Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH

Konrad-Zuse-Straße 6, 44801 Bochum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bochum HRB 5457
Eingetragen
8.2.1996
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet des Leitungsbaus, Leitungsinstandhaltung, Umwelttechnik und Unternehmensmanagement sowie die Entwicklung von Informationssystemen und Datenbanken. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die der Erreichung des Gesellschaftszweckes dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an anderen Unternehmen ähnlicher Art zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Robert Stein
Bochum
30.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH

Bochum

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

31.12.2010

31.12.2009

EUR

EUR

A.

ANLAGEVERMÖGEN

I.

Sachanlagen

5.854,00

6.602,00

II.

Finanzanlagen

83.814,60

83.814,60

B.

UMLAUFVERMÖGEN

I.

Vorräte

53.676,41

54.557,67

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

158.668,32

177.318,17

III.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

136.175,59

166.208,68

438.188,92

488.501,12

PASSIVA

31.12.2010

31.12.2009

EUR

EUR

A.

EIGENKAPITAL

I.

Gezeichnetes Kapital

30.000,00

30.000,00

II.

Gewinnvortrag

343.662,20

229.532,38

III.

Jahresüberschuss

42.564,11

114.129,82

B.

RÜCKSTELLUNGEN

12.180,00

81.967,00

C.

VERBINDLICHKEITEN

9.782,61

32.871,92

438.188,92

488.501,12

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss an­gewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften gelten­den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungs­methoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Ein außerordentliches Ergebnis aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG zum 01.01.2010 hat sich nicht ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbe­dingter planmäßiger Abschreibun­gen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt linear.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).

Fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den For­derungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und unge­wissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. EUR 1.512,39 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: EUR 1.723,39).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Organe

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Dr.-Ing. Robert Stein.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

2. Aufstellung des Anteilsbesitzes

Die Angaben zum Anteilsbesitz unterbleiben unter Hinweis auf § 286 Abs. 3 HGB.

Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH  

(Dr.-Ing. Robert Stein)

(Geschäftsführer)

Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 30.08.2011festgestellt.

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