Beteiligungsgesellschaften
Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH
Konrad-Zuse-Straße 6, 44801 Bochum, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietrich Robert Dr. Stein seit 18.12.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbHBochumJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Ein außerordentliches Ergebnis aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG zum 01.01.2010 hat sich nicht ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt linear. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. EUR 1.512,39 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: EUR 1.723,39). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Organe Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Dr.-Ing. Robert Stein. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Aufstellung des Anteilsbesitzes Die Angaben zum Anteilsbesitz unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 3 HGB. Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH (Dr.-Ing. Robert Stein) (Geschäftsführer) Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 30.08.2011festgestellt. |
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