ATEG -
Planungsgesellschaft mbH Stendal
Stendal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.229,00 |
12.852,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
573,00 |
1.056,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.606,00 |
11.746,00 |
| III.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
177.328,63 |
160.460,09 |
| I.
Vorräte |
11.298,00 |
9.057,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.339,13 |
93.204,77 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.691,50 |
58.198,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.238,00 |
1.191,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
5.563,79 |
2.325,13 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
51.782,00 |
64.805,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
243.141,42 |
241.633,22 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
166.734,28 |
186.481,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.750,00 |
25.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
160.731,47 |
130.429,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.747,19 |
-30.302,07 |
| B.
Rückstellungen |
11.242,53 |
11.068,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.164,61 |
44.083,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
243.141,42 |
241.633,22 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung erfolgten nach den
allgemeinen Bewertungs- und
Rechnungslegungsvorschriften des HGB i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den
ergänzenden Vorschriften des GmbH- Gesetzes.
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet.
Abweichungen in der Form und Gliederung der
aufeinanderfolgenden Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung gem. § 265 Abs. 1 HGB haben sich nicht
ergeben.
Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine
Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich
einer abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Auf die Anwendung der
Vorschriften für Kleinstkapitalgesellschaften
gemäß § 267a HGB ist verzichtet worden.
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Die immateriellen Vermögensgegenstände
sowie das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände wurden nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ausnahmslos linear abgeschrieben.
Bewegliche, abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 EUR
wurden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben
und gelten im Jahr des Zugangs fiktiv als abgegangen.
Die unfertigen Leistungen wurden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 HGB
bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
berücksichtigt.
Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen erfolgt zum Nominalwert. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden in Höhe von
14.385,00 EUR einzelwertberichtigt. Es wurde eine
Pauschalwertberichtigung i.H.v 1 % auf die Forderungen
aus Lieferung und Leistung vorgenommen.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zu
Anschaffungskosten.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Bei der Bewertung des Umlaufvermögens wurde das
strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.750,00 EUR und ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen, soweit diese nicht
unter anderen Bilanzpositionen erfasst sind. Sie sind unter
Beachtung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst worden.
Die Pensionsverpflichtungen wurden gemäß
§ 249 HGB i.V.m. § 252 bis § 255 HGB mit dem
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
ermittelten Erfüllungsbetrag gemäß der PUC
(Projected Unit Credit) Methode auf Basis eines
Rechnungszinsfußes von 4,53 % sowie den
Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Heubeck angesetzt. Gehalts-
und Rententrends wurden mit Null in Ansatz gebracht sowie
Fluktuationswahrscheinlichkeiten unberücksichtigt
gelassen.
Der gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB nicht
ausgewiesene Zuführungsbetrag der handelsrechtlichen
Pensionsrückstellung beläuft sich auf 74.988,-
EUR.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
Es bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
65.164,61 EUR. Verbindlichkeiten in Höhe von 45.164,61
EUR haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum
Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern aus Darlehen in Höhe von 20.000,00 EUR
(Vorjahr: 20.000,00 EUR).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige Angaben
Pflichtangaben über die in § 284 Abs. 2 Nr.
2-5 HGB bezeichneten Umstände sind nicht zu treffen.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden
Vermögensgegenstände und Schulden zur Deckung von
Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Zum
Bilanzstichtag betragen die fortgeführten
Anschaffungskosten (entspricht dem beizulegenden Zeitwert)
der Vermögensgegenstände 85.761,00 EUR.
Abzüglich der Pensionsrückstellungen in Höhe
von 33.979,00 EUR beläuft sich der saldierte aktive
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
auf 51.782,00 EUR.
Entsprechend wurden die Zinserträge aus den
verrechneten Vermögensgegenständen (1.659,00 EUR)
mit Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen in Höhe von 10.330,00 EUR
im Finanzergebnis saldiert ausgewiesen. Dabei wurde das
Ausweiswahlrecht für die Erfolgsauswirkungen aus
der Änderung des Diskontierungszinssatzes,
Zeitwertänderungen des Deckungsvermögens sowie
aus laufenden Erträgen des Deckungsvermögens
einheitlich ausgeübt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Herr Jürgen Böttger, Stendal OT Heeren.
Auf die Angaben ihrer Bezüge wird wegen der
Anwendung der Schutzklausel nach
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Stendal, am 30. November 2015
Der Geschäftsführer:
Gez. Herr Jürgen Böttger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2015 festgestellt.
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