vermutlich permanente preisbedingte Steigerung der Fahrgeldeinnahmen/Umsatzerlöse bei jährlichem Rückgang der Beförderungsfälle eintreten wird, fehlen der NVG aller Voraussicht nach Fahrgeldeinnahmen von rund T€ 620 im Jahr 2011. Ob und inwieweit jedes Jahr mit dieser Einbuße gerechnet werden kann, ist schwer einschätzbar, da der Aufteilungsschlüssel jedes Jahr aufgrund der Ist Zahlen im SaarVV überprüft wird.

Preisanhebungen sind auf Verbundebene für die nächsten Jahre festgelegt, wobei wohl eine Neuordnung des Preisgefüges aufgrund des Beförderungsrückgangs auf Saarur Ebene immer wahrscheinlicher wird. Die Neustrukturierung der Tarifzusammensetzung ist jedoch noch nicht belastbar zu erkennen.

Die Schwerbeschädigtenausgleichszahlungen werden in etwa auf dem Niveau des Jahres 2010 gezahlt werden können, wobei alle zwei Jahre mittels Testat ein neuer Ausgleichsprozentsatz festgelegt wird.

Im Gefolge des neuen Finanzierungsvertrages Saarur haben sich die Ausgleichszahlungen nach § 45a PbefG günstig für die NVG verändert. Sie werden konstant in den kommenden fünf Jahren fließen.

Die Planszenarien versprechen annähernd konstante sonstige betriebliche Erträge für den Planungszeitraum 2011 bis 2015, wobei im Jahr 2011 ein deutlicher Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge gegenüber dem Jahr 2010 eintreten wird. In erster Linie bestimmend hierfür sind die im Finanzierungsvertrag versprochenen Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste, die jährlich in gleicher Höhe gezahlt werden sollen. Diese haben sich auch im Jahr 2011 durch den neuen Finanzierungsvertrag vehement zugunsten der NVG entwickelt. Insgesamt fließen zum Ausgleich der oben anfallenden Mindereinnahmen mehr Zahlungen von T€ 364.

Der Materialaufwand wird wohl in den Jahren 2011 bis 2015 in moderatem Maße steigen. Nennenswert ist jedoch, dass die Dieselkosten wiederum einen Aufwandschub im Jahr 2011 verursachen, das Preisniveau Anfang des Jahres 2011 ist überdurchschnittlich hoch. Die Subunternehmenleistungen wurden derart optimiert, dass durch die Verlagerung von Linienkilometer zugunsten der NVD ein kräftiger Aufwandsanstieg von mindestens ca. T€ 140 verhindert wurde. Deutliche Einsparungen sind hier nicht zu erwarten, da auch die Subunternehmer mit höheren Dieselpreisen und Kostenbelastungen zu kämpfen haben, aber zumindest können die bezogenen Leistungen stabil gehalten werden.

Im Vergleich zum Wirtschaftsjahr 2010 erfährt der Personalaufwand im Jahr 2011 durch die Übernahme von zwei Wagenumläufen eines großen Subunternehmers einen Aufschub durch zahlreiche Neueinstellungen von Fahrern in der NVG. Ab dem Jahr 2011 werden aber die Kosten durch das Ausnutzen des Gefälles TVN im Zusammenhang mit Ersatzeinstellungen und die Altersteilzeitauflösungen zu Einsparungen führen. Leider werden sich jedoch die Rückstellungsauflösungen der Altersteilzeit nicht so deutlich wie in den Vorjahren vermutet auswirken, da die Auflösungsbeträge zum Ausgleich für Personaleinstellungen, die Erlöseinbussen Umsatzerlöse und vornehmlich gestiegenen Dieselkosten benötigt werden. Ende des Jahres 2015 stehen immer noch rund 1,5 Mio Euro an Auflösungsbeträgen zur Verfügung.

Infolge der geringfügigen geplanten Aufnahme von Kreditmittel und dem fortschreitenden tilgen der bisherigen Darlehen, werden die Zinsaufwendungen über die Jahre 2011 bis 2015 hinweg stetig sinken.

Durch die geänderten wirtschaftlichen Prämissen wird die NVD in Zukunft wohl Verluste erzielen, die aber im Zeitablauf abgebaut werden können. Das liegt an vermutlich stetig steigenden Fahrgelderlösen bei annähernd gleichen Kosten für die Benutzung der Infrastruktur der NVG und kaum sich verändernden Personalkosten. Der Ausgleichszahlungen an die Anteilseigner bleiben deswegen auf den fixen Anteil begrenzt.

Im Umkehrschluss werden sich die auf die Garantiedividenden entfallenden Steuern kaum auswirken.

Zu bedenken ist auch, dass es noch zu Aufwandsentlastungen in Zukunft bei natürlichem Ausscheiden des Werkstattpersonals infolge des unterschiedlichen Tarifgefüges (Remanenzkosten) kommen wird.

Die Gesellschaft geht aus den aufgeführten Gründen davon aus, dass aller Voraussicht nach die Verlustabdeckungen der Anteilseigner deutlich nach unten gehen werden.

Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG:

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ist dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Am Schluss des Berichtes haben wir erklärt:

"Rechtsgeschäfte mit der Verkehrs- und Energiebeteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Neunkirchen mbH, Neunkirchen, oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen fanden nicht statt. Auch andere Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen".

 

Neunkirchen, den 2. März 2011

Neunkircher Verkehrs-AG
NVG

Koch

Bericht des Aufsichtsrates

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat der Gesellschaft während des Berichtszeitraumes regelmäßig über die Geschäftsentwicklung und über die Lage des Unternehmens schriftlich und mündlich unterrichtet. In vier Aufsichtsratssitzungen wurden alle wichtigen Vorgänge gemeinsam erörtert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der vorliegende Jahresabschluss für das Jahr 2010 ist durch die Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Comtesse-Lorenz-Schmitt (CLS) geprüft worden.

Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigt den Jahresabschluss, der damit festgestellt ist.

Es wird beantragt, Vorstand und Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung für das Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.

Die Gesellschafter hatten für 2010 laut Finanzplan eine Kapitalhilfe von € 1.440.880,34 zu leisten.

Der Aufsichtsrat billigt nachstehenden Vorschlag des Vorstandes betreffend die Kapitalhilfen der Aktionäre für das Jahr 2011:

1.)

Die Aktionäre übernehmen die in der Finanzübersicht 2011 ausgewiesenen, voraussichtlich benötigten Mittel in Höhe von € 1.565.474,39 im Verhältnis ihrer Beteiligung.

2.)

Die Mittel in Höhe von voraussichtlich € 1.565.474,39 werden zur Vermeidung eines ansonsten entstehenden Bilanzverlustes in Posten 2 der GuV als Ertrag nach § 8 Abs.4 PBefG vereinnahmt, um die Eigenwirtschaftlichkeit der erbrachten Verkehrsleistungen zu erzielen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Neunkirchen, den 07.09.2011

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

"Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Neunkircher Verkehrs-AG, Neunkirchen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

 

Saarlouis, den 02. März 2011

gez. Martin Schmitt, Wirtschaftsprüfer

Datum der Feststellung des Jahresabschlusses 2010: 7. September 2011

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