Otani
Trading GmbH
Königstein im Taunus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.426,11 |
29.222,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.874,28 |
3.613,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.551,83 |
25.609,49 |
| B.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
744.674,25 |
732.319,40 |
| Summe
Aktiva |
777.100,36 |
761.542,02 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
832.319,40 |
813.311,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.354,85 |
19.008,19 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
744.674,25 |
732.319,40 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
775.100,36 |
759.542,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
5.779,99 |
2.710,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
769.320,37 |
756.831,60 |
| Summe
Passiva |
777.100,36 |
761.542,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Vorliegender Jahresabschluss der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den
Grundsätzen der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
erstellt.
Es handelt sich gemäß § 267 HGB um
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Vorschriften gemäß §§ 264,
266 ff HGB wurden eingehalten.
Die Bilanz wurde verkürzt nach § 266 Abs. 1
HGB aufgestellt.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften nach §§ 286, 288 HGB wurden
in Anspruch genommen.
Pflichtangaben nach § 284 HGB
Soweit keine Angaben gemacht wurden, geht die
Pflichtangabe durch Ausübung eines Wahlrechtes direkt
aus der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung hervor.
Buchführung
Für das Unternehmen besteht
Buchführungspflicht.
Die dem Abschluss zugrunde liegende Buchführung
entspricht den GoBD.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen
des EStG und HGB.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
zu Herstellungskosten angesetzt. Eine Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen bei der Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgte nicht. Soweit die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen sind mit Ihrem Nennbetrag angesetzt.
Zweifelhafte Forderungen sind als
Einzelwertberichtigung ausgewiesen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer
Laufzeit über einem Jahr werden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips bzw. des Anschaffungskostenprinzips
bewertet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Weitere Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital lautet auf 100.000,00 Euro
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
§ 285 Nr. 1 a): Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren belaufen sich auf 775.100,36 Euro, davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in
Höhe von 553.464,17 Euro.
§ 285 Nr. 8 b): die Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen
§ 285 Nr. 9 c): trifft nicht zu
§ 285 Nr. 10: Geschäftsführer sind
Herr Robert Wetzler, Kaufmann und Herr Albert Otto Wetzler,
Kaufmann. Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Befreiung ist im
Handelsregister eingetragen.
Angaben zu § 284 Abs. 2 Nr. 4, § 285 Nr. 2
- 8a, Nr. 9 a, b, Nr. 12, 17, 19,21, 22, 29 HGB in Verb. m.
§ 288 Abs.1 HGB sowie Angaben zu § 285 Nr. 11 und
11a HGB in Verb. m. § 286 Abs. 3 HGB sind nicht zu
machen.
Weitere Angaben zu § 285 Nr. 1, 12 - 16, 18, 20,
23, 24, 25, 26, 27, 28 HGB treffen für das Unternehmen
nicht zu.
sonstige Berichtsbestandteile
Königstein, den 11.12.2020
gez. Albert Otto Wetzler, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2020
festgestellt.
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