INNOFACE
GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2017
EUR |
30.9.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
142.184,67 |
142.319,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.205,00 |
71.045,00 |
| II.
Sachanlagen |
106.165,00 |
58.742,00 |
| III.
Finanzanlagen |
9.814,67 |
12.532,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
893.710,29 |
443.266,05 |
| I.
Vorräte |
20.037,00 |
40.034,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
522.152,05 |
337.663,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
351.521,24 |
65.568,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.267,37 |
16.838,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.056.162,33 |
602.424,14 |
Passiva
|
|
30.9.2017
EUR |
30.9.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
271.140,00 |
115.090,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
221.140,00 |
65.090,44 |
| B.
Rückstellungen |
359.946,88 |
150.753,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.670,49 |
138.950,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
279.404,96 |
197.630,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.056.162,33 |
602.424,14 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Innoface GmbH mit Sitz in Karlsruhe ist im
Handelsregister des Registergerichts Mannheim unter der
Nummer HRB 109662 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften nach
§§ 265, 268-274a HGB, und unter Anwendung der
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB
unter Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ("going concern") aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§
264c, 266 und § 275 HGB Anwendung.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Beurteilung
erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB
Vorschriften nach dem Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) ergaben.
Auf Grund der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden auch
die Vorjahreswerte angepasst. Ein Vergleich mit dem
Jahresabschluss des Vorjahres ist damit möglich.
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
Bewertungsvorschriften des § 252 HGB unter
Berücksichtigung der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ("going concern").
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Offenlegung wurden die
Vereinfachungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind wie folgt
bewertet:
Anlagevermögen:
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nach § 255 Abs. 2a HGB mit bei dieser
Entwicklung angefallenen Aufwendungen angesetzt.
Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten
abzüglich aufgelaufener Abschreibungen zum Zeitpunkt
ihres Ausscheidens ausgebucht.
Die Abschreibungen werden planmäßig nach
der linearen Methode pro rata temporis entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Für neu angeschaffte geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu (netto) 1.000,00 Euro
Anschaffungs-kosten wird der Sofortabzug in Anspruch
genommen.
Bedarf für außerplanmäßige
Abschreibungen war nicht gegeben.
Vorräte:
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse/Leistungen
erfolgt zu Herstellungskosten. Als Herstellungskosten
werden die Fertigungskosten und die Sonderkosten der
Fertigung sowie angemessene Teile der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, berücksichtigt. Erkennbare Risiken,
z.B. wegen der Lagerdauer, wird durch Abschläge auf
die Herstellungskosten Rechnung getragen. Das strenge
Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB wird
beachtet. Sofern in Folgejahren die Gründe für
die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen
gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und
flüssige Mittel:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zu Nennwerten oder zu dem den Forderungen am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Falls notwendig
werden Pauschalwertberichtigungen zur Deckung des
allgemeinen Kreditrisikos mit 1% des Nettoforderungsbetrags
bzw. Einzelwertberichtigungen in erforderlicher Höhe
vorgenommen.
Der Ansatz der sonstigen
Vermögensgegenstände und flüssigen Mitteln
erfolgt ebenfalls zu Nennwerten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten:
Hier sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, bilanziert.
Rückstellungen:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich hier um Einnahmen
(Lizenzgebühren), die als Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag zu
berücksichtigen sind.
Sonstiges:
Zum Bilanzstichtag sind keine Forderungen oder
Verbindlichkeiten in fremder Valuta vorhanden.
3. Angaben zur Bilanz
Der Gesamtbetrag der selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens beträgt TEUR 9.
Der Betrag der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr beträgt TEUR 0.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für Personal (Tantiemen,
Resturlaub, Berufgenossenschaft), Gewährleistungen,
Aufbewahrungs- und Archivierungskosten sowie interne und
externe Kosten der Abschlusserstellung.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Verbindlichkeiten von insgesamt TEUR
146 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von TEUR
146 bzw. von über fünf Jahren von TEUR 0.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 0.
4. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
Satz 1 und Satz 2 HGB bestehen zum Bilanzstichtag auf Grund
einer Mietbürgschaft von TEUR 19.
Aus den bestehenden Miet-, Leasing- und
Wartungsverträgen ergeben sich zum 30. September 2017
folgende Verpflichtungen:
bis zu einem Jahr: TEUR 66
mehr als einem Jahr: TEUR 388
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 18 (Vorjahr 16) nach § 267 Abs. 5
HGB sowie 5 Geschäftsführer (Vorjahr 5).
Geschäftsführer im Berichtsjahr waren
Herr Afschin Dideban, Karlsruhe,
Herr Marcus Miß, Karlsruhe,
Herr Marcus Scheller, Karlsruhe,
Herr Jörn Güntzel, Karlsruhe und
Herr Thorsten Fehrer, Königsbach-Stein.
Alle genannten Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr hauptberuflich als Geschäftsführer
tätig.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung gem. § 245 HGB:
Karlsruhe, den 23.03.2018 (Tag, Monat, Jahr),
gezeichnet (gez.) Afschin Dideban, Marcus Miß, Marcus
Scheller, Jörn Güntzel, Thorsten Fehrer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2018 festgestellt.
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