EBV GmbH
Hengersberg
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
EBV GMBH, HENGERSBERG
A K T I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
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A. ANLAGEVERMÖGEN
|
13.844,00 |
20.917,00 |
| Sachanlagen |
13.844,00 |
20.917,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
76.795,96 |
66.713,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.657,10 |
16.749,05 |
| II.
Guthaben bei Kreditinstituten |
48.138,86 |
49.964,73 |
|
90.639,96 |
87.630,78 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
85.585,89 |
85.199,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
60.199,03 |
61.545,30 |
| III.
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag |
386,86 |
-1.346,27 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
|
3.000,00 |
800,00 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
2.054,07 |
1.631,75 |
|
90.639,96 |
87.630,78 |
EBV
GMBH, HENGERSBERG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. von § 267 HGB. Von den ihr eingeräumten
Erleich-terungen bei der Aufstellung der Bilanz
gemäß § 266 Abs. 1 HGB macht die
Gesellschaft teilweise Gebrauch.
2. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsge-setzbuches
(§§ 238 bis 289 HGB). Auf fremde Währung
lautende Beträge bestanden zum Stichtag nicht.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden erstmals die Ansatz-
und Bewertungsvorschriften des BilMoG angewandt.
Wesentliche Änderungen durch die erstmalige
Anwendung des BilMoG haben sich nicht ergeben.
Vorjah-reszahlen wurden in diesem Zusammenhang nicht
angepasst.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgen linear und degressiv. Geringwertige
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten EUR 150,00
nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben; solche mit Anschaffungskosten von EUR 151,00
bis EUR 1.000,00 werden in einen jährlichen
Sammelposten eingestellt und linear über fünf
Jahre abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanz-stichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Liquide Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten wie im Vorjahr
keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der EBV GmbH durch folgenden
Geschäftsführer:
Uwe Weber, Informatiker
Hengersberg, 17. November 2011
...............................................................
Uwe Weber
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