Autohaus Thorwesten GmbH
Bielefelder Straße 10, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Henrik Thorwesten seit 7.7.2020 | Prokura |
Barbara Thorwesten seit 1.4.2014 | Prokura |
Ernst-Dieter Thorwesten seit 7.6.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Thorwesten GmbHSchloß Holte-StukenbrockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Wirtschaftsbericht a) Grundlagen sowie gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Unsere Gesellschaft ist eine Mercedes-Benz- sowie MAN-Vertragswerkstatt und betreibt darüber hinaus den Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Der Vermittlervertrag für Neufahrzeuge mit Mercedes-Benz wurde seitens Mercedes-Benz gekündigt. Seit einigen Jahren wird zudem eine Geschäftsbeziehung mit dem Wohn- und Reisemobilhersteller Dethleffs unterhalten und deren Produkte ins Portfolio aufgenommen. Wir sind im Wesentlichen auf den inländischen Markt konzentriert, führen jedoch auch in geringfügigem Umfang Lieferungen ins Ausland aus. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich keine Änderungen der Geschäftstätigkeit ergeben. Die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage stellt sich zum Jahreswechsel 2023/24 im Zuge der Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung, der geopolitischen Krisen sowie den geldpolitischen Straffungen weiterhin sehr schwach dar: Das Bruttoinlandsprodukt ist zum Jahresende nach ersten, vorläufigen Informationen des Statistischen Bundesamtes preis-, saison- und kalenderbereinigt um rund 0,25 % gegenüber dem Vorquartal gesunken. Für das Gesamtjahr ergibt sich damit ein Rückgang des BIP um 0,3 %. Dieses Ergebnis war weitgehend erwartet worden. Insbesondere der private Konsum ist im vergangenen Jahr aufgrund der nachwirkenden Kaufkraftverluste und der Kaufzurückhaltung, auch im Zuge der erhöhten Unsicherheit infolge der geopolitischen Konflikte, preisbereinigt um 0,8 % zurückgegangen. Damit lag er immer noch etwas unter dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019. Auch die staatlichen Konsumausgaben waren mit -1,7 % gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Darin spiegelt sich die Normalisierung der Staatsausgaben nach der deutlichen Ausweitung während Corona-Pandemie. Die Bruttoanlageinvestitionen gingen mit -0,3 % etwas zurück, vor allem da die Bauinvestitionen infolge der gestiegenen Finanzierungs- und Materialkosten im Jahresdurchschnitt 2023 preisbereinigt erneut um rund zwei Prozent sanken. Dagegen konnten die Investitionen in Maschinen und Anlagen mit +3,0 % deutlich zulegen. Dazu dürften neben den immer noch hohen Auftragsbeständen und der guten Eigenkapitalausstattung der Unternehmen auch steigende - durch staatliche Maßnahmen gestützte - Investitionen in die Transformation beigetragen haben. Die Exporte nahmen infolge der schwachen Nachfrage aus dem Ausland um 1,8 % ab. Die Importe fielen im Zuge der schwachen Binnennachfrage mit -3,0 % sogar noch kräftiger, weshalb der Außenhandel rechnerisch +0,6 Prozentpunkte zum BIP-Wachstum beitrug. (Quelle: www.bmwi.de Wirtschaftliche Entwicklung) b) Geschäftsverlauf Umsatzentwicklung Die Umsatzerlöse haben sich gegenüber dem Vorjahr um -0,17% verändert. Somit hat sich die Prognose deutlich sinkender Umsätze, bedingt durch Unsicherheiten beim Kunden durch Ukraine-Krieg und Energiekrise, nicht bewahrheitet. Investitionen Das gesamte Investitionsvolumen in das Sachanlagevermögen des Geschäftsjahres betrug 1.688 TEuro. Zugleich wurden Sachanlagevermögensgegenstände mit einem Buchwert von 864 TEuro veräußert. Hierbei handelte es sich insbesondere um Vorführfahrzeuge und Werkstattersatzwagen. Die Abschreibungen des Berichtsjahres betrugen 678 TEuro (Vorjahr: 672 TEuro). Finanzierungsmaßnahmen Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen 986 TEuro (im Vorjahr 750). Das Fremdkapital erhöhte von 3.066 TEuro auf 3.698 TEuro. Die liquiden Mittel haben sich von 2.761 TEuro auf 475 TEuro deutlich verringert, bedingt durch den Aufbau der Vorräte. Personal- und Sozialbereich Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 133 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Personalaufwand des Berichtsjahres betrug 6.523 TEuro (im Vorjahr 6.378 TEuro). Entwicklung des Geschäftsergebnises Der Jahresüberschuss hat sich von 1.302 auf 1.173 TEuro verringert. Damit hat sich die Prognose eines sinkenden Jahresüberschusses bewahrheitet; die Geschäftsentwicklung ist gleichwohl insgesamt günstig verlaufen. Auch die Prognose sinkender Umsätze ist im Wesentlichen nicht eingetreten. 2. Lage der Gesellschaft a) Vermögenslage Die Eigenkapitalquote beträgt 64,93% bei einer Bilanzsumme von 15.128 TEuro. Im Vorjahr betrug die Eigenkapitalquote 64,60%. Der Anteil des Umlaufvermögens am Gesamtvermögen beträgt 85,40%, was eine hohe Liquiditätsnähe anzeigt. b) Finanzlage Zur Analyse der Finanzlage wird auf die nachfolgende Kapitalflussrechnung verwiesen:
Dabei setzt sich der Finanzmittelfonds aus den aktiv sowie ggf. passiv geführten Kontokorrentkonten zusammen. Es existieren nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 800 TEuro sowie eine nicht ausgenutzte Händlerfinanzierungslinie von 2.938 TEuro. c) Ertragslage Der leicht gesunkene Umsatz hat verbunden mit einer leicht gesunkenen Gesamtleistung und einem leicht gesunkenen relativen Rohertrag (2023: 27,42%; 2022: 27,81%) zu einem sinkendem absoluten Rohertrag geführt. Sinkende absolute Personalkosten haben den sinkenden Rohertrag wegen einem gestiegenensonstigem betrieblichen Aufwand nicht auffangen können. Die Rendite zur Gesamtleistung betrug 2,82% (Vorjahr: 3,12%). Die Personalkostenquote betrug 15,67% (Vorjahr 15,27%). d) Lage zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes ist keine Veränderung dieser Lagebeurteilung eingetreten. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Unser Unternehmen wird im Wesentlichen anhand der Umsatzerlöse und des Jahresergebnisses (unterjährig anhand des Monatsergebnisses sowie des spartenbezogenen (PKW, Karosserie, Nutzfahrzeuge, Verkauf, Teile/Zubehör, Thekenverkauf) Rohertrages) gesteuert. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Zentrales Risiko ist, dass der sich durch die Beendigung des Vermittlervertrages für Mercedes-Benz-Neuwagen ergebende Rohertragsverlust sowie darüber hinaus dass fehlende daraus resultierende Folgegeschäft nicht durch andere wirtschaftliche Aktivitäten wird ausgeglichen werden können. Bedingt durch die Verlängerung der Wartungsintervalle wird es zukünftig zu geringerer Inanspruchnahme von Serviceleistungen kommen. Durch die Elektrifizierung der Antriebsstränge und die Digitalisierung der Fahrzeuge sowie auch der Betriebe steht auch das Kraftfahrzeuggewerbe vor starken strukturellen Veränderungs- und Anpassungsprozessen; Umsätze und Erträge aus Werkstattleistungen werden zukünftig daher nachhaltig rückläufig sein. Dazu kommt auch, dass zunehmender Handel von Fahrzeugen über das Internet Umsatzmöglichkeiten nimmt. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Fahrzeugen, insbesondere im Jahreswagenbereich, wird die Geschäftsmöglichkeiten des Jahres 2024 deutlich bestimmen. Wirtschaftliche Unsicherheit und gestiegene Finanzierungskosten können zu einer deutlichen Kaufzurückhaltung bei den Kunden führen. Als weiteres wesentliches Risiko ist die angespannte Situation bei der Gewinnung qualifizierten Personals zu nennen sowie darüber hinaus Lohn- und Gehaltssteigerungen, welche über die Erhöhung der Arbeitsproduktivität hinausgehen und die nicht durch höhere Preise weitergegeben werden können. Wesentliche Chancen für das kommende Geschäftsjahr sehen wir nicht. Aufgrund des Cash-flows aus dem operativen Geschäft und der Eigenkapitalquote sind Hinweise auf eine wirtschaftliche Bestandsgefährdung zur Zeit nicht gegeben. Wegen der horizontalen und vertikalen Bilanzstruktur sowie der Finanz- und Ertragslage sind rechtliche Bestandsgefährdungspotenziale (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit) ebenfallsnicht gegeben. Wir rechnen im Jahr 2024 mit sinkenden Umsatzerlösen sowie mit einem sinkenden Jahresergebnis. Daher gehen wir von einer sich verschlechternden Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Diese Prognose geben wir ab unter Berücksichtigung vor allem folgender Punkte: Beendigung des Neuwagen-Vermittlungsgeschäftes Mercedes-Benz, Beschaffungsschwierigkeiten in vielen Branchen, deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen, einer stagnierenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einhergehend mit Kaufzurückhaltung der Kunden sowie sinkender Bonifizierung durch die Hersteller und keinen außergewöhnlichen Vorfällen bei den Automobilherstellern sowie der verwendeten Technologie aus. 5. Berichterstattung nach § 289 Abs. 2 HGB a) Risikomanagement (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) HGB) Die Identifizierung von Risiken erfolgt fallweise und ist nicht formalisiert. Zur Kompensation hat das Unternehmen Risikoabsicherung durch den Abschluss einer Spezial-Autohausversicherung getroffen. b) Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) HGB) Die Preise sind durch die Vertragspartner Daimler AG sowie MAN SE vorgegeben und werden auch nach dieser Maßgabe an die Kunden berechnet. Forderungsausfälle waren in den vergangenen Jahren marginal; es sind keine Anzeichen ersichtlich, aufgrund derer eine Änderung eintreten könnte. Aufgrund der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie der liquiden Mittel bestehen keine Liquiditätsrisiken. c) Forschung und Entwicklung (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die Gesellschaft unterhält keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung. d) Bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB) Im Geschäftsjahr bestanden keine Zweigniederlassungen.
Schloß Holte-Stukenbrock, den 08.03.2024 gez. Thorwesten BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhanga) allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff, 264 ff HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften gemäß § 276 Satz 1 HGB und § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. b) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Absetzung für Abnutzung wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beachtet. Bewegliche Anlagegüter werden linear, bei längerer Nutzungsdauer degressiv, abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden mangels Wesentlichkeit im Jahr der Anschaffung in voller Höhe analog der steuerrechtlichen Regelung abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Nettoanschaffungskosten. Es wurden in Abhängigkeit von der Gängigkeit der Ersatzteile Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei Gebrauchtfahrzeugen wurde ausgehend von den Nettoanschaffungskosten der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Hierbei wurde die retrograde Methode zur Ermittlung des beizulegenden Wertes angewendet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet; die Pauschalwertberichtigung und auch Einzelwertberichtigungen wurden aktivisch abgesetzt. Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 20 TEuro. Passivierungspflichtige Rückstellungen wurden nach dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach der PUC-Methode unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018G mit einem Rechnungszins von 1,74% (7-Jahres-Durchschnitt) und einem Rententrend von 2,00%. Im Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Diese waren mit der Pensionsverpflichtung zu verrechnen. Die Anschaffungskosten der verpfändeten Rückdeckungsversicherung beträgt: 385 TEuro. Der beizulegende Zeitwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung beträgt: 385 TEuro. Der Erfüllungsbetrag der Pensionszusage, welcher verrechnet worden ist, beträgt: 810 TEuro. Der Erfüllungsbetrag der Pensionszusage, berechnet nach dem 10-Jahres-Durchschnitt des Rechnungszinses beträgt 800 TEuro. Die in diesem Zusammenhang verrechneten Aufwendungen und Erträge betragen im Einzelnen: 14 TEuro Zinsaufwand, -24 TEuro Dienstzeitaufwand und 25 TEuro Erhöhung des Zeitwertes der verpfändeten Rückdeckungsversicherung. Da der Rückstellungsbildung bereits der 7-Jahres-Durchschnitt des Rechnungszinses zugrunde gelegt wurde, beträgt der Unterschiedsbetrag und damit verbunden die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB 0 TEuro. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zu Erfüllungsbeträgen. c) Erläuterungen zur Bilanz Die Ausschüttungssperre aufgrund aktivierter latenter Steuern beträgt 50 TEuro. Die latenten Steuern entstehen aus unterschiedlichen Bewertungen der Vorräte sowie der Rückstellungen und wurden mit einem Steuersatz von 30% berechnet. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt:
An Forderungen den Gesellschaftern gegenüber wird ausgewiesen: 20 TEuro. Von den Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von über fünf Jahren: 150 TEuro (Vj.: 300 TEuro). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch fremdübliche Eigentumsvorbehalte gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute sind teilweise durch Sicherungsübereignung von Anlagevermögen gesichert. d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Von dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Zinsaufwand entfallen auf die Abzinsung von Rückstellungen: 14 TEuro. Da die Abgänge aus Anlagevermögen die Betriebs- und Vorführfahrzeuge betreffen, werden Sie nicht unter den s.b. Erträgen oder Aufwendungen, sondern unter dem Materialaufwand, die dagegen stehenden Erlöse unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. e) Sonstige Angaben Angaben gem. § 264 Abs. 1a HGB: Autohaus Thorwesten GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, Bielefeld 32060. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Ernst-Dieter Thorwesten, Kaufmann. Auf die Angabe der Geschäftsführergehälter wird verzichtet, § 286 Abs. 4 HGB. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl betrug im Geschäftsjahr 112. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB wie folgt:
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, haben nicht stattgefunden. Dem Vorschlag der Geschäftsführung, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen, hat die Gesellschafterversammlung am 09.04.2024 zugestimmt.
Schloß Holte-Stukenbrock, den 02.02.2024 gez. Thorwesten sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDie vorliegende Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes erfolgt gem. §§ 325 ff. HGB unter Berücksichtigung von zulässigen Erleichterungen. Dem vollständigen von uns geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: An die Autohaus Thorwesten GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Thorwesten GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Thorwesten GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Paderborn, den 22.03.2024 LSH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Martin Henkel, Wirtschaftsprüfer |
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