Augusta Messebau GmbHLiquidiert

86486 Bonstetten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 7564
Eingetragen
12.3.1979
Branche
Montage, Installation und Aufbau von Ständen auf Märkten, Ausstellungen und MessenMesse-, Kongress- und Business-Event-VeranstalterErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Die Durchführung von Messebau- und Ausstellungsbau sowie Industrie-Dekorationen, ferner Schau-Werbegestaltung aller Art einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen und Handelsgeschäfte

Historie

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Management

NameRolle
Anton jun. Seitz
seit 20.12.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hasenbergstr. 4, 86486 Bonstetten
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Augusta-Messebau-GmbH

Welden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 128.698,68 88.165,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.001,02 1,02
II. Sachanlagen 116.697,66 88.164,58
B. Umlaufvermögen 28.614,95 8.429,80
I. Vorräte 1.895,00 1.112,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.124,19 6.984,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 21.595,76 333,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.485,83 4.585,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 162.799,46 101.180,66

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 81.584,15 66.557,25
I. gezeichnetes Kapital 25.565,00 25.565,00
II. Gewinnvortrag 40.992,25 43.337,47
III. Jahresüberschuss 15.026,90 -2.345,22
B. Rückstellungen 11.357,46 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 69.857,85 32.423,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 162.799,46 101.180,66

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2010

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.565,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.565,00 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 17.040,15 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Anton Seitz jun.

 

Welden, den 11.07.2011

Geschäftsführer

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