Dräger GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Industriegasen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Grösch seit 19.1.2009 | Prokura |
Alexander Dorst seit 12.12.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
W. Dorst GmbHMellrichstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtDie Gesellschaft handelt mit Kraftstoffen, flüssigen und festen Brennstoffen und betreibt Straßentankstellen wie auch Kartentankstellen. Die Kundenstruktur besteht zu etwa zwei Dritteln aus Privatkunden und ein Drittel aus Gewerbekunden. Das Verkaufsgebiet erstreckt sich durchgängig vom westlichen Mainviereck bis über den Rennsteig hinaus. Marktumfeld Das Jahr 2023 war von einem Abschwung der Energiepreise bis zum ersten Halbjahr geprägt während die Notierungen zum Jahresende wieder anstiegen. Die geopolitischen Auseinandersetzungen waren auch in 2023 wieder wesentlich an der Preisentwicklung beteiligt. Das Verbraucherverhalten lässt sich direkt aus dieser Entwicklung ableiten. Geschäftsentwicklung Durch rasante Börsengeschehnisse und stark schwankenden Notierungen muss der Einkaufsseite hohe Priorität eingeräumt werden. Die Absätze in allen wichtigen Artikelgruppen waren nahezu identisch zum Vorjahr und die Ertragsseite hat ebenfalls keine großen Schwankungen zu verzeichnen. Die Kostenseite hat sich ebenfalls konstant gezeigt. Investitionen Für 2024 sind lediglich Ersatzinvestitionen angedacht. Mitarbeiter Die Mitarbeiter beschäftigen sich ausschließlich mit Verkauf, Fakturation, Kreditoren- und Debitorenmanagement. Regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen verbessern ständig die Qualifikation und Produktkenntnisse der Mitarbeiter. Im Jahr 2023 waren 35 Mitarbeiter beschäftigt. Wirtschaftliche Lage Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein Umsatz von 57 Mio. EUR erzielt werden. Das entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um rund 7 %. Die Investitionen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 207 TE. Es handelt sich ausschließlich um Ersatzinvestitionen. Die Bilanzsumme hat sich zum Vorjahr um 588 TE erhöht. Das Eigenkapital steigert sich um 188 TE. Die Eigenkapitalquote ist auf Grund der erhöhten Bilanzsumme mit 26 % im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Bei der Umsatzleistung, im Verhältnis gleichbleibenden Materialeinsatz und weitgehend unveränderten Personalkosten sowie Abschreibungen des Anlagevermögens und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, ist das Betriebsergebnis, aufgrund des Wegfalls von außerplanmäßigen Abschreibungen des Umlaufvermögens sowie verminderten Modernisierungsarbeiten, zum Vorjahr gestiegen. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung sind sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Das Unternehmen kann sämtliche Zahlungsverpflichtungen innerhalb der vereinbarten Ziele und unter Ausnutzung von Skonto erfüllen. Chancen Risiken Bestandsgefährdende Einzelrisiken bestehen derzeit nicht. Auch die Gesamtsumme der Risiken gefährdet aus heutiger Sicht nicht den Fortbestand des Unternehmens. Wesentliches Potenzial liegt für das Unternehmen in der serviceorientierten und flexiblen Kundenbetreuung. Als Mittelständler sind wir sehr nah am Kunden und bauen diese Kundenbeziehungen konsequent in allen Geschäftsbereichen aus. Aufgrund der hohen Warenwerte ist ein gründliches Auswahlverfahren und Forderungsmanagement Voraussetzung für vermeidbare Forderungsausfälle und ein wichtiges Instrument für Risikominimierung.
Niederlauer im November 2024 Die Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB i.d.F. des BilRuG auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Unter Anwendung des Art. 75 Abs. 2 EGHGB wurden die durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften erstmals auf den Jahresabschluss zum 31.12.2014 angewendet. Auf den Jahresabschluss fanden sowohl die generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB als auch die besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274, 276 - 278 HGB, Anwendung. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wird gemäß § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Seit dem Jahr 2018 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 vollständig im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung einer angemessen dotierten Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren ergibt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Angaben nach § 285 Nr. 13 HGB In den Jahren 2000 (Euro 12.782,30), 2004 (Euro 10.000,00), 2008 (Euro 345.000,00) und 2011 (Euro 35.000,00) wurden Geschäftsaktivitäten/Kundenstamm gekauft. Der Firmenwert in Höhe von Euro 402.782,30 wird gemäß der steuerlichen Vorschrift (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG) über 15 Jahre linear abgeschrieben. Die Kosten für das Wettbewerbsverbot (2011) in Höhe von Euro 15.000,00 wurden über die Vertragsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von EUR 43.865,05 enthalten. Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 472.157,54. 3. Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.221.777,92 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt Euro 2.723,00. Dieser betrifft den aktiven Unterschiedsbetrag aus der Pensionszusage (vgl. Nr. 4) und dem Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung (vgl. Nr. 6). 4. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen § 285 Nr. 24 und Nr. 25 HGB Die W. Dorst GmbH hatte eine Pensionsanwartschaft (aktiver Geschäftsführer) übernommen. Die jährliche Altersrente des aktiven Geschäftsführers bei Erreichen der Altersgrenze von 65 und Ausscheiden aus dem Dienst beträgt EUR 30.000,00. Die Rückstellungen für Pensionen werde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwandlung der "Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Der Berechnung liegen das vertragliche Pensionsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde; ein Rechnungszinssatz von 1,78 % p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB, die Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV), eine Rentendynamik in Höhe von 0,75 % und die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck Richttafeln 2018 G. Die Pensionsanwartschaft ist teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert. Im Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde die Pensionsrückstellung mit dem Aktivbetrag der Rückdeckungsversicherung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der Zuführungsbetrag gemäß Art. 67 EGHGB betrug zum 01.01.2010 EUR 427,00. Der Zuführungsbetrag wurde in 2010 zugeführt und als außerordentlicher Aufwand gebucht. Die nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Aufwendungen und Erträge sind unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen. Der verrechnete Saldo beträgt EUR 4.416,47 und setzt sich wie folgt zusammen:
5. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche in Höhe von EUR 47.636,75, Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von EUR 25.000,00 und Archivierungskosten in Höhe von EUR 6.600,00. 6. Verbindlichkeiten Bezüglich der Angaben zu § 285 Nr. 1 HGB verweisen wir auf den Verbindlichkeitenspiegel. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Der Ausweis der besicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 81.700 beinhaltet die Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen. Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert. C. SONSTIGE ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen sind im Berichtsjahr nicht zu verzeichnen. D. SONSTIGE ANGABEN 1. Anzahl der Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich folgende Mitarbeiter beschäftigt:
2. Gesellschaftsorgane (§ 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB) Geschäftsführer: Herr Alexander Dorst Die Angaben nach § 285 Nr. 9 Buchstabea und b HGB unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. 3. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind nicht zu vermerken. An sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung sind gemäß § 285 Nr. 3 a HGB zu nennen: Mehrjährige Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 240 jährlich. sonstige Berichtsbestandteile
Niederlauer, 04.12.2024 gez. Alexander Dorst, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die W. Dorst GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der W. Dorst GmbH, Niederlauer - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der W. Dorst GmbH, Niederlauer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sich einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
München, den 25. November 2024 Strohmaier
& Heubl Partnerschaft
Otto Strohmaier, Wirtschaftsprüfer |
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