WestCom
Media Holding GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
134.666,59 |
143.431,59 |
| I.
Sachanlagen |
9.202,00 |
17.967,00 |
| II.
Finanzanlagen |
125.464,59 |
125.464,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.867.509,67 |
13.621.275,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.685.305,58 |
6.887.572,19 |
| II.
Wertpapiere |
5.828.282,69 |
5.322.524,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.353.921,40 |
1.411.178,60 |
| Aktiva |
16.002.176,26 |
13.764.706,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.073.270,46 |
590.690,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
998.270,46 |
515.690,05 |
| davon
Gewinnvortrag |
515.690,05 |
508.911,01 |
| B.
Rückstellungen |
2.093.653,73 |
1.727.292,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.835.252,07 |
11.446.724,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.835.252,07 |
11.446.724,49 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
12.800.000,00 |
11.300.000,00 |
| Summe
Passiva |
16.002.176,26 |
13.764.706,72 |
Anhang
WestCom Media Holding GmbH, Dortmund
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die WestCom Media Holding GmbH mit Sitz in Dortmund
wird im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund
unter HRB 13754 geführt.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267
II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Erstmalig wurden die Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewandt. Die
Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind aufgrund
der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das
BilRUG teilweise nicht vergleichbar.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 II EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu
Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§
253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2
HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Zum Bilanzstichtag bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von
insgesamt € 17.190,00 (§ 253 Abs. 6
HGB), die in voller Höhe auf den Unterschiedsbetrag
des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen sieben Geschäftsjahren und den vergangenen
zehn Geschäftsjahren entfallen.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· durchschnittlicher Marktzins von 2,43 %
für eine Laufzeit von 10 Jahren, der von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0%
nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2005 G"
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) betragen bis zu
einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 12.800.000,00
(Vorjahr: T€ 11.300,0).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 15.759,46 (Vorjahr: T€ 128,0)
enthalten.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
VI.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3 Mitarbeiter
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Peter Pohl, Journalist.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Dortmund, den 26. Februar 2025
Peter Pohl
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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